190001 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Finanzierungs- und Zeitplan der Projekte für den Förderantrag Masterplan 2.0 (alt: 1911980NV5)
Kerndaten
- Nummer
- 190001
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190001 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2020-2027 hier: Finanzierungs- und Zeitplan der Projekte für den Förderantrag Masterplan 2.0 (alt: 1911980NV5) Beratungsfolge Kulturausschuss 02.10.2019 Anhörung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.09.2019 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung erst nach dem 30.09.2019 kann die Frist nicht eingehalten werden. Danach könnte ein entsprechender Antrag erst wieder zum 30.09.2020 gestellt werden, sodass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung von Fördermitteln entstehen würde. Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektübersicht mit Finanzierungs- und Zeitplan zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.9.2019 für das Antragsjahr 2020 ff. als Förderantrag zur Städtebauförderung einzureichen (Grundförderantrag). Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 2. Zur Begleitung der Umsetzung des umfangreichen Förderpakets wird ein Beirat aus Politik und Verwaltung eingerichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des bewilligten Grundförderantrags in den Folgejahren die erforderlichen Einzelförderanträge zu den Projekten zu stellen. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 17 Seite 2 Begründung Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Sportausschuss 17.09.2019 einstimmig 9 Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke in Verbindung mit ST7 (vorbehaltlich der Beratung in der BV Bonn (01.10.), im Kulturausschuss (02.10.), im Wirtschaftsausschuss (02.10.), im Umweltausschuss (10.10.) und Im Planungsausschuss (30.10.)) 1 Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 e bei Eh Linke 9 Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf den intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0) endet in diesem Jahr. Aktuell werden daraus noch die Maßnahmen Remigiusplatz und Umgestaltung Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 1. Bauabschnitt finanziert. Zu Beschlussziffer 1.: Für einen neuen Förderantrag (Masterplan 2.0) hat die Verwaltung den Gremien bereits einen Vorschlag vorgelegt. Diesem wurde mehrheitlich zugestimmt (DS-Nr.1911980). Auf dieser Grundlage wurden Gespräche mit der Bezirksregierung geführt. Neben einer ersten zustimmenden Einschätzung des Projektbündels wurde auf die im aktuellen Förderaufruf des für die Städtebauförderung zuständigen Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgenommene Verlängerung des Förderzeitraums von fünf auf acht Jahre hingewiesen. Dies hat zur Folge, dass die Verwaltung folgende Erweiterungen der Projektliste vorschlägt: Projekt Nr. 1: Erweiterung des Umbaus der Rheinuferpromenade auf alle drei Bauabschnitte bis 2027. (Finanzierungsantrag bis 2027; Realisierung bis einschließlich 2030) Projekt Nr. 12 (neu): Neugestaltung des Überwegs Rathausgasse und der Rheingasse als konsequenter Lückenschluss zwischen gestalteter Rheinpromenade und der aufzuwertenden Achse vor dem Schloss (Projekt Nr.11) Projekt Nr. 5 (neu): Umbau der Kölnstraße von Berta-von–Suttner-Platz bis zur Wilhelmsplatz. Insgesamt sollen folgende 20 Projekte zur Förderung angemeldet werden:Seite 2 von 17 Seite 3 Nr. 1: Umbau Rheinpromenade Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebende und Bonn besuchende Menschen. Die Rheinufer bieten in ihren unterschiedlichen Abschnitten Gelegenheit zum Joggen, Fahrrad fahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und demographischer Bevölkerungsgruppen ein. Hier werden soziale Kontakte und Kommunikation, einschließlich kultureller Aktivitäten gefördert. Ein gesellschaftlicher Zusammenhang wird gestärkt. Die Aufenthaltsqualität soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Bereits 2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro a24_landschaft aus Berlin. Geplant ist die Umsetzung der Idee des Preisträgers in drei einzelnen Bauabschnitten. