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261856 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Optimierung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung „Am Burggraben“/„Pastoratsgasse“ in Bonn-Endenich

Nummer
261856
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
05.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pastoratsgasse Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Am Burggraben Straße· Endenich, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 05.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261856
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
30.09.2026
Bürgerantrag: Optimierung der Verkehrssicherheit
im Bereich der Einmündung „Am
Burggraben“/„Pastoratsgasse“ in Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Entscheidung
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. einen Verkehrsspiegel auf der rechten Straßenseite der Pastoratsgasse,
beispielsweise in Höhe der Hausnummern 7–9, aufzustellen;
2. im inneren Winkel der Einmündung ein Halteverbot einzurichten und
den Bereich durch eine Schraffur sowie ein entsprechendes Verkehrszeichen
auf der Fahrbahn deutlich zu kennzeichnen. Ergänzend ist zu prüfen, ob dort
ein Flexpfosten aufgestellt werden kann.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich)Seite 1 von 8
Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der
Einmündung „Am Burggraben“ / „Pastoratsgasse“ in Bonn-Endenich
1 Antragsteller
2 Sachverhalt
Die Straße „Am Burggraben“ in 53121 Bonn-Endenich mündet in einem sehr spitzen
Winkel in die Pastoratsgasse. Dadurch ist die Sicht für Fahrzeuge, die aus „Am
Burggraben“ kommen, stark eingeschränkt, was die sichere Einfahrt in die
Pastoratsgasse erschwert.
Beide Straßen sind in diesem Abschnitt Einbahnstraßen. Daraus ergibt sich folgende
Verkehrsführung:
 Aus „Am Burggraben“ kommend kann man nur in die Pastoratsgasse einfahren.
 Aus der Pastoratsgasse kommend kann man (bis zur nächsten Wegegabelung)
nur geradeaus weiterfahren. Ein Abbiegen in „Am Burggraben“ ist nicht möglich.
Abbildung 1 Einmündung „Am Burggraben“ in die Pastoratsgasse (Quelle: Google Maps)Seite 2 von 8
An dieser Einmündung gilt „Rechts vor Links“. Fahrzeuge aus „Am Burggraben“ müssen
deshalb den Fahrzeugen aus der Pastoratsgasse die Vorfahrt gewähren.
Die eingeschränkte Einsicht in die Pastoratsgasse wird in Abbildung 2 veranschaulicht.
Aus dem Pkw (grünes Objekt) kann über den rechten Außenspiegel nur ein begrenzter
Bereich (orangefarbenes Dreieck) der Pastoratsgasse eingesehen werden. Dies führt
dazu, dass sich Fahrzeuge langsam in die Einmündung hineintasten müssen.
Ähnlich verhält es sich, wenn die fahrzeugführende Person über den Schulterblick in die
Pastoratsgasse hineinsehen möchte. Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug unter
Umständen bereits mit dem vorderen Teil auf der Fahrbahn der Pastoratsgasse steht
oder sehr nah an den Radweg gelangt. Dieser verläuft auf der linken Straßenseite von
„Am Burggraben“; dort ist mit entgegenkommenden Radfahrenden zu rechnen.
Abbildung 2 Ankommendes Auto aus „Am Burggraben“ mit eingeschränktem Sichtfeld
(Quelle: Google Maps, eigene Bearbeitung)Seite 3 von 8
Für eine bessere Einsicht über das Beifahrerfenster muss das Auto bereits in einem
flacheren Winkel an die Einmündung heranfahren. Wie in Abbildung 3 veranschaulicht,
geht dies mit dem Risiko einher, dass das Auto bereits in die Einmündung einfährt bzw.
steht und dadurch Fahrzeugen aus der Pastoratsgasse die Durchfahrt erschwert, obwohl
diese Vorfahrt haben.
Verschärft wird die unübersichtliche Verkehrssituation dadurch, dass im besagten
Einmündungsbereich regelmäßig ein bis zwei Autos parken. Diese schränken die
ohnehin schlechte Sicht auf die Pastoratsgasse zusätzlich ein. Wie an der Vegetation in
den Abbildungen 4 bis 6 zu erkennen ist, ist dies ein Dauerzustand und kein temporäres
Phänomen.
Abbildung 3 Auto fährt für bessere Einsicht weit in die Einmündung ein (Quelle: Google Maps, eigene
Bearbeitung)
Abbildung 4 Parkendes Auto: Einmündung Pastoratsgasse (private Aufnahme vom 29. November 2025)Seite 4 von 8
Abbildung 6 Zwei parkende Autos: Einmündung Pastoratsgasse (private Aufnahme vom 19. April 2026)
Abbildung 5 Parkendes Auto: Einmündung Pastoratsgasse (private Aufnahme vom 4. Juli 2026)Seite 5 von 8
3 Begehren
Um die Sicht zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bitte ich um die
Umsetzung der folgenden zwei Maßnahmen:
a) Aufstellen eines Verkehrsspiegels auf der rechten Straßenseite der
Pastoratsgasse, zum Beispiel in Höhe der Hausnummern 7–9. So können
Fahrzeuge aus „Am Burggraben“ kommend schon vor der Einfahrt besser
erkennen, ob sich aus der Pastoratsgasse Fahrzeuge (auch Fahrräder) nähern,
denen Vorfahrt gewährt werden muss, oder ob eine sichere Einfahrt möglich ist.
Abbildung 7 Installation eines Verkehrsspiegels zur besseren Einsicht in die PastoratsgasseSeite 6 von 8
b) Einrichten eines Halteverbots im „inneren Winkel“ der Einmündung. Der Bereich
sollte durch eine SchraƯur sowie durch ein Verkehrszeichen auf der Fahrbahn
deutlich gekennzeichnet werden. Ergänzend bitte ich zu prüfen, ob ein
Flexpfosten (aus KunststoƯ, der bei Überfahren nachgibt) aufgestellt werden
kann. So würde verhindert, dass die Fläche trotz der Kennzeichnung weiterhin
zum Parken genutzt wird.
Abbildung 8 SchraƯierte Halteverbotszone mit optionalem Pfosten (Quelle: Google Maps, eigene Bearbeitung)
Ich bitte darum, dass der Rat in seiner Sitzung getrennt über die Maßnahmen a) und b)
abstimmt. Zur Auswahl stehen:
 nur Maßnahme a),
 nur Maßnahme b) oder
 beide Maßnahmen a) und b).Seite 7 von 8
4 Erwarteter Nutzen
Ich erwarte von den Maßnahmen Folgendes:
 Bessere Sicht: Fahrzeuge aus der Pastoratsgasse werden früher erkannt. Wer
aus „Am Burggraben“ kommt, kann rechtzeitig reagieren und muss sich nicht
mehr mühsam in die Einmündung hineintasten.
 Freie Sichtachse: Durch das Halteverbot verdecken künftig keine geparkten
Autos mehr den Blick in die Pastoratsgasse.
 Weniger Gefahrensituationen: Das Risiko von Unfällen und Beinahe-Unfällen
sinkt, auch für Radfahrende.
 Überschaubarer Aufwand: Ein Verkehrsspiegel, eine Markierung und ein Pfosten
sind im Verhältnis zum Nutzen mit geringem Aufwand umzusetzen.
 Stimmigkeit mit Verkehrsplanung: Die Maßnahmen fügen sich in die bereits
umgesetzten Verkehrsmaßnahmen im Viertel ein, zum Beispiel die Parkzonen mit
begrenzter Parkdauer.
Vielen Dank, dass Sie sich meines Anliegens annehmen.
Bonn, den 30. September 2026
Mit freundlichen GrüßenSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de