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190001 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Finanzierungs- und Zeitplan der Projekte für den Förderantrag Masterplan 2.0 (alt: 1911980NV5)

Nummer
190001
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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  1. 190001-1 ST Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Begründung für Mehrbelastung (alt: 1911980ST7)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190001
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2020-2027 hier:
Finanzierungs- und Zeitplan der Projekte für den
Förderantrag Masterplan 2.0 (alt: 1911980NV5)
Beratungsfolge
Kulturausschuss 02.10.2019 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines
umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens
am 30.09.2019 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung erst nach
dem 30.09.2019 kann die Frist nicht eingehalten werden. Danach könnte ein
entsprechender Antrag erst wieder zum 30.09.2020 gestellt werden, sodass
eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung von Fördermitteln
entstehen würde.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektübersicht mit
Finanzierungs- und Zeitplan zu und beauftragt die Verwaltung, diese
Projekte fristgerecht zum 30.9.2019 für das Antragsjahr 2020 ff. als
Förderantrag zur Städtebauförderung einzureichen (Grundförderantrag).
Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.
2. Zur Begleitung der Umsetzung des umfangreichen Förderpakets wird ein
Beirat aus Politik und Verwaltung eingerichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die
einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des bewilligten
Grundförderantrags in den Folgejahren die erforderlichen
Einzelförderanträge zu den Projekten zu stellen.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 17

Seite 2
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Sportausschuss 17.09.2019 einstimmig 9
Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB bei Enth.
Linke in Verbindung mit ST7
(vorbehaltlich der Beratung in
der BV Bonn (01.10.), im
Kulturausschuss (02.10.), im
Wirtschaftsausschuss
(02.10.), im Umweltausschuss
(10.10.) und Im
Planungsausschuss (30.10.))
1
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 e bei Eh Linke 9
Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15
Jahre dar. Aufbauend auf den intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt
Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt
bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0)
endet in diesem Jahr. Aktuell werden daraus noch die Maßnahmen
Remigiusplatz und Umgestaltung Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 1.
Bauabschnitt finanziert.
Zu Beschlussziffer 1.:
Für einen neuen Förderantrag (Masterplan 2.0) hat die Verwaltung den
Gremien bereits einen Vorschlag vorgelegt. Diesem wurde mehrheitlich
zugestimmt (DS-Nr.1911980). Auf dieser Grundlage wurden Gespräche mit der
Bezirksregierung geführt. Neben einer ersten zustimmenden Einschätzung des
Projektbündels wurde auf die im aktuellen Förderaufruf des für die
Städtebauförderung zuständigen Landesministeriums für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung vorgenommene Verlängerung des Förderzeitraums von
fünf auf acht Jahre hingewiesen. Dies hat zur Folge, dass die Verwaltung
folgende Erweiterungen der Projektliste vorschlägt:
Projekt Nr. 1: Erweiterung des Umbaus der Rheinuferpromenade
auf alle drei Bauabschnitte bis 2027. (Finanzierungsantrag bis
2027; Realisierung bis einschließlich 2030)
Projekt Nr. 12 (neu): Neugestaltung des Überwegs Rathausgasse
und der Rheingasse als konsequenter Lückenschluss zwischen
gestalteter Rheinpromenade und der aufzuwertenden Achse vor
dem Schloss (Projekt Nr.11)
Projekt Nr. 5 (neu): Umbau der Kölnstraße von Berta-von–Suttner-Platz
bis zur Wilhelmsplatz.
Insgesamt sollen folgende 20 Projekte zur Förderung angemeldet werden:Seite 2 von 17

