261717 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im Bereich Sternstraße 34
Kerndaten
- Nummer
- 261717
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Sternstraße Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261717 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 19.08.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im Bereich Sternstraße 34 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im Bereich der Sternstraße 34 gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Foto - 1 - (öffentlich) 4 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 8 Betreff SANIFAIR Bonn, Sternstrasse 34 (Auffindfeld) Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 8 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt beantragen wir hiermit die Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort in der Sternstraße 34 in Bonn. 2. Lage des Vorhabens •Ort: Fußgängerbereich Sternstraße, Bonn •Bereich: Zugang zum SANIFAIR-Standort „SANIFAIR Sternstraße 34“ •Genaue Lage: siehe beigefügte Skizze / Lageplan 3. Art der Sondernutzung / Beschreibung des Vorhabens Es soll ein taktiles Auffindefeld aus Noppen- und Rippenplatten als Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen hergestellt werden. Ziel ist die barrierefreie Auffindbarkeit des Zugangs zum SANIFAIR-Standort sowie die Verbesserung der Orientierung im Bereich der Sternstraße. Das System besteht aus: •Noppenplatten als Aufmerksamkeitsfelder •Rippenplatten als Leitstreifen Die Anordnung erfolgt entsprechend den Anforderungen an taktile Bodenleitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen (u. a. unter Berücksichtigung der DIN 32984). Details zur genauen Ausführung sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. 4. Technische Ausführung / Materialien Die geplanten Elemente sind wie folgt spezifiziert (siehe auch beigefügte Produktbeschreibung): •Material: Thermoplastisches Polyurethan (TPU) •Plattenformat: 300 × 300 mm •Basishöhe: 2 mm •Strukturhöhe (Noppen/Rippen): 3 mm •Gesamthöhe: 5 mm •Taktile Oberflächenstruktur (Noppen bzw. Rippen) •Erkennbarkeit im Fußkontakt und mit dem Blindenstock •Geeignet für die Nachrüstung auf bestehenden Bodenbelägen im Außenbereich Befestigung: •Verklebung mit einem hochfesten 2 Komponenten MS Polymer Klebstoff •Der Klebstoff ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als Gefahrstoff eingestuft, nicht kennzeichnungspflichtig, nicht entzündbar und kein Gefahrgut nach den einschlägigen Transportvorschriften. •Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend) •Frei von Stoffen mit PBT-/vPvB-Eigenschaften gemäß REACH-Anhang XIII •Enthält keine Stoffe mit bekannten endokrinschädlichen Eigenschaften 5. Barrierefreiheit / Begründung Durch das geplante Bodenleitsystem wird: •die Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen im Bereich der Sternstraße verbessert, •der Zugang zum SANIFAIR-Standort barrierefrei auffindbar, •das Risiko von Stolperstellen aufgrund der geringen Gesamthöhe (5 mm, Basishöhe 2 mm) minimiert, •den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen entsprochen (insbesondere DIN 32984). Aus unserer Sicht handelt es sich um eine dauerhafte, aber baulich zurückhaltende und verkehrssichere Maßnahme, die die Qualität des öffentlichen Raums erhöht und die Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen verbessert. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 8 6. Zeitraum und Ausführung •Geplante Ausführung: nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 •Dauer der Sondernutzung: dauerhaft •Die Arbeiten werden von einem fachkundigen Unternehmen durchgeführt; der Fußgängerfluss wird während der Ausführung so wenig wie möglich beeinträchtigt. Etwaige Auflagen der Stadt Bonn (z. B. zu Ausführungszeiten oder Absicherung der Baustelle) werden selbstverständlich beachtet. 7. Bezug auf Vorabkommunikation Die grundsätzliche Beschreibung des Vorhabens wurde bereits dem Amt für Wirtschaftsförderung / Citymanagement zur Einschätzung vorgelegt. Herr hat uns mit E-Mail vom 21. Juli 2026 darauf hingewiesen, dass hierfür ein Antrag als Sondernutzung über Ihre Stelle zu stellen ist. Dies holen wir hiermit nach. Wir bitten um Prüfung unseres Antrags und um Erteilung der entsprechenden Sondernutzungserlaubnis. Für Rückfragen oder ergänzende Unterlagen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags s.o. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 8 vermieten SameStop^ auerhaft geschlps: Westfalen eet View Quelle: Google-StreetViewSeite 5 von 8 Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung Intern Produktbeschreibung Taktile Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenplatten) für barrierefreie Verkehrsflächen. Die vorgesehenen taktilen Bodenindikatoren dienen der barrierefreien Gestaltung von Verkehrs- und Bewegungsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Elemente ermöglichen eine sichere Orientierung und unterstützen die frühzeitige Wahrnehmung von Gefahrenstellen, Richtungsänderungen sowie Niveauunterschieden. Systembestandteile Das Bodenleitsystem besteht aus Noppenplatten und Rippenplatten: Noppenplatten werden als Aufmerksamkeitsfelder eingesetzt. Sie kennzeichnen Richtungsänderungen, Entscheidungspunkte, Gefahrenstellen, Querungsstellen sowie Bereiche vor Treppen, Rampen, Aufzügen oder Bahnsteigen. Rippenplatten dienen als Leitlinien und markieren die zu nutzenden Wege. Sie ermöglichen eine sichere und kontinuierliche Führung innerhalb von Verkehrs- und Bewegungsflächen. Die Anordnung der Elemente erfolgt entsprechend den Anforderungen taktiler Bodenleitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen. Produkteigenschaften Material: Thermoplastisches Polyurethan (TPU) Plattenformat: 300 × 300 mm Basishöhe: 2 mm Strukturhöhe (Noppen bzw. Rippen): 3 mm Gesamthöhe: 5 mm Taktile Oberflächenstruktur mit kuppelförmigen bzw. kegelstumpfförmigen Noppen oder parallel verlaufenden RippenSeite 6 von 8 Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung Intern Erkennbarkeit über Fußkontakt und Blindenstock Geeignet für die Nachrüstung auf bestehenden Bodenbelägen im Innen- und Außenbereich Einsatzbereiche Die taktilen Bodenindikatoren können insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt werden: Treppenanlagen Rampenanlagen Aufzüge und Rolltreppen Fußgängerquerungen Bahnsteige und Haltestellen Verkehrsflächen des öffentlichen Raums Zugangsbereiche von Gebäuden und Anlagen Befestigungssystem Für den Außenbereich erfolgt die Montage mittels eines hochfesten 2-Komponenten-MS- Polymer-Klebstoffs. Der Klebstoff ist für die dauerhafte Verklebung von Bodenindikatoren auf bestehenden Untergründen vorgesehen. Eigenschaften des verwendeten Klebstoffs Zweikomponenten-MS-Polymer-Klebstoff für Klebe- und Dichtanwendungen Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff bzw. gefährliches Gemisch eingestuft Keine Kennzeichnungspflicht als Gefahrstoff Nicht entzündbar im bestimmungsgemäßen Gebrauch Kein Gefahrgut nach den geltenden Vorschriften für Straßen-, Schienen-, Luft- und Seetransport Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend) Frei von Stoffen mit PBT- bzw. vPvB-Eigenschaften gemäß REACH-Anhang XIII Enthält keine Stoffe mit bekannten endokrinschädlichen Eigenschaften für Mensch oder Umwelt Stabil bei sachgemäßer Lagerung und VerarbeitungSeite 7 von 8 Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung Intern Barrierefreiheit Die geringe Basishöhe von lediglich 2 mm minimiert Stolperstellen und ermöglicht eine sichere Nutzung auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlnutzer sowie Personen mit Gehhilfen. Die Anordnung der Noppen- und Rippenplatten erfolgt gemäß den einschlägigen Anforderungen an barrierefreie Leitsysteme, insbesondere unter Berücksichtigung der DIN 32984. Zusammenfassende Bewertung Bei dem vorgesehenen System handelt es sich um ein barrierefreies taktiles Bodenleitsystem aus TPU-Noppen- und Rippenplatten, das dauerhaft mittels eines nicht als Gefahrstoff eingestuften 2-Komponenten-MS-Polymer-Klebstoffs befestigt wird. Noppenplatten dienen als Aufmerksamkeitsfelder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und Richtungsänderungen, während Rippenplatten als Leitlinien die nutzbaren Wege markieren. Das System dient der sicheren Orientierung sehbehinderter und blinder Menschen und erfüllt die Anforderungen an eine nachträgliche, dauerhafte und barrierefreie Ausstattung von Verkehrs- und Bewegungsflächen.Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de