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit Hochschulen ist vorgesehen. Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 22,50 Mio.€ ab 2020 Planung und Beteiligung davon förderfähig 22,50 Mio.€ 2023 Umsetzung 1.BA Förderung (70%) 15,75 Mio.€ 2025 Umsetzung 2.BA Eigenanteil (30% 6,75 Mio.€ ab 2027 Umsetzung 3.BA bis 2030 Realisierung der Maßnahme Nr. 2: Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 2. BA Neben gestalterischen und funktionalen Defiziten direkt an der Rheinpromenade fehlen auch attraktive Verbindungen von der Innenstadt an den Rhein, was die Zugänglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen deutlich erschwert. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verknüpfung leistet die Stärkung der Zugänglichkeit des Rheins zwischen dem Bischofsplatz und dem Alten Zoll. Der Durchgang durch das Gebäude der Universität an der Stockenstraße bekommt somit eine besondere Bedeutung und wird als Eingangstor zur City dienen. Das Projekt „Stockentor-Alter Zoll“ sollte ursprünglich bereits im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 1.0 in einem Bauabschnitt umgesetzt werden. Aufgrund von unvorhergesehenen, zusätzlichen Baumaßnahmen am Universitätsgebäude durch das Land NRW, die voraussichtlich bis ca. 2022 andauern, konnte die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht durchgeführt werden, da Teile der zukünftigen Promenade mit Baustelleneinrichtungsflächen belegt sind. Aus diesem Grund soll der 2. Abschnitt, nach Beendigung der Sanierungsarbeiten der Universität, ab 2023 erfolgen.Seite 3 von 17 Seite 4 2 Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll, 2. BA Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 2 Mio.€ ab 2021 Planung und Beteiligung davon förderfähig 2 Mio.€ 2023 Umsetzung Förderung (70%) 1,4 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,6 Mio.€ Nr. 3: Zukunft Windeckbunker und Grünfläche Der Bereich um den Windeckbunker mit seiner Grünfläche und den Pavillons ist ein wichtiger Stadteingang und Teil des im Masterplan Innere Stadt definierten Leitmotivs „Urbanes C“. Für den Bereich wird ein Strukturkonzept, das die Nachnutzung des Bunkers und die Gestaltung der öffentlichen Räume umfasst, erstellt. Die Grünfläche hat als einzige Grünfläche in der Fußgängerzone eine hohe Bedeutung für die Erholung und Stadtgestalt und nimmt in einem durch Aufheizungseffekte belasteten Stadtraum eine wichtige klimatische Funktion wahr. Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs soll die Grünfläche eine Aufwertung unter den oben beschriebenen Aspekten erhalten. Für die Lösungsfindung ist ein konkurrierendes Verfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen. 3 Zukunft Windeckbunker und Grünfläche Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 0,70 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung davon förderfähig 0,70 Mio.€ 2025 Umsetzung Förderung (70%) 0,49 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,21 Mio.€ Nr. 4: Stiftsplatz Der Stiftsplatz als wichtiger Bestandteil des "Urbanen C", soll im Zuge der Maßnahmen aufgewertet werden. Der Masterplan Innere Stadt weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes erhebliches Potential zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Zugleich gibt es bezüglich der zukünftigen Nutzung des Platzes verschiedene Interessenlagen diverser Akteure. Daher sollen in einem dialogorientierten Verfahren neue Wege beschritten werden, um eine möglichst breit getragene Gestaltung zu finden. 4 Stiftsplatz Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 0,90 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung davon förderfähig 0,80 Mio.€ 2024 UmsetzungSeite 4 von 17 Seite 5 Förderung (70%) 0,56 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,34 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Finanzaufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert. Nr. 5: Kölnstraße; zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmsplatz gestalterische und funktionale Defizite auf, die auch das innerstädtische Wohnen in diesem Bereich stark beeinträchtigen. