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261677-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zum Doppelhaushalt 2025/2026 hier: Bewirtschaftungsjahr 2026/Fragenkatalog der SPD-Fraktion und FDP-Gruppe

Nummer
261677-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 28.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261677 Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zum Doppelhaushalt 2025/2026 hier: Bewirtschaftungsjahr 2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261677-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zum
Doppelhaushalt 2025/2026
hier: Bewirtschaftungsjahr 2026/Fragenkatalog der
SPD-Fraktion und FDP-Gruppe
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen der SPD-Fraktion und der
FDP-Gruppe wie folgt:
1. Der Quartalsbericht I/2026 wies eine Prognose von −171,2 Mio. EUR
aus, der Quartalsbericht II/2026 eine Prognose von −167,5 Mio. EUR. Die
Lage hat sich zwischen den Berichten um 3,7 Mio. EUR verbessert.
Welche konkrete Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen im Sinne
des § 25 KomHVO hat die Sperre erforderlich gemacht, die im Mai/Juni
noch nicht vorlag?
Prognosen zu Beginn eines Haushaltsjahres sind naturgemäß mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25
KomHVO stellt einen erheblichen Eingriff in die Bewirtschaftung eines vom Rat
beschlossenen Haushalts dar. Aus Sicht der Verwaltung muss ein solcher
Schritt daher auf einer belastbaren und hinreichend validierten Datenbasis
beruhen. Während der Quartalsbericht I/2026 erste Hinweise auf eine deutliche
Verschlechterung der Haushaltslage lieferte, bestätigt der Quartalsbericht
II/2026 diese Entwicklung und verdichtet die Erkenntnisse zu den tatsächlichen
Ertrags- und Aufwandsabweichungen. Erst mit dieser Bestätigung der
negativen Haushaltsentwicklung lagen die Voraus-setzungen vor, die eine
Haushaltssperre als angemessene und verantwortbare Steuerungsmaßnahme
rechtfertigen. Auch deshalb wurde die Sperre im Vorfeld intensiv im
Verwaltungs-vorstand diskutiert und einheitlich zum jetzigen Zeitpunkt
unterstützt.
Aufwandssteigerungen:Seite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wie im Ratsnewsletter Nr. 267 dargestellt, haben sich die Aufwendungen
insbesondere im So-zialbereich drastisch verschlechtert. Insbesondere betrifft
dies die Leistungsarten Hilfen zur Erziehung stationär und ambulant. Einen
erheblichen Mehrbedarf hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie für den
Bereich (Aufwendungen) der Integrationsassistenz mitgeteilt. Daneben besteht
zwischen dem verabschiedeten Wirtschaftsplan des SGB und dem städtischen
Haushalt eine Differenz i.H.v. rd. 19 Mio. EUR. Dies ist immer dann der Fall,
wenn Mehrbedarfe beim SGB bekannt werden, die nicht mehr im
verabschiedeten Haushaltsplan der Bundesstadt Bonn nachgezogen werden
können. Zudem wurden weitere Beschlüsse des Rates berücksichtigt, die
Mehraufwendungen verursachen und zum Zeitpunkt des Q1-Berichtes nicht
prognostizierbar waren. Hier sind die Beschlüsse des 19 EUR-Tickets und der
freie Eintritt in städtische Bäder während der Sommerferien zu nennen.
Ertragseinbußen:
Daneben fallen ca. 10 Mio. EUR an geplanten Erträgen für die
Flüchtlingsunterbringung weg, die ebenfalls im SGB vereinnahmt werden
sollten, aber für 2026 nicht eingehen werden. Dies war auch schon im Jahr
2025 der Fall.
Die Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2026 wurden bereits im 1.
Quartalsbericht mit Mindererträgen von 3,8 Mio. EUR berücksichtigt. Mit ca. 8
Mio. EUR werden sich die Mindereinnahmen durch den Beschluss des Rates
zum einheitlichen Hebesatz auf 680 Punkte (Grundsteuer B) auswirken.
