261682 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht zum Förderprogramm Solares Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261682
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Vilich Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261682 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sachstandsbericht zum Förderprogramm Solares Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Anlässlich der hohen Nachfrage im Förderprogramm Solares Bonn und des damit verbundenen frühzeitigen Aussetzens des Programms aufgrund ausge schöpfter Haushaltsmittel im Jahr 2026 berichtet die Verwaltung rückblickend über die Entwicklung und den Erfolg des Förderprogramms. Beschlusslage Das Förderprogramm Solares Bonn ist ein wichtiger Baustein vor dem Hinter grund der Beschlüsse zur Klimaneutralität (vgl. DS 190232), dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS 190114) und dem Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan (vgl. DS 222006). Das Förderprogramm trat erstmals in Kraft zum 13.9.2021 (vgl. DS 201342 und DS 210674). Zum 1.7.2022, 1.1.2023, 1.4.2023, 1.1.2024 und 1.8.2025 wurden jeweils aktualisierte Förderrichtlinien beschlossen (vgl. DS 253058). Antragssituation im Jahr 2026 Die in Anlage beigefügten Tabellen zeigen eine Übersicht über die eingegan genen Anträge im Förderprogramm im Jahr 2026 sowie die Verteilung auf die Module des Programms. Außerdem ist in der Anlage dargestellt, welche Leis tung bewilligt wurde und welche Zuschüsse je Modul ausgezahlt wurden. Aufgrund der sehr großen Nachfrage im Förderprogramm Solares Bonn waren die verfügbaren Haushaltsmittel am 9.6.2026 für die Zuschussförderung er schöpft. Die Möglichkeit der Antragstellung wurde gestoppt. Im Jahr 2026 stan den Haushaltsmittel in Höhe von einer Millionen Euro zur Verfügung, die nun mehr in Bescheiden gebunden und teilweise ausgezahlt sind. Vom 1.1. bis 9.6.2026 sind 805 Förderanträge eingegangen. Dies entspricht einer beantragten Leistung von insgesamt knapp 6 MWp (siehe Tabelle in An lage). Die Förderanträge für Stecker-Solargeräte (auch so genannte „Balkonkraftwer ke“) im Modul 13 erfolgten etwa jeweils zur Hälfte von Eigentümer*innen und Mieter*innen. Der Anteil von Bonn-Ausweis-Inhaber*innen lag bei gut drei Pro zent. Für diesen Personenkreis ist die maximale Förderhöhe besonders hoch und umfasst dann meist auch einen Speicher, der mitangeschafft wurde. DasSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fördermodul M13 ist das Einzige, bei dem auch Mietende direkt von der städti schen Förderung partizipieren können. Die Zahl, sowie die Leistung der installierten geförderten Stecker-Solarmodule, hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Waren es früher standardmäßig zwei Solarmodule, werden nun häufig drei oder vier Solarmodule installiert. Aufgrund gesetzlicher Änderung mit dem Solarpaket II der Bundesregierung sind nun auch Wechselrichter mit einer Leistung von 800 Wp Ausgangsleistung und eine Gesamt-Modulleistung von 2000 Wp für Stecker-Solargeräte zugelas sen. Dem wurde auch mit der novellierten Förderrichtlinie zum 1.8.2025 Rech nung getragen, die sich nun bei der Förderhöhe an der installierten Modulleis tung orientiert. Das stark nachgefragte Modul 1 („Macht-die-Dächer-voll“) fördert Eigentü mer*innen von Einfamilienhäusern. Das Modul ist so ausgelegt, dass eine Dachvollbelegung zur Erhöhung der Solarstromproduktion (und nicht der Wirt schaftlichkeit) für die Förderfähigkeit verlangt wird. Das Förderprogramm Sola res Bonn trägt mit dem Modul 1 maßgeblich dazu bei, die Erzeugung von So larstrom zu maximieren, indem die Dachflächen in Bonn maximal genutzt wer den und keine potenziell belegbare Dachfläche freibleibt. Bei den Modulen M2 (Wohngebäude ab vier Wohneinheiten) und M6 (Nicht wohngebäude) wurde z.T. die Höchstsumme von 25.000 Euro bewilligt. Im För dermodul 2 betraf dies vor allem Anträge von großen Wohnungseigentümer- gemeinschaften (WEGs). Bei diesen beiden Modulen wird deutlich, dass weni ge große Förderanträge einen erheblichen Anteil der Haushaltsmittel binden. 