261899 · Beschlussvorlage
Gebührensätze für das Jahr 2027 für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 261899
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 261899 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Gebührensätze für das Jahr 2027 für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn. Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.11.2026 Empfehlung Rat 10.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Gebührensätze für das Jahr 2027 für die Straßenreinigung in der Bundes- stadt Bonn werden in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Die Gebührensätze für das Jahr 2027 für die Straßenreinigung bleiben gegenüber den Gebührensätzen für das Jahr 2026 unverändert. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen. Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Stadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite. Der Gebührenbedarf – abzüglich des Anteils der Stadt für die Straßenreinigung - steigt gegenüber dem Jahr 2026 lediglich um rund 318.000 EUR. Die Verschiebungen auf Kostenseite werden in den Fußnoten zu Anlage 1a im Einzelnen ausführlich erläutert. Das Betriebsergebnis des Jahres 2024 weist eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 308.305,31 EUR aus. Die Verwaltung schlägt vor, hiervon 260.000,00 EUR in die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2027 einzustellen, so dass der Gesamtgebührenbedarf nur rund 41.000,00 EUR über dem des Vorjahres liegt. Wie in den vergangenen Jahren wird auch für das Jahr 2026 ein Zuwachs der gewichteten Bemessungsgrundlage um 0,5 % prognostiziert.Seite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird. Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag 31.12.2025 beträgt er 2,63%. Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter. Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen Nominalzinssatz von 2,63 % vorzuschlagen. Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten (s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. Bei einem Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 15 m Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung verbleibt es somit bei einer Jahresgebühr in Höhe von 120,60 EUR. (Anlage 2.2) Die Ermittlung der Gebührensätze ist der Anlage 2.1 zu entnehmen. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 3 beigefügt. Anlage/n 1 Straßenreinigung 2027 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Straßenreinigung 2027 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 3 Straßenreinigung 2027 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich) 4 Straßenreinigung 2027 Anlage 2.1 Gebührensätze (öffentlich) 5 Straßenreinigung 2027 Anlage 2.2 Vergleichsfamilie (öffentlich) 6 Straßenreinigung 2027 Anlage 3 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 2 von 9 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung 2027 1. Rechtsgrundlagen Nach der zum 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Änderung des Straßenreinigungsgesetzes können Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen erhoben werden. Dabei ist ein Kostenanteil für das Allgemeininteresse angemessen zu berücksichtigen. Die Straßenreinigungsgebühr wird z. Zt. auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Straßenreinigung vom 21. Dezember 1978 (Amtsblatt S. 462) in der Fassung der Änderung durch die Satzung vom 16. Dezember 2025 (Amtsblatt S. 858) erhoben. 