261793 · Dringlichkeitsantrag
SPD-FDP: Freigabe der Römerstraße für den Straßenverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 261793
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Herseler Straße Hauptort
- Römerstraße
- Husarenstraße
- Graurheindorfer Straße
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261793 Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Max Biniek FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich SPD-FDP: Freigabe der Römerstraße für den Straßenverkehr Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Mobilitätseingeschränkte Anwohner*innen im nördlichen Teil der Römerstraße sind faktisch von der Nutzung des ÖPNV abgebunden. Das muss baldmöglichst geändert werden, Ende November ist deutlich zu spät. Zudem hat Straßen NRW den Umstand erst nach Antragsfrist verkündet. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, die Römerstraße unmittelbar nach Abriss des Abschnitts der Vorlandbrücke über der Straße wieder freizugeben für den Straßenverkehr. Begründung Seit Sperrung der Nordbrücke ist auch die Römerstraße unterhalb der Vorlandbrücke gesperrt. Insbesondere die Abbindung des Busverkehrs aus Süden kommend bereits auf Höhe der Husarenstraße bedeutet für ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohnende des nördlichen Stadtteils eine große Härte. Eine Wendemöglichkeit entlang des Römerbads lehnen die Stadtwerke bislang unter Verweis auf die Wiedereröffnung der Römerstraße nach Abriss des Teils der Vorlandbrücke über der Straße, die in Kürze erfolgen soll, ab. Bei der Anwohnendenversammlung am 7. September teilte die Autobahn GmbH nun mit, dass die Römerstraße auch nach dem Abriss keineswegs geöffnet werden soll, sondern erst nach Abschluss aller Arbeiten Ende November. Dies habe stünde im Zusammenhang mit der Ermöglichung eines reibungslosen Baustellenverkehrs zwischen dem rheinseitigen Teil der Bausstelle und der Einmündung Graurheindorfer Straße/Herseler Straße und diene überdies der Vermeidung von LKW-Fahrten über die Römerstraße. Diese Argumente leuchten den Antragstellern keineswegs ein; vielmehr obliegt es derSeite 1 von 2 Seite 2 Autobahn GmbH sowie den ausführenden Firmen bspw. selbst dafür zu sorgen, dass keine unerwünschten Fahrten über die Römerstraße stattfinden, statt „der Einfachheit halber“ die Härten für die Anwohnenden noch über Wochen fortzusetzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de