Seite 3
Nr. 1: Umbau Rheinpromenade
Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum- und
Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung
für alle in Bonn lebende und Bonn besuchende Menschen. Die Rheinufer
bieten in ihren unterschiedlichen Abschnitten Gelegenheit zum Joggen, Fahrrad
fahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine
Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher
sozialer, kultureller und demographischer Bevölkerungsgruppen ein. Hier
werden soziale Kontakte und Kommunikation, einschließlich kultureller
Aktivitäten gefördert. Ein gesellschaftlicher Zusammenhang wird gestärkt. Die
Aufenthaltsqualität soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und
orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt
werden können.
Bereits 2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des
öffentlichen Raums im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im
Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt. Gewinner des
Wettbewerbs war das Büro a24_landschaft aus Berlin. Geplant ist die
Umsetzung der Idee des Preisträgers in drei einzelnen Bauabschnitten.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen
Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden. Auch die
Zusammenarbeit mit Hochschulen ist vorgesehen.
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 22,50 Mio.€ ab 2020 Planung und Beteiligung
davon förderfähig 22,50 Mio.€ 2023 Umsetzung 1.BA
Förderung (70%) 15,75 Mio.€ 2025 Umsetzung 2.BA
Eigenanteil (30% 6,75 Mio.€ ab 2027 Umsetzung 3.BA
bis 2030 Realisierung der Maßnahme
Nr. 2: Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 2. BA
Neben gestalterischen und funktionalen Defiziten direkt an der
Rheinpromenade fehlen auch attraktive Verbindungen von der Innenstadt an
den Rhein, was die Zugänglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen deutlich
erschwert. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verknüpfung leistet
die Stärkung der Zugänglichkeit des Rheins zwischen dem Bischofsplatz und
dem Alten Zoll. Der Durchgang durch das Gebäude der Universität an der
Stockenstraße bekommt somit eine besondere Bedeutung und wird als
Eingangstor zur City dienen.
Das Projekt „Stockentor-Alter Zoll“ sollte ursprünglich bereits im Rahmen des
Masterplans Innere Stadt Bonn 1.0 in einem Bauabschnitt umgesetzt werden.
Aufgrund von unvorhergesehenen, zusätzlichen Baumaßnahmen am
Universitätsgebäude durch das Land NRW, die voraussichtlich bis ca. 2022
andauern, konnte die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht durchgeführt
werden, da Teile der zukünftigen Promenade mit Baustelleneinrichtungsflächen
belegt sind. Aus diesem Grund soll der 2. Abschnitt, nach Beendigung der
Sanierungsarbeiten der Universität, ab 2023 erfolgen.Seite 3 von 17

Seite 4
2 Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 2. BA
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 2 Mio.€ ab 2021 Planung und Beteiligung
davon förderfähig 2 Mio.€ 2023 Umsetzung
Förderung (70%) 1,4 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,6 Mio.€
Nr. 3: Zukunft Windeckbunker und Grünfläche
Der Bereich um den Windeckbunker mit seiner Grünfläche und den Pavillons ist
ein wichtiger Stadteingang und Teil des im Masterplan Innere Stadt definierten
Leitmotivs „Urbanes C“. Für den Bereich wird ein Strukturkonzept, das die
Nachnutzung des Bunkers und die Gestaltung der öffentlichen Räume umfasst,
erstellt. Die Grünfläche hat als einzige Grünfläche in der Fußgängerzone eine
hohe Bedeutung für die Erholung und Stadtgestalt und nimmt in einem durch
Aufheizungseffekte belasteten Stadtraum eine wichtige klimatische Funktion
wahr. Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs soll die Grünfläche eine
Aufwertung unter den oben beschriebenen Aspekten erhalten. Für die
Lösungsfindung ist ein konkurrierendes Verfahren in Form einer
Mehrfachbeauftragung vorgesehen.
3 Zukunft Windeckbunker und Grünfläche
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 0,70 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung
davon förderfähig 0,70 Mio.€ 2025 Umsetzung
Förderung (70%) 0,49 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,21 Mio.€
Nr. 4: Stiftsplatz
Der Stiftsplatz als wichtiger Bestandteil des "Urbanen C", soll im Zuge der
Maßnahmen aufgewertet werden. Der Masterplan Innere Stadt weist nach,
dass die Aufwertung des Stiftsplatzes erhebliches Potential zur Verbesserung
des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Zugleich gibt es bezüglich der
zukünftigen Nutzung des Platzes verschiedene Interessenlagen diverser
Akteure. Daher sollen in einem dialogorientierten Verfahren neue Wege
beschritten werden, um eine möglichst breit getragene Gestaltung zu finden.
4 Stiftsplatz
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 0,90 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung
davon förderfähig
0,80
Mio.€ 2024 UmsetzungSeite 4 von 17

