261721-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Kreuzung Maria-Montessori-Allee/Richard-Scherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261721-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Maria-Montessori-Allee Hauptort
- Richard-Scherer-Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261721-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Kreuzung Maria- Montessori-Allee/Richard-Scherer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei den im Antrag angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird daher unabhängig von der Beschlusslage der Bezirksvertretung im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie folgt tätig: Zu Punkt 1 wird die Anregung zur zusätzlichen Aufstellung des Verkehrszeichens 102 („Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“) aufgegriffen. Die Verwaltung befürwortet die zusätzliche Beschilderung und wird deren Aufstellung an der betreffenden Einmündung veranlassen, um die bestehende Vorfahrtsregelung für die Verkehrsteilnehmenden deutlicher hervorzuheben. Zu Punkt 2 wird zunächst mittels eines Seitenradargerätes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, um belastbare Erkenntnisse über das tatsächlich gefahrene Geschwindigkeitsniveau zu erhalten. Nach Auswertung der Messergebnisse wird die Verwaltung beurteilen, ob ein weitergehender Handlungsbedarf besteht und insbesondere, ob bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich und zweckmäßig sind. Die vorgenannten Maßnahmen werden im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung unabhängig von einer Beschlussfassung der Bezirksvertretung durchgeführt. Über das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung und eine sich hieraus gegebenenfalls ergebende Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird die Verwaltung entsprechend befinden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Ver- fahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de