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität erzeugt werden. Durch eine attraktivere Gestaltung der öffentlichen Räume können Anreize gebildet werden, private Investitionen in die Modernisierung der Wohnbestände zu tätigen. 5 Kölnstraße; zwischen Wilhelmsplatz und Bertha v. Suttner Platz Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 3,40 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung davon förderfähig 1,70 Mio.€ 2024 Umsetzung Förderung (70%) 1,19 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,51 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich einerseits aus Aufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert, sowie aus Einnahmen aus KAG, die von den Gesamtausgaben wegen der Subsidiarität von Städtebaufördermitteln in Abzug zu bringen sind. Nr. 6: Viktoriakarree Im Zuge der Neuordnung des Viktoriakarrees sollen auch die Straßenzüge Franziskanerstraße / Stockenstraße als direkt angrenzende öffentliche Räume umgestaltet werden. Mit der Neuordnung verbunden ist auch die Schaffung einer neuen Gasse, die zur Schaffung einer neuen Einzelhandelslage sowie der Erschließung des Quartiers dient. Zur Sicherung der Durchbindung und des Durchgangs ist der Erwerb von Flächen notwendig. Darüber hinaus soll anstelle der heutigen unwirtlichen Parkplatzfläche ein attraktiv gestalteter öffentlicher Raum entstehen.Seite 5 von 17 Seite 6 6 Viktoriakarree Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 4,60 Mio.€ 2020 Grunderwerb davon förderfähig 2,10 Mio.€ 2024 Planung Förderung (70%) 1,47 Mio.€ 2026 Umsetzung Eigenanteil (30% 0,63 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Einnahmen für Investitionen privater Anlieger, die von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen sind. Nr. 7: Zukunft Frankenbad - Umgestaltung Grünfläche Frankenbad Innerhalb des Untersuchungsraums ist die City und besonders die gesamte Nordstadt durch eine starke Verdichtung und einen sehr geringen Anteil an öffentlichen Freiräumen, die überwiegend dem Quartier und dessen Bewohnern dienen, geprägt. Das Umfeld des Frankenbades und insbesondere der Vorplatz, stellen als Freiflächen eine Besonderheit dar. Dementsprechend groß ist der Nutzungsdruck, der auf diesem Bereich lastet. Der Vorplatz und das Umfeld des Frankenbades sollen daher künftig neu gestaltet werden, so dass in diesem Bereich neue Nutzungs- und Verweilqualitäten entstehen können. Die Planung der Umgestaltung muss allerdings auf die künftige Nutzung des Baudenkmals Frankenbad und die hieraus resultierenden hochbaulichen Planungen abstellen, welche zzt. aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über das Bäderkonzept nicht definiert werden können. Diese Entscheidung wird zum Jahresanfang 2020 erwartet, so kann anschließend ein abgestimmter Beteiligungs- und Planungsprozess unter Beachtung der denkmalfachlichen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet werden. Die Umsetzung der sich hieraus ergebenden Vorplatzumgestaltung kann anschließend an die hochbaulichen Maßnahmen erfolgen. Da die zukünftige Nutzung des Frankenbades vom Ausgang des mit der Erstellung eines Bürgergutachtens zum städtischen Bäderkonzept gestarteten Entscheidungsprozesses abhängig ist, kann das Frankenbad selbst nicht als Projekt in den Grundförderantrag aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür wäre nämlich, dass dem Fördergeber ein Nutzungskonzept –sei es als modernisiertes Schwimmbad mit ergänzenden quartiersbezogenen Nutzungen, sei es als Umnutzung mit neuen das Quartier stärkenden Funktionen- mit Raumprogramm und Darlegung der Umbauerfordernisse eingereicht würde. Dies müsste mit plausiblen Kostenannahmen hinterlegt sein. Zu beachten ist ferner, dass rein bauliche Sanierungsmaßnahmen nicht förderfähig sind und dementsprechend herauszurechnen sind. Die für eine Aufarbeitung der vorgenannten Themen erforderliche Entscheidungsreife liegt jedoch nicht vor. Die Verwaltung wird nach getroffener Grundsatzentscheidung in den Folgejahren Fördermöglichkeiten für das Frankenbad als Einzelprojekt außerhalb des Masterplans Innere Stadt 2.0 eruieren.Seite 6 von 17 Seite 7 7 Zukunft Frankenbad – Umgestaltung der Grünfläche Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 0,8 Mio.