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261669-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufstellung eines Blitzers zur Überwachung von Tempo 30 im Bereich Ellerstraße und Hochstadenring

Nummer
261669-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Eifelstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 261669 Bürgerantrag: Aufstellung eines Blitzers zur Überwachung von Tempo 30 im Bereich Ellerstraße und Hochstadenring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261669-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufstellung
eines Blitzers zur Überwachung von Tempo 30 im
Bereich Ellerstraße und Hochstadenring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen wurden durch die Stadtverwaltung an
verschiedenen Örtlichkeiten in der Bornheimer Straße mehrtägige
Verkehrsanalysen durchgeführt, mit dem Ziel, einen neutralen Überblick zu
erhalten. Diese wurden zwischen dem 08.01.2026 und dem 15.01.2026 Höhe
HNr. 77 durchgeführt.
In diesem Zeitraum überschritten insgesamt 13,7% der Fahrzeuge in
Fahrtrichtung Hochstadenring den Grenzwert für die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten, in Fahrtrichtung Eifelstraße waren es 16,7%.
Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 31 km/h.
Am 31.03.2026 wurde eine mobile Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der
HNr. 71 durchgeführt, im Zeitraum von 6:48 Uhr bis 12:08 Uhr passierten
insgesamt 552 Fahrzeuge die Messstelle, hiervon überschritten 34 Fahrzeuge
den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, dies
entspricht einer Überschreitungsquote von ca. 6,2 %.
Am 30.04.2026 wurde eine Messung Höhe HNr. 67 durchgeführt, zwischen
6:57 Uhr und 10:57 Uhr passierten 496 Fahrzeuge die Messstelle, 6 davon
überschritten den Grenzwert für die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Am 13.05.2026 wurde in Höhe HNr. 71 die Einhaltung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit zwischen 6:58 Uhr und 10:58 Uhr überwacht, in dieser
Zeit passierten 405 Fahrzeuge die Messstelle, 21 überschritten dabei den
Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am 21.07.2026 von 16:19 Uhr bis 20:09
Uhr Höhe HNr. 77, es passierten 679 Fahrzeuge die Messstelle, 42
überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die insgesamt höchste festgestellte
Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h, die Überschreitungsquote lag
somit bei ca. 4,7%.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung wird den Einsatz eines semistationären Enforcement-Trailers
vor Ort prüfen, ein Einsatz würde, bedingt durch die räumliche Situation,
voraussichtlich mit einer Sperrung einiger (ca. 2-3) Parkplätze einhergehen. Die
Einsatzzeit wird flexibel geplant. Bedingt durch die große Anzahl an Anfragen
nach den nur sehr begrenzt vorhandenen Enforcement-Trailern, ist aktuell ein
sehr langer Einsatzzeitraum nicht umsetzbar. Die Verwaltung wird weiterhin
mobile Geschwindigkeitsmessungen in der Bornheimer Straße einplanen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme als
erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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