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261858-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Sperrung des Linksabbiegers vom Belderberg (B 9) in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz bis zur Wiedereröffnung der Nordbrücke

Nummer
261858-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  1. 261858 Bürgerantrag: Antrag auf Sperrung des Linksabbiegers vom Belderberg (B 9) in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz bis zur Wiedereröffnung der Nordbrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261858-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf
Sperrung des Linksabbiegers vom Belderberg (B 9)
in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz bis zur
Wiedereröffnung der Nordbrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Linksabbieger erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb des innerstädtischen
Verkehrsnetzes. Seit dem Entfall der früheren Fahrbeziehungen im Zuge des
Cityrings stellt diese Relation zudem eine der wenigen beziehungsweise die
einzige direkte Möglichkeit dar, aus südlicher Richtung kommend den
nördlichen Teil der Innenstadt zu erreichen. Gleichzeitig dient die
Fahrbeziehung der Entlastung anderer Innenstadtstraßen und Knotenpunkte.
Durch den Wegfall der Linksabbiegerphase könnte ein begrenzter Anteil der
Signalzeiten zugunsten anderer Fahrtrichtungen, insbesondere der B 9 in
Fahrtrichtung Süden, umverteilt werden. Aufgrund der komplexen
Verkehrsabläufe am Knoten Bertha-von-Suttner-Platz sind jedoch keine
wesentlichen Verbesserungen für die Leistungsfähigkeit der Ost-West-Achse
zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund wird die vorgeschlagene Sperrung nicht weiterverfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de