2. Berechnung der Gebühren Bei den Ermessensabwägungen zur Gebührenbedarfsberechnung wird – nach Abzug der Kosten für den Winterdienst - ein Allgemeininteresse von 11 % der ansatzfähigen Kosten berücksichtigt, wobei eine Differenzierung der Gebührensätze für Anliegerstraßen mit 100% Innerörtliche Straßen mit 90% Überörtliche Straßen mit 70% vorgenommen wird. Dementsprechend sind die Straßenart neben der Länge der dem Hauptzug der Erschließungsanlage (Erschließungsstraße) zugewandten Grundstücksseiten sowie Zahl und Umfang der Reinigungen maßgeblich für die Höhe der Straßenreinigungsgebühr. 3. Letzte Gebührenänderung Die letzte Gebührenänderung für das Kalenderjahr 2026 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 16. Dezember 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Die Gebühr für das Jahr 2026 beträgt demnach bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn jährlich je Meter Frontlänge bei einer Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient 8,04 EUR dem innerörtlichen Verkehr dient 7,24 EUR dem überörtlichen Verkehr dient 5,63 EUR Für Straßen der Reinigungsklasse D wurde die Gebühr um einen Zuschlag von 40% erhöht. Sie beträgt demnach bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung jährlich je m Frontlänge bei einer Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient 11,26 EUR dem innerörtlichen Verkehr dient 10,14 EUR dem überörtlichen Verkehr dient 7,88 EUR Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Wird weniger als wöchentlich gereinigt, verringert sich die Gebühr entsprechend.Seite 3 von 9 Anlage 1 Seite 2 von 2 Die Gebühr belastet z. B. die Eigentümer eines Einfamilienhauses (15 m Frontlänge Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung) mit jährlich 120,60 EUR. 4. Kosten Ansatzfähig unter Einschluss des städtischen Anteils sind 11.976.148,00 EUR Abzüglich - des Anteils der Stadt für die Straßenreinigung in Höhe von -1.317.376,28 EUR - Überdeckung aus 2024 - 260.000,00 EUR ergibt sich ein Gebührenbedarf von 10.398.771,72 EUR 5. Notwendige Gebührensätze Zur Deckung des Gebührenbedarfs sind folgende Gebührensätze notwendig: Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn jährlich je Meter Frontlänge bei einer Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient 8,04 EUR dem innerörtlichen Verkehr dient 7,24 EUR dem überörtlichen Verkehr dient 5,63 EUR Für Straßen der Reinigungsklasse D erhöht sich die Benutzungsgebühr um einen Zuschlag von 40 %. Sie beträgt demnach bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung jährlich je Meter Frontlänge bei einer Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient 11,26 EUR dem innerörtlichen Verkehr dient 10,14 EUR dem überörtlichen Verkehr dient 7,88 EUR Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Wird weniger als wöchentlich gereinigt, verringert sich die Gebühr entsprechend. 6. Auswirkung der Gebührenänderung Die Gebührensätze für die Straßenreinigung für das Jahr 2027 bleiben gegenüber dem Jahr 2026 gleich.Seite 4 von 9 Gebührenbedarf Straßenreinigung 2027 Anlage 1a Kostenart / Bezeichnung 2024 1) BAB EUR 2025 2) Kalkulation EUR 2025 1) BAB EUR 2026 2) Kalkulation EUR 2027 2) Kalkulation EUR Personalaufwand 6.049.846,58 6.690.976,55 6.363.769,49 6.947.059,39 7.167.792,00 3) Materialaufwand 791.216,39 873.932,32 810.378,02 917.321,91 924.334,00 4) Betriebsaufwand 237.169,98 325.063,54 360.518,76 304.900,96 581.495,00 Verwaltungsaufwand 386.379,20 598.651,76 544.652,79 671.021,25 396.284,00 Vertriebsaufwand 31.283,08 38.666,55 22.400,26 35.906,98 34.265,00 Übriger Aufwand 124.182,80 189.526,14 127.106,60 188.281,44 244.266,00 Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 160.186,40 123.032,75 156.083,49 123.183,96 97.343,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen 939.201,46 1.274.940,74 1.210.761,90 1.323.294,59 1.353.653,00 5) Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft 228.912,70 -54.763,68 -102.160,81 -107.179,80 51.088,00 