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261668 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte Entscheidungsgrundlagen schaffen!

Nummer
261668
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
03.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 03.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261668
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
02.09.2026
Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad
und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente,
vollständige und sachgerechte
Entscheidungsgrundlagen schaffen!
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der Rat
möge beschließen:
1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird mit dem
selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die Machbarkeitsstudie für
die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Dabei werden folgende
Prämissen erfüllt:
1.1 Ein städtischer/öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird als
Hauptnutzer eingeplant.
1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene Nutzungen)
mindestens in derselben Größe bereitgestellt wie in der Machbarkeits
studie zur Sanierung als Schwimmbad.
1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind zu be
achten.
2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für Planen, Bauen
und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die Verwaltung Stellungnahmen
zur Machbarkeitsstudie Frankenbadsanierung als Schwimmbad mit ergänzen
den quartiersbezogenen Nutzungen sowie dem noch zu erarbeitenden Nach
nutzungskonzept beim LVR-Amt für Denkmalpflege und den Denkmalbehörden
frühzeitig einholen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit des
Baudenkmals Frankenbad und Platz im Rahmen des Städtebauförderpro
gramms Masterplan Innere Stadt zu klären.
3. Frankenbad und Platz bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum.Seite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Der Rat folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025,
auf der Basis der Variante EG 40 der Machbarkeitsstudie zur Generalsanie
rung, die Planungsleistungen zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad
Römerbad plus
Nachnutzungskonzept Frankenbad nicht deutlich kostengünstiger sind als die
Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Die finale Entscheidung zum
Römerbad und Frankenbad erfolgt zeitgleich. Die für die Generalsanierung des
Frankenbads benötigen 73 Mio. Euro werden entsprechend dem Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025 im Doppelhaushalt 2027/2028 zweck
gebunden eingeplant.
5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch die Öffent
lichkeit geöffnet. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Verhandlungen mit
den SSF für den neuen Vertrag ab 2027 diese Entscheidung umzusetzen. Die
Verwaltung legt dar, warum in diesem Schwimmbad keine Wettkämpfe stattfin
den können und deshalb ein neues wettkampftaugliches Hallenbad gebaut
werden soll, ebenso, warum bei der aus finanziellen Gründen erforderlichen
Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bäderlandschaft das
Hallenbad im Sportpark Nord herausgenommen wurde, obwohl für die Sanie
rung noch keine Kostenermittlung vorliegt.
6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung langfristig
aus den mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren Interimsbad werden soll.
7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine Tribüne im Hal
lenbad verzichtet. Die Verwaltung legt dar, welche Schwimmzeiten im wett
kampftauglichen Hallenbad für die nicht vereinsmäßig organisierten Schwim
mer im Hallenbad des Kombibads Römerbad zur Verfügung stehen werden und
stellt diese in Relation zu den in anderen Stadtteilbädern. Die Machbarkeitsstu
die zum Kombibad Römerbad wird um die Optimierung der ÖPNV-
Erschließung ergänzt. Die hierfür erforderlichen Kosten werden ermittelt und in
die Gesamtbetrachtung der Kosten für das Römerbad eingestellt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 8
www.frankenbadfreunde.de 1/6
Bürgerantrag
Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung
Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte
Entscheidungsgrundlagen schaffen!
Bonn, 02.09.2026
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der
Rat möge beschließen:
1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird
mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die
Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Frankenbads als
Schwimmbad. Dabei werden folgende Prämissen erfüllt:
1.1 Ein städtischer/öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird
als Hauptnutzer eingeplant.
1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene
Nutzungen) mindestens in derselben Größe bereitgestellt
wie in der Machbarkeitsstudie zur Sanierung als
Schwimmbad.
1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind
zu beachten.
2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für
Planen, Bauen und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die
Verwaltung Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie
Frankenbadsanierung als Schwimmbad mit ergänzenden
quartiersbezogenen Nutzungen sowie dem noch zu erarbeitenden
Nachnutzungskonzept beim LVR-Amt für Denkmalpflege und den
Denkmalbehörden frühzeitig einholen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Förderfähigkeit des Baudenkmals Frankenbad und
Platz im Rahmen des Städtebauförderprogramms Masterplan
Innere Stadt zu klären.Seite 3 von 8
www.frankenbadfreunde.de 2/6
3. Frankenbad und Platz bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum.
4. Der Rat folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom
02.09.2025, auf der Basis der Variante EG 40 der
Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung, die Planungsleistungen
zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad Römerbad plus
Nachnutzungskonzept Frankenbad nicht deutlich kostengünstiger
sind als die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Die
finale Entscheidung zum Römerbad und Frankenbad erfolgt
zeitgleich. Die für die Generalsanierung des Frankenbads
benötigen 73 Mio. Euro werden entsprechend dem Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025 im Doppelhaushalt
2027/2028 zweckgebunden eingeplant.
