← Vorlagen

261789 · Große Anfrage

Große Anfrage CDU/SPD/FDP: Umsetzung der neuen Landesbauordnung und Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren in Bonn

Nummer
261789
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.09.2026
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.201 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
261789Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fragesteller/in:
Sina Stephan
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Simon Carl Damian Brauer
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Aaron Eßelborn
22.09.2026
Große Anfrage CDU/SPD/FDP: Umsetzung der
neuen Landesbauordnung und Digitalisierung von
Baugenehmigungsverfahren in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
13.10.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Digitalisierung
bauaufsichtlicher Verfahren sowie die Auswirkungen der seit dem 1. September
2026 geltenden Änderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen auf
die Bundesstadt Bonn darzustellen und insbesondere folgende Fragen zu
beantworten:
1. Welche bauaufsichtlichen Verfahren können in Bonn derzeit digital
eingereicht und vollständig digital bearbeitet werden und wie hoch ist der Anteil
digital eingereichter Bauanträge?
2. An welchen Stellen des Bearbeitungsprozesses bestehen derzeit noch
Medienbrüche, insbesondere bei der verwaltungsinternen Bearbeitung, der
Beteiligung anderer Stellen, der Nachforderung von Unterlagen und der
Erteilung von Bescheiden?
3. Welche organisatorischen und technischen Veränderungen ergeben sich für
die Bundesstadt Bonn aus der seit dem 1. September 2026 grundsätzlich
vorgesehenen elektronischen Einreichung von Bauanträgen?
4. Wie stellt die Verwaltung die Einhaltung der neuen gesetzlichen Fristen,
insbesondere für die Vollständigkeitsprüfung und die Entscheidung über
Bauanträge, sicher und wie werden diese Fristen überwacht?
5. Welche organisatorischen Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die
neuen Regelungen zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren?
6. Wie informiert die Verwaltung Bauherrschaften und Entwurfsverfassende
über die digitale Antragstellung und die seit dem 1. September 2026 geltenden
Änderungen und ist eine verstärkte Kommunikation des digitalen Verfahrens
vorgesehen?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Mit dem zum 1. September 2026 in Kraft getretenen Änderungen der
Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen verändern sich die
Rahmenbedingungen für bauaufsichtliche Verfahren deutlich. Bauanträge sind
nun grundsätzlich elektronisch einzureichen. Zugleich gelten neue Fristen für
die Vollständigkeitsprüfung und die Entscheidung über Bauanträge sowie neue
Regelungen zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren. Damit steigen die Anforderungen an digitale,
medienbruchfreie und verlässlich gesteuerte Verwaltungsprozesse.
Entscheidend ist daher, wie weit die Digitalisierung
der Baugenehmigungsverfahren in Bonn bereits fortgeschritten ist, an welchen
Stellen weiterhin analoge oder manuelle Prozessschritte bestehen und wie die
Verwaltung die neuen gesetzlichen Vorgaben organisatorisch und technisch
umsetzt. Die Große Anfrage soll hierzu Transparenz über den aktuellen
Umsetzungsstand schaffen und aufzeigen, welche weiteren Schritte für ein
möglichst durchgängig digitales und effizientes Baugenehmigungsverfahren
erforderlich sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de