Seite 5
Förderung (70%) 0,56 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,34 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Finanzaufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert.
Nr. 5: Kölnstraße; zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz
Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und
dem Wilhelmsplatz gestalterische und funktionale Defizite auf, die auch das
innerstädtische Wohnen in diesem Bereich stark beeinträchtigen.
Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche Verbesserung
der Wohnqualität erzeugt werden. Durch eine attraktivere Gestaltung der
öffentlichen Räume können Anreize gebildet werden, private Investitionen in die
Modernisierung der Wohnbestände zu tätigen.
5 Kölnstraße; zwischen Wilhelmsplatz und Bertha v. Suttner Platz
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 3,40 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung
davon förderfähig 1,70 Mio.€ 2024 Umsetzung
Förderung (70%) 1,19 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,51 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich einerseits
aus Aufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert, sowie aus
Einnahmen aus KAG, die von den Gesamtausgaben wegen der
Subsidiarität von Städtebaufördermitteln in Abzug zu bringen sind.
Nr. 6: Viktoriakarree
Im Zuge der Neuordnung des Viktoriakarrees sollen auch die Straßenzüge
Franziskanerstraße / Stockenstraße als direkt angrenzende öffentliche Räume
umgestaltet werden. Mit der Neuordnung verbunden ist auch die Schaffung
einer neuen Gasse, die zur Schaffung einer neuen Einzelhandelslage sowie der
Erschließung des Quartiers dient. Zur Sicherung der Durchbindung und des
Durchgangs ist der Erwerb von Flächen notwendig. Darüber hinaus soll anstelle
der heutigen unwirtlichen Parkplatzfläche ein attraktiv gestalteter öffentlicher
Raum entstehen.Seite 5 von 17

Seite 6
6 Viktoriakarree
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 4,60 Mio.€ 2020 Grunderwerb
davon förderfähig 2,10 Mio.€ 2024 Planung
Förderung (70%) 1,47 Mio.€ 2026 Umsetzung
Eigenanteil (30% 0,63 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Einnahmen für Investitionen privater Anlieger, die von den Gesamtkosten
in Abzug zu bringen sind.
Nr. 7: Zukunft Frankenbad - Umgestaltung Grünfläche Frankenbad
Innerhalb des Untersuchungsraums ist die City und besonders die gesamte
Nordstadt durch eine starke Verdichtung und einen sehr geringen Anteil an
öffentlichen Freiräumen, die überwiegend dem Quartier und dessen Bewohnern
dienen, geprägt. Das Umfeld des Frankenbades und insbesondere der
Vorplatz, stellen als Freiflächen eine Besonderheit dar. Dementsprechend groß
ist der Nutzungsdruck, der auf diesem Bereich lastet. Der Vorplatz und das
Umfeld des Frankenbades sollen daher künftig neu gestaltet werden, so dass in
diesem Bereich neue Nutzungs- und Verweilqualitäten entstehen können. Die
Planung der Umgestaltung muss allerdings auf die künftige Nutzung des
Baudenkmals Frankenbad und die hieraus resultierenden hochbaulichen
Planungen abstellen, welche zzt. aufgrund der noch ausstehenden
Entscheidung über das Bäderkonzept nicht definiert werden können. Diese
Entscheidung wird zum Jahresanfang 2020 erwartet, so kann anschließend ein
abgestimmter Beteiligungs- und Planungsprozess unter Beachtung der
denkmalfachlichen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet werden. Die
Umsetzung der sich hieraus ergebenden Vorplatzumgestaltung kann
anschließend an die hochbaulichen Maßnahmen erfolgen.
Da die zukünftige Nutzung des Frankenbades vom Ausgang des mit der
Erstellung eines Bürgergutachtens zum städtischen Bäderkonzept gestarteten
Entscheidungsprozesses abhängig ist, kann das Frankenbad selbst nicht als
Projekt in den Grundförderantrag aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür
wäre nämlich, dass dem Fördergeber ein Nutzungskonzept –sei es als
modernisiertes Schwimmbad mit ergänzenden quartiersbezogenen Nutzungen,
sei es als Umnutzung mit neuen das Quartier stärkenden Funktionen- mit
Raumprogramm und Darlegung der Umbauerfordernisse eingereicht würde.
Dies müsste mit plausiblen Kostenannahmen hinterlegt sein. Zu beachten ist
ferner, dass rein bauliche Sanierungsmaßnahmen nicht förderfähig sind und
dementsprechend herauszurechnen sind. Die für eine Aufarbeitung der
vorgenannten Themen erforderliche Entscheidungsreife liegt jedoch nicht vor.
Die Verwaltung wird nach getroffener Grundsatzentscheidung in den
Folgejahren Fördermöglichkeiten für das Frankenbad als Einzelprojekt
außerhalb des Masterplans Innere Stadt 2.0 eruieren.Seite 6 von 17