€ ab 2020 Beteiligung davon förderfähig 0,8 Mio.€ ab 2022/23 Planung Förderung (70%) 0,56 Mio.€ 2025 Umsetzung Eigenanteil (30% 0,24 Mio.€ Nr. 8: Neubau eines Stadtmuseums Das Bonner Stadtmuseum ist das einzige Museum in Bonn, das sich der Bonner Stadt- und Kulturgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart widmet. Das Potenzial des Museums kann am aktuellen Standort nicht ausgeschöpft werden und steht dort auch der weiteren Entwicklung des Viktoriakarrees entgegen. Für den Standort Pestalozzischule wurde bereits eine Planung erarbeitet, jedoch noch nicht beschlossen. Vielmehr hat der Rat die Verwaltung beauftragt, weitere Standortoptionen, auch auf dem Gelände des Viktoriakarrees, zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung spricht sich die Verwaltung weiterhin für eine Verlagerung des Stadtmuseums an den Standort Pestalozzischule aus und wird hierzu in Kürze eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien einbringen, die auf eine Entscheidung des Rates im Dezember 2019 zuläuft. Um trotzdem die Option auf Erlangung von Städtebaufördermitteln im Rahmen des Masterplans Innere Stadt aufrecht zu erhalten, soll der Antragstellung beim Fördergeber die erarbeitete hochbauliche Planung zugrunde gelegt werden. Dies beeinträchtigt die Offenheit der Standortentscheidung durch den Rat nicht. Im Falle einer Entscheidung für einen anderen Standort kann durch entsprechende Projektänderungsanträge ein gewährtes Förderbudget auf diesen übertragen werden. 8 Neubau eines Stadtmuseums Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 8,6 Mio.€ ab 2020 Planung davon förderfähig 8,6 Mio.€ ab 2022 Umsetzung Förderung (70%) 6,02 Mio.€ Eigenanteil (30% 2,58 Mio.€ Nr. 9: Grünfläche Ermekeilkaserne Die im Plangebiet vorhandenen heterogenen Strukturen der westlichen Wohnbebauung und der großmaßstäblichen Kasernengebäude sollen behutsam ergänzt werden, so dass ein lebendiges und nachhaltiges Wohnquartier mit eigener Identität entsteht. Die denkmalgeschützten Gebäude sollen umgenutzt und das künftige Wohngebiet durch kulturelle und sozialeSeite 7 von 17 Seite 8 Einrichtungen sowie Büros und Dienstleitungen ergänzt werden. Besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des entstehenden öffentlichen Raumes, der Öffnung des Geländes und der Verknüpfung mit dem Telekom-Gelände und darüber hinaus zu. Der öffentliche Raum hat als Verknüpfungspunkt und als zentraler Baustein als grüner Trittstein eine hohe Bedeutung für das Quartier auch unter klimatischen Gesichtspunkten. Dem entsprechend soll auch eine hohe Gestaltqualität entstehen. Für die Gestaltung wird daher auch ein landschaftsarchitektonischer Wettbewerb vorgesehen, der auch auf Grund der Denkmäler in der Umgebung angezeigt ist. 9 Grünfläche Ermekeilkaserne Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 5,6 Mio.€ 2024 Grundstückserwerb davon förderfähig 5,6 Mio.€ ab 2025 Planung Förderung (70%) 3,92 Mio.€ 2027 Umsetzung Eigenanteil (30% 1,68 Mio.€ Nr. 10: Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Zielsetzung ist, stärkere Verknüpfungen zwischen den unterschiedlichen Stadtteilen der "Inneren Stadt" herzustellen sowie die Verbindung in Richtung Innenstadt zu verbessern. Auch zwischen den Quartieren fehlen kleinräumige Verknüpfungen, die vorhandenen Straßenzüge und Kreuzungsbereiche stellen für den Fußgänger und Radfahrer nur schwer überwindbare Barrieren dar. An der Kreuzung Bornheimer Straße/Hochstadenring liegen mit dem Macke-Haus und dem Bonner Kunstverein kulturell wie touristisch bedeutsame Einrichtungen, die besser an die Innenstadt angebunden werden sollen. Der öffentliche Raum soll daher umfassend umgestaltet werden, so dass die Aufenthaltsqualität rund um den Kreuzungsbereich verbessert wird. Eine Vorplanung wird derzeit auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. 10 Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 5 Mio.€ 2021 Baureife Planung davon förderfähig 2,8 Mio.