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261793 · Dringlichkeitsantrag

SPD-FDP: Freigabe der Römerstraße für den Straßenverkehr

Nummer
261793
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Herseler Straße Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Husarenstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 22.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261793
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
Max Biniek
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
SPD-FDP: Freigabe der Römerstraße für den
Straßenverkehr
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mobilitätseingeschränkte Anwohner*innen im nördlichen Teil der Römerstraße
sind faktisch von der Nutzung des ÖPNV abgebunden. Das muss
baldmöglichst geändert werden, Ende November ist deutlich zu spät. Zudem
hat Straßen NRW den Umstand erst nach Antragsfrist verkündet.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Römerstraße unmittelbar nach Abriss des
Abschnitts der Vorlandbrücke über der Straße wieder freizugeben für den
Straßenverkehr.
Begründung
Seit Sperrung der Nordbrücke ist auch die Römerstraße unterhalb der
Vorlandbrücke gesperrt. Insbesondere die Abbindung des Busverkehrs aus
Süden kommend bereits auf Höhe der Husarenstraße bedeutet für ältere oder
mobilitätseingeschränkte Bewohnende des nördlichen Stadtteils eine große
Härte. Eine Wendemöglichkeit entlang des Römerbads lehnen die Stadtwerke
bislang unter Verweis auf die Wiedereröffnung der Römerstraße nach Abriss
des Teils der Vorlandbrücke über der Straße, die in Kürze erfolgen soll, ab.
Bei der Anwohnendenversammlung am 7. September teilte die Autobahn
GmbH nun mit, dass die Römerstraße auch nach dem Abriss keineswegs
geöffnet werden soll, sondern erst nach Abschluss aller Arbeiten Ende
November. Dies habe stünde im Zusammenhang mit der Ermöglichung eines
reibungslosen Baustellenverkehrs zwischen dem rheinseitigen Teil der
Bausstelle und der Einmündung Graurheindorfer Straße/Herseler Straße und
diene überdies der Vermeidung von LKW-Fahrten über die Römerstraße. Diese
Argumente leuchten den Antragstellern keineswegs ein; vielmehr obliegt es derSeite 1 von 2
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Autobahn GmbH sowie den ausführenden Firmen bspw. selbst dafür zu sorgen,
dass keine unerwünschten Fahrten über die Römerstraße stattfinden, statt „der
Einfachheit halber“ die Härten für die Anwohnenden noch über Wochen
fortzusetzen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de