Die finanzielle Situation, die im Quartalsbericht beschrieben wurde, hat sich
durch aktuelle Entwicklungen weiter erheblich verschärft und hat auch
Auswirkungen auf den aktuell aufzustellenden Haushaltsplanentwurf
2027/2028. Insbesondere führen die gegenüber der Mittelfristplanung 2027 um
35,6 Mio. EUR reduzierten Schlüsselzuweisungen im Rahmen des GFG 2027
zu zusätzlichen Belastungen, die sich auch in den Folgejahren fortsetzen
werden. Hinzu kommen die vom LVR geplanten historischen Erhöhungen der
Landschaftsumlage mit einer Mehrbelastung von 12,3 Mio. EUR gegenüber der
Mittelfristplanung 2027, die sich ebenfalls in den Folgejahren fortsetzen
werden. Darüber hinaus zeichnen sich weiterhin steigende kurz- und
langfristige Zinssätze ab. Zusätzliche Haushaltsbelastungen infolge der
Sperrung der Nordbrücke verschärfen die Lage ebenfalls. Vor diesem
Hintergrund ist derzeit nicht davon auszugehen, dass sich die finanzielle
Situation der Stadt in absehbarer Zeit verbessert.
Der positive Effekt der geplanten Bundes-Altschuldenhilfe, mit der der Bund die
Kommunen in den Jahren 2026 bis 2029 entlasten möchte (Mitteilung des
Städtetages vom 15.09), führt für die Bundesstadt Bonn voraussichtlich zu
einem jährlichen Einnahmeeffekt von rund 7,3 Mio. EUR. Ob sich diese
Entlastung auch in entsprechender Höhe auf die Ergebnisrechnung auswirkt,
bleibt abzuwarten, da das Land hierzu bislang keine abschließenden
Regelungen getroffen hat. Sollte der Entlastungsbetrag ausschließlich für
Tilgungszwecke eingesetzt werden dürfen, würde der Ergebnishaushalt
lediglich in Höhe derjenigen Zinsaufwendungen entlastet, die ohne dieSeite 2 von 11
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zusätzliche Tilgung angefallen wären.
2. Weshalb wurde nicht bereits im Haushalt mit einem Defizit von 123 Mio.
EUR eine Haushaltssperre verhängt?
Mit Schreiben vom 15.05.2025 hat die Kommunalaufsicht den Haushalt der
Bundesstadt Bonn in der verabschiedeten Fassung des Rates genehmigt.
Danach genehmigt die Bezirksregierung die Entnahme von 5% des
Eigenkapitals aus der Allgemeinen Rücklage und der Zuführung des weiteren
Defizites in den Verlustvortrag. Einer Bewirtschaftung unter Anwendung der
stringen-ten Bewirtschaftungsverfügung 2026 stand somit nichts im Wege.
Gemäß § 25 Absatz 2 KomHVO NRW ergibt sich das Erfordernis zum Erlass
einer haushaltswirtschaftlichen Sperre durch die Entwicklung im Rahmen der
Bewirtschaftung. Im Haushaltsplan geplante Fehlbeträge sind kein
hinreichender Grund.
3. Welchen Konsolidierungsbeitrag in Euro soll die Sperre im
Haushaltsjahr 2026 erbringen? Bitte aufgeschlüsselt nach Sach- und
Dienstleistungen, Zuschüssen und sonstigen Positionen.
Wie in der Sitzung der Fraktionsgeschäftsführenden am 07.09.2026 dargestellt,
liegt die Verantwortung der Bewirtschaftung bei den Budgetverantwortlichen.
Hier sind die engen Regeln anzuwenden, die dort geregelt und auch in der
Anlage zu DS 261677 exemplarisch beschrieben werden. Die erwartete
Reduzierung des Fehlbetrages wurde in einem einstelligen Mio.-EUR-Bereich
genannt. Die Haushaltssperre dient grundsätzlich auch der Stabilisierung und
somit keiner weiteren Verschlechterung der Haushaltsbewirtschaftung.
4. Von den prognostizierten 99,2 Mio. EUR Mehraufwand entfallen 56,7
Mio. auf Transferaufwendungen, 31,9 Mio. auf Personal und 6,8 Mio. auf
Abschreibungen. Welcher Anteil der Verschlechterung ist durch eine
Sperre überhaupt beeinflussbar?