€ ab 2021- Umsetzung Förderung (70%) 1,96 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich einerseits aus Aufwand für Parkplätze, den das Land nicht fördert, sowie aus Einnahmen aus KAG, die von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen sind.Seite 8 von 17 Seite 9 Nr. 11: Städtebauliche Verknüpfung Viktoriakarree/ Universität und Martinsplatz mit der Fußgängerzone (Raum Rathausgasse—Am Hof - Wesselstraße) Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung und um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt und der Hofgarten enger aneinander. Aufgrund der Bedeutung des Stadtraums sollen Gestaltungsvorstellung und -konzeptionen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung erarbeitet werden. Diese kann auch als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit genutzt werden, um alle relevanten Aspekte der Umfeldgestaltung bei der Umsetzung einfließen zu lassen. Die aus einer Gesamtplanung resultierende Realisierung der Umgestaltungsmaßnahmen erfolgt abschnittsweise. 11 Städtebauliche Verknüpfung Viktoriakarree/ Universität und Martinsplatz mit der Fußgängerzone (Raum Rathausgasse—Am Hof - Wesselstraße) Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 8,7 Mio.€ ab 2025 Qualifizierung und Planung davon förderfähig 4,35 Mio.€ ab 2026 Umsetzung Förderung (70%) 3,05 Mio.€ Eigenanteil (30% 1,30 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen sind. Nr. 12: Rheingasse Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler Eingangsbereich in die City liegt. Der Umbau der Rheingasse soll im Zuge des Umbaus des Überwegs erfolgen, damit die Verbindung hin zum Rhein zeitnah attraktiv gestaltet wird.Seite 9 von 17 Seite 10 12 Rheingasse Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 1,2 Mio.€ ab 2023 Planung und Beteiligung davon förderfähig 0,6 Mio.€ 2024 Umsetzung Förderung (70%) 0,42 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,18 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen sind. Nr. 13 Brüdergasse Zum Abbau stadträumlicher Barrierewirkungen des Cityrings und der Verbindung der City mit der Rheinpromenade nimmt die Brüdergasse eine Schlüsselfunktion ein. Direkt im Herzen der City am Markt beginnend, stellt die Brüdergasse schon heute den einzigen Anschluss an die Rheinpromenade dar, der ohne Berührungspunkte mit dem MIV eine Verbindung herstellt. Die Unterführung der Straße 'Belderberg' soll dabei barrierearm ausgeführt werden, die Oberflächengestaltung nahtlos an die hochwertige Gestaltung der Fußgängerzone anschließen. Nach erfolgter Kanalsanierung der Brüdergasse soll die Oberfläche an die Gestaltung der Fußgängerzone angepasst sowie die Unterführung ertüchtigt werden. Eine Vorplanung wurde von der Bezirksvertretung bereits mit einer Maßgabe beschlossen. 13 Brüdergasse Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 1,7 Mio.€ ab 2021 baureife Planung davon förderfähig 1,7 Mio.€ ab 2022 Umsetzung Förderung (70%) 1,19 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,51 Mio.€ Nr. 14: Achse Immenburgstraße Die Verbesserung der städtebaulichen und baulichen Situation entlang der Immenburgstraße, die Nutzung der Potentiale des ehemaligen Schlachthofgeländes, die Herstellung einer barrierefreien Verbindung zwischen dem Güterbahnhofgelände und der Innenstadt sowie die Verknüpfung zum Campus Endenich sind seit einiger Zeit Anliegen einer Planungsinitiative unter Einbeziehung von Betriebsinhabern am Standort. Diese Initiative hat 2014 einen Wettbewerb zur Umgestaltung der Achse Immenburgstraße durchgeführt. Die Ideen des Preisträgers sollen im Förderzeitraum konkretisiert und umgesetzt werden.Seite 10 von 17 Seite 11 14 Immenburgstraße Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 5,6 Mio.€ 2024 Konkretisierung und Beteiligung davon förderfähig 2,8 Mio.