261791 · Antrag
CDU-Antrag: Erarbeitung eines modifizierten Raum- und Nutzungsprogramms für eine finanzierbare Sanierung der Stadthalle sowie Überprüfung des Denkmalstatus
Kerndaten
- Nummer
- 261791
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 261791 Antragsteller/in: Feyza Yildiz Inge Stauder CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 22.09.2026, gez. BBM Yildiz CDU-Antrag: Erarbeitung eines modifizierten Raum- und Nutzungsprogramms für eine finanzierbare Sanierung der Stadthalle sowie Überprüfung des Denkmalstatus Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anregung Inhalt des Antrags I. Die bisherige kostspielige Raum- und Nutzungsplanung für die Stadthalle wird nicht mehr weiterverfolgt. Dabei wird auch die ursprüngliche Forderung an eine größtmögliche Multifunktionalität und Flexibilität, s. DS 221621-09 ÄA nicht mehr aufrechterhalten. II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues modifiziertes Raum- und Nutzungsprogramm unter der Beachtung von Mindestanforderungen für eine eigenständig betrieblich tragfähige Tagungs- und Veranstaltungshalle zu erarbeiten. Dabei sollen auch verschiedene Varianten erarbeitet und vorgestellt werden. Es wird ein neuer Zeit- und Kostenplan für die Sanierung der Stadthalle fortgeschrieben, wobei alle möglichen Beschleunigungen der Planungsphasen in Zusammenarbeit mit den Architekten und Planern untersucht werden. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien so bald wie möglich vorzustellen. Folgende Punkte sollen dabei Beachtung finden: 1. Es sind alle Möglichkeiten für eine Sanierung der Räumlichkeiten im Bestand zu überprüfen, die erhaltenswürdig sind. 2. Die detaillierte Konzeptplanung ist im Hinblick auf die Anforderungen eines tragbaren Nutzungskonzepts zu erstellen. Die vom Betreiberkonstrukt abhängigen Bereiche wie Büroflächen, Küchen, Sozialräume, Betriebs- und Logistikflächen sollen an ein notwendiges Maß angepasst werden. Daher sollte auch die Schaffung neuer Räumlichkeiten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die logistischen Rahmenbedingungen im Gebäude und im direkten Umfeld, u.a. auch für die Anlieferungs- und Lagerkapazitäten, werden erneut überprüft. 3. Die notwendigen technischen und medientechnischen Einrichtungen für die gesamte Gebäudeausrüstung sollten auf einen aktuellen, aber nicht zu hochwertigen exklusiven Standard gebracht werden.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Es sollte eine finanzierbare Lösung für einen florierenden wirtschaftlichen Betrieb geben Die Rahmenbedingungen für einen zukünftigen wirtschaftlich tragbaren Mietzins für stadtbezirksbezogene Veranstaltungen sollten eingehalten werden, so dass sich die breite Schicht der Bevölkerung eine Anmietung der Räumlichkeiten auch in Zukunft leisten kann. 5. Die Standards für die energietechnischen Einrichtungen und der Außenhülle sollten auf ihre Effizienz und im Hinblick auf eine Kostenersparnis erneut überprüft werden. Das gilt auch für die Gestaltung der Außenflächen mit einem erträglichen Kostenrahmen. III. Bis zu einem möglichen Beginn von Sanierungsmaßnahmen mit einem neu erstellten Raum- und Nutzungsprogramm werden die kleinen noch nutzbaren Räumlichkeiten instandgehalten und mit einem Mindestaufwand so ertüchtigt, dass unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit diese ganzjährig genutzt werden können. IV. Für den Trinkpavillon wird ein separater Betrieb auch für kulturelle Nutzungen möglich bleiben und es erfolgen diesbezügliche Abstimmungen mit dem Betreiberverein für eine mögliche Nutzung während der Sanierungsphase der Stadthalle. V. Darüber