Durch die Sperre sind alle Kostenarten beeinflussbar, die nicht unter das
Kriterium Unabweisbarkeit/Unaufschiebbarkeit fallen. Der überwiegende Teil
der Verschlechterung entfällt auf Po-sitionen, die kurzfristig nicht oder nur sehr
begrenzt steuerbar sind. Eine Haushaltssperre kann die Ursachen der
Verschlechterung nicht beseitigen, wohl aber zusätzliche Belastungen
verhindern und die Entwicklung des Fehlbetrags dämpfen.
5. Die Prognose −167,5 Mio. EUR unterstellt bereits 70 Mio. EUR nicht
ergebniswirksame Haushaltsreste. Ist der in der Sperre angeordnete
Verzicht auf Ermächtigungsübertragungen darin bereits enthalten oder
kommt er hinzu? Falls er hinzukommt: Um welchen Betrag verbessert
sich die Prognose?Seite 3 von 11
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Prognose der Bundesstadt Bonn unterstellt, dass die Ansätze nicht
komplett ergebnisrelevant im Jahr 2026 abließen. Aus der Erfahrung der
vergangenen Jahre wird sich dieser Betrag auf ca. 70 Mio. EUR belaufen und
ist, wie bereits im Bericht zum 1. Quartal, bereits eingerechnet, so dass es beim
prognostizierten Fehlbetrag von 167,5 Mio. EUR bleiben wird. Die Bildung von
Ermächtigungsübertragungen hat keinen Einfluss auf das Jahresergebnis. Erst
die Inanspruchnahme der übertragenen Mittel hat Auswirkungen auf das
Jahresergebnis.
6. Der Kassenkreditbestand ist von 995 Mio. EUR (31.12.2025) über 910
Mio. EUR (30.06.2026) auf 838 Mio. EUR (31.08.2026) gesunken. Worin
besteht die neue Liquiditätsgefahr, die in der Information vom 07.09.2026
als Begründung angeführt wird?
Der Rückgang des Kassenkreditbestandes von 995 Mio. EUR zum 31.12.2025
auf 838 Mio. EUR zum 31.08.2026 ist wesentlich durch Sondereffekte
beeinflusst und lässt für sich genommen keine Aussage über die zukünftige
Liquiditätsentwicklung zu.
Im Jahr 2026 wirkten insbesondere folgende liquiditätsentlastende Effekte,
wobei im Februar 2026 ein Liquiditätsvolumen in Höhe von 1.125 Mio. EUR
erreicht wurde:
• Übernahme von 225 Mio. EUR Kassenkrediten durch das Land NRW im
Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes im Februar.
• Nachträgliche Vereinnahmung von rund 50 Mio. EUR Grundsteuer im August
2026.
• Aufnahme eines Nachhaltigkeitsschuldscheins im Mai 2026 über rund 150
Mio. EUR und die damit verbundene Vorfinanzierung von
Investitionsmaßnahmen, wodurch Kassenkredite ersetzt werden konnten.
Die in der Information vom 07.09.2026 angesprochene Liquiditätsgefahr ergibt
sich aus der Erhöhung des Defizits im aktuellen Haushaltsjahr sowie den
erwarteten zukünftigen Entwicklungen der Zahlungsströme. Durch geringere
Erträge aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, höhere Belastungen aus der
Landschaftsumlage sowie steigende Zinsaufwendungen aufgrund steigen-der
Zinssätze und zusätzlicher Schulden verschlechtert sich die laufende
Finanzierungs- und Liquiditätssituation, im Vergleich zum Haushalt 2025/ 2026
und der mittelfristigen Finanzplanung, weiter. Ohne entsprechende
Gegensteuerungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass die laufenden
Defizite bzw. die geplanten Defizite weiter steigen und damit künftig das
Volumen der Kassenkredite weiter ansteigt.
7. Wurde die angestrebte Rückerstattung der Beiträge aus dem
Rettungsdienst (Erstattung Leerfahrten) bereits in die Prognose
einbezogen?
Nach der Einigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen wird es – wieSeite 4 von 11
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auch in der FVB am 07.09.2026 durch den zuständigen Dezernenten erläutert,
zu keinen Ertragsausfällen oder Ertragssteigerungen kommen. Diese
Erwartung war auch in der Prognose gespiegelt.
