190067 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322)
Kerndaten
- Nummer
- 190067
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190067 Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich bitte, die Fußgänger/innen in Bonn gegen die von sog. E-Scootern ausgehenden Gefahren wirksam zu schützen und Vergehen gegen die für diese Art von Kraftfahrzeugen geltenden Verkehrsvorschriften konsequent zu ahnden. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der Maßnahmen, die die Stadt Bonn getroffen hat oder zu treffen gedenkt, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online- Bürgerantrag. Anlage/n 1 Online-Bürgerantrag (öffentlich) 2 Online-Bürgerantrag - nicht anonymisiert (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 12.08.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 xZEdh2UN 12.08.19 20:13Seite 2 von 3 Ihr Antrag Ich bitte, die Fußgänger/innen in Bonn gegen die von sog. E-Scootern ausgehenden Gefahren wirksam zu schützen und Vergehen gegen die für diese Art von Kraftfahrzeugen geltenden Verkehrsvorschriften konsequent zu ahnden. Gleichzeitung bitte ich um Mitteilung der Maßnahmen, die die Stadt Bonn getroffen hat oder zu treffen gedenkt, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Begründung: Vor einigen Tagen stand ich mit mehreren Passanten an einer roten Ampel wartend auf dem Bürgersteig, als eine E-Scooterfahrerin sich der Gruppe mit dem Ruf "Platz da" näherte und ohne zu Bremsen in die Gruppe hineinfuhr. Nur durch schnelle Sprünge unsererseits kam es nicht zu einem Unfall. Den mir zugänglichen Medien konnte ich entnehmen, dass das Verhalten dieser E-Scooterfahrerin weitverbreitet ist und zahlreiche Unfälle, zum Teil mit schweren Verletzungen und sogar Totesopfern, mit steigender Tendenz die Brisanz dieser neuen Thematik belegen. Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert jedem Einwohner/jeder Einwohnerin Deutschlands das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Verwaltung der Stadt Bonn als Vertreterin der Staatsgewalt ist verpflichtet, die Durchsetzung dieses Grundrechtes sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de