Verrechnung Sparte Straßenreinigung -142.723,04 12.374,64 58.275,58 56.411,16 47.156,00 Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 906.149,84 922.441,08 831.851,22 895.195,56 898.610,00 Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 992.339,50 880.052,04 787.965,99 844.426,92 996.854,00 6) Kalkulatorische Abschreibungen 842.894,43 835.149,95 905.912,22 967.725,54 904.764,00 7) Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 255.037,95 195.379,13 172.010,47 225.816,10 215.153,00 7) Summe der Kalkulatorischen Kosten 1.097.932,38 1.030.529,08 1.077.922,69 1.193.541,64 1.119.917,00 7) 9.870.536,31 10.750.430,73 10.250.798,09 11.225.644,45 11.562.550,00 Erträge aus Mieten und Pachten 86.013,12 80.521,80 75.017,73 75.678,44 75.922,00 Ertr. Verk. sonst. Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen von privaten Unternehmen Erstattungen von übrigen Bereichen 7.277,01 5,25 Forderungen VLVG 673,31 6.860,90 Andere sonstige ordentliche Erträge 93.963,44 80.521,80 81.883,88 75.678,44 75.922,00 9.776.572,87 10.669.908,93 10.168.914,21 11.149.966,01 11.486.628,00 Personalaufwand 3.994,64 15.998,92 13.880,74 22.315,00 16.560,00 Sonstiger ordentlicher Aufwand 27,42 Interne Verrechnungen 30.245,92 28.428,78 29.930,86 32.084,00 37.960,00 verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 34.240,56 44.427,70 43.839,02 54.399,00 54.520,00 8) Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 423.877,12 396.533,30 432.764,42 415.000,00 435.000,00 9) 458.117,68 440.961,00 476.603,44 469.399,00 489.520,00 Erstattungen von privaten Unternehmen 5,97 0,00 0,00 0,00 0,00 Erstattungen von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,97 0,00 0,00 0,00 0,00 458.111,71 440.961,00 476.603,44 469.399,00 489.520,00 10.234.684,58 11.110.869,93 10.645.517,65 11.619.365,01 11.976.148,00 -1.125.815,30 -1.222.195,69 -1.171.006,94 -1.278.130,15 -1.317.376,28 9.108.869,28 9.888.674,24 9.474.510,71 10.341.234,86 10.658.771,72 16.870,55 -260.000,00 9.108.869,28 9.888.674,24 9.474.510,71 10.358.105,41 10.398.771,72 9.417.174,59 9.890.837,00 9.825.660,03 10.365.749,00 10.403.716,00 308.305,31 2.162,76 351.149,32 7.643,59 4.944,28 Gebührenbedarf Strassenreinigung 9.888.674,24 9.888.674,24 9.474.510,71 10.358.105,41 10.398.771,72 Winterdienst 1.081.636,00 872.000,00 1.184.852,42 1.193.000,00 1.317.893,00 10) Gesamt 10.970.310,24 10.760.674,24 10.659.363,13 11.551.105,41 11.716.664,72 Über-/Unterdeckung (-): Gebührenbedarf laufendes Jahr Überdeckung aus 2024 Gesamtgebührenbedarf Gebührenaufkommen: Unterdeckung aus 2023 Abzug Allgemeininteresse (11%) Kosten (bonnorange AöR) Summe Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR) Summe Gesamtergebnis (bonnorange AöR) Kosten (Stadt Bonn) Summe Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn) Summe Gesamtergebnis (Stadt Bonn) Summe der Kosten gesamt Seite 1 von 1Seite 5 von 9 Seite 1 von 1 Fußnoten zur Anlage 1a (Straßenreinigung) Die Verrechnungssystematik hat sich verändert bei den Standorten und der konkreten Leis- tungszuordnung auf die Produkte (Mehrleistung für Stadtreinigung geplant). 1) Endgültiges Ergebnis 2024 und 2025 auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Ge- bührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuch- ten Aufwendungen und Erträge laut SAP. 2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025/2026/2027. 3) Der Personalaufwand erhöht sich durch Ergänzung der unstetigen Bezüge, geplante Tarifsteigerungen und Veränderungen im Stellenplan (+221 TEUR bzw. +3,2 %). 4) Der Materialaufwand erhöht sich gegenüber der letzten Kalkulation um 7 TEUR bzw. 0,8%. Ursächlich hierfür sind die erhöhten Treibstoffkosten. 