261673 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Zeitnahe Wiederbespflanzung gefällter und zur Fällung vorgesehener Straßenbaumstandorte in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 261673
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Limpericher Straße Hauptort
- Hermannstraße
- Johannesstraße
- Johann-Link-Straße
- Rheinaustraße
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261673 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 01.09.2026 Bürgerantrag: Zeitnahe Wiederbespflanzung gefällter und zur Fällung vorgesehener Straßenbaumstandorte in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Verwaltung wird gebeten, die durch die 2025 erfolgten Baumfällungen ent standenen und weiterhin unbepflanzten Baumstandorte • in der Hermannstraße, • in der Johannesstraße sowie • an der Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße zu überprüfen und alle weiterhin für eine Baumpflanzung geeigneten Standorte in der kommenden geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen. Darüber hinaus soll für die beiden zur Fällung vorgesehenen Straßenbäume • Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und • Rheinaustraße vor Hausnummer 186 bereits im Zusammenhang mit der anstehenden Fällung eine Ersatzpflanzung eingeplant werden. Soweit die bisherigen Baumstandorte weiterhin geeignet sind, soll die Nachpflanzung in der unmittelbar auf die Fällung folgenden geeig neten Pflanzperiode erfolgen. Sollte eine Wiederbepflanzung an einem der genannten Standorte aus fachli chen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die Ver waltung gebeten, dies für den jeweiligen Standort konkret zu begründen und einen geeigneten Ersatzstandort im näheren Umfeld zu benennen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 11 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Zeitnahe Wiederbepflanzung gefällter und zur Fällung vorgesehener Straßenbaumstandorte in Beuel Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit rege ich gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an, die nach Baumfällungen im Jahr 2025 weiterhin unbepflanzten, konkret benannten Baumstandorte in Beuel in der kommenden geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen. Gleichzeitig soll für zwei zur Fällung vorgesehene Straßenbäume die Nachpflanzung bereits jetzt mitgeplant werden, damit nach der Fällung nicht erneut eine oder mehrere Pflanzperioden verstreichen. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, die durch die 2025 erfolgten Baumfällungen entstandenen und weiterhin unbepflanzten Baumstandorte • in der Hermannstraße, • in der Johannesstraße sowie • an der Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße zu überprüfen und alle weiterhin für eine Baumpflanzung geeigneten Standorte in der kommenden geeigneten Pflanzperiode 2026/2027 wieder zu bepflanzen. Darüber hinaus soll für die beiden zur Fällung vorgesehenen Straßenbäume • Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und • Rheinaustraße vor Hausnummer 186 bereits im Zusammenhang mit der anstehenden Fällung eine Ersatzpflanzung eingeplant werden. Soweit die bisherigen Baumstandorte weiterhin geeignet sind, soll die Nachpflanzung in der unmittelbar auf die Fällung folgenden geeigneten Pflanzperiode erfolgen. Sollte eine Wiederbepflanzung an einem der genannten Standorte aus fachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, dies für den jeweiligen Standort konkret zu begründen und einen geeigneten Ersatzstandort im näheren Umfeld zu benennen. Begründung Im August 2025 wurden auf Beuel.net mehrere Baumfällungen in Beuel dokumentiert. Unter Bezugnahme auf die Identifikationsnummern und Altersangaben des öffentlichen Baumkatasters wurden dort folgende neun verifizierte Fällungen aufgeführt:Seite 3 von 11 Hermannstraße • Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 279 • Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 281 • Rotblühende Kastanie, 52 Jahre, Baum-ID 283 • Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 289 • Rotblühende Kastanie, 42 Jahre, Baum-ID 271 • Rotblühende Kastanie, 22 Jahre, Baum-ID 1941 • Rotblühende Kastanie, 52 Jahre, Baum-ID 2290 