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261870 · Beschlussvorlage

Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren auf dem Gelände des Wilhemine-Lübke-Hauses, Am Wesselpütz 2

Nummer
261870
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Heilsbachstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Am Wesselpütz Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
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Beschlussvorlage
öffentlich
261870
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Fällung von 3 städtischen Bäumen im
Baugenehmigungsverfahren auf dem Gelände des
Wilhemine-Lübke-Hauses, Am Wesselpütz 2
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von 3 städtischen Bäumen mit einem Stammumfang > 1m auf dem
Gelände des städt. Alten- und Pflegeheims Wilhemine-Lübke-Haus wird zuge-
stimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem
Gelände durchgeführt.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat mit DS-Nr.: 253333 im Zuge der Weiterentwicklung
der Seniorenzentren der Stadt Bonn beschlossen, das Wilhelmine-Lübke-Haus
umfassend zu modernisieren. Hintergrund hierfür ist insbesondere, dass die
vorhandene bauliche und funktionale Situation in vielen Bereichen nicht mehr
den heutigen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an eine stationäre
Pflegeeinrichtung entspricht.
Ein wichtiger Bestandteil der vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen
betrifft den Bereich vor der Küche. Aufgrund hygienerechtlicher Anforderungen
ist zwischen der Küche und der Heilsbachstraße ein neuer, funktional
geeigneter Zugang unmittelbar zu den Umkleiden der Küche herzustellen.
Hierdurch soll eine Verschleppung von verkehrs- und umfeldbedingten
Verunreinigungen in die sensiblen Küchen- und Lebensmittelbereiche
vermieden und die erforderliche hygienische Trennung zwischen Außenbereich
und Küchenbereich sichergestellt werden.
Darüber hinaus besteht an der Einrichtung seit Jahren eine erhebliche
Stellplatzproblematik. Auf dem Grundstück stehen derzeit lediglich 12
Stellplätze zur Verfügung. Diese Zahl steht in keinem angemessenen
Verhältnis zur Größe der Einrichtung und insbesondere zu den dort
beschäftigten rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommenSeite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Besucherinnen und Besucher sowie Angehörige der Bewohnerinnen und
Bewohner.
Die unzureichende Stellplatzsituation führt zu einem erheblichen Parkdruck im
unmittelbaren Umfeld der Einrichtung. Mitarbeitende und Angehörige sind
täglich gezwungen, auf Stellplätze in den angrenzenden Wohngebieten
auszuweichen. Dies verursacht einen erheblichen zusätzlichen
Parksuchverkehr und führt zugleich zu einer nicht unerheblichen Belastung der
Anwohnerinnen und Anwohner.
Im Zuge der geplanten Modernisierung sollen daher im Bereich vor der Küche
10 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden.
Die für die geplante Nutzung vorgesehene Fläche weist derzeit ein erhebliches
Höhengefälle bzw. ein stark bewegtes Geländeprofil auf. In diesem Bereich
befinden sich teilweise etwa 2 m hohe Geländeaufhöhungen bzw. Hügel.
Um den erforderlichen Küchenzugang sowie die zusätzlichen Stellplätze
überhaupt herstellen zu können, ist daher eine umfangreiche Anpassung des
Geländes erforderlich. Die vorhandenen Höhenunterschiede müssen beseitigt
und die Fläche so modelliert werden, dass eine ausreichend ebene und
dauerhaft nutzbare Fläche entsteht.
Eine Umsetzung der Maßnahme unter vollständiger Erhaltung des
vorhandenen Baumbestandes ist aufgrund des bestehenden Geländeverlaufs
und der erforderlichen Flächen- und Höhenanpassungen fachlich nicht möglich.
Auch bei einer großzügigen Berücksichtigung und Freihaltung von Baumbeeten
verbleibt nicht genügend geeigneter Raum, um den erforderlichen Zugang und
die Stellplatzanlage unter Erhaltung aller vorhandenen Bäume funktional und
technisch sinnvoll herzustellen. Aus fachlicher Sicht ist es somit unumgänglich,
sich von den Bäumen zu trennen und in den umliegenden Flächen für einen
standortgerechten und entwicklungsfähigen Ersatzbaumbestand zu sorgen.
Von der Maßnahme sind insgesamt drei Bäume betroffen. Bei diesen Bäumen
handelt es sich zugleich um vorgeschädigte Bäume, deren langfristige
Entwicklung und Vitalität bereits eingeschränkt sind.
Baum 1: Spitzahorn (Acer platanoides), Stammumfang, StU 105 cm, Krone
Durchmesser 7 Meter, Höhe 10 Meter, Zustand 6, da absterbend, nicht mehr
erhaltenswert. Zur Abwehr von Gefahren muss der Baum entfernt werden.
Baum 2: Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 4-stämmig, gesamt StU circa 490
cm, Krone Durchmesser 19 Meter, Höhe 13 Meter, Zustand 4, durch mehrere
V-förmige Zwiesel am Stammfuß mit eingewachsener Rinde, bereits
herabgesetzte Vitalität, Krone teils mit Kronensicherung versehen. Die
Flügelnuss bedrängt hier entwicklungsfähige Straßenbäume.
Baum 3: Schwarzkiefer (Pinus nigra nigra) Stammumfang 216 cm, Krone 10
Meter Durchmesser, Höhe 16 Meter, Zustand optisch 2, statisch 4, durch v-
förmige Zwiesel am Kronenansatz sowie in der gesamten Krone.
Die Fällung der drei Bäume ist im Zusammenhang mit der zwingendSeite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erforderlichen Geländemodellierung und der Herstellung des neuen
Küchenzugangs sowie der zusätzlichen Stellplätze erforderlich.
Mit der Entscheidung zur Fällung der drei vorgeschädigten Bäume soll
ausdrücklich keine dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes auf dem
Grundstück verbunden sein.
Vielmehr ist vorgesehen, im Umfeld der Einrichtung geeignete Flächen für
einen standortgerechten und entwicklungsfähigen Ersatzbaumbestand zu
nutzen. Dabei sollen solche Baumstandorte gewählt werden, die langfristig
ausreichenden Wurzelraum, eine angemessene Entwicklungsmöglichkeit sowie
geeignete Wachstumsbedingungen bieten.
Durch eine fachgerechte Auswahl der Baumarten und Standorte soll
sichergestellt werden, dass sich die neu gepflanzten Bäume nachhaltig
entwickeln können und langfristig einen ökologischen, klimatischen und
gestalterischen Beitrag für das Grundstück und dessen Umfeld leisten.
Die Ersatzpflanzungen sollen daher nicht lediglich als formaler Ausgleich
verstanden werden, sondern als Chance, den Baumbestand der Einrichtung
langfristig qualitativ weiterzuentwickeln.
Anlage/n
1 Lageplan WLH Ausschnitt (öffentlich)
2 1 Spitzahorn (öffentlich)
3 2 Flügelnuss (öffentlich)
4 3 Schwarzkiefer (öffentlich)Seite 3 von 7
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3Seite 4 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 21:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de