← Vorlagen

261782 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Italienische Pyramidenpappel auf dem Grundstück Venusbergweg 50, 53115 Bonn

Nummer
261782
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Venusbergweg Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich application/pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.881 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
261782
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Italienische
Pyramidenpappel auf dem Grundstück
Venusbergweg 50, 53115 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Italienische Pyramidenpappel auf dem
Grundstück Venusbergweg 50, 53115 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Italienische Pyramidenpappel (Populus nigra `Italica`) weist einen
Stammumfang von 200 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine
Höhe von 15 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Die Pappel steht unmittelbar am Gebäude und ragt weit über das 3-stöckige,
denkmalgeschützte Haus.
Das Gebäude ist erkennbar sanierungsbedürftig. Für die Gerüstaufstellung
muss die Pappel entfernt werden, da sie unmittelbar am Gebäude steht.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass in Anbetracht der notwendigen
Sanierung die Pappel zur Entfernung freizugeben ist.
Gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe b) der Baumsatzung kann im Einzelfall eine
Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn eine nach den baurechtlichen
Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen
Beschränkungen verwirklicht werden kann. Die Sanierung des Gebäudes ist
ohne Gerüst nicht möglich, so dass eine Ausnahme zu erteilen ist. Hierbei
handelt es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum.
Als Ersatzpflanzung für die Pappel wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzung muss
der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Anlage/nSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Fotos (öffentlich)
2 Standort (öffentlich)Seite 2 von 6
Seite 3 von 6
Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de