8. Der Personalmehraufwand von 31,9 Mio. EUR wird überwiegend mit der
geänderten Buchungssystematik bei den Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden begründet. Wie hoch ist der Anteil der
Systematikumstellung, wie hoch der Anteil der Versorgungsauf-
wendungen?
Der prognostizierte überplanmäßige Personalaufwand, der auf die Umstellung
der Buchungssystematik bei den Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
und geleistete Überstunden entfällt, beträgt rund 24 Millionen Euro.
Der prognostizierte überplanmäßige Personalaufwand, der auf die
Versorgungsaufwendungen entfällt, beträgt rund 1 Million Euro.
Wie stellt sich die Personalkostenentwicklung bereinigt um die
Umstellung gegenüber Plan und Vorjahr dar?
In der bereinigten Quartalsprognose werden die Planansätze für die Personal-
und Versorgungsaufwendungen bis zum Jahresende um Voraussichtlich rund 8
Millionen Euro überschritten.
Die Hauptursache liegt in den weiterhin steigenden Beihilfezahlungen sowie
gestiegene Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen aus einer Reihe von Einzelposten
zusammensetzen, die im Jahresverlauf schwanken und sich in Teilen (z.B.
Höhe der Beihilfezahlungen) kaum beeinflussen lassen. Sodass es auch im
weiteren Jahresverlauf noch zu deutlichen Veränderungen kommen kann.
Zudem wurde davon ausgegangen, dass die Planansätze für die
personalbedingten Rückstel-lungen genau eingehalten werden, da eine
unterjährige Berechnung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. In den
letzten Jahren lagen sie jedoch unter dem Planansatz, sodass davon
auszugehen ist, dass sie erneut niedriger als geplant ausfallen werden.
Im Jahr 2025 wären die Aufwendungen für Personal und Versorgung, bereinigt
um die Buchungssystematik und davon ausgehend, dass die Planansätze für
nicht genommenen Urlaub und Überstunden genau eingehalten würden, um
rund 760.000 Euro überschritten worden.
9. Der Mehrertrag von 12,0 Mio. EUR bei den öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten wird auf Gebühren im Bereich Entwässerung
zurückgeführt. Handelt es sich um eine Kostenüberdeckung, die nach
dem KAG NRW in den Folgejahren auszugleichen ist? Wenn ja, wie wirdSeite 5 von 11
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sie im Jahresabschluss 2026 behandelt?
Ja. Diese Überdeckung werden dann ab der Gebührenberechnung 2028, die im
Herbst 2027 aufgestellt wird, nach dem KAG NRW in den Folgejahren
ausgeglichen.
Bei den prognostizierten Erträgen in Höhe von ca. 90,1 Mio. EUR handelt es
sich um den als Sollstellung gebuchten Betrag der Einnahmen 2026, der den
zu erwartenden Gebühreneinnahmen im Jahr 2026 entspricht. Dieser Betrag
entspricht auch ca. der Höhe nach dem in der 47. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührenordnung für das Jahr 2026 ermittelten
Gebührenaufkommen in Höhe von ca. 89,1 Mio. EUR.
Die Differenz in Höhe von ca. 12,1 Mio. EUR resultiert aus dem HH-Ansatz der
Erträge 2026 in Höhe von ca. 78,8 Mio. EUR. Dieser HH-Ansatz wurde 2024
bei der HH-Planung 2025/2026 zugrunde gelegt.
Eine mögliche Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus der
Betriebsabrechnung für das Jahr 2026. Die Betriebsabrechnung 2026 wird
Mitte 2027 erstellt. Hier werden die tatsächlichen Kosten den tatsächlichen
Einnahmen gegenübergestellt. Die Überdeckung wird als Sonderposten in der
Bilanz berücksichtigt und dann aufgelöst.
10. Wie wird dafür Sorge getragen, dass die Gewerbesteuereinnahmen als
wichtiger Einnahmeanteil zutreffender geplant werden?
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass für die Ertragsplanung und damit auch für
die Planung des Gewerbesteueraufkommens das kommunalrechtliche
Vorsichtsprinzip gilt. Auf dieser Basis verwendet die Verwaltung für die Planung
bzw. Prognose der Gewerbesteuer seit vielen Jahren ein bewährtes,
standardisiertes Verfahren, welches laufend weiterentwickelt wird.
