261980-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Unterbringung Betroffener nach dem Hausbrand in Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 261980-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Oppelner Straße
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261980-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Unterbringung Betroffener nach dem Hausbrand in Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Im Fall eines größeren Schadenereignisses, durch das eine größere An- zahl von Menschen wohnungslos wird, steht die städtische Erstanlauf- stelle für Geflüchtete (EAS) für eine kurzfristige Unterbringung zur Verfü- gung. Dort werden die Bedarfe der aufgenommenen Haushalte geprüft und vom Belegungsmanagement eine adäquate Unterbringungsform gesucht. Zudem kann eine Versorgung mit Mahlzeiten und eine medizi- nische Erstversorgung angeboten werden. Am Tag des Brandereignis- ses in der Oppelner Str. 59, dem 11.10.2026, standen 40 Plätze in der EAS zur Verfügung. Zwei Haushalte aus der Oppelner Str. 59 wurden am 11. und 12.10.2026 in die EAS aufgenommen. Eine Familie wurde am 13.10.2026 in eine abgeschlossene Wohneinheit in einer Obdachlosenunterkunft verlegt. Der zweite Haushalt ist aufgrund eines medizinischen Bedarfs zur bes- seren Versorgung in der EAS verblieben. Zu diesem Zeitpunkt standen noch zwei weitere abgeschlossene Wohneinheiten, die zur Unterbrin- gung Geflüchteter vorgesehen sind, zur Verfügung. Weitere Betroffene hatten sich aber nicht wegen des Bedarfs einer Unterbringung an die Stadt gewendet, sicher auch weil private Unterstützungsmöglichkeiten bei Verwandten oder Freunden vorgezogen werden. Parallel zur kurzfristigen Unterbringung hat die Verwaltung Kontakt zum Eigentümer der Oppelner Str. 59 und weiteren Wohnungsgesellschaften zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum aufgenommen. Inzwischen ist es gelungen, sieben der acht von Unbewohnbarkeit ihrer Wohnungen betroffenen Haushalte mit Ersatzwohnraum zu versorgen. Fünf Wohnungen wurden vom Eigentümer der Oppelner Str. 59 in den zum Wohnkomplex gehörenden Nachbarhäusern bereitgestellt. Die Ve- bowag und die Vonovia haben jeweils eine Wohnung zur Verfügung ge- stellt. Die Verwaltung wird alles ihr Mögliche tun, um auch dem verblie-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) benen Haushalt eine Ersatzwohnung zu vermitteln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de