Seite 7
7 Zukunft Frankenbad – Umgestaltung der Grünfläche
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 0,8 Mio.€ ab 2020 Beteiligung
davon förderfähig 0,8 Mio.€ ab 2022/23 Planung
Förderung (70%) 0,56 Mio.€ 2025 Umsetzung
Eigenanteil (30% 0,24 Mio.€
Nr. 8: Neubau eines Stadtmuseums
Das Bonner Stadtmuseum ist das einzige Museum in Bonn, das sich der
Bonner Stadt- und Kulturgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart widmet.
Das Potenzial des Museums kann am aktuellen Standort nicht ausgeschöpft
werden und steht dort auch der weiteren Entwicklung des Viktoriakarrees
entgegen.
Für den Standort Pestalozzischule wurde bereits eine Planung erarbeitet,
jedoch noch nicht beschlossen. Vielmehr hat der Rat die Verwaltung beauftragt,
weitere Standortoptionen, auch auf dem Gelände des Viktoriakarrees, zu
prüfen. Nach erfolgter Prüfung spricht sich die Verwaltung weiterhin für eine
Verlagerung des Stadtmuseums an den Standort Pestalozzischule aus und
wird hierzu in Kürze eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien
einbringen, die auf eine Entscheidung des Rates im Dezember 2019 zuläuft.
Um trotzdem die Option auf Erlangung von Städtebaufördermitteln im Rahmen
des Masterplans Innere Stadt aufrecht zu erhalten, soll der Antragstellung beim
Fördergeber die erarbeitete hochbauliche Planung zugrunde gelegt werden.
Dies beeinträchtigt die Offenheit der Standortentscheidung durch den Rat nicht.
Im Falle einer Entscheidung für einen anderen Standort kann durch
entsprechende Projektänderungsanträge ein gewährtes Förderbudget auf
diesen übertragen werden.
8 Neubau eines Stadtmuseums
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 8,6 Mio.€ ab 2020 Planung
davon förderfähig 8,6 Mio.€ ab 2022 Umsetzung
Förderung (70%) 6,02 Mio.€
Eigenanteil (30% 2,58 Mio.€
Nr. 9: Grünfläche Ermekeilkaserne
Die im Plangebiet vorhandenen heterogenen Strukturen der westlichen
Wohnbebauung und der großmaßstäblichen Kasernengebäude sollen
behutsam ergänzt werden, so dass ein lebendiges und nachhaltiges
Wohnquartier mit eigener Identität entsteht. Die denkmalgeschützten Gebäude
sollen umgenutzt und das künftige Wohngebiet durch kulturelle und sozialeSeite 7 von 17

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Einrichtungen sowie Büros und Dienstleitungen ergänzt werden. Besondere
Bedeutung kommt der Gestaltung des entstehenden öffentlichen Raumes, der
Öffnung des Geländes und der Verknüpfung mit dem Telekom-Gelände und
darüber hinaus zu. Der öffentliche Raum hat als Verknüpfungspunkt und als
zentraler Baustein als grüner Trittstein eine hohe Bedeutung für das Quartier
auch unter klimatischen Gesichtspunkten. Dem entsprechend soll auch eine
hohe Gestaltqualität entstehen. Für die Gestaltung wird daher auch ein
landschaftsarchitektonischer Wettbewerb vorgesehen, der auch auf Grund der
Denkmäler in der Umgebung angezeigt ist.
9 Grünfläche Ermekeilkaserne
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 5,6 Mio.€ 2024 Grundstückserwerb
davon förderfähig 5,6 Mio.€ ab 2025 Planung
Förderung (70%) 3,92 Mio.€ 2027 Umsetzung
Eigenanteil (30% 1,68 Mio.€
Nr. 10: Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße
Zielsetzung ist, stärkere Verknüpfungen zwischen den unterschiedlichen
Stadtteilen der "Inneren Stadt" herzustellen sowie die Verbindung in Richtung
Innenstadt zu verbessern. Auch zwischen den Quartieren fehlen kleinräumige
Verknüpfungen, die vorhandenen Straßenzüge und Kreuzungsbereiche stellen
für den Fußgänger und Radfahrer nur schwer überwindbare Barrieren dar. An
der Kreuzung Bornheimer Straße/Hochstadenring liegen mit dem Macke-Haus
und dem Bonner Kunstverein kulturell wie touristisch bedeutsame
Einrichtungen, die besser an die Innenstadt angebunden werden sollen. Der
öffentliche Raum soll daher umfassend umgestaltet werden, so dass die
Aufenthaltsqualität rund um den Kreuzungsbereich verbessert wird. Eine
Vorplanung wird derzeit auf Grundlage der Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
10 Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 5 Mio.€ 2021 Baureife Planung
davon förderfähig 2,8 Mio.€ ab 2021- Umsetzung
Förderung (70%) 1,96 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich einerseits
aus Aufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert, sowie aus
Einnahmen aus KAG, die von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen
sind.Seite 8 von 17

