261748-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kosten der OGS
Kerndaten
- Nummer
- 261748-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261748-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Kosten der OGS Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch waren die Kosten, die von der Stadt Bonn im abgelaufenen Schuljahr für OGS-Betreuungen insgesamt und getrennt nach Schul- formen übernommen wurden und wie hoch war der Anteil an freiwilli- gen städtischen Leistungen daran? Im Schuljahr 2025/2026 wurden 10.257 Kinder in den Offenen Ganztagsschu len (OGS) einschließlich der Förderschulen betreut. Das OGS-Angebot besteht ausschließlich im Primarbereich. Die OGS-Regelförderung besteht aus einem Landesanteil und einem kommu nalen Anteil (Elternbeiträge und städtische Mittel). Das Gesamtfinanzierungsvo lumen betrug rund 41,2 Mio. Euro. Hiervon entfielen rund 17,44 Mio. Euro auf Landesmittel, rund 12,36 Mio. Euro auf Elternbeiträge und rund 11,42 Mio. Euro auf kommunale Mittel. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Landes ist laut Erlass, dass die Kommune einen Mindestanteil von 585 € pro Jahr pro OGS- Platz erbringt (Schuljahr 2025/2026). Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils 3 Prozent erhöht. Auf diese Eigenanteile können Eltern beiträge angerechnet werden. Die Stadt Bonn hat im abgelaufenen Schuljahr einen Eigenanteil von 932 Euro pro Regel-OGS-Platz erbracht (zuzüglich Elternbeiträge), mithin 347 Euro mehr als den nach dem Fördererlass vorausgesetzten Mindestanteil. Demnach läge der den Mindestanteil übersteigende kommunale Anteil bei 3,56 Mio. Euro (10.257 OGS-Plätze mal 347 Euro). Dabei ist allerdings zu beachten, dass der seit dem Schuljahr 2026/2027 gel tende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII mit den vom Land verbindlich vorgegebenen Rahmenbedingungen (Betreuung bis mindestens 16 Uhr statt bisher 15 Uhr, Pflicht 8 Wochen Ferienbetreuung statt bisher - ohne gesetzliche Pflicht - 6 Wochen) mit dieser Reduzierung auf den kommunalen Mindestanteil dann im Offenen Ganztag nicht mehr bedarfsgerecht erfüllt werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auch in diesem Fall bliebe die Stadt Bonn als Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe gemäß § 79 SGB VIII gesamtverantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruchs und wäre „verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzu halten, sofern individuelle Bedarfe den Umfang des Rechtsanspruches über steigen.“ (Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunter richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“). Ein solches Angebot wäre mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden. 2. Wie hoch werden die für die Stadt Bonn anfallenden jährlichen Kosten im Zusammenhang mit der ab August 2026 pflichtigen Ganztagsbe- treuung an Grundschulen in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029, und 2029/2030 sein? Für das Schuljahr 2026/2027 wird mit voraussichtlich 10.740 belegten OGS- Plätzen gerechnet. Nach der Haushaltsplanung beträgt der kommunale Finan zierungsanteil rund 13,13 Mio. Euro. Ab dem Schuljahr 2027/2028 ist zur Deckung der Kostenentwicklung eine Dy namisierung von jährlich 3 Prozent sowie eine Steigerung um jährlich bis zu 300 Plätze vorgesehen, um den aufwachsenden Rechtsanspruch erfüllen zu können. An den Förderschulen werden bis zu 50 Plätze pro Jahr ausgebaut, bis zu einem geschätzten Bedarf von insgesamt 270 OGS-Plätzen an Förderschu len. Nach der Haushaltsplanung steigt der kommunale Finanzierungsanteil bis zum Schuljahr 2029/2030 auf rund 15,63 Mio. Euro. 3. Mit welchen Zuflüssen aus der Bundes- bzw. Landeskasse kann die Stadt Bonn in den gefragten Jahren hinsichtlich der OGS an Grund- schulen und ggf. bei anderen Ganztagsangeboten (Gebundener Ganz- tag, Offene Betreuung etc.) rechnen? Für das Schuljahr 2026/2027 werden Landesmittel in Höhe von insgesamt 19.062.744 Euro erwartet. Darin sind die Betreuungspauschalen für 51 Grund schulen und 4 Förderschulen enthalten (zur Finanzierung von Übermittagsbe treuung und Silentien). 4. Wie hoch ist der geplante Ansatz, den der Oberbürgermeister im Zu- sammenhang mit der gesamten OGS-Betreuung für den kommenden Haushalt einstellen will? Siehe Antwort zur Frage 2. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de