261877 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen
Kerndaten
- Nummer
- 261877
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Berliner Platz Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261877 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 08.10.2026 Bürgerantrag: Antrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2026 Entscheidung 1. Die Verwaltung berichtet über die Einhaltung der Frist nach § 4 Absatz 3 der Bonner Baumschutzsatzung und die Bearbeitung von Anträgen auf Fikti- onsbescheinigung nach § 42a Absatz 3 VwVfG NRW. 2. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Sep- tember 2026 anhand der vorhandenen Daten die Zahl der Anträge, Bearbei- tungszeiten, fristgerecht bekanntgegebenen Widersprüche und Zwischenbe- scheide, dokumentierten Genehmigungsfiktionen, beantragten und ausgestell- ten Bescheinigungen sowie offenen Rückstände anonymisiert dar. Fehlende Daten und Grenzen der Auswertung werden erläutert. 3. Die Verwaltung legt dar, welche Ursachen für Fristüberschreitungen festgestellt wurden und wie Eingang, Vollständigkeit, Fristen, Vertretung und Eskalation an die zuständige Leitung derzeit organisiert sind. 4. Die Verwaltung erläutert die Rechtsgrundlage und den Ablauf der Betei- ligung der Bezirksvertretungen bei Baumfällanträgen. Sie stellt dar, wie diese Beteiligung fristgerecht erfolgt und wie bereits eingetretene Genehmigungsfik- tionen berücksichtigt werden. Begründung Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Donnerstag, 8. Oktober 2026 22:47 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Bürgerantrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen Bundesstadt Bonn Bürger*innen und OB-Büro Für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Berliner Platz 2 53111 Bonn E-Mail: buergerantrag@bonn.de Bonn, 8.10.2026 Bürgerantrag zur Einhaltung der Fristen bei Baumfällanträgen Anregung und Beschwerde nach Paragraph 24 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit 1993 in Bonn und richte folgende Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand ist die verlässliche Bearbeitung von Baumfällanträgen durch die untere Naturschutzbehörde im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Beantragte Befassung des Ausschusses Ich beantrage, dass der Ausschuss die folgenden Anliegen berät und die Verwaltung um Bericht und entsprechende Maßnahmen bittet: 1. Die Verwaltung berichtet über die Einhaltung der Frist nach § 4 Absatz 3 der Bonner Baumschutzsatzung und die Bearbeitung von Anträgen auf Fiktionsbescheinigung nach § 42a Absatz 3 VwVfG NRW. 2. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2026 anhand der vorhandenen Daten die Zahl der Anträge, Bearbeitungszeiten, fristgerecht bekanntgegebenen Widersprüche und Zwischenbescheide, dokumentierten Genehmigungsfiktionen, beantragten und ausgestellten Bescheinigungen sowie offenen Rückstände anonymisiert dar. Fehlende Daten und Grenzen der Auswertung werden erläutert. 3. Die Verwaltung legt dar, welche Ursachen für Fristüberschreitungen festgestellt wurden und wie Eingang, Vollständigkeit, Fristen, Vertretung und Eskalation an die zuständige Leitung derzeit organisiert sind. 4. Die Verwaltung erläutert die Rechtsgrundlage und den Ablauf der Beteiligung der Bezirksvertretungen bei Baumfällanträgen. Sie stellt dar, wie diese Beteiligung fristgerecht erfolgt und wie bereits eingetretene Genehmigungsfiktionen berücksichtigt werden. Maßnahmen und Begründung 5. Die Verwaltung legt ein Verfahren zur wirksamen Fristenkontrolle vor. Dieses soll vollständige Anträge und Bescheinigungsanträge erfassen, bei drohendem FristablaufSeite 2 von 3 eine rechtzeitige Befassung der zuständigen Leitung auslösen und eine zeitnahe Information der Betroffenen und des Bauordnungsamtes sicherstellen. 6. Der Ausschuss berät den Bericht öffentlich und bittet um einen Zeitplan für die Umsetzung erforderlicher Verbesserungen sowie einen späteren Bericht über deren Wirksamkeit. Ich rege an, den ersten Bericht innerhalb von acht Wochen nach der Befassung vorzulegen. Anlass ist mein Bauvorhaben. Mit dem Bauantrag wurde im November 2025 zugleich ein Baumfällantrag gestellt. Das Bauordnungsamt bestätigte die Vollständigkeit und setzte der beteiligten unteren Naturschutzbehörde eine Frist bis zum 4. Juli 2026. Innerhalb der nach meiner Auffassung maßgeblichen Sechswochenfrist erhielt ich weder einen schriftlich begründeten Widerspruch noch einen Zwischenbescheid. Ich beantragte anschließend nach weiteren fast 3 Monaten mit Schreiben vom 28.09.26 die Bescheinigung der nach meiner Rechtsauffassung eingetretenen Genehmigungsfiktion. Mit ergänzender Aufforderung bat ich um Rückmeldung bis zum 8. Oktober 2026. Eine Antwort erhielt ich wie in den Monaten zuvor nicht. Die Untere Naturschutzbehörde teilte lediglich dem Bauamt mit, das seine Klärung in der Sitzung der Bezirksvertretung im Oktober zu “kurzfristig” sei und deutete an vielleicht in der Novembersitzung zu entscheiden. Aus dem Bereich der Bauverwaltung, die ich lobend erwähnen möchte, wurde mir mitgeteilt, dass Verzögerungen bei der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde die Regel seien. Architekten reagieren ratlos auf das völlig planlose, bürgerfeindliche Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde. Ob und in welchem Umfang ein über meinen Fall hinausgehendes Problem besteht, soll anhand der vorhandenen Daten geprüft werden. Mein Vorgang dient hierfür als Beispiel. Verlässliche Fristen und nachvollziehbare Auskünfte sind für Antragsteller, Planer und beteiligte Ämter gerade angesichts der gewünschten Bauaktivität v.a. ökologischer Bauprojekte unerlässlich. Verzögerungen können Bauvorhaben verteuern und das Vertrauen in die Verwaltung beeinträchtigen. Die Organisation der Bearbeitung hat deshalb gesamtstädtische Bedeutung. Mit diesem Antrag bitte ich um politische Befassung mit den Verwaltungsabläufen; die rechtliche Klärung meines einzelnen Genehmigungsverfahrens verfolge ich gesondert. Bitte bestätigen Sie den Eingang, teilen Sie mir den Beratungstermin mit und unterrichten sie mich schriftlich (per Mail) nach § 24 Absatz 1 GO NRW. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de