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261712 · Mitteilungsvorlage

Maßnahme der Taskforce Nordbrücke Änderung der Verkehrsführung auf der B56/Sankt Augustiner Straße stadteinwärts am Knotenpunkt Königswinterer Straße/Niederkasseler Straße

Nummer
261712
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261712
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Maßnahme der Taskforce Nordbrücke
Änderung der Verkehrsführung auf der B56/Sankt
Augustiner Straße stadteinwärts am Knotenpunkt
Königswinterer Straße/Niederkasseler Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gegenstand dieser Vorlage ist die B56 in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen
L16/Niederkasseler Straße und Combahnstraße.
Der Zufluss der B56 erfolgt zunächst einspurig. Etwa 100 m vor dem
Knotenpunkt B56/ L16/ Königswinterer Straße weitet sich der Querschnitt auf
und es sind ein Linksabbiegefahrstreifen in Richtung Königswinterer Straße
sowie zwei Geradeausfahrstreifen (rechter Fahrstreifen geradeaus und rechts
zur L16) markiert.
Etwa 50 m hinter dem Knotenpunkt wird der linke Fahrstreifen der B56 auf
Beschluss der Taskforce zugunsten eines eigenen Gleiskörpers für
Stadtbahnen der Linie 66 eingezogen.
Die hier gebildete Einstreifigkeit führt regelmäßig, auch außerhalb der
Verkehrsspitzenstunden, zu Rückstau, der zugunsten der hier sehr effizienten
Beschleunigung der Linie 66 in Kauf genommen wird.
Problem:
Im zweistreifigen Zufluss der B56 stellen sich in praktisch jedem Umlauf vor der
Signalanlage Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen auf, obwohl dieser kurz
hinter der LSA endet, dies, um einige Meter zu „gewinnen“, indem man die
Fahrzeuge, die sich auf dem rechten Fahrstreifen einordnen, überholt.
Interessanterweise handelt es sich meist um ortsansässige Fahrzeuge (BN und
SU), die mutmaßlich in Kenntnis der folgenden Einstreifigkeit handeln.
Wird nun die B56 freigegeben, fahren die Fahrzeuge auf dem rechten
Fahrstreifen in den Knotenpunkt ein, weil sie davon ausgehen, dass der Stau
im einstreifigen Abschnitt ausreichend abfließt, um für einige nachrückende
Fahrzeuge Raum zu schaffen.
Dies ist auch der Fall, allerdings wird dieser entstehende Raum durch die
Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, die im Reißverschlussverfahren auf
den rechten Fahrstreifen gelangen, gefüllt, was für die Fahrzeuge auf dem
rechten Fahrstreifen aber nicht ohne weiteres erkennbar ist. In der Folge
können diese Fahrzeuge den Knotenpunkt nicht räumen und stauen diesen zu.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verstärkt wird dieser Effekt durch weitere, nachrückende Fahrzeuge auf dem
linken Fahrstreifen, die wiederum vor dem Beginn der Einstreifigkeit nach
rechts wechseln.
Letztlich verhindert dieser Effekt den Abfluss der Nebenrichtungen in den
folgenden Phasen der LSA durch Blockieren des Knotenpunkts.
Lösungsvorschlag:
Zur Optimierung der Verkehrsführung wird der rechte Fahrstreifen der B56 vor
der Lichtsignalanlage als reiner Rechtsabbieger ausgewiesen. Die heutige linke
Geradeausfahrspur verbleibt als einzige Geradeausfahrspur. Das
Linksabbiegen in die Königswinterer Straße bleibt weiter auf dem vorhandenen
Linksabbiegefahrstreifen möglich.
Hinter dem Knoten bleibt die Zweistreifigkeit bis zum Beginn des eigenen
Gleiskörpers weiter bestehen, damit Linksabbiegern aus der Königswinterer
Straße weiterhin Aufstellfläche zur Verfügung steht.
In der Anlage der zugehörige Plan.
Der Leistungsverlust der Lichtsignalanlage wegen der Reduzierung der Anzahl
der Spuren ist insofern vernachlässigbar, dass kein ungehinderter Abfluss
möglich ist, da der Bereich bis zur Combahnstraße regelmäßig überstaut ist.
Ein einstreifiger Zufluss ist daher akzeptabel.
Anlage/n
1 3070-TF-2026_KP_NiederkasselerStr_V2 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 22:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de