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261717 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im Bereich Sternstraße 34

Nummer
261717
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
14.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Sternstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 14.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261717
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
19.08.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für die Anbringung eines taktilen
Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im
Bereich Sternstraße 34
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Erteilung einer Genehmigung für die Anbringung eines
taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort im Bereich der Sternstraße
34 gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Foto - 1 - (öffentlich)
4 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 8
Betreff
SANIFAIR Bonn, Sternstrasse 34 (Auffindfeld)
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 8
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt beantragen wir hiermit die Erteilung einer
Genehmigung für die Anbringung eines taktilen Auffindefeldes vor dem SANIFAIR-Standort in der Sternstraße 34
in Bonn.
2. Lage des Vorhabens
•Ort: Fußgängerbereich Sternstraße, Bonn
•Bereich: Zugang zum SANIFAIR-Standort „SANIFAIR Sternstraße 34“
•Genaue Lage: siehe beigefügte Skizze / Lageplan
3. Art der Sondernutzung / Beschreibung des Vorhabens
Es soll ein taktiles Auffindefeld aus Noppen- und Rippenplatten als Bodenleitsystem für blinde und
sehbehinderte Menschen hergestellt werden.
Ziel ist die barrierefreie Auffindbarkeit des Zugangs zum SANIFAIR-Standort sowie die Verbesserung der
Orientierung im Bereich der Sternstraße.
Das System besteht aus:
•Noppenplatten als Aufmerksamkeitsfelder
•Rippenplatten als Leitstreifen
Die Anordnung erfolgt entsprechend den Anforderungen an taktile Bodenleitsysteme für blinde und
sehbehinderte Menschen (u. a. unter Berücksichtigung der DIN 32984). Details zur genauen Ausführung sind der
beigefügten Skizze zu entnehmen.
4. Technische Ausführung / Materialien
Die geplanten Elemente sind wie folgt spezifiziert (siehe auch beigefügte Produktbeschreibung):
•Material: Thermoplastisches Polyurethan (TPU)
•Plattenformat: 300 × 300 mm
•Basishöhe: 2 mm
•Strukturhöhe (Noppen/Rippen): 3 mm
•Gesamthöhe: 5 mm
•Taktile Oberflächenstruktur (Noppen bzw. Rippen)
•Erkennbarkeit im Fußkontakt und mit dem Blindenstock
•Geeignet für die Nachrüstung auf bestehenden Bodenbelägen im Außenbereich
Befestigung:
•Verklebung mit einem hochfesten 2 Komponenten MS Polymer Klebstoff
•Der Klebstoff ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als Gefahrstoff eingestuft, nicht
kennzeichnungspflichtig, nicht entzündbar und kein Gefahrgut nach den einschlägigen Transportvorschriften.
•Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend)
•Frei von Stoffen mit PBT-/vPvB-Eigenschaften gemäß REACH-Anhang XIII
•Enthält keine Stoffe mit bekannten endokrinschädlichen Eigenschaften
5. Barrierefreiheit / Begründung
Durch das geplante Bodenleitsystem wird:
•die Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen im Bereich der Sternstraße verbessert,
•der Zugang zum SANIFAIR-Standort barrierefrei auffindbar,
•das Risiko von Stolperstellen aufgrund der geringen Gesamthöhe (5 mm, Basishöhe 2 mm) minimiert,
•den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen entsprochen (insbesondere
DIN 32984).
Aus unserer Sicht handelt es sich um eine dauerhafte, aber baulich zurückhaltende und verkehrssichere
Maßnahme, die die Qualität des öffentlichen Raums erhöht und die Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen
verbessert.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 8
6. Zeitraum und Ausführung
•Geplante Ausführung: nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026
•Dauer der Sondernutzung: dauerhaft
•Die Arbeiten werden von einem fachkundigen Unternehmen durchgeführt; der Fußgängerfluss wird während
der Ausführung so wenig wie möglich beeinträchtigt. Etwaige Auflagen der Stadt Bonn (z. B. zu
Ausführungszeiten oder Absicherung der Baustelle) werden selbstverständlich beachtet.
7. Bezug auf Vorabkommunikation
Die grundsätzliche Beschreibung des Vorhabens wurde bereits dem Amt für Wirtschaftsförderung /
Citymanagement zur Einschätzung vorgelegt. Herr hat uns mit E-Mail vom 21. Juli 2026
darauf hingewiesen, dass hierfür ein Antrag als Sondernutzung über Ihre Stelle zu stellen ist. Dies holen wir
hiermit nach.
Wir bitten um Prüfung unseres Antrags und um Erteilung der entsprechenden Sondernutzungserlaubnis.
