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261682 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht zum Förderprogramm Solares Bonn

Nummer
261682
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Vilich Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261682
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sachstandsbericht zum Förderprogramm Solares
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anlässlich der hohen Nachfrage im Förderprogramm Solares Bonn und des
damit verbundenen frühzeitigen Aussetzens des Programms aufgrund ausge
schöpfter Haushaltsmittel im Jahr 2026 berichtet die Verwaltung rückblickend
über die Entwicklung und den Erfolg des Förderprogramms.
Beschlusslage
Das Förderprogramm Solares Bonn ist ein wichtiger Baustein vor dem Hinter
grund der Beschlüsse zur Klimaneutralität (vgl. DS 190232), dem Leitbild der
Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS 190114) und dem
Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan (vgl. DS 222006).
Das Förderprogramm trat erstmals in Kraft zum 13.9.2021 (vgl. DS 201342 und
DS 210674). Zum 1.7.2022, 1.1.2023, 1.4.2023, 1.1.2024 und 1.8.2025 wurden
jeweils aktualisierte Förderrichtlinien beschlossen (vgl. DS 253058).
Antragssituation im Jahr 2026
Die in Anlage beigefügten Tabellen zeigen eine Übersicht über die eingegan
genen Anträge im Förderprogramm im Jahr 2026 sowie die Verteilung auf die
Module des Programms. Außerdem ist in der Anlage dargestellt, welche Leis
tung bewilligt wurde und welche Zuschüsse je Modul ausgezahlt wurden.
Aufgrund der sehr großen Nachfrage im Förderprogramm Solares Bonn waren
die verfügbaren Haushaltsmittel am 9.6.2026 für die Zuschussförderung er
schöpft. Die Möglichkeit der Antragstellung wurde gestoppt. Im Jahr 2026 stan
den Haushaltsmittel in Höhe von einer Millionen Euro zur Verfügung, die nun
mehr in Bescheiden gebunden und teilweise ausgezahlt sind.
Vom 1.1. bis 9.6.2026 sind 805 Förderanträge eingegangen. Dies entspricht
einer beantragten Leistung von insgesamt knapp 6 MWp (siehe Tabelle in An
lage).
Die Förderanträge für Stecker-Solargeräte (auch so genannte „Balkonkraftwer
ke“) im Modul 13 erfolgten etwa jeweils zur Hälfte von Eigentümer*innen und
Mieter*innen. Der Anteil von Bonn-Ausweis-Inhaber*innen lag bei gut drei Pro
zent. Für diesen Personenkreis ist die maximale Förderhöhe besonders hoch
und umfasst dann meist auch einen Speicher, der mitangeschafft wurde. DasSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fördermodul M13 ist das Einzige, bei dem auch Mietende direkt von der städti
schen Förderung partizipieren können.
Die Zahl, sowie die Leistung der installierten geförderten Stecker-Solarmodule,
hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Waren es früher standardmäßig
zwei Solarmodule, werden nun häufig drei oder vier Solarmodule installiert.
Aufgrund gesetzlicher Änderung mit dem Solarpaket II der Bundesregierung
sind nun auch Wechselrichter mit einer Leistung von 800 Wp Ausgangsleistung
und eine Gesamt-Modulleistung von 2000 Wp für Stecker-Solargeräte zugelas
sen. Dem wurde auch mit der novellierten Förderrichtlinie zum 1.8.2025 Rech
nung getragen, die sich nun bei der Förderhöhe an der installierten Modulleis
tung orientiert.
Das stark nachgefragte Modul 1 („Macht-die-Dächer-voll“) fördert Eigentü
mer*innen von Einfamilienhäusern. Das Modul ist so ausgelegt, dass eine
Dachvollbelegung zur Erhöhung der Solarstromproduktion (und nicht der Wirt
schaftlichkeit) für die Förderfähigkeit verlangt wird. Das Förderprogramm Sola
res Bonn trägt mit dem Modul 1 maßgeblich dazu bei, die Erzeugung von So
larstrom zu maximieren, indem die Dachflächen in Bonn maximal genutzt wer
den und keine potenziell belegbare Dachfläche freibleibt.
Bei den Modulen M2 (Wohngebäude ab vier Wohneinheiten) und M6 (Nicht
wohngebäude) wurde z.T. die Höchstsumme von 25.000 Euro bewilligt. Im För
dermodul 2 betraf dies vor allem Anträge von großen Wohnungseigentümer-
gemeinschaften (WEGs). Bei diesen beiden Modulen wird deutlich, dass weni
ge große Förderanträge einen erheblichen Anteil der Haushaltsmittel binden.
57 Anträge (d.h. acht Prozent der Anträge im Jahr 2026 binden 51 Prozent der
Fördersumme von 1 Mio. Euro).
Vergleich zu den Vorjahren
Im Vergleich zu 2025 war der Fördertopf im Jahr 2026 in Höhe von jeweils ei
ner Millionen Euro schneller ausgeschöpft (Antragsstopp in 2025: 9.10.2025 –
Antragsstopp in 2026: 9.6.2026). Dies begründet sich zum einen dadurch, dass
zu Beginn des Jahres 2026 viele Antragstellende ihren Antrag „nachgeholt“
haben, die im Zeitraum 10.10.-31.12.2025 keinen Antrag stellen konnten. Zum
anderen war mit Beginn des Irankrieges und steigenden Energiepreisen ab
März 2026 ein spürbarer Anstieg des Antragsaufkommens zu verzeichnen.