hinaus bitten wir auch um die Überprüfung der Möglichkeit zur Aufhebung des Denkmalschutzes, um allen Aspekten einer optimalen Nutzungsanforderung und Wirtschaftlichkeit zu genügen. Bei den Überlegungen zur Aufhebung des Denkmalschutzes sind Kosteneinsparungen bei wünschenswerten Veränderungen baulicher Strukturen darzulegen. Zu klären wäre auch, wie eine mögliche Zeitleiste für die Sanierung der Stadthalle bei einer denkbaren Aufhebung des Denkmalschutzes aussieht. VI. Die Verwaltung prüft außerdem, ob für das Sanierungsprojekt „Stadthalle“ alternative Vergabemodelle, ggf. auch unter Einschaltung von Investoren, in Frage kommen oder z.B. auch ein Generalunternehmer für die Sanierung beauftragt werden könnte. Begründung Bei der Stadthalle handelt es sich um einen Bau mit gesamtstädtischer Bedeutung. Die jetzige finanzielle Situation der Stadt Bonn erfordert ein Umdenken zum vorgelegten Vorentwurf. Die Sanierungskosten der Stadthalle haben sich von zunächst angedachten 64 Millionen Euro auf ca. 138 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Aufgrund der prekären Haushaltslage wird der Aspekt einer sparsamen Mittelverwendung eine Rolle spielen müssen. Das bedingt ein Stopp der Planungsunterlagen auf der bisherigen Planungsgrundlage. In Zukunft sollen vor allem auch die stadtbezirksbezogenen Veranstaltungen in der Stadthalle wieder stattfinden können, die funktional und räumlich an die Innenstadt angebunden sind. Wir brauchen eine funktionsfähige und betrieblich tragfähige Tagungs- und Veranstaltungshalle für Kongresse, Tagungen, Konzerte, Veranstaltungen der Vereine und für private Feiern. Es sollte auch ein tragfähigesSeite 2 von 3 Seite 3 Vermarktungskonzept unter Beteiligung von marktkundigen Eventfachleuten und der Tourismus & Congress GmbH Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler mitgedacht werden. Um noch einen längeren Leerstand, der Stadthalle zu vermeiden, müssen so schnell wie möglich Alternativen für die bisherige Planung für ein langfristig wirtschaftliches Objekt untersucht werden. Die Bausubstanz der Stadthalle ist nach DS 221727-01 ST nach Einschätzung der Ingenieurbüros für einige Bauteile in einem sanierungs- bis erneuerungswürdigen Zustand, jedoch in großen Teilen in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die technischen Rahmenbedingungen müssen so ausgelegt werden, dass diese den heutigen Anforderungen auch für anspruchsvolle Konferenzen und hybriden Veranstaltungen genügen. Es sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass zukünftig im Kleinen Saal der Stadthalle Aufführungen der Musikschule stattfinden können. Die energetischen Standards sollten noch einmal überprüft werden, um einen Energiemix zu finden, der den Energiebedarf deckt, aber keine hohen Kosten verursacht. Die Stadthalle steht einschließlich der Außenanlagen und des Trinkpavillons seit 2012 unter Denkmalschutz mit vielen baulichen Konsequenzen auf die Baukosten und Bauzeiten. Es ergeben sich viele denkmalrechtliche Konsequenzen, die auch für die gesamte Finanzierung für die Sanierung der Stadthalle eine Verteuerung bedingen. Neben dem Großen Saal sind die Außenanlagen und die Bodenbeläge Teil des Denkmals. Für die UBD ist es von Bedeutung, die gestalterischen Oberflächen, u.a. auch die originalen Bodenbeläge, Wandvertäfelungen und Natursteinelement zu erhalten. Angesichts der finanziellen schlechten Haushaltslage sollte aber jetzt ein Abwägungsprozess zu den Themen „Denkmalschutz, Nutzungsanforderungen und Wirtschaftlichkeit“ erfolgen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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