Basis für die Prognose ist jeweils das aktuelle
Gewerbesteuervorauszahlungssoll. Dieses wird mit einem individuellen Bonner
Erhöhungsfaktor fortgeschrieben, welcher sich aus den durchschnittlichen
Veränderungen des Vorauszahlungssolls der letzten Jahre ableitet. Hierbei
bleiben Sondereffekte, also ungewöhnlich hohe Zu- und Abgänge, bei der
Durchschnittsberechnung unberücksichtigt. Darüber hinaus fließen in die
Prognose der Gewerbesteuer für Bonn die Ergebnisse des „Arbeitskreises
Steuerschätzung“, ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, der
zweimal jährlich tagt, mit ein.
Die Gewerbesteuer ist eine Steuerart, die – anders als die Grundsteuer – in
Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung stark schwankt. Da die Stadt
seitens der Finanzverwaltung und der gewerbesteuerzahlenden Unternehmen
keine VorabInformationen über sich abzeichnende Veränderungen erhält,
verbleibt bei diesen Prognosen naturgemäß immer ein gewisses
Abweichungsrisiko, welches aus Sicht der Bundesstadt Bonn sowohl positiv als
auch negativ ausfallen kann.Seite 6 von 11
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
11. Über Ausnahmen entscheiden Stadtkämmerei, Personaldezernent und
Dezernenten. Nach welchen Kriterien? In welcher Form und in welchem
Turnus wird der Rat bzw. werden die Fachausschüsse über erteilte und
versagte Ausnahmen informiert?
Anträge werden von der Kämmerei oder bei Bedarf vom Stadtkämmerer
und/oder VV beschlossen. Hierbei wird ein strenger Maßstab auf die sachliche
und zeitliche Unabweisbarkeit unter Berücksichtigung der Notwendigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Priorisierung gelegt. Es handelt sich bei der Erteilung von
Freigaben um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine gebündelte
Information an Gremien ist nicht vorgesehen. Die Stadt setzt auf eine
verantwortungsvolle Konsolidierung, ohne funktionierende und wichtige
Strukturen dauerhaft zu zerschlagen.
12. Welche Zuschussempfänger und Träger sind von der 80 %-Regelung
konkret betroffen und mit welchem Gesamtvolumen? Wurden sie bereits
informiert? Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass freie Träger
insbesondere in Jugendhilfe, Sozialem und Kultur durch eine unterjährige
Kürzung um 20 % in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und
Pflichtaufgaben anschließend von der Stadt selbst teurer erbracht werden
müssen?
Grundsätzlich sind nach der Bewirtschaftungsverfügung alle
Zuschussempfänger seit dem 01.01.2026 betroffen. Es gibt durch die Sperre
keine neue 80%-Regelung, denn schon in der Bewirtschaftungsverfügung des
Stadtkämmerers vom 01.12.2025 wurde dieses Procedere verfügt und die
Ämter und Dezernate um strikte Einhaltung und Anwendung aufgefordert. Auch
hier wurden Regelungen getroffen, höhere Freigaben bis 100% bei der
Kämmerei zu beantragen. Diese Regelungen werden mittlerweile seit vielen
Jahren angewandt und haben sich etabliert. Pflichtaufgaben fallen zudem nicht
unter die Regelungen der Haushaltssperre, da sie das Kriterium der
Unabweisbarkeit regelmäßig erfüllen.
Der Verwaltungsvorstand hat sich geeinigt, dass die Fachdezernent*innen
Gespräche mit Zuschussempfängern und Trägern führen und Entscheidungen
über mögliche Einsparungen gemeinsam mit den Partner*innen treffen.
13. Welche Auswirkungen hat die Sperre auf Maßnahmen mit
Ratsbeschluss, die noch nicht vertraglich gebunden sind? Beabsichtigt
die Verwaltung, dem Rat eine Liste dieser Maßnahmen vorzulegen?
Bestehende Beschlüsse sind durch die haushaltswirtschaftliche Sperre
ausgesetzt, d. h. dass sie aktuell nicht umgesetzt werden können, wenn keine
sachliche und/oder zeitliche Unabweisbarkeit vorliegt. Auch hier können
Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Siehe auch Antwort zu Frage 11.