5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch
die Öffentlichkeit geöffnet. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den
Verhandlungen mit den SSF für den neuen Vertrag ab 2027 diese
Entscheidung umzusetzen. Die Verwaltung legt dar, warum in
diesem Schwimmbad keine Wettkämpfe stattfinden können und
deshalb ein neues wettkampftaugliches Hallenbad gebaut werden
soll, ebenso, warum bei der aus finanziellen Gründen
erforderlichen Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung
der Bäderlandschaft das Hallenbad im Sportpark Nord
herausgenommen wurde, obwohl für die Sanierung noch keine
Kostenermittlung vorliegt.
6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung
langfristig aus dem mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren
Interimsbad werden soll.
7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine
Tribüne im Hallenbad verzichtet. Die Verwaltung legt dar, welche
Schwimmzeiten im wettkampftauglichen Hallenbad für die nicht
vereinsmäßig organisierten Schwimmer im Hallenbad des
Kombibads Römerbad zur Verfügung stehen werden und stellt
diese in Relation zu den in anderen Stadtteilbädern. Die
Machbarkeitsstudie zum Kombibad Römerbad wird um die
Optimierung der ÖPNV-Erschließung ergänzt. Die hierfür
erforderlichen Kosten werden ermittelt und in die
Gesamtbetrachtung der Kosten für das Römerbad eingestellt.Seite 4 von 8
www.frankenbadfreunde.de 3/6
Begründung
Die Entscheidung, ob Kombibad Römerbad und Nachnutzungskonzept
Frankenbad oder Generalsanierung Frankenbad ergänzt durch quartiers-
bezogene Nutzungen, ist neben der Standortfrage Oper eine der
wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft des Stadtbezirks. Die
Öffentlichkeit darf erwarten, dass diese Entscheidung transparent auf der
Basis belastbarer und vergleichbarer Grundlagen erfolgt. Die bisherige
Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäder-
landschaft hat gezeigt, dass Zweifel am Willen der Verwaltung zur
Transparenz nicht unbegründet sind. So wurden in Vergangenheit
Beschlüsse zum Frankenbad nicht umgesetzt oder deutlich verzögert,
zuletzt der Auftrag der Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025, die
Ausschreibung der Generalsanierung des Frankenbads vorzubereiten
und zur Beschlussfassung vorzulegen.
zu den Punkten 1. und 3.:
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, soll das Nachnutzungskonzept
mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad wie die Machbarkeits-
studie zur Generalsanierung erstellt werden und darauf aufbauend die
Kosten des Nachnutzungskonzepts ermittelt werden. Nur so ist das
Nachnutzungskonzept auch in seinen finanziellen Folgen belastbar. Es
gilt zu vermeiden, dass das Baudenkmal Frankenbad als Bauruine
stehen bleibt, bis es nicht mehr sanierungsfähig ist.
Aufgrund der Größe des Frankenbads wird ein städtischer/öffentlicher
Ankernutzer benötigt, um das Baudenkmal dauerhaft zu erhalten.
Es wurde immer wieder versprochen, dass Frankenbad und Platz für die
Öffentlichkeit erhalten bleiben. In der Nordstadt fehlt ein Bürgerzentrum,
ein öffentlicher Ort für alle. Die Machbarkeitsstudie für die General-
sanierung hat aufgezeigt, welch große Flächenpotenziale für
quartiersbezogene Nutzungen bei Erhalt der Schwimmnutzung
bestehen. Im Nachnutzungskonzept sollten Flächen mindestens in der
selben Größenordnung für nichtkommerzielle öffentliche Nutzungen
bereitgestellt werden. Das bauliche Nachnutzungskonzept hat die
Aussagen des denkmalpflegerischen Begleitplans zum Erhaltungswert
der Bausubstanz zu berücksichtigen, der bereits vom Unterausschuss
Denkmalschutz beschlossen wurde.Seite 5 von 8
www.frankenbadfreunde.de 4/6
Auf den Willen der Bezirksvertretung Bonn, Frankenbad und Platz als
öffentlichen Ort zu erhalten, sollten sich die Bürger verlassen können.
zu den Punkten 2. und 7.:
Die Fortschreibung des Bäderkonzepts ist nicht nur eine sportpolitische
Fragestellung, sondern betrifft auch zentrale Fragen der Stadt-
entwicklung wie Standortentscheidungen für Infrastruktur und des
Denkmalschutzes. Die Aufgaben des Unterausschuss Denkmalschutz
sind nun dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
zugeordnet. Das Baudenkmal Frankenbad und Platz sind Bestandteil
des Masterplans Innere Stadt. Deshalb ist es sachdienlich zu klären, ob
Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen. Um eine möglichst
zeitnahe Sanierung des Baudenkmals Frankenbad sicherzustellen, ist
das LVR-Amt für Denkmalpflege (Brauweiler) sowie die Denkmal-
behörden frühzeitig einzubinden und ihre Stellungnahmen in den
politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Bei den Bürgerbegehren und Bürgergutachten wurde deutlich, dass die
Bürger zentral gelegene, wohnungsnahe Stadtteilbäder wünschen. Im
Gegensatz zum Frankenbad und Sportpark Nord liegt das Römerbad
peripher und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht angebunden.