Seite 9
Nr. 11: Städtebauliche Verknüpfung Viktoriakarree/ Universität und
Martinsplatz mit der Fußgängerzone (Raum Rathausgasse—Am Hof -
Wesselstraße)
Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der
historischen Entwicklung und um die Universität stellen ein wichtiges Potential
der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich jedoch einen
wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City dar. Durch die zukünftige
Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer
gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt
und der Hofgarten enger aneinander. Aufgrund der Bedeutung des Stadtraums
sollen Gestaltungsvorstellung und -konzeptionen im Rahmen einer
Mehrfachbeauftragung erarbeitet werden. Diese kann auch als Grundlage für
die Beteiligung der Öffentlichkeit genutzt werden, um alle relevanten Aspekte
der Umfeldgestaltung bei der Umsetzung einfließen zu lassen. Die aus einer
Gesamtplanung resultierende Realisierung der Umgestaltungsmaßnahmen
erfolgt abschnittsweise.
11 Städtebauliche Verknüpfung Viktoriakarree/ Universität und
Martinsplatz mit der Fußgängerzone (Raum Rathausgasse—Am Hof -
Wesselstraße)
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 8,7 Mio.€ ab 2025 Qualifizierung und Planung
davon förderfähig 4,35 Mio.€ ab 2026 Umsetzung
Förderung (70%) 3,05 Mio.€
Eigenanteil (30% 1,30 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von
Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen
sind.
Nr. 12: Rheingasse
Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren
Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive
Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Dabei
stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten
Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her.
Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich
zu machen, dass hier ein zentraler Eingangsbereich in die City liegt. Der
Umbau der Rheingasse soll im Zuge des Umbaus des Überwegs erfolgen,
damit die Verbindung hin zum Rhein zeitnah attraktiv gestaltet wird.Seite 9 von 17

Seite 10
12 Rheingasse
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 1,2 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung
davon förderfähig 0,6 Mio.€ 2024 Umsetzung
Förderung (70%) 0,42 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,18 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von
Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen
sind.
Nr. 13 Brüdergasse
Zum Abbau stadträumlicher Barrierewirkungen des Cityrings und der
Verbindung der City mit der Rheinpromenade nimmt die Brüdergasse eine
Schlüsselfunktion ein. Direkt im Herzen der City am Markt beginnend, stellt die
Brüdergasse schon heute den einzigen Anschluss an die Rheinpromenade dar,
der ohne Berührungspunkte mit dem MIV eine Verbindung herstellt. Die
Unterführung der Straße 'Belderberg' soll dabei barrierearm ausgeführt werden,
die Oberflächengestaltung nahtlos an die hochwertige Gestaltung der
Fußgängerzone anschließen. Nach erfolgter Kanalsanierung der Brüdergasse
soll die Oberfläche an die Gestaltung der Fußgängerzone angepasst sowie die
Unterführung ertüchtigt werden. Eine Vorplanung wurde von der
Bezirksvertretung bereits mit einer Maßgabe beschlossen.
13 Brüdergasse
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 1,7 Mio.€ ab 2021 baureife Planung
davon förderfähig 1,7 Mio.€ ab 2022 Umsetzung
Förderung (70%) 1,19 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,51 Mio.€
Nr. 14: Achse Immenburgstraße
Die Verbesserung der städtebaulichen und baulichen Situation entlang der
Immenburgstraße, die Nutzung der Potentiale des ehemaligen
Schlachthofgeländes, die Herstellung einer barrierefreien Verbindung zwischen
dem Güterbahnhofgelände und der Innenstadt sowie die Verknüpfung zum
Campus Endenich sind seit einiger Zeit Anliegen einer Planungsinitiative unter
Einbeziehung von Betriebsinhabern am Standort. Diese Initiative hat 2014
einen Wettbewerb zur Umgestaltung der Achse Immenburgstraße durchgeführt.
Die Ideen des Preisträgers sollen im Förderzeitraum konkretisiert und
umgesetzt werden.Seite 10 von 17

