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190001-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Begründung für Mehrbelastung (alt: 1911980ST7)

Nummer
190001-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190001 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Finanzierungs- und Zeitplan der Projekte für den Förderantrag Masterplan 2.0 (alt: 1911980NV5)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190001-1 ST
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Begründung
für Mehrbelastung (alt: 1911980ST7)
Beratungsfolge
Kulturausschuss Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Projekt Nr. 8: Unterbringung Stadtmuseum
Es erfolgt eine redaktionelle Änderung der Projektbezeichnung in
„Unterbringung Stadtmuseum“.
Projekt Nr. 16: Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof
Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage bekannte Situation
hinsichtlich der Verteilung von Kosten zwischen Stadt und dem Investor des
Projekts Urban Soul ging davon aus, dass nur bei den Abgängen von der B-
Ebene zur Bahnsteigebene der Stadtbahn die gesamten Baukosten zulasten
der Stadt gehen. Bei den übrigen Abgängen war die Vertragslage nach
Auffassung der Verwaltung so zu interpretieren, dass die bauliche Vorbereitung
bis zur Erstellung der Glasverkleidung zu Lasten der Investoren geht und
städtischerseits nur die Mehrkosten für das Aufdrucken der künstlerischen
Gestaltung zu tragen sind. Diese Vertragsinterpretation wurde seitens der
Investoren jedoch streitig gestellt. Daher schlägt die Verwaltung vor, in den
Förderantrag nunmehr die gesamten Kosten einzustellen. Sollte sich
nachlaufend der oben beschriebene städtische Anspruch durchsetzen lassen,
würden die förderfähigen Gesamtkosten wieder entsprechend reduziert.
Der Kostenansatz für den Ausführungszeitraum im Jahr 2020 liegt bei
1.662.068 €. Die entsprechend geänderte Kostenaufstellung für das Projekt
sieht danach wie folgt aus:
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
16 Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 1,6 Mio.€ 2020 Umsetzung
davon förderfähig 1,6 Mio.€
Förderung (70%) 1,1 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,5 Mio.€
Projekt Nr. 17: Vorflächen Alter Friedhof – gestalterische Mehrkosten
Die Differenz des förderfähigen Kostenansatzes beträgt 206.607 €. Die
Kostensteigerung resultiert aus den Preissteigerungen der Baukosten bis zum
voraussichtlichen Baubeginn im Jahr 2021. Die über die förderfähigen (0,9 Mio.
Euro) hinausgehenden Kosten i.H.v. 2,4 Mio. Euro sollen einer Förderung aus
GVFG-Mitteln zugeführt werden.
17 Vorflächen Alter Friedhof – gestalterische Mehrkosten
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 3,3 Mio.€ 2021 Umsetzung
davon förderfähig 0,9 Mio.€
Förderung (70%) 0,6 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,3 Mio.€
Projekt Nr. 19: Rabinstraße
Die Differenz des Kostenansatzes beträgt 262.848 €. Die Kostensteigerung
resultiert aus den Preissteigerungen der Baukosten bis zum voraussichtlichen
Baubeginn im Jahr 2020.
19 Rabinstraße
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 2,1 Mio.€ 2020 Umsetzung
davon förderfähig 2,1 Mio.€
Förderung (70%) 1,5 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,6 Mio.€Seite 2 von 3

Seite 3
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.61.00.09.02.05 Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt
in 2020
Noch bereitzustellen
ab 2021
Deckung
Auszahlungen 76.400.000 5610009028000 800.000,00 75.600.000
Einzahlungen Zuwendung
Einzahlungen aus GVFG
41.825.000
2.400.000
5610009028000 560.000.00 57.695.000
Sonst. Einzahlungen KAG 14.030.000
Investiver Finanzsaldo 18.145.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) X
Betrag € Finanzstelle Veranschlagt
in 2020
Noch bereitzustellen
ab 2021
Deckung
Auszahlungen / Aufwendungen
Kalkulatorische Zinsen (0,32%)
21.500.000
68.800
161000902 200.000,00 21.300.000
Zuweisung ÖPNV/ GVFG
Einzahlungen Zuwendung
3.400.000
12.670.000
161000902 140.000,00 15.930.000
Haushaltsbelastung jährlich 5.498.800
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de