Johannesstraße • Weißbirke, 52 Jahre, Baum-ID 236 Limpericher Straße/Ecke Johann-Link-Straße • Rotblühende Kastanie, 61 Jahre, Baum-ID 60216 Das im Artikel ebenfalls genannte, damals aber noch nicht verifizierte Exemplar mit der ID 312 wird hierbei ausdrücklich nicht mitgezählt. Die neun dokumentierten Bäume kamen nach den damaligen Altersangaben zusammen auf 407 Baumjahre. Bereits 2025 wurde nach den vorgesehenen Ersatzpflanzungen gefragt. Nach den am 30. August 2025 veröffentlichten Ergebnissen einer Nachfrage bei Stadt und Politik werden die Standorte turnusmäßig durch die Stadt besichtigt. Anschließend werde die Neupflanzung mehrerer Bäume gebündelt ausgeschrieben und beauftragt. Eine aktuelle Planung für Beuel habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Fast ein Jahr später sind die genannten Standorte weiterhin nicht wieder bepflanzt. Stand 22. August 2026). Teilweise noch nicht einmal der Reststamm ausgefräst. Auch eine erneute Rückfrage im März blieb ohne konkrete Zusagen. Gleichzeitig stehen mit den Straßenbäumen an der Johannesstraße/Ecke Rheinaustraße und an der Rheinaustraße vor Hausnummer 188 zwei weitere Fällungen bevor. Gerade bei diesen beiden Standorten besteht die Möglichkeit, eine längere Unterbrechung von vornherein zu vermeiden: Wenn die Fällung eines Straßenbaumes bereits feststeht, sollte – soweit der Standort weiterhin für einen Baum geeignet ist – die Ersatzpflanzung unmittelbar mitgeplant werden. Klimawandel und Hitzebelastung Die Wiederbepflanzung ist nicht allein eine Frage des Stadtbildes. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Die Anpassung des Stadtgebietes an zunehmende Hitze ist inzwischen eine konkrete kommunale Aufgabe.Seite 4 von 11 Die Untersuchungen der Stadt Bonn zur Hitzebelastung zeigen den Handlungsbedarf deutlich. Im Zwischenbericht zum Projekt „Schwammstadt Bonn“ heißt es, dass bereits heute 36 Prozent der Siedlungsfläche eine mittlere bis sehr ungünstige thermische Situation aufweisen. Ausgeprägte Hitzeinseln werden dabei ausdrücklich auch für das Ortsteilzentrum Beuel festgestellt. Mit fortschreitendem Klimawandel werde sich diese Situation weiter verschärfen. Gerade vor diesem Hintergrund sind Straßenbäume von besonderer Bedeutung. Das Umweltbundesamt nennt unter den Funktionen von Stadt- und Straßenbäumen unter anderem die Regulierung des Mikroklimas, die Verschattung, die Filterung von Emissionen aus Luft und Boden sowie ihre Funktion als Lebensraum für Vogel- und Insektenarten. Für die sommerliche Hitzebelastung sind insbesondere Schattenwurf und Verdunstung relevant. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich auf die Kühlwirkung durch Evapotranspiration und die große Bedeutung des Schattenwurfs von Bäumen am Tag hin. Ein neu gepflanzter Baum kann die Funktionen eines jahrzehntealten Straßenbaumes nicht unmittelbar ersetzen. Jedes weitere Jahr, in dem ein geeigneter Baumstandort leer bleibt, verschiebt jedoch auch den Zeitpunkt weiter in die Zukunft, an dem dort wieder ein größerer, schattenspendender Baum stehen kann. Deshalb sollte nach einer notwendigen Fällung nicht zusätzlich eine oder mehrere geeignete Pflanzperioden ungenutzt verstreichen. Keine schematische Ablehnung allein wegen einer Restgehwegbreite von 1,50 Metern Sollte einer Wiederbepflanzung einzelner Standorte entgegengehalten werden, dass hierdurch eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern unterschritten würde, wird ausdrücklich um eine Prüfung der konkreten Situation am jeweiligen Standort gebeten. Die vom Rat der Bundesstadt Bonn 2022 beschlossene gesamtstädtische Parkraumstrategie sieht grundsätzlich die Gewährleistung beziehungsweise Wiederherstellung von Gehwegbreiten von 1,50 Metern und in besonders stark frequentierten Bereichen von 1,80 Metern vor. Bei den 1,50 Metern handelt es sich jedoch nicht um eine vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte starre gesetzliche Grenze, bei deren Unterschreitung automatisch eine unzumutbare Beeinträchtigung des Gehwegs vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23 zum Gehwegparken in Bremen ausdrücklich festgestellt: „Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben.