261719-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Rheinweg/Burbacherstraße in Bonn-Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 261719-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Burbacher Straße Hauptort
- Rheinweg
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261719-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Rheinweg/Burbacherstraße in Bonn-Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2011). Demnach sind FGÜ in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Bei der Burbacher Str. handelt es sich um eine Tempo-30-Zone und eine Fahrradstraße. Bei einer Verkehrszählung wurde erhoben, dass nördlich des Rheinwegs im Querschnitt der Einbahnstraße 112 KFZ in der Spitzenstunde fahren und südlich des Rheinwegs sind es 68 KFZ auf der Burbacher Straße. Somit kommt auch aufgrund dieser gering ermittelten Verkehrsstärke die Errichtung eines FGÜ nicht in Betracht. Laut Stellungnahme der Verkehrspolizei ist aufgrund der Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit die Einrichtung eines FGÜ schwer umzusetzen und wird nicht befürwortet. Auf die noch durch verschiedene Gremien zu beratende und zu entscheidende Vorlage DS 260571 (Erstellung einer Priorisierungsliste für FGÜ) wird verwiesen. Eine erste grobe Einordnung hat ergeben, dass ein FGÜ im beantragten Bereich in der Prioritätenliste tendenziell hinten einzuordnen wäre, sofern einer beschlossen würde. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de