5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen um 30 TEUR bzw. 2,3 %. Ursäch- lich hierfür sind erhöhte Sachaufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung. Der Be- triebsaufwand steigt (+277 TEUR) fast im gleichen Umfang wie der Verwaltungsaufwand sinkt (-275 TEUR). Ursächlich hierfür, dass die IT-Projektkosten zu IT-Infrastruktur Be- triebskosten werden. 6) Die internen Leistungsverrechnungen steigen um 152 TEUR bzw. 18,1 %. Ursächlich hierfür ist primär die neue Verrechnung der Sparte Abfallwirtschaft für die Leistung des Kundenservice mit 158 TEUR. 7) Die kalkulatorischen Kosten sinken um 74 TEUR bzw. -6,2 % wegen geringerer Ab- schreibung für neue Fahrzeuge. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt von 3,03 % in 2024, auf 2,9 % in 2025, auf 2,76 % in 2026 und auf 2,63 % in 2027. 8) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch antei- lige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Fi- nanzbuchhaltung. Hier ist nur der Aufwand für die satzungsgemäße Straßenreinigung abgebildet. 9) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwal- tung der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit bei der Bundesstadt Bonn liegt. 10) Die Kosten für den Pflichtwinterdienst werden nicht vom Gebührenzahler, sondern aus dem gesamtstädtischen Haushalt bezahlt. Aus diesem Grunde sind die Beträge nicht in den Gesamtkosten enthalten und werden hier nachrichtlich dargestellt. Die erhebli- chen Steigerungen ergeben sich aufgrund der Tarifsteigerungen (im Personalaufwand) und der gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (für Mietaufwand von Win- terdienst-Fahrzeuge). Die Leistungserbringung für den Winterdienst hat sich seit 2023 erhöht durch zusätzliche Touren auf Radwegen (Winter 2024 / 2025 beispielsweise zum ersten Mal die Touren Nord-Süd sowie West-Ost Tangente. Kosten Winterdienst der bonnorange AöR Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 1.178 TEUR 872 TEUR 1.193 TEUR 1.318 TEURSeite 6 von 9 Anlage 2 Straßenart Frontmeter Sept/26 Gewichtung Erwartete gewichtete Bem.Grdl. Anliegerstraßen 683.952 m 1,00 683.952 m Anliegerstraßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D) 136.204 m 1,00 136.204 m innerörtliche Straßen 316.280 m 0,90 284.652 m innerörtl. Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D ) 11.076 m 0,90 9.968 m überörtliche Straßen 144.757 m 0,70 101.330 m überörtl. Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D) 12.967 m 0,70 9.077 m Summe 1.305.236 m 1.225.183 m Straßenart Erwartete gew. Bem.Grdl. Gewichtung Bem.-Grdl. Anliegerstraßen 683.952 m 100% 683.952 m Anliegerstr. mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D) 136.204 m 140% 190.686 m innerörtliche Straßen 284.652 m 100% 284.652 m innerörtl. Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D) 9.968 m 140% 13.955 m überörtliche Straßen 101.330 m 100% 101.330 m überörtl. Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (RKL D) 9.077 m 140% 12.708 m Summe 1.225.183 m 1.287.283 m 0,5% 1.293.719 m ansatzfähige Kosten ohne Winterdienst 11.976.148,00 EUR Abschlag 11 % Allgemeininteresse -1.317.376,28 EUR Überdeckung aus 2024 -260.000,00 EUR Bereinigte ansatzfähige Kosten 10.398.771,72 EUR Gesamtbemessungsgrundlage 1.293.719 m Gebührensatz Anliegerstraße 100,00% 8,04 EUR innerörtliche Straße 90,00% 7,24 EUR überörtliche Straße 70,00% 5,63 EUR Zuschlag Gebührensatz Anliegerstraße RKL D 8,04 EUR 3,22 EUR 11,26 EUR innerörtliche Straße RKL D 7,24 EUR 2,90 EUR 10,14 EUR überörtliche Straße RKL D 5,63 EUR 2,25 EUR 7,88 EUR Straßenart Bem.