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14 Immenburgstraße
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 5,6 Mio.€ 2024
Konkretisierung und
Beteiligung
davon förderfähig 2,8 Mio.€ 2025 Umsetzung
Förderung (70%) 1,96 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von
Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen
sind.
Nr. 15: Unterführung Poppelsdorfer Allee
Aufgrund des verlängerten Förderzeitraums erscheint es realistisch, eine
Neugestaltung bzw. Verbreiterung der Unterführung Poppelsdorfer Allee
einschließlich der zuführenden Bereiche in diesem Zeitraum vorzusehen.
Hinsichtlich der Neugestaltung des Brückenbauwerks sind Verhandlungen mit
der DB zu führen. Die Umgestaltung der Grünfläche und der Wegeführungen
muss die künftige Erweiterungsplanung bzgl. zusätzlicher S-Bahn-Gleise
berücksichtigen. Während die Umgestaltung der Grünflächen und der
zulaufenden Wege im Umfeld der Unterführung zweifellos Gegenstand der
Städtebauförderung sein kann, ist die Förderlage bei der Umgestaltung des
Brückenbauwerks komplexer, da aufgrund der Subsidiarität der
Städtebauförderung zunächst die Verfügbarkeit von Fördermitteln aus anderen
Förderprogrammen sowie die Frage von Kostenbeteiligungen Dritter
abzuprüfen ist.
15 Unterführung Poppelsdorfer Allee
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 5,3 Mio.€ ab 2020 Gespräche mit DB über eine
Planungsvereinbarung,
Planung und Beteiligung
davon förderfähig 5,3 Mio.€ 2027 Umsetzung
Förderung (70%) 3,71 Mio.€
Eigenanteil (30% 1,59 Mio.€
Nr. 16: Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof
Die Abgänge werden durch die Investoren in ihrer Materialität aber ohne
entsprechende Gestaltung hergestellt. Zur Gestaltung hat die Stadt Bonn einen
künstlerischen Wettbewerb durchgeführt, woraus ein Siegerentwurf
hervorgegangen ist. Das siegreiche Wettbewerbsteam sieht für die Eingänge
eine Gestaltung vor, die den entsprechenden Raum zwischen Oberfläche und
Stadtbahnsteig neu fasst, interpretiert und erweitert.Seite 11 von 17

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Die einzelnen Teilmaßnahmen im Gesamtkonzept zur Neugestaltung des
Nordfeldes sollen zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Bahnhofsbereich
beitragen. Der Stadtbahneingang spielt für die räumliche Verbindung des
öffentlichen Raums mit den Verkehrsträgern Stadtbahn und dem
Eisenbahnverkehr eine wichtige Rolle. Durch die künstlerische Interpretation
entlang der Abgänge wird ein städtebaulicher Bereich geschaffen, der die neue
Funktion der Verbindung sowohl von oben nach unten aber auch von der Stadt
zum Verkehr schafft. Es wird damit zum integrierten Element des öffentlichen
Raums und dessen Funktion und Gestaltung.
16 Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 0,7 Mio.€ 2020 Umsetzung
davon förderfähig 0,7 Mio.€
Förderung (70%) 0,5 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,2 Mio.€
Nr. 17: Vorfläche Alter Friedhof, hier: gestalterische Mehrkosten
Im Zuge der Erweiterung und Umgestaltung der Unterführung zwischen
Viktoriadreieck und Alter Friedhof soll auch die Vorfläche des Alten Friedhofes
neu gestaltet werden. Dazu werden die Wege sowie die Grünflächen so
umgestaltet, dass sie in Verbindung mit dem auf der anderen Seite der
Bahnstrecke liegenden, ebenfalls hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten neu
zu definierenden Viktoriadreieck ein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Im
Rahmen des Förderantrags werden die gestalterischen Mehrkosten beantragt,
die nicht von der Förderung nach GVFG erfasst werden.
17 Vorfläche Alter Friedhof/ Wegeführung Viktoriadreieck, hier:
gestalterische Mehrkosten
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 0,7 Mio.€ ab 2024
Qualifizierung und
Beteiligung
davon förderfähig 0,7 Mio.€ ab 2026 Umsetzung
Förderung (70%) 0,49 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,21 Mio.€
Nr. 18: ZOB Dach
Der neu zu planende Zentrale Omnibusbahnhof bedarf einer gut gestalteten
repräsentativen Überdachung. Da der ÖPNV-Fördergeber für die Überdachung
nur ein begrenztes Budget bereitstellt, welches nicht für eine städtebaulich
wirksame Gestaltung ausreicht, sollen die hierfür zu erwartenden Mehrkosten
über die Städtebauförderung gefördert werden.Seite 12 von 17

