261869 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261869
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Alt-Godesberg
- Friesdorf
- Mehlem
- Lannesdorf
- Muffendorf
- Schweinheim
- Pennenfeld
- Heiderhof
- Rüngsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261869 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe: Chöre und Gesangvereine: EURO Bach Chor Bonn e.V. 500 Chor der Marinekameradschaft Bonn e.V. 500 Männerchor Friesdorf e.V. 500 Instrumentalvereine: Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500 Förderverein Rheinbläser e.V.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 500 KG Fidele Burggrafen Bad Godesberg 1937 e.V. – Musikzug 500 Kirchenchöre: EURO Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360 Schützenbruderschaften: Sankt Matthias Bruderschaft Mehlem 300 St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300 St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300 St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V. 300 Jungsgesellenvereine: Junggesellenverein Freundschaftsbund Lannesdorf 1894 e.V. 180 Oberdorfer Männerreih Mehlem 180* Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180 Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss angeschlossene Vereine: Festausschuss Godesberger Karneval e.V. 9.000** GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 Godesberger Stadtsoldaten von 1893 e.V. 130 Karnevalsgesellschaft Blau Gold v. 1966 Bad Godesberg-Muffendorf e.V. 130 KC Die Jecken Goten 1970 e. V. 130 KG Fidele Burggrafen Bad Godesberg 1937 e.V. 130 KG Schweinheim e.V. 130 Senat "Für uns Pänz" - Förderverein der Kinder- & Jugendarbeit 130 im Bad Godesberger Karneval e.V. Bad Godesberger Hilfsorganisationen:Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sonstige Vereinigungen: Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. 130 Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130 Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Bürgerverein Heiderhof e.V. 130 Freunde der GE-Nuss-Ecke e.V. 130 Imkerverein Bad Godesberg 130 Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Mehlem e.V. 130 Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130 Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 Gesamtsumme: 20.570,00 € (80%: 16.456,00) verspätet eingegangene Anträge: (Datum der Antragstellung) *Die Oberdorfer Männerreih Mehlem am 7.10.2026 eingereicht, Paul Klee Schule am 5.10.2026 Kita Sommerberg am 5.10.2026 (Sankt Martins Zuschuss) 2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2026 im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Es wird erwartet, dass ein Zuschuss von insgesamt 2.500,00 € ausgezahlt wird. Auch hier ist die haushaltswirtschaftliche Sperre zu beachten. (80 %: 2.000,00 €). 3. Nach der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn ist im Haushaltsjahr 2026 die Auszahlung von Zuschüssen für freiwillige Leistungen auf 80 % der freigegebenen Mittel begrenzt. Die Verwaltung wird demnach ermächtigt, an folgende Vereine, die einen Zuschuss für Ihre VereinsarbeitSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) beantragt haben, 80 % der genannten Beträge auszuzahlen. Insgesamt steht ein Betrag von 15.336,00 € zur Verfügung. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Plan-Entwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Begründung Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in ihrer aktuellen Fassung vom 01.03.2023 (DS-Nr. 22168742AA) kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2026 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Bei den gesondert aufgeführten Anträgen, die erst nach Antragsfrist gestellt wurden, muss die Bezirksvertretung darüber entscheiden, ob dennoch ein Zuschuss gewährt werden kann. Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) kann der beantragten Zuschuss in Höhe von EUR 9.000,- nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Es gilt die o.g. Bewirtschaftungsverfügung. Gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg fallen die Anträge des Kunstvereins Bad Godesberg e.V. sowie des Fördervereins der Kindertagesstätte Rheinkinder e.V. nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien und sind daher nicht zuschussfähig. Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 derSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2026 einzureichenden Verwendungsnachweisen. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum 30.3.2027 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich die Bezirksverwaltung jedoch vor. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 23.070,00 110770131 2026 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de