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261741 · Große Anfrage

Große Anfrage Linke: Task Force Nordbrücke - Transparenz und demokratische Kontrolle

Nummer
261741
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
18.09.2026
Letzte Änderung
29.10.2026
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Große Anfrage
öffentlich
261741
Fragesteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
17.09.2026
Große Anfrage Linke: Task Force Nordbrücke -
Transparenz und demokratische Kontrolle
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Dem Stadtrat wurde (knapp) erläutert, warum aus Sicht der Verwaltung eine
Vierspurigkeit der Adenauerallee (B9) aufgrund der Nordbrückensperrung
erforderlich sei. Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte die Aussage, dass
die Adenauerallee als Verbindung zwischen Nordbrücke und Südbrücke eine
wichtige Funktion erfüllt? Wie wurde die tatsächliche Nachfrage nach dieser
Verbindung berechnet? Zu welcher Einschätzung kam hierbei die Autobahn
GmbH in ihrem Gutachten?
2. Wieso wurde dem Rat eine vorhandene Variantenuntersuchung zur
Oxfordstraße nicht zur Verfügung gestellt um eine politische Abwägung in
Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten treffen zu können?
3. Da es sich bei der besagten Variantenuntersuchung um ein
abgeschlossenes Dokument handelt, an dem ein erhebliches öffentliches
Interesse besteht: Wann und in welcher Form wird die Verwaltung dieses
Dokument dem Rat und der Öffentlichkeit (z. B. als Anlage zu dieser Anfrage
oder im Ratsinformationssystem) vollumfänglich zugänglich machen?
4. Sollte die Verwaltung eine Veröffentlichung verweigern: Welche konkreten
Ausschlussgründe nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) oder der
Gemeindeordnung liegen vor, die eine Geheimhaltung dieses rein
verkehrsfachlichen Dokuments rechtfertigen, obwohl der Entscheidungsprozess
zur Verkehrsführung bereits abgeschlossen bzw. umgesetzt ist?
5. Ist es rechtlich zulässig, auf Basis sehr allgemeiner Beschlüsse,
Entscheidungen die originär dem Stadtrat zustehen, an eine nicht gewählte
"Task Force" auszulagern?
6. Auf welcher rechtlichen Grundlage trifft die Task Force Entscheidungen, die
von Ratsbeschlüssen abweichen (Bsp.: Statt im Rat beschlossener
Gelbmarkierungen, die explizit in der Begründung genannt wurden, erfolgen
bauliche Maßnahmen und Weißmarkierungen).
7. Wer ist Mitglied der Task Force? In welchem Abstimmungsmodus erfolgen
Entscheidungen in dem Gremium? Sofern keine Namen veröffentlicht werden
dürfen, wird um die Anzahl der Personen und deren Funktionen gebeten.Seite 1 von 2
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Begründung
1. In der Beschlussvorlage (Drs. 261154) begründet die Verwaltung die
Notwendigkeit einer Zweispurigkeit der Adenauerallee mit der Sperrung der
Nordbrücke. Angeblich sei die B9 als Verbindung zwischen Nord- und
Südbrücke besonders wichtig was eine erhöhte Verkehrsbelastung nach sich
zieht. Tatsächlich erscheint diese Aussage schwer nachvollziehbar, da für den
überregionalen Verkehr attraktivere Routen bestehen. Für den örtlichen
Verkehr bleibt die Kennedybrücke, wohl der bevorzugte Weg, da er um ein
Vielfaches kürzer ist.
2-4. Der Rat ist als entscheidendes Gremium umfassend über die Vorlagen zu
informieren. Eine Variantenuntersuchung mit Bewertung der Vor- und Nachteile
verschiedener Führungsformen gehört unbedingt dazu, selbst wenn die
Verwaltung sich später für eine andere Variante entschieden hat. Dies wäre in
der Vorlage zu begründen. Angesichts der vielen Betroffenen und der
umfangreichen öffentlichen Diskussion auch in der Presse besteht
offensichtlich auch ein erhebliches öffentliches Interesse.
5-7: Entscheidungen über Verkehrsführungen erfolgen zunehmend in der sog.
Task Force. Sie sind damit der politischen und öffentlichen Diskussion
entzogen. Der Rat hat teilweise nur oberflächliche Grundsatzbeschlüsse
gefasst. Üblicherweise gelieferte konkrete Planungen zur Aufteilung von
Straßenräumen und Erläuterung der Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmenden
gab es nicht. Angesichts der teilweise deutlich später erfolgten Umsetzungen
besteht auch keine solche Dringlichkeit, dass es aus Sicht der Fragestellenden
gerechtfertigt wäre, auf Gremienentscheidungen zu verzichten. Von möglichen
Sondersitzungen abgesehen, hätte auch der übliche Gremienlauf oft
ausgereicht.
Es soll erfragt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage Entscheidungen trifft
und dabei auch eigenmächtig von Ratsbeschlüssen abweicht. Beispielsweise
wurde hat der Rat einen Beschluss gefasst, der auf Vorschlag der Verwaltung
(explizit genannte) temporäre Gelbmarkierungen als Umsetzungsform nennt -
darüber hinaus nichts. Stattdessen erfolgten schon kurz darauf umfangreiche
bauliche Maßnahmen an der B9. Es ist schwer vorstellbar, dass die baulichen
Maßnahmen nicht schon zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung als
Planung(svorhaben) vorlagen und somit Teil der Beschlussvorlage hätten sein
müssen. Ebenso werden laut Ankündigung nun auf der Oxfordstraße
Weißmarkierungen entfernt und baulich in eine Mittelinsel eingegriffen, ohne
den Rat zu beteiligen. Die Beibehaltung des Linksabbiegers in die Wilhelmstr.
widerspricht einem Ratsbeschluss.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de