261896 · Antrag
Keine weitere Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261896
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 261896 Antragsteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber 13.10.2026 Keine weitere Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn Beratungsfolge Hauptausschuss 05.11.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung stellt die Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn ein. Begründung Per Pressemitteilung und Ratsnewsletter vom 03.10.2026 hat die Verwaltung über die Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstandes und dortige Beschlüsse berichtet. Dort heißt es: "Statt des in der Zukunftsagenda Bonner Bühnen beschlossenen Erhalts aller Sparten soll die Aufgabe des Schauspiels geprüft werden." Die Aufgabe einer Sparte des Theaters Bonn und deren Planung stellt eine Verwaltungsaufgabe von besonderer Bedeutung dar. Über deren Planung ist der Hauptausschuss gem. Paragraf 61 GO NRW zu unterrichten, was gemäß der einschlägigen Kommentierung (Kallerhoff in: BeckOK Kommunalrecht NRW, Dietlein/Heusch, § 61, Rn. 11) jedenfalls nach Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes gem. § 70 Abs. 2 Lit. b) GO NRW geboten war. Damit einher geht eine originäre gesetzliche Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses gem. Paragraf 61 GO NRW. Diese Entscheidungsbefugnis über die Planung bezieht sich auf die Inangriffnahme und weitere Durchführung der Vorbereitungen zur Beschlussfassung. Der Hauptausschuss fungiert nach der Kommentierung als "Initiativfilter und kann auch eine Initiative des Bürgermeisters „im Keim ersticken“ (Kallerhoff, a.a.O., Rn. 8). Die vom Verwaltungsvorstand beschlossene Prüfung einer Schließung der Theatersparte widerspricht der Zukunftsagenda Bonner Bühnen, der jüngsten Befassung des Kulturausschusses und hat nach Einschätzung der Linksfraktion keine Mehrheit im Hauptausschuss und Rat. Die Bindung von Verwaltungsressourcen für eine solche Prüfung macht daher keinen Sinn und ist sofort einzustellen. § 61 GO NRW gibt dem Hauptausschuss das Recht, eine Planung des Oberbürgermeisters, die dem Mehrheitswillen des Rates bzw. Hauptausschusses zuwiderläuft, zu stoppen. Davon soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage Gebrauch gemacht und die Prüfung im Fall einesSeite 1 von 2 Seite 2 Beschlusses umgehend gestoppt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de