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261861 · Dringlichkeitsantrag

Grünen-Antrag: Zukunft des Schauspiels

Nummer
261861
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
05.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 05.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261861
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
Dr. Barbara Krausz
05.10.2026
Grünen-Antrag: Zukunft des Schauspiels
Beratungsfolge
Kulturausschuss 06.10.2026 Empfehlung
Der Vorschlag des Verwaltungsvorstandes zur Aufgabe des Schauspiels wurde
erst am 3. Oktober 2026 öffentlich bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist
für die Einreichung regulärer Anträge zur Sitzung des Kulturausschusses am 6.
Oktober 2026 bereits abgelaufen.
Eine Behandlung des Themas erst in der nächsten regulären Sitzung würde zu
erheblichen Nachteilen führen. Die Diskussion über die mögliche Schließung
des Schauspiels hat bereits jetzt erhebliche Unsicherheit bei den Beschäftigten
des Theaters sowie bei dessen Leitung ausgelöst. Dies zeigt sich insbesondere
daran, dass der Intendant, Herr Helmich, öffentlich erklärt hat, dass er diese
Vertragsverlängerung unter den nun bekannt gewordenen
Rahmenbedingungen nicht abgeschlossen hätte.
Die anhaltende Unsicherheit beeinträchtigt die Planungssicherheit und
Handlungsfähigkeit des Theaters bereits im laufenden Betrieb. Sie gefährdet
das Vertrauen der Beschäftigten in die Zukunft ihrer Sparte und kann sich
nachteilig auf die Arbeits- und Organisationsfähigkeit des Hauses auswirken.
Darüber hinaus besteht die Gefahr eines nachhaltigen Reputationsschadens für
das Theater Bonn und die Bundesstadt Bonn als Kulturstandort. Die öffentliche
Wahrnehmung einer möglichen Aufgabe des Schauspiels kann sich negativ auf
die Bindung des Publikums, die Zusammenarbeit mit Partnern sowie die
wirtschaftliche Entwicklung des Theaters auswirken. Hieraus können finanzielle
Nachteile entstehen.
Eine zeitnahe politische Befassung und Positionierung des Kulturausschusses
ist daher dringend erforderlich. Die Angelegenheit kann nicht ohne Nachteile
bis zur nächsten regulären Sitzung zurückgestellt werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Angesicht des bekannt gewordenen Vorschlages des Verwaltungsvorstandes
aus der Haushaltsklausur vom 2. Oktober 2026, die Aufgabe der Sparte
Schauspiel des Theaters Bonn zu prüfen, stellt der Kulturausschuss fest:
1. Der Kulturausschuss begrüßt ausdrücklich, dass das Beethoven
Orchester Bonn und das Theater Bonn ihre Zusammenarbeit enger und
auch institutionell gestalten wollen. Das betrifft insbesondereSeite 1 von 3
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gemeinsame Dienste in Verwaltung, Organisation, Technik, Vertrieb und
Marketing. Der Ausschuss unterstützt das Ziel, die Strukturen beider
Einrichtungen wirtschaftlicher aufzustellen und dabei ihre künstlerische
Eigenständigkeit und ihre Marken zu wahren.
2. Der Kulturausschuss lehnt eine Schließung des Schauspiels ab. Er hält
am Grundsatzbeschluss des Rates vom 8. Mai 2025 (DS 252731) fest,
das Theater Bonn als Zweispartenhaus mit Musiktheater und
Schauspiel fortzuführen.
3. Der Kulturausschuss bittet die Verwaltung, die auf Grundlage dieses
Beschlusses begonnene Arbeit der Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen
fortzusetzen und zu Ende zu führen. Das gilt insbesondere für den
Strukturprozess nach Ziffer 2 des Grundsatzbeschlusses und für die
Untersuchungen zu Betriebsmodellen und Rechtsformen.
Weitergehende Eingriffe in das künstlerische Angebot sollen erst
bewertet werden, wenn die Ergebnisse dieser Arbeit vorliegen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Kulturausschuss in seiner nächsten
ordentlichen Sitzung über den Stand des Strukturprozesses, den
Zeitplan bis zu einer entscheidungsreifen Vorlage und die
erwarteten finanziellen Wirkungen der gemeinsamen Dienste.
Begründung
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Haushaltsklausur am 2. Oktober 2026
unter anderem vorgeschlagen, die Aufgabe des Schauspiels zu prüfen. Die
Stadt hat das am 3. Oktober öffentlich gemacht. Der Vorschlag weicht vom
Grundsatzbeschluss des Rates vom 8. Mai 2025 ab. Darin hat der Rat das
Theater Bonn als Zweispartenhaus mit Oper und Schauspiel, das Beethoven
Orchester Bonn als eigenständigen Klangkörper und einen gemeinsamen
Strukturprozess festgelegt. Auf dieser Grundlage arbeiten die Einrichtungen
und die Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen seit mehr als einem Jahr.
Die Antragstellenden verkennen die angespannte Haushaltslage nicht. Auch
die Kultur muss ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten. Die entscheidende
Frage ist, auf welchem Weg dieser Beitrag nachhaltig erbracht wird.
Das Beethoven Orchester Bonn und das Theater Bonn haben in den
vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Beethovenfest daran gearbeitet,
Verwaltung, Organisation, Technik und Vertrieb zu bündeln. Das ist der richtige
Weg. Er entlastet den Haushalt über die Strukturen und nicht über das
künstlerische Angebot. Diese Arbeit verdient die ausdrückliche Unterstützung
des Ausschusses, gerade weil sie den Einrichtungen viel abverlangt.
Eine Schließung des Schauspiels würde den Haushalt dagegen erst spät und in
ungewisser Höhe entlasten. Arbeitsverträge und tarifliche Fristen binden über
Jahre, Abwicklungs- und Folgekosten kommen hinzu. Die Erlöse aus dem
Kartenverkauf und die Bindung des Publikums gingen dagegen sofort verloren.
Was einmal aufgegeben ist, lässt sich nicht zurückholen.
Bonn ist die Stadt, in der das Grundgesetz entstanden ist, und Bundesstadt.
Ein Schauspiel ist hier ein Ort der öffentlichen Auseinandersetzung, für Schulen
und junge Menschen ebenso wie für das Stammpublikum. Es gehört zurSeite 2 von 3
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Grundausstattung einer Stadt dieser Größe und dieses Anspruchs.
Der Rat hat mit dem Grundsatzbeschluss Verlässlichkeit zugesagt.
Beschäftigte, Publikum und Partner brauchen diese Verlässlichkeit. Deshalb
soll die begonnene Arbeit zu Ende geführt und erst in ihrem Ergebnis bewertet
werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de