€ 2025 Umsetzung Förderung (70%) 1,96 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Einnahmen aus KAG, die wegen der Subsidiarität von Städtebaufördermitteln von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen sind. Nr. 15: Unterführung Poppelsdorfer Allee Aufgrund des verlängerten Förderzeitraums erscheint es realistisch, eine Neugestaltung bzw. Verbreiterung der Unterführung Poppelsdorfer Allee einschließlich der zuführenden Bereiche in diesem Zeitraum vorzusehen. Hinsichtlich der Neugestaltung des Brückenbauwerks sind Verhandlungen mit der DB zu führen. Die Umgestaltung der Grünfläche und der Wegeführungen muss die künftige Erweiterungsplanung bzgl. zusätzlicher S-Bahn-Gleise berücksichtigen. Während die Umgestaltung der Grünflächen und der zulaufenden Wege im Umfeld der Unterführung zweifellos Gegenstand der Städtebauförderung sein kann, ist die Förderlage bei der Umgestaltung des Brückenbauwerks komplexer, da aufgrund der Subsidiarität der Städtebauförderung zunächst die Verfügbarkeit von Fördermitteln aus anderen Förderprogrammen sowie die Frage von Kostenbeteiligungen Dritter abzuprüfen ist. 15 Unterführung Poppelsdorfer Allee Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 5,3 Mio.€ ab 2020 Gespräche mit DB über eine Planungsvereinbarung, Planung und Beteiligung davon förderfähig 5,3 Mio.€ 2027 Umsetzung Förderung (70%) 3,71 Mio.€ Eigenanteil (30% 1,59 Mio.€ Nr. 16: Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof Die Abgänge werden durch die Investoren in ihrer Materialität aber ohne entsprechende Gestaltung hergestellt. Zur Gestaltung hat die Stadt Bonn einen künstlerischen Wettbewerb durchgeführt, woraus ein Siegerentwurf hervorgegangen ist. Das siegreiche Wettbewerbsteam sieht für die Eingänge eine Gestaltung vor, die den entsprechenden Raum zwischen Oberfläche und Stadtbahnsteig neu fasst, interpretiert und erweitert.Seite 11 von 17 Seite 12 Die einzelnen Teilmaßnahmen im Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Nordfeldes sollen zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Bahnhofsbereich beitragen. Der Stadtbahneingang spielt für die räumliche Verbindung des öffentlichen Raums mit den Verkehrsträgern Stadtbahn und dem Eisenbahnverkehr eine wichtige Rolle. Durch die künstlerische Interpretation entlang der Abgänge wird ein städtebaulicher Bereich geschaffen, der die neue Funktion der Verbindung sowohl von oben nach unten aber auch von der Stadt zum Verkehr schafft. Es wird damit zum integrierten Element des öffentlichen Raums und dessen Funktion und Gestaltung. 16 Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 0,7 Mio.€ 2020 Umsetzung davon förderfähig 0,7 Mio.€ Förderung (70%) 0,5 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,2 Mio.€ Nr. 17: Vorfläche Alter Friedhof, hier: gestalterische Mehrkosten Im Zuge der Erweiterung und Umgestaltung der Unterführung zwischen Viktoriadreieck und Alter Friedhof soll auch die Vorfläche des Alten Friedhofes neu gestaltet werden. Dazu werden die Wege sowie die Grünflächen so umgestaltet, dass sie in Verbindung mit dem auf der anderen Seite der Bahnstrecke liegenden, ebenfalls hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten neu zu definierenden Viktoriadreieck ein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Im Rahmen des Förderantrags werden die gestalterischen Mehrkosten beantragt, die nicht von der Förderung nach GVFG erfasst werden. 17 Vorfläche Alter Friedhof/ Wegeführung Viktoriadreieck, hier: gestalterische Mehrkosten Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 0,7 Mio.€ ab 2024 Qualifizierung und Beteiligung davon förderfähig 0,7 Mio.€ ab 2026 Umsetzung Förderung (70%) 0,49 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,21 Mio.€ Nr. 18: ZOB Dach Der neu zu planende Zentrale Omnibusbahnhof bedarf einer gut gestalteten repräsentativen Überdachung. Da der ÖPNV-Fördergeber für die Überdachung nur ein begrenztes Budget bereitstellt, welches nicht für eine städtebaulich wirksame Gestaltung ausreicht, sollen die hierfür zu erwartenden Mehrkosten über die Städtebauförderung gefördert werden.Seite 12 von 17 Seite 13 18 Überdachung des Zentraler Omnibusbahnhof, hier: gestalterische Mehrkosten Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 11,5 Mio.€ ab 2021 Planung davon förderfähig 8,1 Mio.€ ab 2023 Umsetzung Förderung (70%) 5,67 Mio.€ Eigenanteil (30% 2,43 Mio.