Aus großen Teilen des Stadtbezirks Bonn ist es ohne Umsteigen mit
dem ÖPNV nicht erreichbar. Deshalb wird hier dringender
Verbesserungsbedarf gesehen. Die Mehrkosten für eine bessere ÖPNV
Erschließung des Römerbads sind in die Gesamtbetrachtung der Kosten
zu berücksichtigen.
zu den Punkten 4. und 7.:
Die Bezirksvertretung Bonn hat bereits am 02.09.2025 die Verwaltung
beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des
Baudenkmals Frankenbad die konkrete Planung in Angriff zu nehmen.
Statt diesen Beschluss umzusetzen, hat die Verwaltung die Fort-
schreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bäderlandschaft
vorgelegt mit der Folge, dass die Sanierung des Baudenkmals in welcher
Form auch immer wieder verzögert und damit teurer wird. So geht es
schon seit Jahren. Die Verwaltung hatte im Sportausschuss erklärt, dass
sie beabsichtige, 73 Mio. Euro im Haushalt einzustellen, eine
Größenordnung, die auf der belastbaren Machbarkeitsstudie für die
Generalsanierung als Schwimmbad beruht.Seite 6 von 8
www.frankenbadfreunde.de 5/6
Sollte das Kombibad Römerbad plus Nachnutzungskonzept Frankenbad
in Summe finanziell nicht deutlich günstiger sein, ist die Sanierung des
Baudenkmals Frankenbad eindeutig zu priorisieren. Denn die Stadt ist
zum Erhalt des Baudenkmals verpflichtet.
Es sollte nicht der Eindruck befördert werden, dass Verwaltung und
Politik mit dem Argument der Kosten ihrer denkmalrechtlichen
Verpflichtung zum Erhalt ebensowenig wie dem Wunsch der Bürger
nach wohnungsnahnen Hallenbädern nicht nachkommen, um die
Wünsche des organisierten Sports nach einem wettkampftauglichen
Hallenbad zu erfüllen.
zu den Punkten 5., 6. und 7.:
Angesichts der als katastrophal bezeichneten Haushaltslage dürfte der
teure Bau einer neuen Tribüne im Hallenbad am Standort Römerbad der
Öffentlichkeit nicht vermittelbar sein. Das Hallenbad im Sportpark Nord
muss für Millionen saniert werden. Auch wenn diese Kosten derzeit nicht
bezifferbar sind und aus der Bäderpauschale in den SGB Betriebs-
haushalt verschoben werden, sind es dennoch Steuergelder aller Bonner
Bürger. Schon heute stehen im Frankenbad nur geringe Schwimmzeiten
für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die in der Fortschreibung des
Bäderkonzepts enthaltene Reservierung von 11 Bahnen für
Schulschwimmen werktags von 8 bis 15 Uhr (11 von insgesamt 31 für
das Schulschwimmen benötigter Bahnen) und eine beabsichtigte
Steigerung von Wettkampfveranstaltungen im Kombibad Römerbad
lassen befürchten, dass es für die Öffentlichkeit keine Verbesserungen
hinsichtlich der Schwimmzeiten im Vergleich zum Frankenbad geben
wird. Die Bewohner des Stadtbezirks Bonn sollten nicht zugunsten des
organisierten Sports schlechter gestellt werden als die Bewohner
anderer Stadtbezirke. Als Ausgleich sollte deshalb das Schwimmbad im
Sportpark Nord für die Öffentlichkeit (die die Sanierung zahlt) geöffnet
werden und nicht wie bisher neben Schulen und Vereinen exklusiv nur
den Mitgliedern der SSF zugänglich sein.
Damit insbesondere während der Sanierungen ausreichend
Schwimmflächen bereitgestellt werden, soll im Sportpark Nord ein
Interimsbad gebaut werden, dessen Kosten explodiert sind und sich von
ursprünglich 10 Mio. Euro auf ca. 20 Mio. Euro verdoppelt haben.
Interimsbäder haben mittlerweile einen Lebenszeit von mehreren
Jahrzehnten.Seite 7 von 8
www.frankenbadfreunde.de 6/6
Angesichts der gestiegenen Kosten und der beängstigenden
Haushaltslage dürfen Bürger von Verwaltung und Politik erwarten, dass
dies keine Wegwerfinvestition wird. Deshalb ist für das Interimsbad ein
belastbares Konzept für die Verwendung nach Umsetzung der
Maßnahmen des Bäderkonzepts gefragt.
Vorstand der Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de