261678 · Informationsbrief
Informationsbrief - private Entwässerungsanlagen Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 261678
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Am Michaelshof Hauptort
- Am Fronhof
- Theaterplatz
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Eigentümervertreterinnen und -vertreter sowie Erbbauberechtigten im Entwicklungsgebiet Innenstadt Bad Godesberg (Am Fronhof, Theaterplatz, Am Michaelshof) ISEK - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg Ihre private Entwässerungsanlage Sehr geehrte Damen und Herren, im Februar 2020 wurde vom Bonner Stadtrat ein Masterplan für das ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) für die Innenstadt in Bad Godesberg beschlossen. Es dient als Leitfaden, um die Innenstadt von Bad Godesberg städtebaulich aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und Fördermittel für den Klimaschutz sowie die Umgestaltung des öffentlichen Raums zu sichern In Vorbereitung dieser Maßnahme wenden wir uns als Tiefbauamt in Bezug auf Ihre Haus- und Grundstücksentwässerung an Sie als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer. Das Projekt wird im Untergrund starten, das heißt zunächst müssen öffentliche Kanäle umgelegt, saniert und neu errichtet werden. In diesem Zuge möchten wir über die gesetzliche Pflicht informieren, die in diesem Zusammenhang Sie als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer betrifft: Die Entwässerungssatzung der Bundesstadt Bonn vom 18. Dezember 2017 verweist in §16 auf die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW 2013. Dort ist geregelt, dass Grundstücksentwässerungsanlagen nach den bauaufsichtlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 1986) hergestellt und betrieben werden müssen. Die Herstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen obliegen dem Anschlussverpflichteten, also Ihnen. In Bonn steht Ihr Anschlusskanal bis zur öffentlichen Abwasseranlage der Entwässerungssatzung entsprechend in Ihrem Privateigentum. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre private Entwässerungsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Trotzdem empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre private Abwasserleitung von einem Fachunternehmen auf den derzeitigen Zustand prüfen zu lassen. Bei Schäden an der Anschlussleitung muss die Sanierung von Ihnen beauftragt werden. Die Kosten sind durch Sie zu tragen. Sollte bei den Bauarbeiten zum ISEK-Projekt festgestellt werden, dass die privaten Anschlussleitungen gebrochen oder sanierungsbedürftig sind, müssen diese von Ihnen alsSeite 1 von 2 Eigentümerin/Eigentümer der Leitung unverzüglich VOR dem Verschließen der endgültigen Oberfläche wiederhergestellt beziehungsweise fachgerecht saniert werden. WICHTIG: Nach der abschließenden Herstellung der Pflasterflächen in der Fußgängerzone gilt ein Aufbruchverbot der Oberflächen von 5 Jahren. Dies hat zur Folge, dass Reparaturen an privaten Abwasserleitungen im entsprechenden Bereich nur noch über einen Stollenbau realisiert werden können, was für Sie weitaus höhere Kosten verursacht. Hinweis: Erforderliche Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum, zum Beispiel unter Gehweg und Straße, und der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dürfen nur durch ein von der Stadt Bonn zugelassenes Tiefbauunternehmen erfolgen. Eine Firmenliste mit den von der Stadt Bonn zugelassenen Tiefbauunternehmen lege ich diesem Schreiben bei. Für Fragen zu Ihrem Hausanschluss steht Ihnen das Team der Technischen Beratung Grundstücksentwässerung unter Hausanschluss@Bonn.de zur Verfügung. Zum Nachlesen: Entwässerungssatzung https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen- stadtgestaltung/entwaesserungssatzung.php Liste der zugelassenen Tiefbauunternehmen https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen- bauen/liste-zugelassener-tiefbauer.php Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im September 2026 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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