Für Rückfragen oder ergänzende Unterlagen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
s.o.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Westfalen
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Quelle: Google-StreetViewSeite 5 von 8
Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung
Intern
Produktbeschreibung Taktile Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenplatten) für
barrierefreie Verkehrsflächen.
Die vorgesehenen taktilen Bodenindikatoren dienen der barrierefreien Gestaltung von Verkehrs-
und Bewegungsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Elemente ermöglichen
eine sichere Orientierung und unterstützen die frühzeitige Wahrnehmung von Gefahrenstellen,
Richtungsänderungen sowie Niveauunterschieden.
Systembestandteile
Das Bodenleitsystem besteht aus Noppenplatten und Rippenplatten:
Noppenplatten werden als Aufmerksamkeitsfelder eingesetzt. Sie kennzeichnen
Richtungsänderungen, Entscheidungspunkte, Gefahrenstellen, Querungsstellen sowie
Bereiche vor Treppen, Rampen, Aufzügen oder Bahnsteigen.
Rippenplatten dienen als Leitlinien und markieren die zu nutzenden Wege. Sie ermöglichen eine
sichere und kontinuierliche Führung innerhalb von Verkehrs- und Bewegungsflächen.
Die Anordnung der Elemente erfolgt entsprechend den Anforderungen taktiler
Bodenleitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen.
Produkteigenschaften
Material: Thermoplastisches Polyurethan (TPU)
Plattenformat: 300 × 300 mm
Basishöhe: 2 mm
Strukturhöhe (Noppen bzw. Rippen): 3 mm
Gesamthöhe: 5 mm
Taktile Oberflächenstruktur mit kuppelförmigen bzw. kegelstumpfförmigen Noppen oder
parallel verlaufenden RippenSeite 6 von 8
Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung
Intern
Erkennbarkeit über Fußkontakt und Blindenstock
Geeignet für die Nachrüstung auf bestehenden Bodenbelägen im Innen- und Außenbereich
Einsatzbereiche
Die taktilen Bodenindikatoren können insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
Treppenanlagen
Rampenanlagen
Aufzüge und Rolltreppen
Fußgängerquerungen
Bahnsteige und Haltestellen
Verkehrsflächen des öffentlichen Raums
Zugangsbereiche von Gebäuden und Anlagen
Befestigungssystem
Für den Außenbereich erfolgt die Montage mittels eines hochfesten 2-Komponenten-MS-
Polymer-Klebstoffs. Der Klebstoff ist für die dauerhafte Verklebung von Bodenindikatoren auf
bestehenden Untergründen vorgesehen.
Eigenschaften des verwendeten Klebstoffs
Zweikomponenten-MS-Polymer-Klebstoff für Klebe- und Dichtanwendungen Gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff bzw. gefährliches Gemisch
eingestuft Keine Kennzeichnungspflicht als Gefahrstoff Nicht entzündbar im
bestimmungsgemäßen Gebrauch Kein Gefahrgut nach den geltenden Vorschriften für Straßen-,
Schienen-, Luft- und Seetransport Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach
wassergefährdend) Frei von Stoffen mit PBT- bzw. vPvB-Eigenschaften gemäß REACH-Anhang
XIII Enthält keine Stoffe mit bekannten endokrinschädlichen Eigenschaften für Mensch oder
Umwelt Stabil bei sachgemäßer Lagerung und VerarbeitungSeite 7 von 8
Auffindfeld Sternstrasse 34 I Produktbeschreibung
Intern
Barrierefreiheit
Die geringe Basishöhe von lediglich 2 mm minimiert Stolperstellen und ermöglicht eine sichere
Nutzung auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlnutzer sowie Personen mit
Gehhilfen. Die Anordnung der Noppen- und Rippenplatten erfolgt gemäß den einschlägigen
Anforderungen an barrierefreie Leitsysteme, insbesondere unter Berücksichtigung der DIN
32984.
Zusammenfassende Bewertung
Bei dem vorgesehenen System handelt es sich um ein barrierefreies taktiles Bodenleitsystem
aus TPU-Noppen- und Rippenplatten, das dauerhaft mittels eines nicht als Gefahrstoff
eingestuften 2-Komponenten-MS-Polymer-Klebstoffs befestigt wird. Noppenplatten dienen als
Aufmerksamkeitsfelder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und Richtungsänderungen,
während Rippenplatten als Leitlinien die nutzbaren Wege markieren. Das System dient der
sicheren Orientierung sehbehinderter und blinder Menschen und erfüllt die Anforderungen an
eine nachträgliche, dauerhafte und barrierefreie Ausstattung von Verkehrs- und
Bewegungsflächen.Seite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 03:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de