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190067-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322)

Nummer
190067-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190067 Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190067-1 ST
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der
Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen
auf eine geltend gemachte Gefährdungslage
ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das fehlerhafte Fahrverhalten mit E-Rollern gehört zum so genannten
fließenden Straßenverkehr, den nur die Polizei kontrollieren kann. Der Stadt als
kommunaler Ordnungsbehörde fehlt es hierfür an einer rechtlichen Befugnis.
Die Polizei kontrolliert regelmäßig die Fahrer mit E-Rollern im Stadtgebiet und
ahndet festgestellte Verstöße konsequent.
Zudem tauschen sich die Verwaltung und die Polizei regelmäßig unter
Beteiligung von Vertretern der Anbieter der Leihroller über das Fahrverhalten
mit den E-Rollern aus. Dabei wird insbesondere thematisiert, wie den Nutzern
der E-Roller vermittelt werden kann, die geltenden Straßenverkehrsregeln
einzuhalten. Hierüber wurden Flyer erstellt. Außerdem müssen die Nutzer bei
der Anmietung der E-Roller die Nutzer-Hinweise über die
Straßenverkehrsregeln lesen und die Kenntnisnahme bestätigen.
Auch wenn sich nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr verhindern lassen
wird, sind die Kontrollen der Polizei und die Informationen an die Nutzer bislang
als erfolgreich zu werten, da bislang keine Hinweise darüber vorliegen, dass es
mit E-Rollern in Bonn auffällig häufig zu Unfällen kommt.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Maßnahmen der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich damit als erledigt. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de