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261811-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage der Grünen Ratsfraktion: Sprachförderung in Bonner Kindertageseinrichtungen und Übergang zu den ABC-Klassen

Nummer
261811-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  1. 261811 Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion: Sprachförderung in Bonner Kindertageseinrichtungen und Übergang zu den ABC-Klassen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261811-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zur Großen Anfrage der Grünen
Ratsfraktion: Sprachförderung in Bonner
Kindertageseinrichtungen und Übergang zu den
ABC-Klassen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist die Sprachförderung in den Bonner Kindertageseinrichtungen
derzeit personell aufgestellt? Wie viele Einrichtungen verfügen über
Fachkräfte mit einer zusätzlichen Qualifikation im Bereich Sprachbil-
dung bzw. Sprachförderung, und wie verteilen sich diese Fachkräfte
auf die Einrichtungen und Sozialräume?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in
Nordrhein-Westfalen ist Sprachförderung kein isoliertes Angebot, sondern
eine alltagsintegrierte Aufgabe des gesamten pädagogischen Personals.
Zusätzlich zur alltagsintegrierten Sprachbildung bestehen Förderprogram-
me für Sprachförderung:
Landesprogramm Sprach-Kitas-NRW:
Aktuell nehmen 13 Kitas von freien Trägern an dem Landesprogramm
Sprach-Kitas teil. Davon sechs in Godesberg, drei im Hardtberg, drei in
Bonn und eine in Beuel. Für diese Sprachförderung muss zusätzliches
qualifiziertes Personal eingestellt oder eingekauft werden. Es nimmt keine
städtische Kindertageseinrichtung am Landesförderprogramm „Sprach-
Kitas“ teil.
Die sprachliche Bildung und Förderung der Kinder wird in allen städtischen
Kindertageseinrichtungen im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung
sichergestellt. Sämtliche pädagogischen Fachkräfte verfügen über ent-
sprechende Qualifikationen in diesem Handlungsfeld und nehmen regel-
mäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur sprachlichen Bildung
und Förderung teil.
Das Förderprogramm läuft am 31.7.2027 aus. Die Kitas sollen dann mög-
lichst, sofern sie dies noch nicht sind, in PlusKitas umgewandelt werden.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
plusKitas:
Aktuell werden 54 (31 städtische) Einrichtungen als plusKitas gefördert,
wobei die Auswahl der nach sozialräumlich ausgewählten plusKitas für das
Kindergartenjahr 2026/2027 im Rahmen der Beschlussfassung über die
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgte.
Zu den Aufgaben der zusätzlich hierfür bereitgestellten Personalressour-
cen gehört insbesondere die konzeptionelle und praktische Umsetzung der
sprachlichen Bildung und Förderung innerhalb der Einrichtung.
Bei der Auswahl dieser zusätzlichen Fachkraft wird nach Möglichkeit dar-
auf geachtet, dass sie über eine entsprechende Qualifikation im Bereich
der Sprachförderung verfügt oder eine solche zeitnah erwirbt.
In einzelnen Einrichtungen erfolgt ergänzend eine fachliche Unterstützung
durch Logopädinnen und Logopäden, sofern diese in der Einrichtung tätig
sind oder auf Grundlage einer bestehenden Kooperationsvereinbarung mit
einer logopädischen Praxis eingebunden werden.
2. Wie werden Kinder mit erhöhtem sprachlichem Förderbedarf aktuell
in den Bonner Kitas gefördert? In welchem Umfang kann dieser För-
derbedarf mit den vorhandenen personellen Ressourcen tatsächlich
gedeckt werden?
Für alle Kinder mit Förderbedarfen werden in den Kindertageseinrichtun-
gen individuelle Teilhabe- und Förderpläne erstellt. Auf Grundlage dieser
Pläne erfolgt die bedarfsgerechte individuelle Förderung der Kinder, u. a.
auch eine notwendige logopädische Sprachförderung, unter Einsatz der
zusätzlichen Personalressourcen, die im Rahmen der Basisleistung I zur
Verfügung stehen. Grundsätzlich werden zunächst die im Rahmen der Ba-
sisleistung vorgesehenen Stunden eingesetzt, um eine bestmögliche und
bedarfsgerechte Förderung der Kinder sicherzustellen.
3. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen beim Übergang derzeit organisiert? Welche verbindli-
chen Kooperationsstrukturen bestehen insbesondere zur sprachli-
chen Entwicklung und Förderung der Kinder, und wo sieht die Ver-
waltung Verbesserungsbedarf?
Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule ist für alle Kinderta-
geseinrichtungen in § 30 KiBiz NRW geregelt. Es gibt somit eine gesetzli-
che Verpflichtung zu einer gelingenden Zusammenarbeit zwischen Kita
und Grundschule.
Darüber hinaus nehmen alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober des
Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres vier Jahre alt wer-
den und keine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. deren Erziehungsbe-
rechtigte der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation in der Tagesein-
richtung nicht zugestimmt haben, an der Sprachstandsfeststellung „Delfin
4“ teil.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wird auf dieser Grundlage für ein Kind, dass keine Kita besucht ein
Sprachförderbedarf festgestellt, greift in NRW eine gesetzliche Verpflich-
tung zur Sprachförderung. Diese Sprachförderung erfolgt in den Plus-Kitas,
die sich dazu verpflichten, alle Kinder in der Sprachbildung zu fördern, die
im Rahmen der Sprachstandserhebung zusätzliche Förderung bedürfen.
4. Wie sollen die bisherigen Förderangebote in den Kitas und die künftig
vorgesehenen ABC-Klassen ineinandergreifen?
Hier wird auf die Mitteilungsvorlage DS 260516-02 verwiesen.
5. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einführung der ABC-
Klassen für die Qualifizierung und Personalentwicklung in den Bon-
ner Kitas? Plant die Verwaltung gemeinsam mit Kita-Trägern, Grund-
schulen und Schulaufsicht zusätzliche Fortbildungen, Qualifizierun-
gen oder andere Maßnahmen, um Sprachförderung und Übergangs-
gestaltung zu stärken?
Hier wird auf die Mitteilungsvorlage DS 260516-02 verwiesen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de