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261673 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Zeitnahe Wiederbespflanzung gefällter und zur Fällung vorgesehener Straßenbaumstandorte in Beuel

Nummer
261673
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Hermannstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Johannesstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Johann-Link-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 04.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261673
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
01.09.2026
Bürgerantrag: Zeitnahe Wiederbespflanzung
gefällter und zur Fällung vorgesehener
Straßenbaumstandorte in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung wird gebeten, die durch die 2025 erfolgten Baumfällungen ent
standenen und weiterhin unbepflanzten Baumstandorte
• in der Hermannstraße,
• in der Johannesstraße sowie
• an der Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße
zu überprüfen und alle weiterhin für eine Baumpflanzung geeigneten Standorte
in der kommenden geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen.
Darüber hinaus soll für die beiden zur Fällung vorgesehenen Straßenbäume
• Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und
• Rheinaustraße vor Hausnummer 186
bereits im Zusammenhang mit der anstehenden Fällung eine Ersatzpflanzung
eingeplant werden. Soweit die bisherigen Baumstandorte weiterhin geeignet
sind, soll die Nachpflanzung in der unmittelbar auf die Fällung folgenden geeig
neten Pflanzperiode erfolgen.
Sollte eine Wiederbepflanzung an einem der genannten Standorte aus fachli
chen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die Ver
waltung gebeten, dies für den jeweiligen Standort konkret zu begründen und
einen geeigneten Ersatzstandort im näheren Umfeld zu benennen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 11
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Zeitnahe Wiederbepflanzung gefällter und zur Fällung
vorgesehener Straßenbaumstandorte in Beuel
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit rege ich gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an, die nach Baumfällungen
im Jahr 2025 weiterhin unbepflanzten, konkret benannten Baumstandorte in Beuel in der
kommenden geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen.
Gleichzeitig soll für zwei zur Fällung vorgesehene Straßenbäume die Nachpflanzung bereits jetzt
mitgeplant werden, damit nach der Fällung nicht erneut eine oder mehrere Pflanzperioden
verstreichen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, die durch die 2025 erfolgten Baumfällungen entstandenen und
weiterhin unbepflanzten Baumstandorte
• in der Hermannstraße,
• in der Johannesstraße sowie
• an der Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße
zu überprüfen und alle weiterhin für eine Baumpflanzung geeigneten Standorte in der kommenden
geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen.
Darüber hinaus soll für die beiden zur Fällung vorgesehenen Straßenbäume
• Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und
• Rheinaustraße vor Hausnummer 186
bereits im Zusammenhang mit der anstehenden Fällung eine Ersatzpflanzung eingeplant werden.
Soweit die bisherigen Baumstandorte weiterhin geeignet sind, soll die Nachpflanzung in der
unmittelbar auf die Fällung folgenden geeigneten Pflanzperiode erfolgen.
Sollte eine Wiederbepflanzung an einem der genannten Standorte aus fachlichen, technischen oder
rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, dies für den jeweiligen
Standort konkret zu begründen und einen geeigneten Ersatzstandort im näheren Umfeld zu
benennen.
Begründung
Im August 2025 wurden auf Beuel.net mehrere Baumfällungen in Beuel dokumentiert. Unter
Bezugnahme auf die Identifikationsnummern und Altersangaben des öffentlichen Baumkatasters
wurden dort folgende neun verifizierte Fällungen aufgeführt:Seite 3 von 11
Hermannstraße
• Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 279
• Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 281
• Rotblühende Kastanie, 52 Jahre, Baum-ID 283
• Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 289
• Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 271
• Rotblühende Kastanie, 22 Jahre, Baum-ID 1941
• Rotblühende Kastanie, 52 Jahre, Baum-ID 2290
Johannesstraße
• Weißbirke, 52 Jahre, Baum-ID 236
Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße
• Rotblühende Kastanie, 61 Jahre, Baum-ID 60216
Das im Artikel ebenfalls genannte, damals aber noch nicht verifizierte Exemplar mit der ID 312
wird hierbei ausdrücklich nicht mitgezählt.
Die neun dokumentierten Bäume kamen nach den damaligen Altersangaben zusammen auf 407
Baumjahre.
Bereits 2025 wurde nach den vorgesehenen Ersatzpflanzungen gefragt. Nach den am 30. August
2025 veröffentlichten Ergebnissen einer Nachfrage bei Stadt und Politik werden die Standorte
turnusmäßig durch die Stadt besichtigt. Anschließend werde die Neupflanzung mehrerer Bäume
gebündelt ausgeschrieben und beauftragt. Eine aktuelle Planung für Beuel habe zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vorgelegen.
