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262033 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer

Nummer
262033
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
262033
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
16.10.2026
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereichs in der Liessemer Straße zwischen der
Einmündung Obertorstraße und dem
Wendehammer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.12.2026 Entscheidung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Be-
reichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer Straße in Bonn-Bad Go-
desberg, im Abschnitt von der Einmündung der Obertorstraße bis zum Wende-
hammer, zu prüfen und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen
und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen zu beauftragen.
Begründung:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Von:
Gesendet: Freitag, 16. Oktober 2026 17:34
An: vl_bezvst_bad_godesberg_bv-bad_godesberg <bezvst.bad-godesberg@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag Verkehrsberuhigter Bereich Liessemer Straße
An die
Bezirksvertretung Bad Godesberg
c/o Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Haus an der Redoute Kurfürstenallee 1 a
53177 Bonn
Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der
Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW), die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer
Straße in Bonn-Bad Godesberg, und zwar auf dem Abschnitt von der Einmündung der Obertorstraße
bis zum Wendehammer.
Ich bitte die Bezirksvertretung Bad Godesberg, sich für die Umsetzung dieser Maßnahme einzusetzen
und die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Einleitung der hierfür erforderlichen
straßenverkehrsrechtlichen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen zu beauftragen.
Begründung
1. Erheblicher Schutzbedarf für spielende Kinder
Im betroffenen Abschnitt der Liessemer Straße leben zahlreiche Familien mit Kindern, darunter viele
noch kleinere Kinder. Da es in unmittelbarer Nähe an einem geeigneten Spielplatz fehlt, nutzen die
Kinder die Straße regelmäßig als Spiel- und Aufenthaltsfläche.
Diese Situation führt wiederholt zu Konflikten mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Nach den Erfahrungen
der Anwohnerinnen und Anwohner werden spielende Kinder von vorbeifahrenden Autofahrern
angehupt und dadurch nicht nur erschreckt, sondern auch potenziell gefährdet. Offenbar wird die
besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder und die tatsächliche Nutzung der Straße als
Aufenthaltsraum nicht von allen Verkehrsteilnehmern ausreichend berücksichtigt.
Es besteht daher ein nachvollziehbares und dringliches Interesse daran, die Verkehrssituation so zu
gestalten, dass Kinder sich dort sicherer aufhalten und spielen können und zugleich für alle
Verkehrsteilnehmer klare, verbindliche Regeln gelten.
2. Die örtlichen Gegebenheiten sprechen für eine Verkehrsberuhigung
Der betreffende Straßenabschnitt ist keine Durchgangsstraße, sondern eine Sackgasse, die am
Wendehammer endet. Ein wesentlicher Teil des Kraftfahrzeugverkehrs dient somit der Erschließung
der anliegenden Grundstücke. Ein übergeordnetes Interesse an einem zügigen Durchgangsverkehr
besteht hier nicht.Seite 2 von 4
Damit bietet sich der Abschnitt besonders für eine Verkehrsregelung an, bei der die
Aufenthaltsfunktion der Straße gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr gestärkt wird. Ein
verkehrsberuhigter Bereich würde die tatsächlichen Bedürfnisse der Anwohnerschaft angemessen
berücksichtigen und die Sicherheit der besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer verbessern.
Mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs gelten insbesondere Schrittgeschwindigkeit
für den Fahrzeugverkehr, ein besonderes Rücksichtnahmegebot gegenüber Fußgängern und die
Zulässigkeit von Kinderspielen auf der gesamten Straßenfläche. Diese Regelungen schaffen einen
klaren rechtlichen Rahmen, der der örtlichen Situation wesentlich besser gerecht wird als eine
gewöhnliche Erschließungsstraße ohne entsprechende Verkehrsberuhigung.
3. Geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit
Eine bloße Aufforderung an Kraftfahrzeugführer, vorsichtiger zu fahren, dürfte angesichts der
wiederholt geschilderten Konflikte keine hinreichend verlässliche Lösung darstellen. Erforderlich ist
vielmehr eine verbindliche und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbare Regelung, die dem
tatsächlichen Charakter des Straßenabschnitts Rechnung trägt.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die besondere Schutzbedürftigkeit der
Kinder berücksichtigen, die Aufenthaltsqualität der Straße verbessern und die Verkehrsteilnehmer zu
einer entsprechend angepassten Fahrweise verpflichten.
Mir ist bewusst, dass die Anordnung des Zeichens 325.1 an bestimmte straßenverkehrsrechtliche und
bauliche Voraussetzungen geknüpft ist.
Sollte die unmittelbare Ausweisung des gesamten beantragten Abschnitts nicht ohne Weiteres
möglich sein, bitte ich daher um Prüfung, welche konkreten gestalterischen oder
verkehrsorganisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Voraussetzungen für einen
verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen.
Antrag
Vor diesem Hintergrund beantrage ich,
die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer Straße
zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer zu befürworten;
die Stadtverwaltung zu beauftragen, die straßenverkehrsrechtlichen, baulichen und sonstigen
Voraussetzungen für die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs zu prüfen und die
erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten;
bei der Prüfung insbesondere die Sackgassenlage, die überwiegende Erschließungsfunktion sowie die
tatsächliche Nutzung als Aufenthalts- und Spielfläche durch Kinder zu berücksichtigen;
sofern die Voraussetzungen derzeit noch nicht vollständig erfüllt sind, geeignete Maßnahmen zur
Herstellung dieser Voraussetzungen zu prüfen und der Bezirksvertretung einen entsprechenden
Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung über diesen Bürgerantrag sowie um Mitteilung des
Ergebnisses und der vorgesehenen weiteren Schritte.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern sollte gerade in einem Wohngebiet, in dem sie
mangels geeigneter Alternativen auf den Straßenraum angewiesen sind, ein besonderes Gewicht
haben. Die beantragte Maßnahme bietet die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten und dieSeite 3 von 4
berechtigten Interessen der Anwohnerschaft in einer verhältnismäßigen und nachhaltigen Lösung
zusammenzuführen.
Für die Prüfung und Unterstützung des Anliegens danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, 16.10.2026Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de