-Grdl. / Meter Gebühr Aufkommen Anliegerstraßen 683.952 8,04 EUR 5.498.974,00 EUR innerörtliche Straßen 316.280 7,24 EUR 2.289.867,00 EUR überörtliche Straßen 144.757 5,63 EUR 814.982,00 EUR Anliegerstraßen RKL D 136.204 11,26 EUR 1.533.657,00 EUR innerörtliche Straßen RKL D 11.076 10,14 EUR 112.311,00 EUR überörtliche Straßen RKL D 12.967 7,88 EUR 102.180,00 EUR 10.351.971,00 EUR 51.745,00 EUR 10.403.716,00 EUR zusätzliches Gebührenaufkommen durch Neuveranlagungen voraus. Gebührenaufkommen inkl. der zusätzl. Bemessungsgrundlage für 2027 = 8,04 EUR 3. Kontrollrechnung Ermittlung der Gebührensätze 2027 Nach dem Stand von September 2026 ergab die Zusammenstellung der Bemessungsgrundlagen unter Zugrundelegung der verschiedenen Reinigungshäufigkeiten folgende Gesamtbemessungsgrundlagen. Danach sind die Gesamtbemessungsgrundlagen für das Jahr 2027 kalkuliert worden. Bei der Ermittlung der Gesamtbemessungsgrundlage muss der erhöhte Reinigungsaufwand der Straßen, die der Reinigungsklasse D zugeordnet sind, mit einem Zuschlag von 40 v. H. berücksichtigt werden. Somit ergibt sich rechnerisch folgende Gesamtbemessungsgrundlage: 2. Gebührensätze 1. Bemessungsgrundlagen 6.436 m voraussichtliches Gebührenaufkommen 2027: zusätzliche Bemessungsgrundlagen durch Neuveranlagungen in Höhe vonSeite 7 von 9 Anlage 2 15 Frontmeter Anliegerstr. 1 Frontmeter 2026 120,60 EUR 8,04 EUR 2027 120,60 EUR 8,04 EUR Veränderung EUR +0,00 EUR +0,00 EUR Veränderung % 0,00% 0,00% VergleichsfamilieSeite 8 von 9 Anlage 3 Gebührenänderungen vorletzte letzte geplante zum 01.01.2025 01.01.2026 01.01.2027 um EUR/Frontmeter +0,34 +0,36 0 Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Bonn (derzeit) 01.01.2026 Bonn (geplant) 01.01.2027 Vergleichsstädte Aachen 01.01.2026 Bielefeld 01.01.2023 Münster 01.01.2026 Münster (Vollreinigung inkl. Gehweg) 01.01.2026 Stadt Aachen und Bielefeld Kriterien für die Zuordnung der Straßen sind unter anderem: Anliegerstraßen ● überwiegend Verkehr, der von den Anliegern ausgelöst oder verursacht wird ● bis max. 400 KFZ/Spitzenstunde ● in der Regel Tempo-30-Zone und nicht Vorfahrtstraße Innerörtliche Straßen ● bis max. 800 KFZ/Spitzenstunde ● alle Straßen, die nicht Anlieger- bzw. überörtliche Straßen sind Überörtliche Straßen ● über 800 KFZ/Spitzenstunde ● Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung und Anbindung an das überregionale Straßennetz D-Klassen ● Straßen mit zusätzlichem Reinigungsaufwand (von Hauswand zu Hauswand) = Fußgängerzonen Der städtische Allgemeinanteil in Höhe von 11 % errechnet sich demnach wie folgt: BMG 09/2026 Gesamt Allgemeinanteil Anliegerstraße 4 % 683.952 27.358 Innerörtlich 15 % 316.280 47.442 Überörtlich 40% 144.757 57.903 Fußgängerzonen 10% 160.247 16.025 1.305.236 148.728 siehe Erläuterungen siehe Erläuterungen 11% Berechnung des städtischen Anteils anhand der Bemessungsgrundlagen (BMG) für die Kalkulation 2026 Änderung des Gebührensatzes für Anliegerstraße 1 x wöchentlich Tarifvergleich zum interkommunalen Vergleich / Gebührenerhebung in Bonn Nach § 3 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes NRW (StrReinG NW) können die Gemeinden bei der Festsetzung der Benutzungsgebühr der Bedeutung der Straßen für den Anliegerverkehr sowie für den inner- und überörtlichen Verkehr Rechnung tragen. Das „öffentliche Interesse“ an der Straßenreinigung in der Stadt Bonn wurde mit 11,32 % an den Gesamtkosten der Straßenreinigung ermittelt und auf 11 % festgesetzt. Berechnung Allgemeininteresse / städtischer Anteil an der Straßenreinigung Erläuterungen unterschiedliche Tarifstruktur (keine Unterscheidung im Gebührensatz zwischen inner- und überörtlicher Straße), daher kein Vergleich möglich. Interkommunaler Vergleich Anliegerverkehr EUR je Meter Grundstücksseite (jährlich) 3,60 € 7,20 € 8,04 € 8,04 €Seite 9 von 9
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