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261877 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen

Nummer
261877
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
09.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 09.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261877
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
08.10.2026
Bürgerantrag: Antrag zur Einhaltung der Fristen bei
Baumfällanträgen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Entscheidung
1. Die Verwaltung berichtet über die Einhaltung der Frist nach § 4 Absatz 3
der Bonner Baumschutzsatzung und die Bearbeitung von Anträgen auf Fikti-
onsbescheinigung nach § 42a Absatz 3 VwVfG NRW.
2. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Sep-
tember 2026 anhand der vorhandenen Daten die Zahl der Anträge, Bearbei-
tungszeiten, fristgerecht bekanntgegebenen Widersprüche und Zwischenbe-
scheide, dokumentierten Genehmigungsfiktionen, beantragten und ausgestell-
ten Bescheinigungen sowie offenen Rückstände anonymisiert dar. Fehlende
Daten und Grenzen der Auswertung werden erläutert.
3. Die Verwaltung legt dar, welche Ursachen für Fristüberschreitungen
festgestellt wurden und wie Eingang, Vollständigkeit, Fristen, Vertretung und
Eskalation an die zuständige Leitung derzeit organisiert sind.
4. Die Verwaltung erläutert die Rechtsgrundlage und den Ablauf der Betei-
ligung der Bezirksvertretungen bei Baumfällanträgen. Sie stellt dar, wie diese
Beteiligung fristgerecht erfolgt und wie bereits eingetretene Genehmigungsfik-
tionen berücksichtigt werden.
Begründung
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Donnerstag, 8. Oktober 2026 22:47
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen
Bundesstadt Bonn
Bürger*innen und OB-Büro
Für den Ausschuss für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger
Berliner Platz 2
53111 Bonn
E-Mail: buergerantrag@bonn.de
Bonn, 8.10.2026
Bürgerantrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen
Anregung und Beschwerde nach Paragraph 24 GO NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit 1993 in Bonn und richte folgende Anregung und Beschwerde nach § 24 GO
NRW an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand ist die
verlässliche Bearbeitung von Baumfällanträgen durch die untere Naturschutzbehörde im
gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Beantragte Befassung des Ausschusses
Ich beantrage, dass der Ausschuss die folgenden Anliegen berät und die Verwaltung um
Bericht und entsprechende Maßnahmen bittet:
1. Die Verwaltung berichtet über die Einhaltung der Frist nach § 4 Absatz 3 der Bonner
Baumschutzsatzung und die Bearbeitung von Anträgen auf Fiktionsbescheinigung nach
§ 42a Absatz 3 VwVfG NRW.
2. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2026
anhand der vorhandenen Daten die Zahl der Anträge, Bearbeitungszeiten, fristgerecht
bekanntgegebenen Widersprüche und Zwischenbescheide, dokumentierten
Genehmigungsfiktionen, beantragten und ausgestellten Bescheinigungen sowie offenen
Rückstände anonymisiert dar. Fehlende Daten und Grenzen der Auswertung werden
erläutert.
3. Die Verwaltung legt dar, welche Ursachen für Fristüberschreitungen festgestellt wurden
und wie Eingang, Vollständigkeit, Fristen, Vertretung und Eskalation an die zuständige
Leitung derzeit organisiert sind.
4. Die Verwaltung erläutert die Rechtsgrundlage und den Ablauf der Beteiligung der
Bezirksvertretungen bei Baumfällanträgen. Sie stellt dar, wie diese Beteiligung
fristgerecht erfolgt und wie bereits eingetretene Genehmigungsfiktionen berücksichtigt
werden.
Maßnahmen und Begründung
5. Die Verwaltung legt ein Verfahren zur wirksamen Fristenkontrolle vor. Dieses soll
vollständige Anträge und Bescheinigungsanträge erfassen, bei drohendem FristablaufSeite 2 von 3
eine rechtzeitige Befassung der zuständigen Leitung auslösen und eine zeitnahe
Information der Betroffenen und des Bauordnungsamtes sicherstellen.
6. Der Ausschuss berät den Bericht öffentlich und bittet um einen Zeitplan für die
Umsetzung erforderlicher Verbesserungen sowie einen späteren Bericht über deren
Wirksamkeit. Ich rege an, den ersten Bericht innerhalb von acht Wochen nach der
Befassung vorzulegen.
Anlass ist mein Bauvorhaben. Mit dem Bauantrag wurde im November 2025 zugleich ein
Baumfällantrag gestellt. Das Bauordnungsamt bestätigte die Vollständigkeit und setzte der
beteiligten unteren Naturschutzbehörde eine Frist bis zum 4. Juli 2026. Innerhalb der nach
meiner Auffassung maßgeblichen Sechswochenfrist erhielt ich weder einen schriftlich
begründeten Widerspruch noch einen Zwischenbescheid.
Ich beantragte anschließend nach weiteren fast 3 Monaten mit Schreiben vom 28.09.26 die
Bescheinigung der nach meiner Rechtsauffassung eingetretenen Genehmigungsfiktion. Mit
ergänzender Aufforderung bat ich um Rückmeldung bis zum 8. Oktober 2026. Eine Antwort
erhielt ich wie in den Monaten zuvor nicht. Die Untere Naturschutzbehörde teilte lediglich
dem Bauamt mit, das seine Klärung in der Sitzung der Bezirksvertretung im Oktober zu
“kurzfristig” sei und deutete an vielleicht in der Novembersitzung zu entscheiden.
Aus dem Bereich der Bauverwaltung, die ich lobend erwähnen möchte, wurde mir mitgeteilt,
dass Verzögerungen bei der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde die Regel seien.
Architekten reagieren ratlos auf das völlig planlose, bürgerfeindliche Vorgehen der Unteren
Naturschutzbehörde. Ob und in welchem Umfang ein über meinen Fall hinausgehendes
Problem besteht, soll anhand der vorhandenen Daten geprüft werden. Mein Vorgang dient
hierfür als Beispiel.
Verlässliche Fristen und nachvollziehbare Auskünfte sind für Antragsteller, Planer und
beteiligte Ämter gerade angesichts der gewünschten Bauaktivität v.a. ökologischer
Bauprojekte unerlässlich. Verzögerungen können Bauvorhaben verteuern und das Vertrauen
in die Verwaltung beeinträchtigen. Die Organisation der Bearbeitung hat deshalb
gesamtstädtische Bedeutung. Mit diesem Antrag bitte ich um politische Befassung mit den
Verwaltungsabläufen; die rechtliche Klärung meines einzelnen Genehmigungsverfahrens
verfolge ich gesondert.
Bitte bestätigen Sie den Eingang, teilen Sie mir den Beratungstermin mit und unterrichten sie
mich schriftlich (per Mail) nach § 24 Absatz 1 GO NRW.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de