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261743 · Dringlichkeitsantrag

Grüne-Dringlichkeitsantrag: Lehren aus dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung

Nummer
261743
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
17.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 17.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261743Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Fabian Rathgeb
Patric Lenhart
17.09.2026
Grüne-Dringlichkeitsantrag: Lehren aus dem
Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
22.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Das Ausmaß der Daten, die in Folge des Cyberangriffs auf die Berliner
Senatsverwaltung in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangt sind, wurde erst
nach Antragsschluss durch die Veröffentlichungen im Darknet ersichtlich.
Ein vergleichbarer Vorfall in Bonn hätte katastrophale Auswirkungen auf Bonns
Ansehen als Cybersecurity-Standort. Deshalb ist eine zeitnahe Befassung mit
der Thematik nötig.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sie im Zusammenhang mit dem
Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung zusätzliche Maßnahmen ergreifen
muss, um sich vor ähnlichen Angriffen zu schützen.
Hierbei soll insbesondere die konkrete operative Informationssicherheit im
Fokus stehen, die bestehende Governance-Strukturen zur Umsetzung bringt.
Dem Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und
Verwaltungsmodernisierung sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz (sofern die Ergebnisse dessen Zuständigkeit betreffen)
werden die Ergebnisse der Prüfung in der nächsten Sitzung vorgelegt.
Bei der Prüfung sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1. Wie gelingt ein Austausch mit der betroffenen Berliner Verwaltung, um
zu erwartende Ergebnisse der forensischen Analyse möglichst direkt
nutzen zu können und für Erkenntnisse nicht auf die
Presseberichterstattung angewiesen zu sein?
2. Sollten in Bonn ansässige Institutionen, die Bonn als Cybersecurity-
Standort ausmachen, mehr in die Stärkung der Cybersicherheit der
Bonner Stadtverwaltung einbezogen werden (z.B. BSI und Universität
Bonn)?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Wie gut sind die Daten (insbesondere personenbezogene Daten) bei
der Bonner Stadtverwaltung gegen Zugriff von außen geschützt?
4. Wie schnell kann bei der Bonner Stadtverwaltung ein vergleichbarer
Angriff detektiert und darauf reagiert werden?
5. Welche schützenswerten Daten der Stadtverwaltung liegen bei
Dienstleistern und ist sichergestellt, dass diese auch tatsächlich über
ein notwendiges Schutzniveau verfügen?
Begründung
Der Cyberangriff auf die Verwaltung in Berlin wirft einige Fragen auf.
Anscheinend blieb der Angriff für eine Woche unentdeckt und in Folge konnten
große Mengen an Daten in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangen. Welche
Daten genau betroffen sind, scheint auch für die Berliner Verwaltung nur durch
eine Analyse der veröffentlichten Daten selbst zu rekonstruieren sein.
Inzwischen meldet der Berliner Chief Digital Officer, dass vom Cyberangriff auf
die Berliner Verwaltung keine Daten betroffen sind, deren Einstufung höher als
VS-NfD ist.
Dennoch sind Millionen von Datensätzen betroffen, die teilweise sensible
personenbezogene Daten enthalten wie laut Berichterstattung im RBB
Personalakten, Scans von Ausweisen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse
oder Vertragsunterlagen.
Die Veröffentlichung dieser Daten gefährdet Bürger*innen direkt, indem sie
beispielsweise Identitätsdiebstahl und Betrugsdelikte erleichtert, Zusätzlich
dient ein solcher Vorfall dazu, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit
staatlicher Institutionen zu erschüttern.
Wir gehen davon aus, dass die IT-Infrastruktur der Bundesstadt Bonn und des
Landes Berlin nicht direkt vergleichbar sind. Dennoch sollten Vorfälle wie dieser
zum Anlass genommen werden, die eigenen Fähigkeiten zur Abwehr von
Cyberangriffen und die vorherrschende Risikosituation zu hinterfragen und
gegebenenfalls nötige Maßnahmen zu ergreifen.
Insbesondere im Hinblick des Selbstverständnisses der Stadt Bonn als
europaweites Kompetenzzentrum für Cybersicherheit.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de