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261719-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Rheinweg/Burbacherstraße in Bonn-Kessenich

Nummer
261719-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Rheinweg Straße· Gronau, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 261719 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Rheinweg/Burbacherstraße in Bonn-Kessenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261719-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung
eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung
Rheinweg/Burbacherstraße in Bonn-Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt in Anlehnung an die
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2011). Demnach sind FGÜ in Tempo-30-Zonen entbehrlich.
Bei der Burbacher Str. handelt es sich um eine Tempo-30-Zone und eine
Fahrradstraße.
Bei einer Verkehrszählung wurde erhoben, dass nördlich des Rheinwegs im
Querschnitt der Einbahnstraße 112 KFZ in der Spitzenstunde fahren und
südlich des Rheinwegs sind es 68 KFZ auf der Burbacher Straße. Somit kommt
auch aufgrund dieser gering ermittelten Verkehrsstärke die Errichtung eines
FGÜ nicht in Betracht.
Laut Stellungnahme der Verkehrspolizei ist aufgrund der Unübersichtlichkeit
der Örtlichkeit die Einrichtung eines FGÜ schwer umzusetzen und wird nicht
befürwortet.
Auf die noch durch verschiedene Gremien zu beratende und zu entscheidende
Vorlage DS 260571 (Erstellung einer Priorisierungsliste für FGÜ) wird
verwiesen. Eine erste grobe Einordnung hat ergeben, dass ein FGÜ im
beantragten Bereich in der Prioritätenliste tendenziell hinten einzuordnen wäre,
sofern einer beschlossen würde.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de