261789 · Große Anfrage
Große Anfrage CDU/SPD/FDP: Umsetzung der neuen Landesbauordnung und Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261789
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261789Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fragesteller/in: Sina Stephan CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Simon Carl Damian Brauer FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Aaron Eßelborn 22.09.2026 Große Anfrage CDU/SPD/FDP: Umsetzung der neuen Landesbauordnung und Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 13.10.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren sowie die Auswirkungen der seit dem 1. September 2026 geltenden Änderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen auf die Bundesstadt Bonn darzustellen und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche bauaufsichtlichen Verfahren können in Bonn derzeit digital eingereicht und vollständig digital bearbeitet werden und wie hoch ist der Anteil digital eingereichter Bauanträge? 2. An welchen Stellen des Bearbeitungsprozesses bestehen derzeit noch Medienbrüche, insbesondere bei der verwaltungsinternen Bearbeitung, der Beteiligung anderer Stellen, der Nachforderung von Unterlagen und der Erteilung von Bescheiden? 3. Welche organisatorischen und technischen Veränderungen ergeben sich für die Bundesstadt Bonn aus der seit dem 1. September 2026 grundsätzlich vorgesehenen elektronischen Einreichung von Bauanträgen? 4. Wie stellt die Verwaltung die Einhaltung der neuen gesetzlichen Fristen, insbesondere für die Vollständigkeitsprüfung und die Entscheidung über Bauanträge, sicher und wie werden diese Fristen überwacht? 5. Welche organisatorischen Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die neuen Regelungen zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren? 6. Wie informiert die Verwaltung Bauherrschaften und Entwurfsverfassende über die digitale Antragstellung und die seit dem 1. September 2026 geltenden Änderungen und ist eine verstärkte Kommunikation des digitalen Verfahrens vorgesehen?Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung Mit dem zum 1. September 2026 in Kraft getretenen Änderungen der Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen verändern sich die Rahmenbedingungen für bauaufsichtliche Verfahren deutlich. Bauanträge sind nun grundsätzlich elektronisch einzureichen. Zugleich gelten neue Fristen für die Vollständigkeitsprüfung und die Entscheidung über Bauanträge sowie neue Regelungen zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Damit steigen die Anforderungen an digitale, medienbruchfreie und verlässlich gesteuerte Verwaltungsprozesse. Entscheidend ist daher, wie weit die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Bonn bereits fortgeschritten ist, an welchen Stellen weiterhin analoge oder manuelle Prozessschritte bestehen und wie die Verwaltung die neuen gesetzlichen Vorgaben organisatorisch und technisch umsetzt. Die Große Anfrage soll hierzu Transparenz über den aktuellen Umsetzungsstand schaffen und aufzeigen, welche weiteren Schritte für ein möglichst durchgängig digitales und effizientes Baugenehmigungsverfahren erforderlich sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de