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261791 · Antrag

CDU-Antrag: Erarbeitung eines modifizierten Raum- und Nutzungsprogramms für eine finanzierbare Sanierung der Stadthalle sowie Überprüfung des Denkmalstatus

Nummer
261791
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 24.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

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Antrag
öffentlich
261791
Antragsteller/in:
Feyza Yildiz
Inge Stauder
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
22.09.2026, gez. BBM Yildiz
CDU-Antrag: Erarbeitung eines modifizierten
Raum- und Nutzungsprogramms
für eine finanzierbare Sanierung der Stadthalle
sowie Überprüfung des
Denkmalstatus
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anregung
Inhalt des Antrags
I. Die bisherige kostspielige Raum- und Nutzungsplanung für die
Stadthalle wird nicht mehr weiterverfolgt. Dabei wird auch die ursprüngliche
Forderung an eine größtmögliche Multifunktionalität und Flexibilität, s. DS
221621-09 ÄA nicht mehr aufrechterhalten.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues modifiziertes Raum-
und Nutzungsprogramm unter der Beachtung von Mindestanforderungen für
eine eigenständig betrieblich tragfähige Tagungs- und Veranstaltungshalle
zu erarbeiten. Dabei sollen auch verschiedene Varianten erarbeitet und
vorgestellt werden. Es wird ein neuer Zeit- und Kostenplan für die Sanierung
der Stadthalle fortgeschrieben, wobei alle möglichen Beschleunigungen der
Planungsphasen in Zusammenarbeit mit den Architekten und Planern
untersucht werden. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien so bald wie
möglich vorzustellen. Folgende Punkte sollen dabei Beachtung finden:
1. Es sind alle Möglichkeiten für eine Sanierung der Räumlichkeiten im Bestand
zu überprüfen, die erhaltenswürdig sind.
2. Die detaillierte Konzeptplanung ist im Hinblick auf die Anforderungen eines
tragbaren Nutzungskonzepts zu erstellen. Die vom Betreiberkonstrukt
abhängigen Bereiche wie Büroflächen, Küchen, Sozialräume, Betriebs- und
Logistikflächen sollen an ein notwendiges Maß angepasst werden. Daher sollte
auch die Schaffung neuer Räumlichkeiten auf ein Mindestmaß reduziert
werden. Die logistischen Rahmenbedingungen im Gebäude und im direkten
Umfeld, u.a. auch für die Anlieferungs- und Lagerkapazitäten, werden erneut
überprüft.
3. Die notwendigen technischen und medientechnischen Einrichtungen für die
gesamte Gebäudeausrüstung sollten auf einen aktuellen, aber nicht
zu hochwertigen exklusiven Standard gebracht werden.Seite 1 von 3
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4. Es sollte eine finanzierbare Lösung für einen florierenden
wirtschaftlichen Betrieb geben Die Rahmenbedingungen für einen
zukünftigen wirtschaftlich tragbaren Mietzins für
stadtbezirksbezogene Veranstaltungen sollten eingehalten werden, so dass
sich die breite Schicht der Bevölkerung eine Anmietung der Räumlichkeiten
auch in Zukunft leisten kann.
5. Die Standards für die energietechnischen Einrichtungen und der Außenhülle
sollten auf ihre Effizienz und im Hinblick auf eine Kostenersparnis erneut
überprüft werden. Das gilt auch für die Gestaltung der Außenflächen mit einem
erträglichen Kostenrahmen.
III. Bis zu einem möglichen Beginn von Sanierungsmaßnahmen mit einem
neu erstellten Raum- und Nutzungsprogramm werden die kleinen noch
nutzbaren Räumlichkeiten instandgehalten und mit einem Mindestaufwand so
ertüchtigt, dass unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit diese ganzjährig
genutzt werden können.
IV. Für den Trinkpavillon wird ein separater Betrieb auch für kulturelle
Nutzungen möglich bleiben und es erfolgen diesbezügliche Abstimmungen mit
