261991 · Antrag
Antrag von BSW/SBI: Bonn für das Völkerrecht – Solidarität mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
Kerndaten
- Nummer
- 261991
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261991 Antragsteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki 21.10.2026 Antrag von BSW/SBI: Bonn für das Völkerrecht – Solidarität mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Entscheidung Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales 02.12.2026 Empfehlung Inhalt des Antrags Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt: 1. Solidarität und Verurteilung: Der Rat äußert seine tiefe Besorgnis über die Angriffe auf die Unabhängigkeit und Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und verurteilt die gegen ihn und seine Beschäftigten verhängten Sanktionen. Er erklärt seine volle Solidarität mit dem Gerichtshof und der Stadt Den Haag als seinem Sitz. 2. Städtische Repräsentation und internationale Kontakte: Der Oberbürgermeister vertritt und erläutert die Haltung des Rates zum Schutz des IStGH bei geeigneten Anlässen im Rahmen der internationalen Kontakte der Stadt, insbesondere im Zusammenhang mit den in Bonn ansässigen Einrichtungen der Vereinten Nationen. Bei Gesprächen und Empfängen mit Gästen und Delegationen aus den USA oder anderen Staaten, die Sanktionen gegen den IStGH oder seine Beschäftigten verhängen, spricht er diese ausdrücklich an, erläutert die ablehnende Haltung des Rates und wirbt für deren Aufhebung. 3. Forderung an die Bundesregierung:Seite 1 von 4 Seite 2 Der Rat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Schutzmaßnahmen für den IStGH und seine Beschäftigten zu ergreifen und gemeinsam mit den anderen Vertragsstaaten die für seine unabhängige Arbeit erforderlichen Mittel sicherzustellen. Er fordert sie außerdem auf, sich für die Erweiterung des EU-Blocking-Statuts auf die US-Sanktionen gegen den IStGH und seine Beschäftigten einzusetzen. 4. Öffentliches Zeichen der Solidarität: Anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an Navi Pillay hisst die Stadt vom 7. bis 13. Dezember 2026 die Flagge des IStGH am Alten Rathaus. Sie informiert öffentlich über Anlass und Ziel der Beflaggung. 5. Unterstützung und Schutz örtlicher Akteure: Der Oberbürgermeister prüft, welche kommunalen Maßnahmen örtliche Organisationen und Dienstleister bei ihrer Zusammenarbeit mit dem IStGH unterstützen und vor den Auswirkungen der US-Sanktionen schützen können. Er stellt ihnen Informationen zu Schutzmöglichkeiten, insbesondere zum EU-Blocking-Statut, bereit und vermittelt Kontakte zu zuständigen Stellen und fachkundigen Beratungsangeboten. 6. Internationaler Austausch: Die Stadt stärkt den Austausch mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich für unabhängige internationale Justiz einsetzen, ausdrücklich auch aus den USA. Der Oberbürgermeister legt dem zuständigen Ausschuss Vorschläge für gemeinsame Aktivitäten vor. 7. Umsetzung: Der Oberbürgermeister setzt den Beschluss um und unterrichtet die Präsidentin des IStGH, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland, das Bundeskanzleramt sowie den Bürgermeister der Stadt Den Haag über die Beschlussfassung. Dem zuständigen Ausschuss berichtet er über die Umsetzung. BegründungSeite 2 von 4 Seite 3 Bonn ist Standort zahlreicher Einrichtungen der Vereinten Nationen. Die Stadt unterstützt deren Arbeit durch die Begleitung internationaler Konferenzen, gemeinsame Veranstaltungen und die Betreuung internationaler Mitarbeitender. Als deutsche UN-Stadt steht Bonn für internationale Zusammenarbeit auf völkerrechtlicher Grundlage zur Sicherung von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten. Der IStGH verfolgt und ahndet auf der Grundlage seines Gründungsvertrags, des Römischen Statuts, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aggression. Er zieht Einzelpersonen unabhängig von ihrer staatlichen Stellung zur Verantwortung, wenn zuständige Staaten die betreffenden Taten nicht verfolgen oder nicht willens oder in der Lage sind, die Verfahren ernsthaft durchzuführen. Am 9. Oktober 2026 gab das norwegische Nobelkomitee bekannt, dass die frühere IStGH-Richterin Navanethem „Navi“ Pillay den Friedensnobelpreis 2026 erhält. Es würdigte ihren Einsatz für Frieden und Menschenrechte und betonte die Bedeutung einer auf Recht gegründeten internationalen Ordnung für dauerhaften Frieden. Am selben Tag weiteten die USA ihre Sanktionen auf den IStGH als Institution aus und drohten, ihn „brick by brick“ zu zerschlagen. UN-Generalsekretär António Guterres verurteilte die Sanktionen. Diese gefährden die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs, insbesondere seinen Zahlungsverkehr und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern. Eine befristete US-Ausnahmegenehmigung ermöglicht vorerst die Fortführung wesentlicher Geschäfte. Der IStGH bewertet die Sanktionen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundlagen der internationalen Rechtsordnung und den Grundsatz, dass niemand über dem Gesetz steht. Er mahnt ausdrücklich, zukünftige Generationen und insbesondere die Opfer von Massengräueln würden danach fragen, wie die internationale Gemeinschaft auf diesen Angriff reagiert habe. Der Rat schließt sich seinem Appell zum Schutz und zur Unterstützung des IStGH und seiner Arbeit uneingeschränkt an. Einen solchen Angriff auf die unabhängige internationale Justiz und die regelbasierte Weltordnung kann er nicht unwidersprochen hinnehmen. Mit den Nürnberger Prozessen gegen Verantwortliche der nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen wurden unter maßgeblicher Mitwirkung der USA wesentliche Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts gelegt, in dessen Tradition der IStGH steht. Aus der deutschen Verantwortung für diese Verbrechen erwächst eine besondere politische Verpflichtung, den IStGH gegen Sanktionen zu verteidigen. Damit stärkt Bonn die unabhängige Durchsetzung des Völkerrechts und dieSeite 3 von 4 Seite 4 rechtlichen Grundlagen internationaler Zusammenarbeit, auf denen auch die Tätigkeit der Vereinten Nationen und ihrer in Bonn ansässigen Einrichtungen beruht. Internationale Zusammenarbeit braucht Gesprächsbereitschaft und verlässliche rechtliche Grundlagen. Wer ein unabhängiges internationales Gericht durch Sanktionen gezielt ausschalten will, greift allerdings die Grundlagen der regelbasierten Weltordnung an. Das verbleibende Zeitfenster bis zum Auslaufen der befristeten US- Ausnahmeregelung muss genutzt werden, um die Aufhebung der Sanktionen zu erreichen und die unabhängige Arbeit des Gerichtshofs dauerhaft zu sichern. Die Stadt Bonn verbindet ihre Gesprächsbereitschaft mit einer klaren Haltung zum Schutz des IStGH und des Völkerrechts. Der vorliegende Beschluss: · wahrt die Glaubwürdigkeit und Integrität der Bundesstadt Bonn als UN- Standort: Die Stadt nutzt ihre internationalen Kontakte, um die Position ihres Rates zu erläutern und gegenüber Vertretern sanktionierender Staaten für die Aufhebung der Sanktionen zu werben. · fordert die Bundesregierung zum Schutz des IStGH, zur Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit und zum Einsatz für die Erweiterung des EU-Blocking Statuts auf. Zugleich unterstützt die Stadt örtliche Akteure durch Information, Beratungsvermittlung und die Prüfung kommunaler Schutzmaßnahmen. Die Stadt stärkt den Austausch mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, ausdrücklich auch aus den USA. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de