261723 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Alaunbachweg 14 - Nutzungsänderung im 1. OG links Büro in zweckgebundene Betriebswohnung für Betriebsinhaber Az.: 40375/2026
Kerndaten
- Nummer
- 261723
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Alaunbachweg Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261723 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Alaunbachweg 14 - Nutzungsänderung im 1. OG links Büro in zweckgebundene Betriebswohnung für Betriebsinhaber Az.: 40375/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.11.2026 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, den Bauantrag abzulehnen. Begründung Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs- plans Nr. 8123-14 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB, der als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 Abs. 1 BauNVO festsetzt. Ge- plant ist im Obergeschoss ein genehmigtes Büro in eine zweckgebundene Be- triebswohnung umzunutzen. Die Nutzungsänderung der gegenständlichen Räume zu einer Betriebswoh- nung wurde bereits im letzten Jahr beantragt und abgelehnt. Die damaligen Ablehnungsgründe haben weiterhin Bestand. Nach §§ 1 Abs. 3 S. 2, 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO kann die beantragte Nutzungs- änderung vorliegend nur ausnahmsweise zugelassen werden. Die ausnahms- weise Zulassung von Wohnungen für Betriebsinhaber kommt sowohl in Gewer- be- als auch in Industriegebieten nur dann in Betracht, wenn sie dem Betrieb funktional zugeordnet, hinsichtlich Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist und darüber hinaus das Wohnen aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist. Eine ausreichende Zu- und Unterordnung der Betriebswohnung zum Gewerbe- betrieb liegt vor. Indes ist eine betriebliche Notwendigkeit des Wohnens nicht gegeben. Die Öff- nungszeit des Betriebs beläuft sich auf 10 bis 23 Uhr. Bereits aus diesen be-Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) grenzten Öffnungszeiten ist ein zwingendes Erfordernis für einen ständigen Wohnsitz bzw. eine permanente Einsatzbereitschaft des Betriebsinhabers nicht ersichtlich, sonstige tragfähige Gründe werden im Übrigen vom Antragsteller nicht vorgebracht. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Alaunbachweg 14 (öffentlich) 2 Lageplan Alaunbachweg 14 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de