Fast ein Jahr später sind die genannten Standorte weiterhin nicht wieder bepflanzt. Stand 22.
August 2026). Teilweise noch nicht einmal der Reststamm ausgefräst. Auch eine erneute Rückfrage
im März blieb ohne konkrete Zusagen.
Gleichzeitig stehen mit den Straßenbäumen an der Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und an
der Rheinaustraße vor Hausnummer 188 zwei weitere Fällungen bevor.
Gerade bei diesen beiden Standorten besteht die Möglichkeit, eine längere Unterbrechung von
vornherein zu vermeiden: Wenn die Fällung eines Straßenbaumes bereits feststeht, sollte – soweit
der Standort weiterhin für einen Baum geeignet ist – die Ersatzpflanzung unmittelbar mitgeplant
werden.
Klimawandel und Hitzebelastung
Die Wiederbepflanzung ist nicht allein eine Frage des Stadtbildes.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Die Anpassung des
Stadtgebietes an zunehmende Hitze ist inzwischen eine konkrete kommunale Aufgabe.Seite 4 von 11
Die Untersuchungen der Stadt Bonn zur Hitzebelastung zeigen den Handlungsbedarf deutlich. Im
Zwischenbericht zum Projekt „Schwammstadt Bonn“ heißt es, dass bereits heute 36 Prozent der
Siedlungsfläche eine mittlere bis sehr ungünstige thermische Situation aufweisen. Ausgeprägte
Hitzeinseln werden dabei ausdrücklich auch für das Ortsteilzentrum Beuel festgestellt. Mit
fortschreitendem Klimawandel werde sich diese Situation weiter verschärfen.
Gerade vor diesem Hintergrund sind Straßenbäume von besonderer Bedeutung.
Das Umweltbundesamt nennt unter den Funktionen von Stadt- und Straßenbäumen unter anderem
die Regulierung des Mikroklimas, die Verschattung, die Filterung von Emissionen aus Luft
und Boden sowie ihre Funktion als Lebensraum für Vogel- und Insektenarten.
Für die sommerliche Hitzebelastung sind insbesondere Schattenwurf und Verdunstung relevant. Das
Umweltbundesamt weist ausdrücklich auf die Kühlwirkung durch Evapotranspiration und die große
Bedeutung des Schattenwurfs von Bäumen am Tag hin.
Ein neu gepflanzter Baum kann die Funktionen eines jahrzehntealten Straßenbaumes nicht
unmittelbar ersetzen. Jedes weitere Jahr, in dem ein geeigneter Baumstandort leer bleibt,
verschiebt jedoch auch den Zeitpunkt weiter in die Zukunft, an dem dort wieder ein größerer,
schattenspendender Baum stehen kann.
Deshalb sollte nach einer notwendigen Fällung nicht zusätzlich eine oder mehrere geeignete
Pflanzperioden ungenutzt verstreichen.
Keine schematische Ablehnung allein wegen einer
Restgehwegbreite von 1,50 Metern
Sollte einer Wiederbepflanzung einzelner Standorte entgegengehalten werden, dass hierdurch eine
Restgehwegbreite von 1,50 Metern unterschritten würde, wird ausdrücklich um eine Prüfung der
konkreten Situation am jeweiligen Standort gebeten.
Die vom Rat der Bundesstadt Bonn 2022 beschlossene gesamtstädtische Parkraumstrategie sieht
grundsätzlich die Gewährleistung beziehungsweise Wiederherstellung von Gehwegbreiten von 1,50
Metern und in besonders stark frequentierten Bereichen von 1,80 Metern vor.
Bei den 1,50 Metern handelt es sich jedoch nicht um eine vom Bundesverwaltungsgericht
festgestellte starre gesetzliche Grenze, bei deren Unterschreitung automatisch eine unzumutbare
Beeinträchtigung des Gehwegs vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23 zum
Gehwegparken in Bremen ausdrücklich festgestellt:
„Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der
Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben.“
Das Gericht verlangt stattdessen eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände des konkreten
Einzelfalls. Als relevante Faktoren nennt es unter anderem die verbleibende Gehwegbreite, die
Länge der Verengung, die Dichte des Gehwegverkehrs, Ausweichmöglichkeiten, die Dauer der
Beeinträchtigung sowie die Belange von Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit einem
Kind an der Hand.Seite 5 von 11
Die Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern und insbesondere von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen sollen selbstverständlich berücksichtigt werden.
