261692 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen
Kerndaten
- Nummer
- 261692
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 261692 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Bundesstadt Bonn ist als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW – BestG NRW) verpflichtet, eine Bestattung zu veranlassen, wenn bestattungspflichtige Angehörige ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Wahrnehmung dieser gesetzlichen Verpflichtung bedarf es einer verlässlichen und jederzeit verfügbaren Beauftragung eines geeigneten Bestattungsunternehmens mit der Durchführung der erforderlichen Leistungen im Rahmen ordnungsbehördlicher Bestattungen. Hierzu gehören insbesondere die Überführung, die hygienisch und pietätvoll gebotene Versorgung und Aufbewahrung der Verstorbenen sowie die Durchführung der Bestattung bzw. Einäscherung und die damit verbundenen notwendigen Dienstleistungen. Die bestehende Beauftragung endet zum 30.09.2026. Aufgrund eines Büroversehens wurde die Vorlage verzögert eingestellt. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung ist angesichts der gesetzlichen Verpflichtung der Bundesstadt Bonn zur unverzüglichen Veranlassung ordnungsgemäßer Bestattungen nicht vertretbar. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Sterbefälle nicht planbar sind und die ordnungsbehördliche Verpflichtung zur Veranlassung einer Bestattung kurzfristig entstehen kann. Die Stadt muss daher jederzeit in der Lage sein, die erforderlichen Leistungen ohne Verzögerung zu beauftragen. Eine fehlende oder nicht rechtzeitig verfügbare vertragliche Grundlage könnte zu erheblichen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Nachteilen führen und die ordnungsgemäße Wahrnehmung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe beeinträchtigen. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß §4a Abs. 3 Vergabeordnung der Bundestadt Bonn für die Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen (Öffentliche Ausschreibung nach UVgO) wird zugestimmt.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung Diese Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des Bestattungsgesetzes NRW ist innerhalb der Stadt Bonn dem Amt für Umwelt und Stadtgrün übertragen und eine Pflichtaufgabe. Nach dem Bestattungsgesetz NRW hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod einer Person eingetreten ist oder die bzw. der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen, wenn es keine Personen gibt, die sich um die Bestattung kümmern können. Dies gilt auch, wenn die zur Bestattung verpflichtete Person ihrer Pflicht nicht nachkommen oder eine zeitintensive Recherche nach pflichtigen Angehörigen zu einer unzulässigen Verzögerung führen würde. Die Verwaltung versucht dabei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Kostenerstattung auch durch eventuell nachträglich bekannt gewordene Bestattungspflichtige zu erreichen. Dies erfolgt erfahrungsgemäß in ca. 60% der Fälle und führt dadurch zu einer Refinanzierung von ca. 100.000,- EUR. Aktuell ausgeschrieben werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen insgesamt ca. 280 Bestattungen (10 Erdbestattungen, 150 Feuerbestattungen ohne- und 120 Feuerbestattungen mit Beisetzung). Die Vorlage löst finanzielle Auswirkungen auf das Jahr 2027 aus. Es handelt sich um eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für die Bundesstadt Bonn. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2026- 03976 VOB x UVgO VgV 01.11.2026 – 31.10.2027 238.000€ brutto (200.000€ netto) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.03 Friedhöfe 529100 und 543190 6890019 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de