“ Das Gericht verlangt stattdessen eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls. Als relevante Faktoren nennt es unter anderem die verbleibende Gehwegbreite, die Länge der Verengung, die Dichte des Gehwegverkehrs, Ausweichmöglichkeiten, die Dauer der Beeinträchtigung sowie die Belange von Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit einem Kind an der Hand.Seite 5 von 11 Die Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern und insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen selbstverständlich berücksichtigt werden. Es sollte jedoch ebenso wenig eine vorhandene Baumscheibe allein aufgrund eines schematisch angewandten Wertes von 1,50 Metern dauerhaft aufgegeben werden, ohne die konkrete Situation des jeweiligen Standortes zu betrachten. Die gesamtstädtische Parkraumstrategie selbst sieht neben ausreichenden Gehwegbreiten zudem ausdrücklich vor, Flächen, die künftig nicht mehr als Parkraum zur Verfügung stehen, unter anderem für Begrünung zu nutzen. Bei der Entscheidung über bestehende Baumstandorte sollten daher die unterschiedlichen öffentlichen Belange betrachtet werden: die sichere und möglichst barrierearme Nutzung der Gehwege ebenso wie die Bedeutung von Straßenbäumen für Verschattung, Mikroklima, Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes. Gerade angesichts des Klimawandels und der für Beuel dokumentierten Hitzebelastung sollte bei einem bereits vorhandenen Baumstandort deshalb sorgfältig geprüft werden, wie eine Wiederbepflanzung ermöglicht werden kann, bevor dieser dauerhaft aufgegeben wird. Baumkataster Ergänzend wird die Verwaltung gebeten zu überprüfen, ob die bereits gefällten Bäume im öffentlich zugänglichen Baumkataster weiterhin als vorhandener Baumbestand geführt werden. Sollte dies der Fall sein, sollte der Datenbestand entsprechend aktualisiert werden. Ein öffentlich zugängliches Baumkataster, in dem tatsächlich nicht mehr vorhandene Bäume weiterhin als Bestand erscheinen, kann ein unzutreffendes Bild über den tatsächlich vorhandenen Straßenbaumbestand vermitteln. Siehe dazu Screenshot mit vier unterschiedlichen Zeitangaben wobei "Informationen aktualisiert" auf den 09. Dezember 2025 datiert.Seite 6 von 11 Ziel des Bürgerantrags Ziel dieses Bürgerantrags ist ausdrücklich keine umfangreiche Bestandsaufnahme sämtlicher Baumfällungen im Stadtgebiet. Gegenstand sind wenige, konkret bezeichnete und vor Ort überprüfbare Baumstandorte in Beuel. Bei den bereits 2025 erfolgten Fällungen soll nun in der kommenden geeigneten Pflanzperiode nachgepflanzt werden. Bei den beiden bevorstehenden Fällungen soll die Ersatzpflanzung von Anfang an Teil der Planung sein. Damit kann mit überschaubarem Aufwand verhindert werden, dass bestehende Baumstandorte über Jahre hinweg unbepflanzt bleiben. Wo ein Straßenbaum gefällt werden muss und der Standort weiterhin geeignet ist, sollte der nächste Baum möglichst in der nächsten geeigneten Pflanzperiode folgen. Quellen • Beuel.net: „Aktuelle Baumfällungen – 407 Baumjahre weniger in Beuel“, 26. August 2025, Update vom 30. August 2025: https://beuel.net/2025/08/26/baumfaellungen/ • Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23, insbesondere Rn. 46: https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0 • Bundesstadt Bonn: Gesamtstädtische Parkraumstrategie, Zielbeschluss des Rates vom 10. Februar 2022, DS 212060 • Bundesstadt Bonn: „Schwammstadt Bonn“, Zwischenbericht, Darstellung der Hitzebelastung im Stadtgebiet und Benennung des Ortsteilzentrums Beuel als Bereich mit ausgeprägter Hitzeinsel • Bundesstadt Bonn/GEO-NET/berchtoldkrass space&options: MUTABOR – Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der Potenziale zur Klimaanpassung in Bonn, Ergebnisbericht • Umweltbundesamt: „Stadt- und Straßenbäume im Klimawandel“ • Umweltbundesamt: „Klimafolgen: Handlungsfeld Bauwesen“ – insbesondere zu städtischen Wärmeinseln, Evapotranspiration und Schattenwurf von Bäumen Anhang Bilder der Standorte, Begehung am 22. August 2026 mit dem Format: <Straßename>_<BaumID>.jpgSeite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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