261870 · Beschlussvorlage
Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren auf dem Gelände des Wilhemine-Lübke-Hauses, Am Wesselpütz 2
Kerndaten
- Nummer
- 261870
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Heilsbachstraße Hauptort
- Am Wesselpütz
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261870 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren auf dem Gelände des Wilhemine-Lübke-Hauses, Am Wesselpütz 2 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von 3 städtischen Bäumen mit einem Stammumfang > 1m auf dem Gelände des städt. Alten- und Pflegeheims Wilhemine-Lübke-Haus wird zuge- stimmt. Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem Gelände durchgeführt. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat mit DS-Nr.: 253333 im Zuge der Weiterentwicklung der Seniorenzentren der Stadt Bonn beschlossen, das Wilhelmine-Lübke-Haus umfassend zu modernisieren. Hintergrund hierfür ist insbesondere, dass die vorhandene bauliche und funktionale Situation in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an eine stationäre Pflegeeinrichtung entspricht. Ein wichtiger Bestandteil der vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen betrifft den Bereich vor der Küche. Aufgrund hygienerechtlicher Anforderungen ist zwischen der Küche und der Heilsbachstraße ein neuer, funktional geeigneter Zugang unmittelbar zu den Umkleiden der Küche herzustellen. Hierdurch soll eine Verschleppung von verkehrs- und umfeldbedingten Verunreinigungen in die sensiblen Küchen- und Lebensmittelbereiche vermieden und die erforderliche hygienische Trennung zwischen Außenbereich und Küchenbereich sichergestellt werden. Darüber hinaus besteht an der Einrichtung seit Jahren eine erhebliche Stellplatzproblematik. Auf dem Grundstück stehen derzeit lediglich 12 Stellplätze zur Verfügung. Diese Zahl steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe der Einrichtung und insbesondere zu den dort beschäftigten rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommenSeite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Besucherinnen und Besucher sowie Angehörige der Bewohnerinnen und Bewohner. Die unzureichende Stellplatzsituation führt zu einem erheblichen Parkdruck im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung. Mitarbeitende und Angehörige sind täglich gezwungen, auf Stellplätze in den angrenzenden Wohngebieten auszuweichen. Dies verursacht einen erheblichen zusätzlichen Parksuchverkehr und führt zugleich zu einer nicht unerheblichen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Im Zuge der geplanten Modernisierung sollen daher im Bereich vor der Küche 10 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die für die geplante Nutzung vorgesehene Fläche weist derzeit ein erhebliches Höhengefälle bzw. ein stark bewegtes Geländeprofil auf. In diesem Bereich befinden sich teilweise etwa 2 m hohe Geländeaufhöhungen bzw. Hügel. Um den erforderlichen Küchenzugang sowie die zusätzlichen Stellplätze überhaupt herstellen zu können, ist daher eine umfangreiche Anpassung des Geländes erforderlich. Die vorhandenen Höhenunterschiede müssen beseitigt und die Fläche so modelliert werden, dass eine ausreichend ebene und dauerhaft nutzbare Fläche entsteht. Eine Umsetzung der Maßnahme unter vollständiger Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes ist aufgrund des bestehenden Geländeverlaufs und der erforderlichen Flächen- und Höhenanpassungen fachlich nicht möglich. Auch bei einer großzügigen Berücksichtigung und Freihaltung von Baumbeeten verbleibt nicht genügend geeigneter Raum, um den erforderlichen Zugang und die Stellplatzanlage unter Erhaltung aller vorhandenen Bäume funktional und technisch sinnvoll herzustellen. Aus fachlicher Sicht ist es somit unumgänglich, sich von den Bäumen zu trennen und in den umliegenden Flächen für einen standortgerechten und entwicklungsfähigen Ersatzbaumbestand zu sorgen. Von der Maßnahme sind insgesamt drei Bäume betroffen. Bei diesen Bäumen handelt es sich zugleich um vorgeschädigte Bäume, deren langfristige Entwicklung und Vitalität bereits eingeschränkt sind. Baum 1: Spitzahorn (Acer platanoides), Stammumfang, StU 105 cm, Krone Durchmesser 7 Meter, Höhe 10 Meter, Zustand 6, da absterbend, nicht mehr erhaltenswert. Zur Abwehr von Gefahren muss der Baum entfernt werden. Baum 2: Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 4-stämmig, gesamt StU circa 490 cm, Krone Durchmesser 19 Meter, Höhe 13 Meter, Zustand 4, durch mehrere V-förmige Zwiesel am Stammfuß mit eingewachsener Rinde, bereits herabgesetzte Vitalität, Krone teils mit Kronensicherung versehen. Die Flügelnuss bedrängt hier entwicklungsfähige Straßenbäume. Baum 3: Schwarzkiefer (Pinus nigra nigra) Stammumfang 216 cm, Krone 10 Meter Durchmesser, Höhe 16 Meter, Zustand optisch 2, statisch 4, durch v- förmige Zwiesel am Kronenansatz sowie in der gesamten Krone. Die Fällung der drei Bäume ist im Zusammenhang mit der zwingendSeite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erforderlichen Geländemodellierung und der Herstellung des neuen Küchenzugangs sowie der zusätzlichen Stellplätze erforderlich. Mit der Entscheidung zur Fällung der drei vorgeschädigten Bäume soll ausdrücklich keine dauerhafte Reduzierung des Baumbestandes auf dem Grundstück verbunden sein. Vielmehr ist vorgesehen, im Umfeld der Einrichtung geeignete Flächen für einen standortgerechten und entwicklungsfähigen Ersatzbaumbestand zu nutzen. Dabei sollen solche Baumstandorte gewählt werden, die langfristig ausreichenden Wurzelraum, eine angemessene Entwicklungsmöglichkeit sowie geeignete Wachstumsbedingungen bieten. Durch eine fachgerechte Auswahl der Baumarten und Standorte soll sichergestellt werden, dass sich die neu gepflanzten Bäume nachhaltig entwickeln können und langfristig einen ökologischen, klimatischen und gestalterischen Beitrag für das Grundstück und dessen Umfeld leisten. Die Ersatzpflanzungen sollen daher nicht lediglich als formaler Ausgleich verstanden werden, sondern als Chance, den Baumbestand der Einrichtung langfristig qualitativ weiterzuentwickeln. Anlage/n 1 Lageplan WLH Ausschnitt (öffentlich) 2 1 Spitzahorn (öffentlich) 3 2 Flügelnuss (öffentlich) 4 3 Schwarzkiefer (öffentlich)Seite 3 von 7 1 2 3Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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