261711 · Dringlichkeitsantrag
Grüner Dringlichkeitsantrag: Zukünftige Berücksichtigung der verkehrlichen Vorgaben und Maßgaben im Hinblick auf das sogenannte Innovationsdreieck im Ortsteil Weststadt
Kerndaten
- Nummer
- 261711
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Immenburgstraße
- Hein-Moeller-Straße
- Endenicher Straße
- Herwarthstraße
- Viktoriaunterführung
- Karlstraße
- F
- Gerhard-Domagk-Straße
- Am Propsthof
- Weststadt
- Endenich
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261711 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu 11.09.2026 Grüner Dringlichkeitsantrag: Zukünftige Berücksichtigung der verkehrlichen Vorgaben und Maßgaben im Hinblick auf das sogenannte Innovationsdreieck im Ortsteil Weststadt Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Bei der Aufstellung des Bebauungsplans zum sogenannten Innovationsdreieck in der Weststadt wurden bestimmte Punkte verkehrlicher Art von den Ratsgremien mit beschlossen, die die Verwaltung in ihrer o.a. Drucksache zum Satzungsbeschluss nun selbst als „Maßgaben“ (!) und „konkreten Vorgaben“ (!) bezeichnet, die sie entgegen der beschlussmäßigen Erwartungshaltung aber bisher nicht konkretisierte. Um den Satzungsbeschluss nicht aufzuhalten, wurde aus Fraktionen eine von diesem unabhängige Beschlussfassung mit der Erneuerung und Aktuslisierung dieser inhaltlichen Verkehrsfestlegungen angeregt. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Empfehlung an den Rat: Um den Satzungsbeschluss zum sogenannten „Innovationsdreieck“ Dickobskreuz/Immenburgstraße zeitlich nicht zu verzögern, werden folgende Punkte, die die Verkehrsanbindung des Areals betreffen und die die Verwaltung in ihrer Vorlage (DS-Nr. 260942) selbst auch als „konkrete Vorgaben“ und „Maßgaben“ bezeichnet hat durch den Fachausschuss mit auf den Weg gegeben, Diese sind unabhängig vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplans unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere: a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,Seite 1 von 3 Seite 2 b) die unverzügliche Anlage einer provisorischen Fuß-/Radwegverbindung von der existierenden Immenburgstraße über die vorhandene Hein-Moeller-Straße, unterhalb der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur existierenden Einmündung Endenicher Straße/Herwarthstraße (die endgültige Herstellung kann im Zusammenhang mit dem eigentlich bereits seit Jahren anstehenden Bau der Viktoriaunterführung als Ersatz für die P…rinne erfolgen), c) die prioritäre Errichtung einer verlängerten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung des sogenannten Endenicher Ei (A565/B56) in die Karlstraße, ohne Reduzierung der Spurigkeit der Endenicher Straße, um den Verkehr zum ‚Innovationsdreieck’ frühstmöglich aus den Wohngebieten herauszuhalten und auf die Karlstraße zu bündeln. Darüber hinaus sind die weiteren verkehrlichen Maßgaben ebenfalls abzuarbeiten: d) Die von Vertretern der SWB gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern versprochene und im VSU-„Gutachten“ enthaltene optimierte ÖPNV-Anbindung des „Innovationsdreiecks“ ist im Arbeitskreis zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit möglichen Routen und Kosten zu besprechen, e) der fehlende westliche Lückenschluss der Fuß-/Radverbindung vom Meßdorfer Feld zur Immenburgstraße, durch den Uni-Campus Endenich und über die Autobahn (sh. DS 222051) ist auch vor dem erfolgten Neubau der A565 bereits planerisch so vorzubereiten, dass eine Realisierung unmittelbar im Anschluss erfolgen kann, f) Vorstellung der Planung des nördlichen Knotenpunkts Gerhard-Domagk- Straße/Am Propsthof/Luise-Straus-Ernst-Allee als Kreisverkehrsplatz (‚Minikreisel‘) oder als versetzte höhengleiche Kreuzung. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de