Förderprogramm als kommunales Instrument
Das Förderprogramm „Solares Bonn“ war eine erfolgreiche Ankermaßnahme,
um Bonnerinnen und Bonnern auf das Thema „Energiewende“ aufmerksam zu
machen, über das Thema zu informieren und Veranstaltungen durchzuführen.
In persönlichen Gesprächen mit der Bonner Bürgerschaft sowie in Telefonaten
über die Hotline „Solares Bonn“ wurde ein sehr positives Feedback zum För
derprogramm verzeichnet. Es gab sowohl nach dem Antragsstopp im Jahr
2025 als auch ab Juni 2026 zahlreiche Anfragen, ob und wann die städtische
PV-Förderung wiederaufgenommen werden kann.
Das Förderprogramm Solares Bonn ist ein wichtiges kommunales Instrument,
welches darüber hinaus auch direkt dazu beigetragen hat, den Ausbau der er
neuerbaren Energien in Bonn voranzutreiben. So diente das Förderprogramm
auch dazu, mittels Kampagnen, Vorträgen z.B. bei der VHS und auf städtischen
Veranstaltungen, sowie im Rahmen von Beratungen der Bonner Energie Agen
tur für das Thema zu sensibilisieren und den Anstoß für Bonnerinnen und Bon
ner zu geben, sich mit den persönlichen Möglichkeiten der EnergieversorgungSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auseinanderzusetzen. Dem Förderprogramm Solares Bonn wird insgesamt
eine wichtige „Türöffner-Funktion“ im Kontakt mit der Bonner Bürgerschaft zu
geschrieben.
Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem städtischen Förderprogramm die
Arbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger unterstützt wird, zum Beispiel den
Balkonscouts (https://www.bv-vilich-mueldorf.de/solarberatung/).
Für das lokale Handwerk im Bereich Solarenergie war die städtische Förderung
in der Vergangenheit ein wichtiger Faktor in den Beratungsgesprächen bei
Kundenanfragen.
Ausblick
Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bonn wird das Förderpro
gramm ab 2027 nicht in vergleichbarer Form wie in den letzten Jahren weiter
geführt werden können. Die Verwaltung wird einen Vorschlag vorlegen, wie
eine Bonner Klimaförderung künftig gestaltet werden könnte. Eine entspre
chende Beschlussvorlage ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
Anlage/n
1 Anlage Solares Bonn (öffentlich)Seite 3 von 4
Amt für Umwelt und Stadtgrün Anlage zur Mitteilungsvorlage Solares Bonn
Bundesstadt Bonn
Übersicht der eingegangenen Anträge im Förderprogramm Solares Bonn 2026 (1.1.-9.6.2026)
Fördermodul Zahl
Anträge
Prozent aller Anträge
M1 (PV auf Wohngebäuden bis 3 WE) 343 42,61
M2 (PV auf Wohngebäuden ab 4 WE) 41 5,09
M3 (PV im geförderten Wohnungsbau) 0 0
M4 (PV an Fassaden) 18 2,24
M5 (Denkmalgerechte PV) 19 2,36
M6 (PV auf Nichtwohngebäuden) 16 1,99
M7 (Dachgutachten PV ready) 28 3,48
M8 (PV auf Freiflächen) 8 0,99
M9 (Bonusmodul Mieterstrom+GGV)* *24 Durch Basismodul abgebildet
M10 (Bonusmodul Solargründach)* *6 Durch Basismodul abgebildet
M11 (PVT-Anlagen) 2 0,25
M12 (Solarthermieanlagen) 1 0,12
M13 („Balkonkraftwerke“) 329 40,87
Gesamt 805 100
*=Zahl mit Basismodul eingerechnet
Übersicht bewilligte Leistung in kWp und bewilligte Summen in Euro pro Fördermodul
Fördermodul Anzahl Bewilligte Leistung in
kWp
Bewilligte Summe in
Euro
M1 299 3.363,79 322.056,70
M2 41 1.130,02 397.786,75
M3 0 0 0
M4 16 153,49 28.358,60
M5 16 188,71 34.695,90
M6 16 533,07 112.932,40
M7 25 Keine Leistung verknüpft 18.766,72
M8 7 52,76 9.952,20
M9 21* Bonusmodul* *
M10 3* Bonusmodul* 864,00
M11 2 12,60 5.780,00
M12 0 0 0
M13 291 389,07 65.954,81
Gesamt 713 5.823,51 997.148,08
*= Bei den Bonusmodulen M9 und M10 ist die Zahl und Leistung bereits im Basismodul
enthalten. Die bewilligte Summe mit Modul 9 unterliegt z.T. der Deckelung auf
Höchstbetrag (25.000 Euro je Antrag), daher ist der Anteil M9 hier nicht darstellbar.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de