Seite 13
18 Überdachung des Zentraler Omnibusbahnhof, hier: gestalterische
Mehrkosten
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 11,5 Mio.€ ab 2021 Planung
davon förderfähig 8,1 Mio.€ ab 2023 Umsetzung
Förderung (70%) 5,67 Mio.€
Eigenanteil (30% 2,43 Mio.€
Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus
Einnahmen aus der ÖPNV-Förderung, die von den Gesamtausgaben in
Abzug zu bringen sind.
Nr. 19: Rabinstraße
Durch den Ausbau und die Neugestaltung der Rabinstraße wird das
städtebaulich neu geordnete Vorfeld des Hauptbahnhofes mit der Vorfläche des
Alten Friedhofes verbunden. Von hier ist durch die in Kürze neu gestaltete
Unterführung unter der Bahntrasse auch das Viktoriadreieck angebunden. Die
sich durch die Straße Am Hauptbahnhof und der Rabinstraße ziehende
Baumreihe soll eine städtebauliche Verknüpfung zu den Grünflächen des Alten
Friedhofes und des Viktoriadreiecks herstellen. Die Rabinstraße wird
umgestaltet und erhält je einen Fahrstreifen pro Richtung inklusive
Schutzstreifen für den Radverkehr. Die Gehwegbereiche werden üppig
dimensioniert und bieten Platz für Bäume.
19 Rabinstraße
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 1,8 Mio.€ ab 2020 Umsetzung
davon förderfähig 1,8 Mio.€
Förderung (70%) 1,26 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,54 Mio.€
Nr. 20: Prozesssteuerung/ Kommunikation/ Verfügungsfond
Zur Bewältigung der komplexen Abstimmungsprozesse, die zur zeitgerechten
und stringenten Umsetzung der vielen zur Förderung angemeldeten Projekte
erforderlich werden, ist die Beauftragung eines externen Büros vorgesehen.
Diese soll zwei wesentliche Bausteine im Prozessmanagement übernehmen.
Zum einen wird eine umfängliche, nach innen gerichtete Projektsteuerung
verlangt, die die Abstimmung mit Blick auf die Gesamtmaßnahme koordiniert
und steuert. Eine fachliche Begleitung dieser Projekte bietet sich zudem an, um
die geplanten Umsetzungszeiträume besser zu koordinieren, mit den
Fördervoraussetzungen abzustimmen und so zur erfolgreichen Umsetzung
beizutragen. Die Bezirksregierung hat im Beratungsgespräch über dieSeite 13 von 17

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Weiterführung des Masterplans ein solches professionell aufgestelltes
Projektmanagement, welches zudem förderfähig ist, deutlich empfohlen. Der
zweite Baustein zur Qualitätssicherung umfasst eine nach außen gerichtete
Position des Kommunikators/der Kommunikatorin vor Ort. Über qualitätsvolle,
gut aufbereitete Öffentlichkeitsarbeit sollen die Innenstadtakteure und
BewohnerInnen über die Projekte und den Zusammenhang mit dem
Gesamtkonzept informiert und einbezogen werden. Die Beauftragten sollen
darüber hinaus mit festen Präsenzzeiten als Ansprechpartner vor Ort zur
Verfügung stehen. Die Vernetzung der Innenstadtakteure und BewohnerInnen
untereinander und die Aktivierung privater Investitionen gehören ebenfalls zum
Aufgabenspektrum der Prozesssteuerung Innere Stadt Bonn. Der Aufbau
privater Netzwerke und Initiativen (auch in Verbindung mit lokalen
Verfügungsfonds) soll gefördert und koordiniert werden, soweit hierfür sich
Ansatzpunkte ergeben bzw. sich entsprechende Interessen artikulieren.
20 Prozesssteuerung/ Kommunikation/ Verfügungsfond
Finanzen Umsetzung
Gesamtkosten, ca. 2,8 Mio.€ ab 2020 Ausschreibung und Vergabe
davon förderfähig 2,8 Mio.€
Förderung (70%) 1,96 Mio.€
Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€
Im Verlauf der Konkretisierung der in der Erstfassung des Projektkatalogs
enthaltenen Projekte hat sich gezeigt, dass für die folgenden Projekte entweder
keine Förderfähigkeit nach den Kriterien der Städtebauförderung zu sehen ist
oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine hinreichende Planungsgrundlage bzw.
Entscheidungsreife besteht, um diese im Rahmen des Grundförderantrags auf
Städtebaufördermittel berücksichtigen zu können:
Umfeld Stadthaus: Die Optionen bzw. die zu beachtenden Bindungen
sind von einer Entscheidung über die Zukunft des Stadthauses abhängig.
Daher ist es gegenwärtig nicht möglich, eine konkrete Planungsaufgabe
bzw. ein konkretes Projektziel und einen Zeitrahmen zu definieren.
Projekt Thomas Mann Straße: Es handelt sich weitestgehend um eine
Neuaufteilung der Verkehrsflächen im Fahrbahnbereich, die keine
Gestaltungswirksamkeit aufweist.
Zu Beschlussziffer 2:
Rückblickend auf die Umsetzungsphase im ersten Förderantrag zum
Masterplan „Innere Stadt“ hat sich gezeigt, dass der Frage nach Koordination
und Verankerung des Umsetzungsprozesses in den politischen Gremien ein
hoher Stellenwert beizumessen ist. Die Verwaltung schlägt daher vor einen
Beirat einzurichten, welcher mindestens zweimal jährlich einberufen wird.
Hierzu wird die Verwaltung bei Bewilligung der Fördermittel einen
Besetzungsvorschlag in die politischen Gremien einbringen. VerwaltungsinternSeite 14 von 17

