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261692 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen

Nummer
261692
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
261692
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter
Bestattungen
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bundesstadt Bonn ist als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des
Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW
– BestG NRW) verpflichtet, eine Bestattung zu veranlassen, wenn
bestattungspflichtige Angehörige ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht oder
nicht rechtzeitig nachkommen.
Zur Wahrnehmung dieser gesetzlichen Verpflichtung bedarf es einer
verlässlichen und jederzeit verfügbaren Beauftragung eines geeigneten
Bestattungsunternehmens mit der Durchführung der erforderlichen Leistungen
im Rahmen ordnungsbehördlicher Bestattungen.
Hierzu gehören insbesondere die Überführung, die hygienisch und pietätvoll
gebotene Versorgung und Aufbewahrung der Verstorbenen sowie die
Durchführung der Bestattung bzw. Einäscherung und die damit verbundenen
notwendigen Dienstleistungen. Die bestehende Beauftragung endet zum
30.09.2026.
Aufgrund eines Büroversehens wurde die Vorlage verzögert eingestellt.
Eine Unterbrechung der Leistungserbringung ist angesichts der gesetzlichen
Verpflichtung der Bundesstadt Bonn zur unverzüglichen Veranlassung
ordnungsgemäßer Bestattungen nicht vertretbar.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Sterbefälle nicht planbar sind und die
ordnungsbehördliche Verpflichtung zur Veranlassung einer Bestattung
kurzfristig entstehen kann. Die Stadt muss daher jederzeit in der Lage sein, die
erforderlichen Leistungen ohne Verzögerung zu beauftragen. Eine fehlende
oder nicht rechtzeitig verfügbare vertragliche Grundlage könnte zu erheblichen
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Nachteilen führen und die
ordnungsgemäße Wahrnehmung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe
beeinträchtigen.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß §4a Abs. 3 Vergabeordnung der
Bundestadt Bonn für die Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter
Bestattungen (Öffentliche Ausschreibung nach UVgO) wird zugestimmt.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Diese Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des
Bestattungsgesetzes NRW ist innerhalb der Stadt Bonn dem Amt für Umwelt
und Stadtgrün übertragen und eine Pflichtaufgabe.
Nach dem Bestattungsgesetz NRW hat die örtliche Ordnungsbehörde der
Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod einer Person eingetreten ist oder die bzw.
der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen, wenn es keine
Personen gibt, die sich um die Bestattung kümmern können. Dies gilt auch,
wenn die zur Bestattung verpflichtete Person ihrer Pflicht nicht nachkommen
oder eine zeitintensive Recherche nach pflichtigen Angehörigen zu einer
unzulässigen Verzögerung führen würde.
Die Verwaltung versucht dabei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine
Kostenerstattung auch durch eventuell nachträglich bekannt gewordene
Bestattungspflichtige zu erreichen. Dies erfolgt erfahrungsgemäß in ca. 60%
der Fälle und führt dadurch zu einer Refinanzierung von ca. 100.000,- EUR.
Aktuell ausgeschrieben werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen
insgesamt ca. 280 Bestattungen (10 Erdbestattungen, 150 Feuerbestattungen
ohne- und 120 Feuerbestattungen mit Beisetzung).
Die Vorlage löst finanzielle Auswirkungen auf das Jahr 2027 aus. Es handelt
sich um eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für die Bundesstadt Bonn.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2026-
03976
VOB x UVgO VgV 01.11.2026 –
31.10.2027
238.000€ brutto
(200.000€ netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.03 Friedhöfe 529100 und 543190 6890019
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de