14. Welche realistischen Szenarien müssen in Q3 eintreten, damit die
Haushaltssperre vom Kämmerer wieder selbständig aufgehoben wird?Seite 7 von 11
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Von größeren Sondereffekten bei Steuererträgen sowie zusätzlich von Bund
und Land zur Verfügung gestellten Mitteln ist aktuell nicht auszugehen, so dass
ein realistisches Szenario nicht gesehen wird.
15. Der Quartalsbericht II/2026 enthält mehrere rechnerische
Unstimmigkeiten. Bitte um Korrektur und um Bestätigung, welche Werte
der Sperre zugrunde liegen:
Die Unstimmigkeiten im Quartalsbericht wirken sich nicht auf die Beurteilung
der Notwendigkeit der Haushaltssperre aus.
– Gesamtverschuldung (S. 18): 1.676,7 + 910,2 = 2.586,9 Mio. EUR,
ausgewiesen sind 2.679,5 Mio. EUR.
Der Betrag in Höhe von 2.679,5 ist korrekt. Den Investitionskrediten von
1.676,7 müssen noch die Kredite des SGB und der Seniorenzentren
hinzugerechnet werden. Dies wurde im Quartalsbericht nicht korrekt dargestellt.
– Gewerbesteuer (S. 8): Text „21,7 %“ (Quote aus Q1), Tabelle 43,5 %.
Tabellenwert 43,5% ist korrekt.
– Umsatzsteuer (S. 8f.): Text 15,1 Mio. / 29,8 %, Tabelle 29,7 Mio. / 58,7 %.
Tabellenwert 27,7 Mio./ 58,7%ist korrekt.
– Sonstige ordentliche Erträge (S. 12 f.): „84,0 %“ des Planwerts; 49,7 /
64,9 ergibt 76,6 %.
76,6 % ist korrekt.
– Gewerbesteuer-Minderertrag: 10,9 Mio. EUR (S.5) gegenüber 10,6 Mio.
EUR (S. 8)
10,6 Mio. EUR ist korrekt
– Leistungsbeteiligung Grundsicherung: Plan 61,5 (Tabelle) gegenüber
61,6 Mio. EUR (Text).
Tabellenwert 61,5 Mio. EUR ist korrekt
Qualitätssichernde Maßnahmen werden zukünftig umgesetzt.
Anlage/nSeite 8 von 11
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Fragenkatalog_Haushaltssperre_2026-09-15 (öffentlich)Seite 9 von 11
1
SPD-Fraktion und FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Fragenkatalog zur haushaltswirtschaftlichen Sperre vom 08.09.2026
Die SPD-Fraktion und die FDP-Gruppe bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur
Ratssitzung am 24.09.2026, in der die Sperre dem Rat formell bekanntgegeben werden soll:
1. Der Quartalsbericht I/2026 wies eine Prognose von −171,2 Mio. EUR aus, der Quartalsbericht
II/2026 eine Prognose von −167,5 Mio. EUR. Die Lage hat sich zwischen den Berichten um 3,7 Mio.
EUR verbessert. Welche konkrete Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen im Sinne des § 25
KomHVO hat die Sperre erforderlich gemacht, die im Mai/Juni noch nicht vorlag?
2. Weshalb wurde nicht bereits im Haushalt mit einem Defizit von 123 Mio. EUR eine
Haushaltssperre verhängt?
3. Welchen Konsolidierungsbeitrag in Euro soll die Sperre im Haushaltsjahr 2026 erbringen? Bitte
aufgeschlüsselt nach Sach- und Dienstleistungen, Zuschüssen und sonstigen Positionen.
4. Von den prognostizierten 99,2 Mio. EUR Mehraufwand entfallen 56,7 Mio. auf
Transferaufwendungen, 31,9 Mio. auf Personal und 6,8 Mio. auf Abschreibungen. Welcher Anteil
der Verschlechterung ist durch eine Sperre überhaupt beeinflussbar?
