261710 · Große Anfrage
Linke-Große Anfrage: Sachstand und weiteres Vorgehen Wohnbebauung Heckelsbergplatz
Kerndaten
- Nummer
- 261710
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Heckelsbergplatz Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261710 Fragesteller/in: Nils Klein 11.09.2026, gez. BBM Rudolph Linke-Große Anfrage: Sachstand und weiteres Vorgehen Wohnbebauung Heckelsbergplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie sieht der aktuelle zeitliche Fahrplan für die Ausschreibung des Investorenwettbewerbs, die Juryentscheidung und die anschließende Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) aus? Wird die Ausschreibung derzeit erarbeitet? Wenn ja, durch wen? 2. Inwiefern soll die Bezirksvertretung Beuel bei der Erstellung der Auslobungstexte sowie im Preisgericht des städtebaulich-architektonischen Wettbewerbs beteiligt werden? 3. Nach welchen Kriterien (Gewichtung von Kaufpreis/Erbbauzins vs. städtebauliche Qualitäten, Sozialquote und Ökologie) soll der Zuschlag im geplanten Wettbewerb erteilt werden? 4. Inwiefern fließen die Vorgaben zur Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge (Schwammstadt-Prinzip) verbindlich als Kriterien in die Auslobung des Wettbewerbs ein? Welcher verbindliche Mindestanteil an unversiegelten Freiflächen wird für das Plangebiet vorgeschrieben, und wie viele Bäume des geschützten Baumbestands sollen voraussichtlich erhalten werden? 5. Der Vorteil einer Entwicklung über die städtische Vebowag wäre ein erhöhter Anteil von geförderten Wohnungen und die dauerhafte Bestandshaltung gewesen. Beabsichtigt die Verwaltung, über die Standards des Baulandmodells hinaus einen höheren Prozentsatz an gefördertem Wohnbau im Wettbewerb zu verlangen und/oder eine längere Sozialbindung im Erbbaurechtsvertrag vorzuschreiben, um diesem Umstand Rechnung zu tragen? 6. Der Zielbeschluss sieht vor, den vorhandenen Spielplatz vollumfänglich zu erhalten und aufzuwerten. Ist geplant, Kinder und Jugendliche aus dem Quartier an seiner Gestaltung zu beteiligen? 7. In der Mitteilung (DS 253958) wird die Prüfung des „Bauturbos“ erwähnt. Welche rechtlichen und städtebaulichen Auswirkungen hätte die Anwendung des § 246e BauGB („Bauturbo“) auf die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunalpolitik in Beuel?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Mit Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (DS 242110) wurde der Zielbeschluss gefasst, den Heckelsbergplatz im Wege der Innenentwicklung baulich nachzuverdichten und vorrangig preisgebundenen sowie öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Nachdem die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag Ende April 2025 mitgeteilt hat, vom Kauf der Fläche Abstand zu nehmen, plant die Verwaltung nun einen Investorenwettbewerb mit Erbbaurecht (DS 253958). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de