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262058 · Dringlichkeitsantrag

Grüne-Dringlichkeitsantrag: Sicherung der institutionellen Kulturförderung und Wiederherstellung der Planungssicherheit während der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2027

Nummer
262058
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.11.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.11.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
262058Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Barbara Krausz
30.10.2026
Grüne-Dringlichkeitsantrag: Sicherung der
institutionellen Kulturförderung und
Wiederherstellung der Planungssicherheit während
der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2027
Beratungsfolge
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit liegt begründet in der kürzlich gewachsenen Unsicherheit der
Bonner Kulturakteure zum Ausdruck gebracht bspw. durch die Online-Petition
und die angekündigte Demonstration.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung, auf
Grundlage der für das Haushaltsjahr 2026 bewilligten Fördersummen
die institutionelle Kulturförderung während der gesetzlich vorgegebenen
Phase der vorläufigen Haushaltsführung – wie in ständiger Praxis üblich
– in Höhe von 80 % an die jeweiligen Fördernehmenden auszuzahlen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche betroffenen Kulturakteure und
Fördernehmenden unverzüglich und proaktiv über diese fortlaufende
Absicherung zu informieren, um die entstandene Verunsicherung
auszuräumen und schnellstmöglich verlässliche Planungssicherheit
herzustellen.
3. Der Rat stellt klar, dass strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen und
budgetäre Veränderungen, die den kommenden Doppelhaushalt
2027/2028 betreffen, ausschließlich im ordentlichen Verfahren der
Haushaltsberatungen politisch diskutiert und erst mit dem
rechtskräftigen Beschluss sowie der Genehmigung des Haushalts
wirksam werden können.
Begründung
Die Bonner Kulturlandschaft wurde jüngst durch ein offizielles Rundschreiben
des Kulturamtes massiv und ohne sachlichen Grund verunsichert. In dieser E-
Mail heißt es wörtlich:
„Es ist zu diesem Zeitpunkt daher noch ungewiss, ob im kommenden Jahr die
Zuschüsse im Bereich der institutionellen Förderung wie gewohnt ausgezahltSeite 1 von 2

Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden können.“
Diese Form der Kommunikation beschädigt das Vertrauensverhältnis zwischen
der Stadt und den freien Kulturakteuren massiv und erzeugt eine
existenzbedrohende Intransparenz, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Das gesetzlich geregelte Vorgehen während einer vorläufigen
Haushaltsführung sieht keinerlei Abweichungen von der bisherigen, bewährten
Praxis vor. Bis zum endgültigen Beschluss und der aufsichtsrechtlichen
Genehmigung des neuen Doppelhaushaltes 2027/2028 gilt die bewährte
Regelung, dass zur Aufrechterhaltung bestehender Einrichtungen und Verträge
regulär 80 % der jeweiligen Vorjahresförderung veranschlagt und ausgezahlt
werden. Dies betrifft nicht nur die Kultur, sondern alle freiwilligen Leistungen.
Die Spar- und Konsolidierungsvorgaben für den künftigen Haushalt betreffen
ebendiesen und werden im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs
durch den Kämmerer politisch im Rat und den Ausschüssen debattiert. Erst ein
demokratisch legitimierter Ratsbeschluss kann solche Kürzungen
rechtswirksam in Kraft setzen. Die vorzeitige, administrative Ankündigung von
Kürzungen im laufenden Geschäft der vorläufigen Haushaltsführung greift den
politischen Beratungen unzulässig vor.
Die Reaktion der Kulturschaffenden, die in einer Online-Petition eine
verbindliche Zusage und den Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit einfordern, ist daher
vollkommen nachvollziehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn weist die
stimmungsmachende und verunsichernde Kommunikation des
Verwaltungsvorstandes zurück – wie es zuvor auch mit der Androhung der
Opernschließung und der Prüfung der Schauspielschließung erfolgt ist. Wir
fordern stattdessen eine Rückkehr zu einer sachorientierten, verlässlichen und
offenen Kommunikation auf Augenhöhe. Kulturakteure brauchen jetzt eine klare
Botschaft der Handlungsfähigkeit, um den Kulturbetrieb in unserer Stadt ohne
unverschuldete Liquiditätsengpässe fortführen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de