5. Die Prognose −167,5 Mio. EUR unterstellt bereits 70 Mio. EUR nicht ergebniswirksame
Haushaltsreste. Ist der in der Sperre angeordnete Verzicht auf Ermächtigungsübertragungen darin
bereits enthalten oder kommt er hinzu? Falls er hinzukommt: Um welchen Betrag verbessert sich
die Prognose?
6. Der Kassenkreditbestand ist von 995 Mio. EUR (31.12.2025) über 910 Mio. EUR (30.06.2026) auf
838 Mio. EUR (31.08.2026) gesunken. Worin besteht die neue Liquiditätsgefahr, die in der
Information vom 07.09.2026 als Begründung angeführt wird?
7. Wurde die angestrebte Rückerstattung der Beiträge aus dem Rettungsdienst (Erstattung
Leerfahrten) bereits in die Prognose einbezogen?
8. Der Personalmehraufwand von 31,9 Mio. EUR wird überwiegend mit der geänderten
Buchungssystematik bei den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden begründet. Wie hoch ist
der Anteil der Systematikumstellung, wie hoch der Anteil der Versorgungsaufwendungen? Wie
stellt sich die Personalkostenentwicklung bereinigt um die Umstellung gegenüber Plan und
Vorjahr dar?
9. Der Mehrertrag von 12,0 Mio. EUR bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wird auf
Gebühren im Bereich Entwässerung zurückgeführt. Handelt es sich um eine Kostenüberdeckung,
die nach dem KAG NRW in den Folgejahren auszugleichen ist? Wenn ja, wie wird sie im
Jahresabschluss 2026 behandelt?
10. Wie wird dafür Sorge getragen, dass die Gewerbesteuereinnahmen als wichtiger Einnahmeanteil
zutreffender geplant werden?
11. Über Ausnahmen entscheiden Stadtkämmerei, Personaldezernent und Dezernenten. Nach
welchen Kriterien? In welcher Form und in welchem Turnus wird der Rat bzw. werden die
Fachausschüsse über erteilte und versagte Ausnahmen informiert?
12. Welche Zuschussempfänger und Träger sind von der 80 %-Regelung konkret betroffen und mit
welchem Gesamtvolumen? Wurden sie bereits informiert? Wie bewertet die Verwaltung das
Risiko, dass freie Träger insbesondere in Jugendhilfe, Sozialem und Kultur durch eine unterjährige
Kürzung um 20 % in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Pflichtaufgaben anschließend
von der Stadt selbst teurer erbracht werden müssen?Seite 10 von 11
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13. Welche Auswirkungen hat die Sperre auf Maßnahmen mit Ratsbeschluss, die noch nicht
vertraglich gebunden sind? Beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat eine Liste dieser Maßnahmen
vorzulegen?
14. Welche realistischen Szenarien müssen in Q3 eintreten, damit die Haushaltssperre vom
Kämmerer wieder selbständig aufgehoben wird?
15. Der Quartalsbericht II/2026 enthält mehrere rechnerische Unstimmigkeiten. Bitte um Korrektur
und um Bestätigung, welche Werte der Sperre zugrunde liegen:
– Gesamtverschuldung (S. 18): 1.676,7 + 910,2 = 2.586,9 Mio. EUR, ausgewiesen sind 2.679,5
Mio. EUR.
– Gewerbesteuer (S. 8): Text „21,7 %“ (Quote aus Q1), Tabelle 43,5 %.
– Umsatzsteuer (S. 8f.): Text 15,1 Mio. / 29,8 %, Tabelle 29,7 Mio. / 58,7 %.
– Sonstige ordentliche Erträge (S. 12 f.): „84,0 %“ des Planwerts; 49,7 / 64,9 ergibt 76,6 %.
– Gewerbesteuer-Minderertrag: 10,9 Mio. EUR (S. 5) gegenüber 10,6 Mio. EUR (S. 8);
Leistungsbeteiligung Grundsicherung: Plan 61,5 (Tabelle) gegenüber 61,6 Mio. EUR (Text).
Wir bitten darum, die schriftlichen Antworten allen Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Ratssitzung am
24.09.2026 zur Verfügung zu stellen, damit der Rat seine Befugnis nach § 81 Abs. 4 GO NRW, die Sperre
aufzuheben oder zu verändern, auf gesicherter Grundlage ausüben kann.Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de