261735 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261735
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261735 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 10.09.2026 Bürgerantrag: Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Stadt Bonn wird aufgefordert, die Vergabe von Schulplätzen an weiter führenden Schulen künftig stärker an Wohnortnähe, tatsächlichen Schulwegen und den verkehrlichen Auswirkungen auszurichten. Hierzu soll die Verwaltung prüfen: • wie die tatsächlichen Schulwege – insbesondere Entfernung, Fahrzeit und notwendige Rheinquerungen – bei der Schulplatzvergabe stärker berücksichtigt werden können; • ob wohnortbezogene Schuleinzugsbereiche oder Bezirksmodelle eingerichtet werden können; • wie insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Stadtbezirken ohne eigene städtische Schule der gewünschten Schulform angemessen berücksichtigt werden können; • wie durch eine wohnortnähere Schulplatzvergabe unnötige Schulwege und Verkehrsbelastungen vermieden werden können. Die Ergebnisse und konkrete Modelle sollen dem zuständigen Ausschuss und dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3 Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Gerechte und wohnortnahe Schulplatzvergabe an weiterführenden Schulen in Bonn Antrag Die Stadt Bonn wird aufgefordert, die Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen künftig stärker an Wohnortnähe, tatsächlichen Schulwegen und den verkehrlichen Auswirkungen auszurichten. Hierzu soll die Verwaltung prüfen: • wie die tatsächlichen Schulwege – insbesondere Entfernung, Fahrzeit und notwendige Rheinquerungen – bei der Schulplatzvergabe stärker berücksichtigt werden können; • ob wohnortbezogene Schuleinzugsbereiche oder Bezirksmodelle eingerichtet werden können; • wie insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Stadtbezirken ohne eigene städtische Schule der gewünschten Schulform angemessen berücksichtigt werden können; • wie durch eine wohnortnähere Schulplatzvergabe unnötige Schulwege und Verkehrsbelastungen vermieden werden können. Die Ergebnisse und konkrete Modelle sollen dem zuständigen Ausschuss und dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt werden. Begründung Bei der derzeitigen Schulplatzvergabe kann es dazu kommen, dass Schülerinnen und Schüler Schulen besuchen, die deutlich weiter von ihrem Wohnort entfernt liegen als andere Schulen derselben Schulform. Besonders betroffen ist der rechtsrheinische Stadtbezirk Beuel, in dem es kein städtisches Gymnasium gibt. Beueler Schülerinnen und Schüler, die ein städtisches Gymnasium besuchen möchten, müssen daher regelmäßig den Rhein überqueren und längere Schulwege in Kauf nehmen. Dadurch entsteht eine strukturelle Benachteiligung aufgrund des Wohnortes: Während andere Kinder innerhalb ihres Stadtbezirks oder in dessen Nähe eine Schule derselben Schulform erreichen können, sind für viele Kinder aus Beuel täglich längere Wege und zusätzliche Rheinquerungen erforderlich. Seit der Sperrung der Nordbrücke hat sich diese Situation zusätzlich verschärft. Die dadurch gestiegenen Verkehrsbelastungen zeigen deutlich, wie problematisch zusätzliche und vermeidbare Verkehrsströme im Bonner Stadtgebiet sind. Gerade bei täglichen Schulwegen sollte deshalb berücksichtigt werden, ob lange Fahrten und wiederkehrende Rheinquerungen überhaupt erforderlich sind. Eine wohnortorientiertere Schulplatzvergabe könnte sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Familien entlasten. Kürzere Schulwege bedeuten weniger Zeitaufwand und erleichtern die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV. Gleichzeitig könnten unnötige Pkw-Fahrten und zusätzliche Belastungen des innerstädtischen Verkehrs reduziert werden. Es geht ausdrücklich nicht darum, die freie Schulwahl grundsätzlich einzuschränken oder Beuel pauschal zu bevorzugen. Vielmehr soll bei begrenzten Schulplatzkapazitäten geprüft werden, wie Schulplätze gerechter verteilt und besonders lange Schulwege vermieden werden können. Das Schulgesetz NRW bietet hierfür bereits Ansatzpunkte: Bei einem Anmeldeüberhang können Schulwege als Aufnahmekriterium berücksichtigt werden (§ 46 SchulG NRW). Zudem können für öffentliche Schulen räumlich abgegrenzte Schuleinzugsbereiche gebildet werden (§ 84 SchulG NRW). Ziel ist eine faire Verteilung der Schulwege innerhalb Bonns: Kein Stadtbezirk sollte aufgrund seiner Lage strukturell dazu gezwungen sein, dass Schülerinnen und Schüler derselben Schulform erheblich längere und verkehrlich zunehmend problematische Schulwege zurücklegen müssen.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de