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261710 · Große Anfrage

Linke-Große Anfrage: Sachstand und weiteres Vorgehen Wohnbebauung Heckelsbergplatz

Nummer
261710
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Heckelsbergplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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Große Anfrage
öffentlich
261710
Fragesteller/in:
Nils Klein
11.09.2026, gez. BBM Rudolph
Linke-Große Anfrage: Sachstand und weiteres
Vorgehen Wohnbebauung Heckelsbergplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie sieht der aktuelle zeitliche Fahrplan für die Ausschreibung des
Investorenwettbewerbs, die Juryentscheidung und die anschließende Einleitung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) aus? Wird die
Ausschreibung derzeit erarbeitet? Wenn ja, durch wen?
2. Inwiefern soll die Bezirksvertretung Beuel bei der Erstellung der
Auslobungstexte sowie im Preisgericht des städtebaulich-architektonischen
Wettbewerbs beteiligt werden?
3. Nach welchen Kriterien (Gewichtung von Kaufpreis/Erbbauzins vs.
städtebauliche Qualitäten, Sozialquote und Ökologie) soll der Zuschlag im
geplanten Wettbewerb erteilt werden?
4. Inwiefern fließen die Vorgaben zur Hitze-, Trockenheits- und
Starkregenvorsorge (Schwammstadt-Prinzip) verbindlich als Kriterien in die
Auslobung des Wettbewerbs ein? Welcher verbindliche Mindestanteil an
unversiegelten Freiflächen wird für das Plangebiet vorgeschrieben, und wie
viele Bäume des geschützten Baumbestands sollen voraussichtlich erhalten
werden?
5. Der Vorteil einer Entwicklung über die städtische Vebowag wäre ein erhöhter
Anteil von geförderten Wohnungen und die dauerhafte Bestandshaltung
gewesen. Beabsichtigt die Verwaltung, über die Standards des Baulandmodells
hinaus einen höheren Prozentsatz an gefördertem Wohnbau im Wettbewerb zu
verlangen und/oder eine längere Sozialbindung im Erbbaurechtsvertrag
vorzuschreiben, um diesem Umstand Rechnung zu tragen?
6. Der Zielbeschluss sieht vor, den vorhandenen Spielplatz vollumfänglich zu
erhalten und aufzuwerten. Ist geplant, Kinder und Jugendliche aus dem
Quartier an seiner Gestaltung zu beteiligen?
7. In der Mitteilung (DS 253958) wird die Prüfung des „Bauturbos“ erwähnt.
Welche rechtlichen und städtebaulichen Auswirkungen hätte die Anwendung
des § 246e BauGB („Bauturbo“) auf die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Kommunalpolitik in Beuel?Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (DS 242110) wurde der Zielbeschluss
gefasst, den Heckelsbergplatz im Wege der Innenentwicklung baulich
nachzuverdichten und vorrangig preisgebundenen sowie öffentlich geförderten
Wohnraum zu schaffen. Nachdem die städtische Wohnungsbaugesellschaft
Vebowag Ende April 2025 mitgeteilt hat, vom Kauf der Fläche Abstand zu
nehmen, plant die Verwaltung nun einen Investorenwettbewerb mit Erbbaurecht
(DS 253958).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de