261741 · Große Anfrage
Große Anfrage Linke: Task Force Nordbrücke - Transparenz und demokratische Kontrolle
Kerndaten
- Nummer
- 261741
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- Adenauerallee Hauptort
- Oxfordstraße
- Wilhelmstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Große Anfrage öffentlich 261741 Fragesteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz 17.09.2026 Große Anfrage Linke: Task Force Nordbrücke - Transparenz und demokratische Kontrolle Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Dem Stadtrat wurde (knapp) erläutert, warum aus Sicht der Verwaltung eine Vierspurigkeit der Adenauerallee (B9) aufgrund der Nordbrückensperrung erforderlich sei. Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte die Aussage, dass die Adenauerallee als Verbindung zwischen Nordbrücke und Südbrücke eine wichtige Funktion erfüllt? Wie wurde die tatsächliche Nachfrage nach dieser Verbindung berechnet? Zu welcher Einschätzung kam hierbei die Autobahn GmbH in ihrem Gutachten? 2. Wieso wurde dem Rat eine vorhandene Variantenuntersuchung zur Oxfordstraße nicht zur Verfügung gestellt um eine politische Abwägung in Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten treffen zu können? 3. Da es sich bei der besagten Variantenuntersuchung um ein abgeschlossenes Dokument handelt, an dem ein erhebliches öffentliches Interesse besteht: Wann und in welcher Form wird die Verwaltung dieses Dokument dem Rat und der Öffentlichkeit (z. B. als Anlage zu dieser Anfrage oder im Ratsinformationssystem) vollumfänglich zugänglich machen? 4. Sollte die Verwaltung eine Veröffentlichung verweigern: Welche konkreten Ausschlussgründe nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) oder der Gemeindeordnung liegen vor, die eine Geheimhaltung dieses rein verkehrsfachlichen Dokuments rechtfertigen, obwohl der Entscheidungsprozess zur Verkehrsführung bereits abgeschlossen bzw. umgesetzt ist? 5. Ist es rechtlich zulässig, auf Basis sehr allgemeiner Beschlüsse, Entscheidungen die originär dem Stadtrat zustehen, an eine nicht gewählte "Task Force" auszulagern? 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage trifft die Task Force Entscheidungen, die von Ratsbeschlüssen abweichen (Bsp.: Statt im Rat beschlossener Gelbmarkierungen, die explizit in der Begründung genannt wurden, erfolgen bauliche Maßnahmen und Weißmarkierungen). 7. Wer ist Mitglied der Task Force? In welchem Abstimmungsmodus erfolgen Entscheidungen in dem Gremium? Sofern keine Namen veröffentlicht werden dürfen, wird um die Anzahl der Personen und deren Funktionen gebeten.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung 1. In der Beschlussvorlage (Drs. 261154) begründet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Zweispurigkeit der Adenauerallee mit der Sperrung der Nordbrücke. Angeblich sei die B9 als Verbindung zwischen Nord- und Südbrücke besonders wichtig was eine erhöhte Verkehrsbelastung nach sich zieht. Tatsächlich erscheint diese Aussage schwer nachvollziehbar, da für den überregionalen Verkehr attraktivere Routen bestehen. Für den örtlichen Verkehr bleibt die Kennedybrücke, wohl der bevorzugte Weg, da er um ein Vielfaches kürzer ist. 2-4. Der Rat ist als entscheidendes Gremium umfassend über die Vorlagen zu informieren. Eine Variantenuntersuchung mit Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Führungsformen gehört unbedingt dazu, selbst wenn die Verwaltung sich später für eine andere Variante entschieden hat. Dies wäre in der Vorlage zu begründen. Angesichts der vielen Betroffenen und der umfangreichen öffentlichen Diskussion auch in der Presse besteht offensichtlich auch ein erhebliches öffentliches Interesse. 5-7: Entscheidungen über Verkehrsführungen erfolgen zunehmend in der sog. Task Force. Sie sind damit der politischen und öffentlichen Diskussion entzogen. Der Rat hat teilweise nur oberflächliche Grundsatzbeschlüsse gefasst. Üblicherweise gelieferte konkrete Planungen zur Aufteilung von Straßenräumen und Erläuterung der Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmenden gab es nicht. Angesichts der teilweise deutlich später erfolgten Umsetzungen besteht auch keine solche Dringlichkeit, dass es aus Sicht der Fragestellenden gerechtfertigt wäre, auf Gremienentscheidungen zu verzichten. Von möglichen Sondersitzungen abgesehen, hätte auch der übliche Gremienlauf oft ausgereicht. Es soll erfragt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage Entscheidungen trifft und dabei auch eigenmächtig von Ratsbeschlüssen abweicht. Beispielsweise wurde hat der Rat einen Beschluss gefasst, der auf Vorschlag der Verwaltung (explizit genannte) temporäre Gelbmarkierungen als Umsetzungsform nennt - darüber hinaus nichts. Stattdessen erfolgten schon kurz darauf umfangreiche bauliche Maßnahmen an der B9. Es ist schwer vorstellbar, dass die baulichen Maßnahmen nicht schon zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung als Planung(svorhaben) vorlagen und somit Teil der Beschlussvorlage hätten sein müssen. Ebenso werden laut Ankündigung nun auf der Oxfordstraße Weißmarkierungen entfernt und baulich in eine Mittelinsel eingegriffen, ohne den Rat zu beteiligen. Die Beibehaltung des Linksabbiegers in die Wilhelmstr. widerspricht einem Ratsbeschluss. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de