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wird die bereits eingerichtete Lenkungsgruppe aus dem Planungs- und
Umweltdezernat und dem Dezernat für Sport und Kultur fortbestehen.
Zu den Beschlussziffern 3 und 4:
Da Planungen generell förderunschädlich sind, wird die Verwaltung die Zeit bis
zum Bewilligungsbescheid nutzen, um die einzelnen Projekte weiter zu
konkretisieren bzw. deren Umsetzung im Rahmen der vorhandenen Mittel
vorzubereiten. Vorrang haben dabei die Projekte, die einerseits einen langen
Planungsvorlauf aufgrund der Komplexität und Beteiligung der Öffentlichkeit
haben wie z.B. der Umbau der Rheinpromenade und jene, deren Umsetzung in
den ersten Jahren des Förderantrags vorgesehen ist, z.B. Umbau der
Rabinstraße oder die Installierung der künstlerischen Gestaltung der Abgänge
am Hauptbahnhof.
Auf der Basis des bewilligten Grundförderantrags sind nachfolgend
Jahresförderanträge mit den Einzelprojekten zu stellen. Mit deren Bewilligung
wird ein fixes jahresweise quotiertes Bereitstellungsschema der Fördermittel
ausgelöst. Daher sollten möglichst nur solche Projekte aus dem Projektkatalog
in die Jahresförderanträge aufgenommen werden, die kurz vor der Umsetzung
stehen und für welche dementsprechende Auszahlungen absehbar sind. Vor
diesem Hintergrund müssen die Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität
bearbeitet werden.
Die Erfahrungen, die mit der Umsetzung komplexer mehrjähriger
Förderprogramme sowohl bei der Sozialen Stadt Tannenbusch als auch in der
ersten Förderperiode des Masterplans Innere Stadt gesammelt wurden, haben
gezeigt, dass hierfür speziell dieser Aufgabe zugeordnete personelle
Ressourcen innerhalb der Verwaltung erforderlich sind, um die Koordination
und Verankerung des Umsetzungsprozesses in den politischen Gremien
sicherzustellen. Dies wurde durch die Bezirksregierung auch im Vergleich zu
anderen Städten mit vergleichbar komplexen städtebaulichen
Handlungskonzepten bestätigt. Anderenfalls kann eine fristgerechte
Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht gewährleistet
werden. Der dafür erforderliche Personalbedarf wird verwaltungsseitig in der
Zeit bis zum erwarteten Bewilligungsbescheid ermittelt und gesondert zum
Beschluss vorgelegt.
Bis dahin sind entsprechende Aufgaben auf vorhandene Kräfte der
Ortsteilplanung verteilt und müssen dort neben den sonstigen Aufgaben der
städtebaulichen Planung bzw. Bauleitplanung bewältigt werden. Dies Aufgaben
müssen daher priorisiert vor anderen Aufgaben erledigt werden.
Finanzen Projekte:
Gesamtvolumen: 94 Mio.€; davon förderfähig ca. 76 Mio.€
Fördermittel (70%): ca.53 Mio.€
Eigenanteil der Stadt: ca.23 Mio.€
Möglicherweise für die Umsetzung zusätzlich anfallende Personalkosten sind
darin nicht enthalten.Seite 15 von 17

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Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.61.00.09.02.05 Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2020
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 73.500.000 5610009028000 800.000,00 72.700.000
Einzahlungen
Zuwendung
41.475.000 5610009028000 560.000.00 54.945.000
Sonst. Einzahlungen
KAG
Einnahmen aus I..priv.
Anlieger
11.530.000
2.500.000
Investiver
Finanzsaldo
17.995.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2020
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Kalkulatorische
Zinsen (0,32%)
20.600.000
57.584
161000902 200.000,00 20.457.584
Zuweisung ÖPNV
Einzahlungen
Zuwendung
3.400.000
12.040.000
161000902 140.000,00 15.300.000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
5.217.584
Anlage/n
1 Projektübersicht (alt: 1911980ED6) (öffentlich)Seite 16 von 17

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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de