€ Die Differenz aus Gesamt- und förderfähigen Kosten ergibt sich aus Einnahmen aus der ÖPNV-Förderung, die von den Gesamtausgaben in Abzug zu bringen sind. Nr. 19: Rabinstraße Durch den Ausbau und die Neugestaltung der Rabinstraße wird das städtebaulich neu geordnete Vorfeld des Hauptbahnhofes mit der Vorfläche des Alten Friedhofes verbunden. Von hier ist durch die in Kürze neu gestaltete Unterführung unter der Bahntrasse auch das Viktoriadreieck angebunden. Die sich durch die Straße Am Hauptbahnhof und der Rabinstraße ziehende Baumreihe soll eine städtebauliche Verknüpfung zu den Grünflächen des Alten Friedhofes und des Viktoriadreiecks herstellen. Die Rabinstraße wird umgestaltet und erhält je einen Fahrstreifen pro Richtung inklusive Schutzstreifen für den Radverkehr. Die Gehwegbereiche werden üppig dimensioniert und bieten Platz für Bäume. 19 Rabinstraße Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 1,8 Mio.€ ab 2020 Umsetzung davon förderfähig 1,8 Mio.€ Förderung (70%) 1,26 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,54 Mio.€ Nr. 20: Prozesssteuerung/ Kommunikation/ Verfügungsfond Zur Bewältigung der komplexen Abstimmungsprozesse, die zur zeitgerechten und stringenten Umsetzung der vielen zur Förderung angemeldeten Projekte erforderlich werden, ist die Beauftragung eines externen Büros vorgesehen. Diese soll zwei wesentliche Bausteine im Prozessmanagement übernehmen. Zum einen wird eine umfängliche, nach innen gerichtete Projektsteuerung verlangt, die die Abstimmung mit Blick auf die Gesamtmaßnahme koordiniert und steuert. Eine fachliche Begleitung dieser Projekte bietet sich zudem an, um die geplanten Umsetzungszeiträume besser zu koordinieren, mit den Fördervoraussetzungen abzustimmen und so zur erfolgreichen Umsetzung beizutragen. Die Bezirksregierung hat im Beratungsgespräch über dieSeite 13 von 17 Seite 14 Weiterführung des Masterplans ein solches professionell aufgestelltes Projektmanagement, welches zudem förderfähig ist, deutlich empfohlen. Der zweite Baustein zur Qualitätssicherung umfasst eine nach außen gerichtete Position des Kommunikators/der Kommunikatorin vor Ort. Über qualitätsvolle, gut aufbereitete Öffentlichkeitsarbeit sollen die Innenstadtakteure und BewohnerInnen über die Projekte und den Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept informiert und einbezogen werden. Die Beauftragten sollen darüber hinaus mit festen Präsenzzeiten als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Die Vernetzung der Innenstadtakteure und BewohnerInnen untereinander und die Aktivierung privater Investitionen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Prozesssteuerung Innere Stadt Bonn. Der Aufbau privater Netzwerke und Initiativen (auch in Verbindung mit lokalen Verfügungsfonds) soll gefördert und koordiniert werden, soweit hierfür sich Ansatzpunkte ergeben bzw. sich entsprechende Interessen artikulieren. 20 Prozesssteuerung/ Kommunikation/ Verfügungsfond Finanzen Umsetzung Gesamtkosten, ca. 2,8 Mio.€ ab 2020 Ausschreibung und Vergabe davon förderfähig 2,8 Mio.€ Förderung (70%) 1,96 Mio.€ Eigenanteil (30% 0,84 Mio.€ Im Verlauf der Konkretisierung der in der Erstfassung des Projektkatalogs enthaltenen Projekte hat sich gezeigt, dass für die folgenden Projekte entweder keine Förderfähigkeit nach den Kriterien der Städtebauförderung zu sehen ist oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine hinreichende Planungsgrundlage bzw. Entscheidungsreife besteht, um diese im Rahmen des Grundförderantrags auf Städtebaufördermittel berücksichtigen zu können: Umfeld Stadthaus: Die Optionen bzw. die zu beachtenden Bindungen sind von einer Entscheidung über die Zukunft des Stadthauses abhängig. Daher ist es gegenwärtig nicht möglich, eine konkrete Planungsaufgabe bzw. ein konkretes Projektziel und einen Zeitrahmen zu definieren. Projekt Thomas Mann Straße: Es handelt sich weitestgehend um eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen im Fahrbahnbereich, die keine Gestaltungswirksamkeit aufweist. Zu Beschlussziffer 2: Rückblickend auf die Umsetzungsphase im ersten Förderantrag