57 Anträge (d.h. acht Prozent der Anträge im Jahr 2026 binden 51 Prozent der Fördersumme von 1 Mio. Euro). Vergleich zu den Vorjahren Im Vergleich zu 2025 war der Fördertopf im Jahr 2026 in Höhe von jeweils ei ner Millionen Euro schneller ausgeschöpft (Antragsstopp in 2025: 9.10.2025 – Antragsstopp in 2026: 9.6.2026). Dies begründet sich zum einen dadurch, dass zu Beginn des Jahres 2026 viele Antragstellende ihren Antrag „nachgeholt“ haben, die im Zeitraum 10.10.-31.12.2025 keinen Antrag stellen konnten. Zum anderen war mit Beginn des Irankrieges und steigenden Energiepreisen ab März 2026 ein spürbarer Anstieg des Antragsaufkommens zu verzeichnen. Förderprogramm als kommunales Instrument Das Förderprogramm „Solares Bonn“ war eine erfolgreiche Ankermaßnahme, um Bonnerinnen und Bonnern auf das Thema „Energiewende“ aufmerksam zu machen, über das Thema zu informieren und Veranstaltungen durchzuführen. In persönlichen Gesprächen mit der Bonner Bürgerschaft sowie in Telefonaten über die Hotline „Solares Bonn“ wurde ein sehr positives Feedback zum För derprogramm verzeichnet. Es gab sowohl nach dem Antragsstopp im Jahr 2025 als auch ab Juni 2026 zahlreiche Anfragen, ob und wann die städtische PV-Förderung wiederaufgenommen werden kann. Das Förderprogramm Solares Bonn ist ein wichtiges kommunales Instrument, welches darüber hinaus auch direkt dazu beigetragen hat, den Ausbau der er neuerbaren Energien in Bonn voranzutreiben. So diente das Förderprogramm auch dazu, mittels Kampagnen, Vorträgen z.B. bei der VHS und auf städtischen Veranstaltungen, sowie im Rahmen von Beratungen der Bonner Energie Agen tur für das Thema zu sensibilisieren und den Anstoß für Bonnerinnen und Bon ner zu geben, sich mit den persönlichen Möglichkeiten der EnergieversorgungSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) auseinanderzusetzen. Dem Förderprogramm Solares Bonn wird insgesamt eine wichtige „Türöffner-Funktion“ im Kontakt mit der Bonner Bürgerschaft zu geschrieben. Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem städtischen Förderprogramm die Arbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger unterstützt wird, zum Beispiel den Balkonscouts (https://www.bv-vilich-mueldorf.de/solarberatung/). Für das lokale Handwerk im Bereich Solarenergie war die städtische Förderung in der Vergangenheit ein wichtiger Faktor in den Beratungsgesprächen bei Kundenanfragen. Ausblick Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bonn wird das Förderpro gramm ab 2027 nicht in vergleichbarer Form wie in den letzten Jahren weiter geführt werden können. Die Verwaltung wird einen Vorschlag vorlegen, wie eine Bonner Klimaförderung künftig gestaltet werden könnte. Eine entspre chende Beschlussvorlage ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Anlage/n 1 Anlage Solares Bonn (öffentlich)Seite 3 von 4 Amt für Umwelt und Stadtgrün Anlage zur Mitteilungsvorlage Solares Bonn Bundesstadt Bonn Übersicht der eingegangenen Anträge im Förderprogramm Solares Bonn 2026 (1.1.-9.6.2026) Fördermodul Zahl Anträge Prozent aller Anträge M1 (PV auf Wohngebäuden bis 3 WE) 343 42,61 M2 (PV auf Wohngebäuden ab 4 WE) 41 5,09 M3 (PV im geförderten Wohnungsbau) 0 0 M4 (PV an Fassaden) 18 2,24 M5 (Denkmalgerechte PV) 19 2,36 M6 (PV auf Nichtwohngebäuden) 16 1,99 M7 (Dachgutachten PV ready) 28 3,48 M8 (PV auf Freiflächen) 8 0,99 M9 (Bonusmodul Mieterstrom+GGV)* *24 Durch Basismodul abgebildet M10 (Bonusmodul Solargründach)* *6 Durch Basismodul abgebildet M11 (PVT-Anlagen) 2 0,25 M12 (Solarthermieanlagen) 1 0,12 M13 („Balkonkraftwerke“) 329 40,87 Gesamt 805 100 *=Zahl mit Basismodul eingerechnet Übersicht bewilligte Leistung in kWp und bewilligte Summen in Euro pro Fördermodul Fördermodul Anzahl Bewilligte Leistung in kWp Bewilligte Summe in Euro M1 299 3.363,79 322.056,70 M2 41 1.130,02 397.786,75 M3 0 0 0 M4 16 153,49 28.358,60 M5 16 188,71 34.695,90 M6 16 533,07 112.932,40 M7 25 Keine Leistung verknüpft 18.766,72 M8 7 52,76 9.952,20 M9 21* Bonusmodul* * M10 3* Bonusmodul* 864,00 M11 2 12,60 5.780,00 M12 0 0 0 M13 291 389,07 65.954,81 Gesamt 713 5.823,51 997.148,08 *= Bei den Bonusmodulen M9 und M10 ist die Zahl und Leistung bereits im Basismodul enthalten. Die bewilligte Summe mit Modul 9 unterliegt z.T. der Deckelung auf Höchstbetrag (25.000 Euro je Antrag), daher ist der Anteil M9 hier nicht darstellbar.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de