262058 · Dringlichkeitsantrag
Grüne-Dringlichkeitsantrag: Sicherung der institutionellen Kulturförderung und Wiederherstellung der Planungssicherheit während der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2027
Kerndaten
- Nummer
- 262058
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 262058Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz 30.10.2026 Grüne-Dringlichkeitsantrag: Sicherung der institutionellen Kulturförderung und Wiederherstellung der Planungssicherheit während der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2027 Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit liegt begründet in der kürzlich gewachsenen Unsicherheit der Bonner Kulturakteure zum Ausdruck gebracht bspw. durch die Online-Petition und die angekündigte Demonstration. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der für das Haushaltsjahr 2026 bewilligten Fördersummen die institutionelle Kulturförderung während der gesetzlich vorgegebenen Phase der vorläufigen Haushaltsführung – wie in ständiger Praxis üblich – in Höhe von 80 % an die jeweiligen Fördernehmenden auszuzahlen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche betroffenen Kulturakteure und Fördernehmenden unverzüglich und proaktiv über diese fortlaufende Absicherung zu informieren, um die entstandene Verunsicherung auszuräumen und schnellstmöglich verlässliche Planungssicherheit herzustellen. 3. Der Rat stellt klar, dass strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen und budgetäre Veränderungen, die den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 betreffen, ausschließlich im ordentlichen Verfahren der Haushaltsberatungen politisch diskutiert und erst mit dem rechtskräftigen Beschluss sowie der Genehmigung des Haushalts wirksam werden können. Begründung Die Bonner Kulturlandschaft wurde jüngst durch ein offizielles Rundschreiben des Kulturamtes massiv und ohne sachlichen Grund verunsichert. In dieser E- Mail heißt es wörtlich: „Es ist zu diesem Zeitpunkt daher noch ungewiss, ob im kommenden Jahr die Zuschüsse im Bereich der institutionellen Förderung wie gewohnt ausgezahltSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden können.“ Diese Form der Kommunikation beschädigt das Vertrauensverhältnis zwischen der Stadt und den freien Kulturakteuren massiv und erzeugt eine existenzbedrohende Intransparenz, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Das gesetzlich geregelte Vorgehen während einer vorläufigen Haushaltsführung sieht keinerlei Abweichungen von der bisherigen, bewährten Praxis vor. Bis zum endgültigen Beschluss und der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des neuen Doppelhaushaltes 2027/2028 gilt die bewährte Regelung, dass zur Aufrechterhaltung bestehender Einrichtungen und Verträge regulär 80 % der jeweiligen Vorjahresförderung veranschlagt und ausgezahlt werden. Dies betrifft nicht nur die Kultur, sondern alle freiwilligen Leistungen. Die Spar- und Konsolidierungsvorgaben für den künftigen Haushalt betreffen ebendiesen und werden im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch den Kämmerer politisch im Rat und den Ausschüssen debattiert. Erst ein demokratisch legitimierter Ratsbeschluss kann solche Kürzungen rechtswirksam in Kraft setzen. Die vorzeitige, administrative Ankündigung von Kürzungen im laufenden Geschäft der vorläufigen Haushaltsführung greift den politischen Beratungen unzulässig vor. Die Reaktion der Kulturschaffenden, die in einer Online-Petition eine verbindliche Zusage und den Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit einfordern, ist daher vollkommen nachvollziehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn weist die stimmungsmachende und verunsichernde Kommunikation des Verwaltungsvorstandes zurück – wie es zuvor auch mit der Androhung der Opernschließung und der Prüfung der Schauspielschließung erfolgt ist. Wir fordern stattdessen eine Rückkehr zu einer sachorientierten, verlässlichen und offenen Kommunikation auf Augenhöhe. Kulturakteure brauchen jetzt eine klare Botschaft der Handlungsfähigkeit, um den Kulturbetrieb in unserer Stadt ohne unverschuldete Liquiditätsengpässe fortführen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de