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261980-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Unterbringung Betroffener nach dem Hausbrand in Tannenbusch

Nummer
261980-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Oppelner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme
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  1. 261980 Unterbringung Betroffener nach dem Hausbrand in Tannenbusch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261980-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Unterbringung Betroffener nach dem Hausbrand in
Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Im Fall eines größeren Schadenereignisses, durch das eine größere An-
zahl von Menschen wohnungslos wird, steht die städtische Erstanlauf-
stelle für Geflüchtete (EAS) für eine kurzfristige Unterbringung zur Verfü-
gung. Dort werden die Bedarfe der aufgenommenen Haushalte geprüft
und vom Belegungsmanagement eine adäquate Unterbringungsform
gesucht. Zudem kann eine Versorgung mit Mahlzeiten und eine medizi-
nische Erstversorgung angeboten werden. Am Tag des Brandereignis-
ses in der Oppelner Str. 59, dem 11.10.2026, standen 40 Plätze in der
EAS zur Verfügung.
Zwei Haushalte aus der Oppelner Str. 59 wurden am 11. und 12.10.2026
in die EAS aufgenommen. Eine Familie wurde am 13.10.2026 in eine
abgeschlossene Wohneinheit in einer Obdachlosenunterkunft verlegt.
Der zweite Haushalt ist aufgrund eines medizinischen Bedarfs zur bes-
seren Versorgung in der EAS verblieben. Zu diesem Zeitpunkt standen
noch zwei weitere abgeschlossene Wohneinheiten, die zur Unterbrin-
gung Geflüchteter vorgesehen sind, zur Verfügung. Weitere Betroffene
hatten sich aber nicht wegen des Bedarfs einer Unterbringung an die
Stadt gewendet, sicher auch weil private Unterstützungsmöglichkeiten
bei Verwandten oder Freunden vorgezogen werden.
Parallel zur kurzfristigen Unterbringung hat die Verwaltung Kontakt zum
Eigentümer der Oppelner Str. 59 und weiteren Wohnungsgesellschaften
zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum aufgenommen.
Inzwischen ist es gelungen, sieben der acht von Unbewohnbarkeit ihrer
Wohnungen betroffenen Haushalte mit Ersatzwohnraum zu versorgen.
Fünf Wohnungen wurden vom Eigentümer der Oppelner Str. 59 in den
zum Wohnkomplex gehörenden Nachbarhäusern bereitgestellt. Die Ve-
bowag und die Vonovia haben jeweils eine Wohnung zur Verfügung ge-
stellt. Die Verwaltung wird alles ihr Mögliche tun, um auch dem verblie-Seite 1 von 2

Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
benen Haushalt eine Ersatzwohnung zu vermitteln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de