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261869 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2026

Nummer
261869
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
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Beschlussvorlage
öffentlich
261869
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom
24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das
Jahr 2026
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalvereine
im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg“ in folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
EURO
Bach Chor Bonn e.V.
500
Chor der Marinekameradschaft Bonn e.V.
500
Männerchor Friesdorf e.V.
500
Instrumentalvereine:
Bad Godesberger Kammerorchester e.V.
500
Förderverein Rheinbläser e.V.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
500
KG Fidele Burggrafen Bad Godesberg 1937 e.V. – Musikzug
500
Kirchenchöre:
EURO
Pfarrcäcilienchor an St. Marien
360
Schützenbruderschaften:
Sankt Matthias Bruderschaft Mehlem
300
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V.
300
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V.
300
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V.
300
Jungsgesellenvereine:
Junggesellenverein Freundschaftsbund Lannesdorf 1894 e.V.
180
Oberdorfer Männerreih Mehlem
180*
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V.
4.180
Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss
angeschlossene Vereine:
Festausschuss Godesberger Karneval e.V.
9.000**
GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V.
130
Godesberger Stadtsoldaten von 1893 e.V.
130
Karnevalsgesellschaft Blau Gold v. 1966 Bad Godesberg-Muffendorf e.V.
130
KC Die Jecken Goten 1970 e. V.
130
KG Fidele Burggrafen Bad Godesberg 1937 e.V.
130
KG Schweinheim e.V.
130
Senat "Für uns Pänz" - Förderverein der Kinder- & Jugendarbeit
130
im Bad Godesberger Karneval e.V.
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sonstige Vereinigungen:
Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.
130
Bürger.Bad.Godesberg e.V.
130
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V.
130
Bürgerverein Heiderhof e.V.
130
Freunde der GE-Nuss-Ecke e.V.
130
Imkerverein Bad Godesberg
130
Ortsausschuss Lannesdorf e.V.
130
Ortsausschuss Mehlem e.V.
130
Ortsausschuss Muffendorf e.V.
130
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V.
130
Ortsausschuss Schweinheim e.V.
130
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V.
130
Gesamtsumme:
20.570,00 €
(80%: 16.456,00)
verspätet eingegangene Anträge: (Datum der Antragstellung)
*Die Oberdorfer Männerreih Mehlem am 7.10.2026 eingereicht, Paul Klee
Schule am 5.10.2026
Kita Sommerberg am 5.10.2026 (Sankt Martins Zuschuss)
2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2026 im Stadtbezirk
Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der
Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind
gezahlt. Es wird erwartet, dass ein Zuschuss von insgesamt 2.500,00 €
ausgezahlt wird. Auch hier ist die haushaltswirtschaftliche Sperre zu beachten.
(80 %: 2.000,00 €).
3. Nach der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn ist im
Haushaltsjahr 2026 die Auszahlung von Zuschüssen für freiwillige Leistungen
auf 80 % der freigegebenen Mittel begrenzt. Die Verwaltung wird demnach
ermächtigt, an folgende Vereine, die einen Zuschuss für Ihre VereinsarbeitSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beantragt haben, 80 % der genannten Beträge auszuzahlen. Insgesamt steht
ein Betrag von 15.336,00 € zur Verfügung. Wie aus der Vorlage ersichtlich,
entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der
weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und
der Aufstellung des HH-Plan-Entwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher
Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört
gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
(Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der
Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad
Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat-
und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der
Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der
Forderung des Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom
8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in ihrer aktuellen Fassung vom
01.03.2023 (DS-Nr. 22168742AA) kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2026
einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss
gewährt werden.
Bei den gesondert aufgeführten Anträgen, die erst nach Antragsfrist gestellt
wurden, muss die Bezirksvertretung darüber entscheiden, ob dennoch ein
Zuschuss gewährt werden kann.
Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) kann der beantragten
Zuschuss in Höhe von EUR 9.000,- nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Es
gilt die o.g. Bewirtschaftungsverfügung.
Gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen im
Stadtbezirk Bad Godesberg fallen die Anträge des Kunstvereins Bad
Godesberg e.V. sowie des Fördervereins der Kindertagesstätte Rheinkinder
e.V. nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien und sind daher nicht
zuschussfähig.
Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durchführung von
Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 derSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind
gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse
voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig
von der Höhe der bis zum 30. November 2026 einzureichenden
Verwendungsnachweisen. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den
städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen
aus dieser Finanzposition gezahlt.
Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro
gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum
30.3.2027 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von
Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich
die Bezirksverwaltung jedoch vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
23.070,00 110770131 2026 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de