Es sollte jedoch ebenso wenig eine vorhandene Baumscheibe allein aufgrund eines schematisch
angewandten Wertes von 1,50 Metern dauerhaft aufgegeben werden, ohne die konkrete Situation
des jeweiligen Standortes zu betrachten.
Die gesamtstädtische Parkraumstrategie selbst sieht neben ausreichenden Gehwegbreiten zudem
ausdrücklich vor, Flächen, die künftig nicht mehr als Parkraum zur Verfügung stehen, unter
anderem für Begrünung zu nutzen.
Bei der Entscheidung über bestehende Baumstandorte sollten daher die unterschiedlichen
öffentlichen Belange betrachtet werden: die sichere und möglichst barrierearme Nutzung der
Gehwege ebenso wie die Bedeutung von Straßenbäumen für Verschattung, Mikroklima,
Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes.
Gerade angesichts des Klimawandels und der für Beuel dokumentierten Hitzebelastung sollte bei
einem bereits vorhandenen Baumstandort deshalb sorgfältig geprüft werden, wie eine
Wiederbepflanzung ermöglicht werden kann, bevor dieser dauerhaft aufgegeben wird.
Baumkataster
Ergänzend wird die Verwaltung gebeten zu überprüfen, ob die bereits gefällten Bäume im öffentlich
zugänglichen Baumkataster weiterhin als vorhandener Baumbestand geführt werden.
Sollte dies der Fall sein, sollte der Datenbestand entsprechend aktualisiert werden. Ein öffentlich
zugängliches Baumkataster, in dem tatsächlich nicht mehr vorhandene Bäume weiterhin als Bestand
erscheinen, kann ein unzutreffendes Bild über den tatsächlich vorhandenen Straßenbaumbestand
vermitteln. Siehe dazu Screenshot mit vier unterschiedlichen Zeitangaben wobei "Informationen
aktualisiert" auf den 09. Dezember 2025 datiert.Seite 6 von 11
Ziel des Bürgerantrags
Ziel dieses Bürgerantrags ist ausdrücklich keine umfangreiche Bestandsaufnahme sämtlicher
Baumfällungen im Stadtgebiet.
Gegenstand sind wenige, konkret bezeichnete und vor Ort überprüfbare Baumstandorte in Beuel.
Bei den bereits 2025 erfolgten Fällungen soll nun in der kommenden geeigneten Pflanzperiode
nachgepflanzt werden. Bei den beiden bevorstehenden Fällungen soll die Ersatzpflanzung von
Anfang an Teil der Planung sein.
Damit kann mit überschaubarem Aufwand verhindert werden, dass bestehende Baumstandorte über
Jahre hinweg unbepflanzt bleiben.
Wo ein Straßenbaum gefällt werden muss und der Standort weiterhin geeignet ist, sollte der
nächste Baum möglichst in der nächsten geeigneten Pflanzperiode folgen.
Quellen
• Beuel.net: „Aktuelle Baumfällungen – 407 Baumjahre weniger in Beuel“, 26. August 2025,
Update vom 30. August 2025:
https://beuel.net/2025/08/26/baumfaellungen/
• Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23, insbesondere Rn.
46:
https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0
• Bundesstadt Bonn: Gesamtstädtische Parkraumstrategie, Zielbeschluss des Rates vom 10.
Februar 2022, DS 212060
• Bundesstadt Bonn: „Schwammstadt Bonn“, Zwischenbericht, Darstellung der
Hitzebelastung im Stadtgebiet und Benennung des Ortsteilzentrums Beuel als Bereich mit
ausgeprägter Hitzeinsel
• Bundesstadt Bonn/GEO-NET/berchtoldkrass space&options: MUTABOR – Mikroskalige
Untersuchung und Aktivierung der Potenziale zur Klimaanpassung in Bonn, Ergebnisbericht
• Umweltbundesamt: „Stadt- und Straßenbäume im Klimawandel“
• Umweltbundesamt: „Klimafolgen: Handlungsfeld Bauwesen“ – insbesondere zu städtischen
Wärmeinseln, Evapotranspiration und Schattenwurf von Bäumen
Anhang
Bilder der Standorte, Begehung am 22. August 2026
mit dem Format: <Straßename>_<BaumID>.jpgSeite 7 von 11
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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de