190050-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Kanalneubau "Zum Kempenberg" (alt: 1511514ST5 FF: 66)
Kerndaten
- Nummer
- 190050-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.285 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190050-1 Kanalneubau "Zum Kempenberg" (alt: 1511514ST5 FF: 66) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Zu Frage 1: Wie hoch lagen die Kosten für den Neubau des Kanals in der Straße "Zum Kempenberg" und wann ist der Bau- und Vergabeausschuss entsprechend der Vergabeordnung darüber informiert worden? Die ursprüngliche Auftragssumme der Kanalbaufirma betrug 215.127,61 €. Durch zusätzliche Arbeiten wurde ein Nachtragsauftrag in Höhe von 88.064,89 € erteilt. Die Schlussrechnungssumme für die Kanalerneuerung belief sich auf 309.782,43 €. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 351.705,33 € angefallen. Diese Kosten umfassen auch die Leistungen des bauleitenden Ingenieurbüros, Zustandsfeststellungen vor Baubeginn, baubegleitende geologische Untersuchungen, etc. Die Kostenerhöhung für die Kanalbauarbeiten wurde dem BVA im Rahmen der Stellungnahme zur ersten Großen Anfrage vom 30.04.2015 am 30.06.2015 mitgeteilt (siehe DS-Nr. 1511514ST3). Eine separate Mitteilung Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 5 Seite 2 gemäß Vergabeordnung § 7 erfolgte nicht, da Leistungen der SWB noch nicht abgerechnet waren und die Gesamtkosten nicht ermittelt werden konnten. Im Juni 2016 hat der für die Baumaßnahme zuständige Sachbearbeiter die Stadt Bonn verlassen. Bei der Übergabe der Projekte wurde offensichtlich versäumt, darauf hinzuweisen, dass noch eine Mitteilung der Mehrkosten an den Bau- und Vergabeausschuss nach Eingang der Rechnungen erforderlich ist. Über die Mehrkosten wird der Bau- und Vergabeausschuss noch informiert. Zu Frage 2: Sind der Stadt Bonn durch die beim Bau des Kanals eingetretenen Verzögerungen bzw. durch die Errichtung von unvorhergesehenen Zusatzbauwerken Mehrkosten entstanden und wenn ja, in welcher jeweiligen Höhe? Der Stadt Bonn sind durch die in Frage 1 genannten Vorkommnisse Mehrkosten in Höhe von insgesamt 105.999,92 € entstanden. Zu Frage 3:Seite 2 von 5 Seite 3 Welcher Anteil der zu Ziffer 1 nachgefragten tatsächlichen Kosten wurde auf wie viele Anlieger umgelegt? Auf die Anlieger wurden 119.755,66 € umgelegt. Dieser umlagefähige Aufwand war von den Eigentümern/Erbbauberechtigten der sieben angrenzenden/erschlossenen Grundstücke zu tragen. Zu Frage 4: Ist es zutreffend, dass durch den Einbau einer Spundwand vor dem Haus Zum Kempenberg 4 das dort ankommende Schichtenwasser Richtung Haus Zum Kempenberg 2 abgelenkt wird und dort erhebliche Schäden verursacht und wenn ja, was gedenkt die Stadtverwaltung zur Behebung des bereits bei Erstellung der Baugrubensicherung absehbaren Missstandes zu unternehmen? Nachweislich und durch den Baugrundgutachter bestätigt, wurde seinerzeit der Hang vor Haus Nr. 4 zu steil ausgebildet. Im Zusammenspiel mit anfallendem Schichtenwasser führte es zu dem Böschungsbruch. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurde aufgrund des Hangrutsches vor Haus Nr. 4 die Hangsicherung (Spundwand) vorgenommen. Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes des alten Kanals konnte das Hang- bzw. Schichtenwasser vorher ungehindert über den undichten Kanal abfließen. Im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) wurde der Kanal erneuert. Da in den nun dichten Kanal kein Fremdwasser mehr eindringen kann, erfolgt die Ableitung des Hang- und Schichtenwassers nicht mehr über den öffentlichen Kanal.Seite 3 von 5 Seite 4 Es ist nicht zutreffend, dass das Schichtenwasser aufgrund der Kanalbaumaßnahme in Richtung Haus Zum Kempenberg 2 abgelenkt wird und dort erhebliche Schäden verursacht. Die Maßnahme wurde am 06.03.2015 abgeschlossen. Die Schadensmeldung über den Wasserandrang erfolgte am 15.06.2018, somit mehr als drei Jahre nach Fertigstellung. Dementsprechend kann ein Zusammenhang ausgeschlossen werden. Ursächlich ist vielmehr eine nicht fachgerecht ausgeführte Entwässerung der Hangrundstücke. Es ist Aufgabe der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, eine ordentliche Ableitung des Schichtenwassers zu gewährleiten. Zu Frage 5: Aus welchem Grunde wurde im Juni 2019 neben der im Zusammenhang mit dem Kanalbau erstellten Hangmauer eine Grube ausgehoben und wann gedenkt die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass der diese Baugrube absichernde Bauzaun so versetzt wird, dass dieser nicht weiter unnötigerweise in die Fahrbahnfläche der Straße Zum Kempenberg hineinragt? Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat das Tiefbauamt Lösungsmöglichkeiten für die Hangentwässerung gesucht, um den Eigentümer von Haus Zum Kempenberg 2 zu unterstützen. Dafür wurde unter anderem eine Baugrube zur Erkundung des Grundwasserflusses hinter der Spundwand hergestellt. Seit nunmehr sechs Wochen hat sich kein anfallendes Hangwasser in der Baugrube gesammelt.Seite 4 von 5 Seite 5 Das zeigt deutlich, dass der angezeigte Schaden nicht mit dem Einbau der Spundwand zusammenhängt, da die Spundwand ausschließlich parallel zur Fahrbahn errichtet wurde und ein Wasseraustritt im Bereich der Schürfgrube hätte erfolgen müssen. Die Absperrung der Baugrube erfolgte nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, für die eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Da die Baugrube nicht weiter benötigt wird, wird sie zeitnah verfüllt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de