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261678 · Informationsbrief

Informationsbrief - private Entwässerungsanlagen Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg

Nummer
261678
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
08.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Am Michaelshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Eigentümervertreterinnen und -vertreter
sowie Erbbauberechtigten im Entwicklungsgebiet Innenstadt Bad Godesberg (Am Fronhof,
Theaterplatz, Am Michaelshof)
ISEK - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg
Ihre private Entwässerungsanlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2020 wurde vom Bonner Stadtrat ein Masterplan für das ISEK (Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept) für die Innenstadt in Bad Godesberg beschlossen. Es dient
als Leitfaden, um die Innenstadt von Bad Godesberg städtebaulich aufzuwerten, die
Aufenthaltsqualität zu steigern und Fördermittel für den Klimaschutz sowie die Umgestaltung des
öffentlichen Raums zu sichern
In Vorbereitung dieser Maßnahme wenden wir uns als Tiefbauamt in Bezug auf Ihre Haus- und
Grundstücksentwässerung an Sie als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer.
Das Projekt wird im Untergrund starten, das heißt zunächst müssen öffentliche Kanäle umgelegt,
saniert und neu errichtet werden. In diesem Zuge möchten wir über die gesetzliche Pflicht
informieren, die in diesem Zusammenhang Sie als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer
betrifft:
Die Entwässerungssatzung der Bundesstadt Bonn vom 18. Dezember 2017 verweist in §16 auf die
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW 2013. Dort ist geregelt, dass
Grundstücksentwässerungsanlagen nach den bauaufsichtlichen Bestimmungen und allgemein
anerkannten Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 1986) hergestellt und betrieben werden müssen.
Die Herstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen obliegen dem Anschlussverpflichteten,
also Ihnen. In Bonn steht Ihr Anschlusskanal bis zur öffentlichen Abwasseranlage der
Entwässerungssatzung entsprechend in Ihrem Privateigentum.
Wir gehen davon aus, dass sich Ihre private Entwässerungsanlage in einem ordnungsgemäßen
Zustand befindet.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre private Abwasserleitung von einem Fachunternehmen
auf den derzeitigen Zustand prüfen zu lassen. Bei Schäden an der Anschlussleitung muss die
Sanierung von Ihnen beauftragt werden. Die Kosten sind durch Sie zu tragen.
Sollte bei den Bauarbeiten zum ISEK-Projekt festgestellt werden, dass die privaten
Anschlussleitungen gebrochen oder sanierungsbedürftig sind, müssen diese von Ihnen alsSeite 1 von 2
Eigentümerin/Eigentümer der Leitung unverzüglich VOR dem Verschließen der endgültigen
Oberfläche wiederhergestellt beziehungsweise fachgerecht saniert werden.
WICHTIG:
Nach der abschließenden Herstellung der Pflasterflächen in der Fußgängerzone gilt ein
Aufbruchverbot der Oberflächen von 5 Jahren. Dies hat zur Folge, dass Reparaturen an privaten
Abwasserleitungen im entsprechenden Bereich nur noch über einen Stollenbau realisiert werden
können, was für Sie weitaus höhere Kosten verursacht.
Hinweis:
Erforderliche Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum, zum Beispiel unter Gehweg und Straße, und
der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dürfen nur durch ein von der Stadt Bonn
zugelassenes Tiefbauunternehmen erfolgen. Eine Firmenliste mit den von der Stadt Bonn
zugelassenen Tiefbauunternehmen lege ich diesem Schreiben bei.
Für Fragen zu Ihrem Hausanschluss steht Ihnen das Team der Technischen Beratung
Grundstücksentwässerung unter Hausanschluss@Bonn.de zur Verfügung.
Zum Nachlesen:
Entwässerungssatzung https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen-
stadtgestaltung/entwaesserungssatzung.php
Liste der zugelassenen Tiefbauunternehmen https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen-
bauen/liste-zugelassener-tiefbauer.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im September 2026
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de