zum Masterplan „Innere Stadt“ hat sich gezeigt, dass der Frage nach Koordination und Verankerung des Umsetzungsprozesses in den politischen Gremien ein hoher Stellenwert beizumessen ist. Die Verwaltung schlägt daher vor einen Beirat einzurichten, welcher mindestens zweimal jährlich einberufen wird. Hierzu wird die Verwaltung bei Bewilligung der Fördermittel einen Besetzungsvorschlag in die politischen Gremien einbringen. VerwaltungsinternSeite 14 von 17 Seite 15 wird die bereits eingerichtete Lenkungsgruppe aus dem Planungs- und Umweltdezernat und dem Dezernat für Sport und Kultur fortbestehen. Zu den Beschlussziffern 3 und 4: Da Planungen generell förderunschädlich sind, wird die Verwaltung die Zeit bis zum Bewilligungsbescheid nutzen, um die einzelnen Projekte weiter zu konkretisieren bzw. deren Umsetzung im Rahmen der vorhandenen Mittel vorzubereiten. Vorrang haben dabei die Projekte, die einerseits einen langen Planungsvorlauf aufgrund der Komplexität und Beteiligung der Öffentlichkeit haben wie z.B. der Umbau der Rheinpromenade und jene, deren Umsetzung in den ersten Jahren des Förderantrags vorgesehen ist, z.B. Umbau der Rabinstraße oder die Installierung der künstlerischen Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof. Auf der Basis des bewilligten Grundförderantrags sind nachfolgend Jahresförderanträge mit den Einzelprojekten zu stellen. Mit deren Bewilligung wird ein fixes jahresweise quotiertes Bereitstellungsschema der Fördermittel ausgelöst. Daher sollten möglichst nur solche Projekte aus dem Projektkatalog in die Jahresförderanträge aufgenommen werden, die kurz vor der Umsetzung stehen und für welche dementsprechende Auszahlungen absehbar sind. Vor diesem Hintergrund müssen die Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität bearbeitet werden. Die Erfahrungen, die mit der Umsetzung komplexer mehrjähriger Förderprogramme sowohl bei der Sozialen Stadt Tannenbusch als auch in der ersten Förderperiode des Masterplans Innere Stadt gesammelt wurden, haben gezeigt, dass hierfür speziell dieser Aufgabe zugeordnete personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung erforderlich sind, um die Koordination und Verankerung des Umsetzungsprozesses in den politischen Gremien sicherzustellen. Dies wurde durch die Bezirksregierung auch im Vergleich zu anderen Städten mit vergleichbar komplexen städtebaulichen Handlungskonzepten bestätigt. Anderenfalls kann eine fristgerechte Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht gewährleistet werden. Der dafür erforderliche Personalbedarf wird verwaltungsseitig in der Zeit bis zum erwarteten Bewilligungsbescheid ermittelt und gesondert zum Beschluss vorgelegt. Bis dahin sind entsprechende Aufgaben auf vorhandene Kräfte der Ortsteilplanung verteilt und müssen dort neben den sonstigen Aufgaben der städtebaulichen Planung bzw. Bauleitplanung bewältigt werden. Dies Aufgaben müssen daher priorisiert vor anderen Aufgaben erledigt werden. Finanzen Projekte: Gesamtvolumen: 94 Mio.€; davon förderfähig ca. 76 Mio.€ Fördermittel (70%): ca.53 Mio.€ Eigenanteil der Stadt: ca.23 Mio.€ Möglicherweise für die Umsetzung zusätzlich anfallende Personalkosten sind darin nicht enthalten.Seite 15 von 17 Seite 16 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.61.00.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2020 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 73.500.000 5610009028000 800.000,00 72.700.000 Einzahlungen Zuwendung 41.475.000 5610009028000 560.000.00 54.945.000 Sonst. Einzahlungen KAG Einnahmen aus I..priv. Anlieger 11.530.000 2.500.000 Investiver Finanzsaldo 17.995.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2020 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Kalkulatorische Zinsen (0,32%) 20.600.000 57.584 161000902 200.000,00 20.457.584 Zuweisung ÖPNV Einzahlungen Zuwendung 3.400.000 12.040.000 161000902 140.000,00 15.300.000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 5.217.584 Anlage/n 1 Projektübersicht (alt: 1911980ED6) (öffentlich)Seite 16 von 17 Seite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de