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261735 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in Bonn

Nummer
261735
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 16.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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  1. 261735-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in Bonn

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261735
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
10.09.2026
Bürgerantrag: Gerechte und wohnortnahe
Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Stadt Bonn wird aufgefordert, die Vergabe von Schulplätzen an weiter
führenden Schulen künftig stärker an Wohnortnähe, tatsächlichen Schulwegen
und den verkehrlichen Auswirkungen auszurichten.
Hierzu soll die Verwaltung prüfen:
• wie die tatsächlichen Schulwege – insbesondere Entfernung, Fahrzeit und
notwendige Rheinquerungen – bei der Schulplatzvergabe stärker berücksichtigt
werden können;
• ob wohnortbezogene Schuleinzugsbereiche oder Bezirksmodelle eingerichtet
werden können;
• wie insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Stadtbezirken ohne eigene
städtische Schule der gewünschten Schulform angemessen berücksichtigt
werden können;
• wie durch eine wohnortnähere Schulplatzvergabe unnötige Schulwege und
Verkehrsbelastungen vermieden werden können.
Die Ergebnisse und konkrete Modelle sollen dem zuständigen Ausschuss und
dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden
Schulen in Bonn
Antrag
Die Stadt Bonn wird aufgefordert, die Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen künftig stärker an
Wohnortnähe, tatsächlichen Schulwegen und den verkehrlichen Auswirkungen auszurichten.
Hierzu soll die Verwaltung prüfen:
• wie die tatsächlichen Schulwege – insbesondere Entfernung, Fahrzeit und notwendige Rheinquerungen – bei der
Schulplatzvergabe stärker berücksichtigt werden können;
• ob wohnortbezogene Schuleinzugsbereiche oder Bezirksmodelle eingerichtet werden können;
• wie insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Stadtbezirken ohne eigene städtische Schule der gewünschten
Schulform angemessen berücksichtigt werden können;
• wie durch eine wohnortnähere Schulplatzvergabe unnötige Schulwege und Verkehrsbelastungen vermieden werden
können.
Die Ergebnisse und konkrete Modelle sollen dem zuständigen Ausschuss und dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt werden.
Begründung
Bei der derzeitigen Schulplatzvergabe kann es dazu kommen, dass Schülerinnen und Schüler Schulen besuchen, die
deutlich weiter von ihrem Wohnort entfernt liegen als andere Schulen derselben Schulform. Besonders betroffen ist der
rechtsrheinische Stadtbezirk Beuel, in dem es kein städtisches Gymnasium gibt.
Beueler Schülerinnen und Schüler, die ein städtisches Gymnasium besuchen möchten, müssen daher regelmäßig den
Rhein überqueren und längere Schulwege in Kauf nehmen. Dadurch entsteht eine strukturelle Benachteiligung
aufgrund des Wohnortes: Während andere Kinder innerhalb ihres Stadtbezirks oder in dessen Nähe eine Schule
derselben Schulform erreichen können, sind für viele Kinder aus Beuel täglich längere Wege und zusätzliche
Rheinquerungen erforderlich.
Seit der Sperrung der Nordbrücke hat sich diese Situation zusätzlich verschärft. Die dadurch gestiegenen
Verkehrsbelastungen zeigen deutlich, wie problematisch zusätzliche und vermeidbare Verkehrsströme im Bonner
Stadtgebiet sind. Gerade bei täglichen Schulwegen sollte deshalb berücksichtigt werden, ob lange Fahrten und
wiederkehrende Rheinquerungen überhaupt erforderlich sind.
Eine wohnortorientiertere Schulplatzvergabe könnte sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Familien entlasten.
Kürzere Schulwege bedeuten weniger Zeitaufwand und erleichtern die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV. Gleichzeitig
könnten unnötige Pkw-Fahrten und zusätzliche Belastungen des innerstädtischen Verkehrs reduziert werden.
Es geht ausdrücklich nicht darum, die freie Schulwahl grundsätzlich einzuschränken oder Beuel pauschal zu
bevorzugen. Vielmehr soll bei begrenzten Schulplatzkapazitäten geprüft werden, wie Schulplätze gerechter verteilt und
besonders lange Schulwege vermieden werden können.
Das Schulgesetz NRW bietet hierfür bereits Ansatzpunkte: Bei einem Anmeldeüberhang können Schulwege als
Aufnahmekriterium berücksichtigt werden (§ 46 SchulG NRW). Zudem können für öffentliche Schulen räumlich
abgegrenzte Schuleinzugsbereiche gebildet werden (§ 84 SchulG NRW).
Ziel ist eine faire Verteilung der Schulwege innerhalb Bonns: Kein Stadtbezirk sollte aufgrund seiner Lage strukturell
dazu gezwungen sein, dass Schülerinnen und Schüler derselben Schulform erheblich längere und verkehrlich
zunehmend problematische Schulwege zurücklegen müssen.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de