261858-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Sperrung des Linksabbiegers vom Belderberg (B 9) in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz bis zur Wiedereröffnung der Nordbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 261858-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bertha-von-Suttner-Platz Hauptort
- Belderberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261858-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Sperrung des Linksabbiegers vom Belderberg (B 9) in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz bis zur Wiedereröffnung der Nordbrücke Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Linksabbieger erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb des innerstädtischen Verkehrsnetzes. Seit dem Entfall der früheren Fahrbeziehungen im Zuge des Cityrings stellt diese Relation zudem eine der wenigen beziehungsweise die einzige direkte Möglichkeit dar, aus südlicher Richtung kommend den nördlichen Teil der Innenstadt zu erreichen. Gleichzeitig dient die Fahrbeziehung der Entlastung anderer Innenstadtstraßen und Knotenpunkte. Durch den Wegfall der Linksabbiegerphase könnte ein begrenzter Anteil der Signalzeiten zugunsten anderer Fahrtrichtungen, insbesondere der B 9 in Fahrtrichtung Süden, umverteilt werden. Aufgrund der komplexen Verkehrsabläufe am Knoten Bertha-von-Suttner-Platz sind jedoch keine wesentlichen Verbesserungen für die Leistungsfähigkeit der Ost-West-Achse zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wird die vorgeschlagene Sperrung nicht weiterverfolgt. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de