261669-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufstellung eines Blitzers zur Überwachung von Tempo 30 im Bereich Ellerstraße und Hochstadenring
Kerndaten
- Nummer
- 261669-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Hochstadenring
- Ellerstraße
- Eifelstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261669-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufstellung eines Blitzers zur Überwachung von Tempo 30 im Bereich Ellerstraße und Hochstadenring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen wurden durch die Stadtverwaltung an verschiedenen Örtlichkeiten in der Bornheimer Straße mehrtägige Verkehrsanalysen durchgeführt, mit dem Ziel, einen neutralen Überblick zu erhalten. Diese wurden zwischen dem 08.01.2026 und dem 15.01.2026 Höhe HNr. 77 durchgeführt. In diesem Zeitraum überschritten insgesamt 13,7% der Fahrzeuge in Fahrtrichtung Hochstadenring den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, in Fahrtrichtung Eifelstraße waren es 16,7%. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 31 km/h. Am 31.03.2026 wurde eine mobile Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der HNr. 71 durchgeführt, im Zeitraum von 6:48 Uhr bis 12:08 Uhr passierten insgesamt 552 Fahrzeuge die Messstelle, hiervon überschritten 34 Fahrzeuge den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, dies entspricht einer Überschreitungsquote von ca. 6,2 %. Am 30.04.2026 wurde eine Messung Höhe HNr. 67 durchgeführt, zwischen 6:57 Uhr und 10:57 Uhr passierten 496 Fahrzeuge die Messstelle, 6 davon überschritten den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Am 13.05.2026 wurde in Höhe HNr. 71 die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen 6:58 Uhr und 10:58 Uhr überwacht, in dieser Zeit passierten 405 Fahrzeuge die Messstelle, 21 überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am 21.07.2026 von 16:19 Uhr bis 20:09 Uhr Höhe HNr. 77, es passierten 679 Fahrzeuge die Messstelle, 42 überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die insgesamt höchste festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h, die Überschreitungsquote lag somit bei ca. 4,7%.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Verwaltung wird den Einsatz eines semistationären Enforcement-Trailers vor Ort prüfen, ein Einsatz würde, bedingt durch die räumliche Situation, voraussichtlich mit einer Sperrung einiger (ca. 2-3) Parkplätze einhergehen. Die Einsatzzeit wird flexibel geplant. Bedingt durch die große Anzahl an Anfragen nach den nur sehr begrenzt vorhandenen Enforcement-Trailern, ist aktuell ein sehr langer Einsatzzeitraum nicht umsetzbar. Die Verwaltung wird weiterhin mobile Geschwindigkeitsmessungen in der Bornheimer Straße einplanen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme als erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de