dem Betreiberverein für eine mögliche Nutzung während der Sanierungsphase
der Stadthalle.
V. Darüber hinaus bitten wir auch um die Überprüfung der Möglichkeit
zur Aufhebung des Denkmalschutzes, um allen Aspekten einer
optimalen Nutzungsanforderung und Wirtschaftlichkeit zu genügen. Bei den
Überlegungen zur Aufhebung des Denkmalschutzes sind Kosteneinsparungen
bei wünschenswerten Veränderungen baulicher Strukturen darzulegen. Zu
klären wäre auch, wie eine mögliche Zeitleiste für die Sanierung der Stadthalle
bei einer denkbaren Aufhebung des Denkmalschutzes aussieht.
VI. Die Verwaltung prüft außerdem, ob für das Sanierungsprojekt „Stadthalle“
alternative Vergabemodelle, ggf. auch unter Einschaltung von Investoren, in
Frage kommen oder z.B. auch ein Generalunternehmer für die Sanierung
beauftragt werden könnte.
Begründung
Bei der Stadthalle handelt es sich um einen Bau mit gesamtstädtischer
Bedeutung. Die jetzige finanzielle Situation der Stadt Bonn erfordert ein
Umdenken zum vorgelegten Vorentwurf. Die Sanierungskosten der Stadthalle
haben sich von zunächst angedachten 64 Millionen Euro auf ca. 138 Millionen
Euro mehr als verdoppelt. Aufgrund der prekären Haushaltslage wird der
Aspekt einer sparsamen Mittelverwendung eine Rolle spielen müssen. Das
bedingt ein Stopp der Planungsunterlagen auf der
bisherigen Planungsgrundlage. In Zukunft sollen vor allem auch die
stadtbezirksbezogenen Veranstaltungen in der Stadthalle wieder stattfinden
können, die funktional und räumlich an die Innenstadt angebunden sind. Wir
brauchen eine funktionsfähige und betrieblich tragfähige Tagungs- und
Veranstaltungshalle für Kongresse, Tagungen, Konzerte, Veranstaltungen der
Vereine und für private Feiern. Es sollte auch ein tragfähigesSeite 2 von 3
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Vermarktungskonzept unter Beteiligung von marktkundigen Eventfachleuten
und der Tourismus & Congress GmbH Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler mitgedacht
werden. Um noch einen längeren Leerstand, der Stadthalle zu vermeiden,
müssen so schnell wie möglich Alternativen für die bisherige Planung für ein
langfristig wirtschaftliches Objekt untersucht werden. Die Bausubstanz der
Stadthalle ist nach DS 221727-01 ST nach Einschätzung der Ingenieurbüros für
einige Bauteile in einem sanierungs- bis erneuerungswürdigen Zustand, jedoch
in großen Teilen in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die
technischen Rahmenbedingungen müssen so ausgelegt werden, dass diese
den heutigen Anforderungen auch für anspruchsvolle Konferenzen und
hybriden Veranstaltungen genügen. Es sollte auch die Möglichkeit geschaffen
werden, dass zukünftig im Kleinen Saal der Stadthalle Aufführungen der
Musikschule stattfinden können. Die energetischen Standards sollten noch
einmal überprüft werden, um einen Energiemix zu finden, der den
Energiebedarf deckt, aber keine hohen Kosten verursacht. Die Stadthalle steht
einschließlich der Außenanlagen und des Trinkpavillons seit 2012 unter
Denkmalschutz mit vielen baulichen Konsequenzen auf die Baukosten
und Bauzeiten. Es ergeben sich viele denkmalrechtliche Konsequenzen, die
auch für die gesamte Finanzierung für die Sanierung der Stadthalle eine
Verteuerung bedingen. Neben dem Großen Saal sind die Außenanlagen und
die Bodenbeläge Teil des Denkmals. Für die UBD ist es von Bedeutung, die
gestalterischen Oberflächen, u.a. auch die originalen Bodenbeläge,
Wandvertäfelungen und Natursteinelement zu erhalten. Angesichts der
finanziellen schlechten Haushaltslage sollte aber jetzt ein Abwägungsprozess
zu den Themen „Denkmalschutz, Nutzungsanforderungen
und Wirtschaftlichkeit“ erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de