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261896 · Antrag

Keine weitere Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn

Nummer
261896
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 13.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

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Antrag
öffentlich
261896
Antragsteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
13.10.2026
Keine weitere Prüfung der Aufgabe der
Schauspielsparte des Theaters Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 05.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung stellt die Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des
Theaters Bonn ein.
Begründung
Per Pressemitteilung und Ratsnewsletter vom 03.10.2026 hat die Verwaltung
über die Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstandes und dortige Beschlüsse
berichtet. Dort heißt es: "Statt des in der Zukunftsagenda Bonner Bühnen
beschlossenen Erhalts aller Sparten soll die Aufgabe des Schauspiels geprüft
werden."
Die Aufgabe einer Sparte des Theaters Bonn und deren Planung stellt eine
Verwaltungsaufgabe von besonderer Bedeutung dar. Über deren Planung ist
der Hauptausschuss gem. Paragraf 61 GO NRW zu unterrichten, was gemäß
der einschlägigen Kommentierung (Kallerhoff in: BeckOK Kommunalrecht
NRW, Dietlein/Heusch, § 61, Rn. 11) jedenfalls nach Mitwirkung des
Verwaltungsvorstandes gem. § 70 Abs. 2 Lit. b) GO NRW geboten war. Damit
einher geht eine originäre gesetzliche Entscheidungsbefugnis des
Hauptausschusses gem. Paragraf 61 GO NRW. Diese Entscheidungsbefugnis
über die Planung bezieht sich auf die Inangriffnahme und weitere Durchführung
der Vorbereitungen zur Beschlussfassung. Der Hauptausschuss fungiert nach
der Kommentierung als "Initiativfilter und kann auch eine Initiative des
Bürgermeisters „im Keim ersticken“ (Kallerhoff, a.a.O., Rn. 8).
Die vom Verwaltungsvorstand beschlossene Prüfung einer Schließung der
Theatersparte widerspricht der Zukunftsagenda Bonner Bühnen, der jüngsten
Befassung des Kulturausschusses und hat nach Einschätzung der Linksfraktion
keine Mehrheit im Hauptausschuss und Rat. Die Bindung von
Verwaltungsressourcen für eine solche Prüfung macht daher keinen Sinn und
ist sofort einzustellen. § 61 GO NRW gibt dem Hauptausschuss das Recht,
eine Planung des Oberbürgermeisters, die dem Mehrheitswillen des Rates bzw.
Hauptausschusses zuwiderläuft, zu stoppen. Davon soll mit der vorliegenden
Beschlussvorlage Gebrauch gemacht und die Prüfung im Fall einesSeite 1 von 2
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Beschlusses umgehend gestoppt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de