261743 · Dringlichkeitsantrag
Grüne-Dringlichkeitsantrag: Lehren aus dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 261743
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261743Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Fabian Rathgeb Patric Lenhart 17.09.2026 Grüne-Dringlichkeitsantrag: Lehren aus dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Das Ausmaß der Daten, die in Folge des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangt sind, wurde erst nach Antragsschluss durch die Veröffentlichungen im Darknet ersichtlich. Ein vergleichbarer Vorfall in Bonn hätte katastrophale Auswirkungen auf Bonns Ansehen als Cybersecurity-Standort. Deshalb ist eine zeitnahe Befassung mit der Thematik nötig. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sie im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, um sich vor ähnlichen Angriffen zu schützen. Hierbei soll insbesondere die konkrete operative Informationssicherheit im Fokus stehen, die bestehende Governance-Strukturen zur Umsetzung bringt. Dem Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz (sofern die Ergebnisse dessen Zuständigkeit betreffen) werden die Ergebnisse der Prüfung in der nächsten Sitzung vorgelegt. Bei der Prüfung sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Wie gelingt ein Austausch mit der betroffenen Berliner Verwaltung, um zu erwartende Ergebnisse der forensischen Analyse möglichst direkt nutzen zu können und für Erkenntnisse nicht auf die Presseberichterstattung angewiesen zu sein? 2. Sollten in Bonn ansässige Institutionen, die Bonn als Cybersecurity- Standort ausmachen, mehr in die Stärkung der Cybersicherheit der Bonner Stadtverwaltung einbezogen werden (z.B. BSI und Universität Bonn)?Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Wie gut sind die Daten (insbesondere personenbezogene Daten) bei der Bonner Stadtverwaltung gegen Zugriff von außen geschützt? 4. Wie schnell kann bei der Bonner Stadtverwaltung ein vergleichbarer Angriff detektiert und darauf reagiert werden? 5. Welche schützenswerten Daten der Stadtverwaltung liegen bei Dienstleistern und ist sichergestellt, dass diese auch tatsächlich über ein notwendiges Schutzniveau verfügen? Begründung Der Cyberangriff auf die Verwaltung in Berlin wirft einige Fragen auf. Anscheinend blieb der Angriff für eine Woche unentdeckt und in Folge konnten große Mengen an Daten in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangen. Welche Daten genau betroffen sind, scheint auch für die Berliner Verwaltung nur durch eine Analyse der veröffentlichten Daten selbst zu rekonstruieren sein. Inzwischen meldet der Berliner Chief Digital Officer, dass vom Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung keine Daten betroffen sind, deren Einstufung höher als VS-NfD ist. Dennoch sind Millionen von Datensätzen betroffen, die teilweise sensible personenbezogene Daten enthalten wie laut Berichterstattung im RBB Personalakten, Scans von Ausweisen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse oder Vertragsunterlagen. Die Veröffentlichung dieser Daten gefährdet Bürger*innen direkt, indem sie beispielsweise Identitätsdiebstahl und Betrugsdelikte erleichtert, Zusätzlich dient ein solcher Vorfall dazu, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen zu erschüttern. Wir gehen davon aus, dass die IT-Infrastruktur der Bundesstadt Bonn und des Landes Berlin nicht direkt vergleichbar sind. Dennoch sollten Vorfälle wie dieser zum Anlass genommen werden, die eigenen Fähigkeiten zur Abwehr von Cyberangriffen und die vorherrschende Risikosituation zu hinterfragen und gegebenenfalls nötige Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere im Hinblick des Selbstverständnisses der Stadt Bonn als europaweites Kompetenzzentrum für Cybersicherheit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de