261667 · Dringlichkeitsantrag
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag "Bau einer Trafostation im Hohenzollernpark"
Kerndaten
- Nummer
- 261667
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hohenzollernplatz Hauptort
- Welfenstraße
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261667Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag "Bau einer Trafostation im Hohenzollernpark" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Sollte der der Initiative zu Grunde liegende Bürgerantrag* in der Sitzung nicht behandelt werden, droht die Eingabe auf Grund der bis zur regulären Sitzung der BVGO am 4. November 2026 eingetretenen Tatsachen ins Leere zu laufen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Der mit Schreiben vom 17.August 2026 eingereichte Bürgerantrag* zur Errichtung einer Trafostation auf dem Gelände des Hohenzollernplatzes wird auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 2. September als dringliche Vorlage aufgenommen und in der Beratung hinter die bereits vorhandenen Bürgeranträge vorgezogen. 2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge über die Eingabe des Bürgers in vorliegender oder geänderter Form entscheiden. Begründung Es wird auf den nachstehenden, der Stadtverwaltung vorliegenden Antragstext und die Erläuterungen in der Anlage verwiesen: Von: .... <...> Datum: 17. August 2026 um 12:58:00 MESZ An: BezVSt.Bad-Godesberg@bonn.de Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW – Verkehrssicherheit und Standortüberprüfung der neuen Trafostation am Hohenzollernplatz Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Feyza Yildiz,Seite 1 von 15 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bad Godesberg, hiermit reiche ich einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zur neu (zu Beginn der Sommerferien 2026) errichteten Trafostation unmittelbar am Ein- bzw. Ausgang des Hohenzollernplatzes in Bonn-Bad Godesberg ein. Ich bitte um kurzfristige Behandlung durch die Bezirksvertretung und insbesondere um eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und von BonnNetz. Im Vordergrund steht ausdrücklich die Verkehrssicherheit, insbesondere von Kindergarten- und Grundschulkindern, anschließend die Erforderlichkeit und Wahl des neuen Standortes, dessen bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit sowie ergänzend der Immissionsschutz. ## 1. Verkehrssicherheit und besondere Bedeutung des Parkein- und - ausgangs Der Hohenzollernplatz ist nicht lediglich eine Grünanlage, sondern ein täglich von Familien und Kindern genutzter öffentlicher Raum. Kinder durchqueren den Park auf ihren Wegen in Richtung der umliegenden Kindergärten und Schulen. Nachmittags wird der Park von Kindern zum Spielen und Aufenthalt genutzt. Gleichzeitig besteht im unmittelbaren Umfeld, unter anderem durch das benachbarte Berufskolleg, welches 2026 erheblich ausgebaut und erweitert wurde, erheblicher Parksuch- und Fahrzeugverkehr. Nach den täglichen Beobachtungen von Anwohnern kommt es insbesondere morgens regelmäßig zu: - Parksuchverkehr rund um den Hohenzollernplatz, - verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen, - Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen, - teilweise unangepassten Geschwindigkeiten.Seite 2 von 15 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In der Vergangenheit wurden im Umfeld bereits Straßeneinrichtungen, unter anderem Laternen, durch Fahrzeuge beschädigt. Auch Tiere wurden durch Fahrzeuge erfasst. Vor diesem Hintergrund erscheint die Errichtung eines großen, blickdichten technischen Baukörpers unmittelbar am Ein- bzw. Ausgang des von Kindern stark frequentierten Parks besonders überprüfungsbedürftig. Ich bitte deshalb um eine konkrete Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen. Diese Prüfung sollte ausdrücklich auch aus der Augenhöhe eines Kindergarten- bzw. Grundschulkindes und nicht lediglich aus Sicht eines erwachsenen Autofahrers erfolgen. ## 2. Historie des Standortes und frühere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit Am Kopf des Hohenzollernplatzes befindet sich bereits seit vielen Jahren eine ältere Trafostation. In deren Umfeld befanden sich früher Glascontainer sowie ein öffentlicher Stellplatz. Nach Erinnerung langjähriger Anwohner wurden die Glascontainer entfernt und der Stellplatz aufgegeben, nachdem aus der Anwohnerschaft insbesondere auf die Belange spielender Kinder und auf Probleme der Verkehrssicherheit hingewiesen worden war. Ich bitte die Verwaltung, die hierzu noch vorhandenen historischen Vorgänge, Eingaben, Beschlüsse und Verwaltungsvermerke beizuziehen und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen. Sollte die Stadt an diesem Bereich bereits in der Vergangenheit Maßnahmen getroffen haben, um die Übersichtlichkeit und SicherheitSeite 3 von 15 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) insbesondere für Kinder zu verbessern, erscheint es zwingend, diese Vorgeschichte in die Beurteilung des nun gewählten Standortes einzubeziehen. ## 3. Bereits vorhandene Trafostation und Notwendigkeit eines neuen Standortes Besonders klärungsbedürftig ist, dass am Hohenzollernplatz bereits eine Trafostation vorhanden ist. Diese ältere Station befindet sich an einem seit langer Zeit etablierten Standort. Sie ist mittlerweile durch gewachsenen Bewuchs weitgehend in die Umgebung integriert, von außen kaum sichtbar und nach Kenntnis der Anwohnerschaft weiterhin in Betrieb. Im Zusammenhang mit den derzeit erneuerten bzw. ausgetauschten Kabeln und Leitungen stellt sich deshalb die grundlegende Frage, weshalb diese Infrastruktur nicht weiterhin über die vorhandene Trafostation bzw. über einen Ersatzneubau am bestehenden Trafostandort geführt werden kann. Ich bitte um nachvollziehbare Beantwortung insbesondere folgender Fragen: 1. Handelt es sich bei der neuen Trafostation um einen Ersatz der bestehenden Station oder um eine zusätzliche Station? 2. Falls die neue Anlage die bisherige Station ersetzt: Warum wird die alte Station außer Betrieb genommen und nicht als Standort für die neue Station genutzt? 3. Falls die alte Station weiter betrieben wird, stellt sich die Frage, warum beide Stationen künftig betrieben werden sollen: Welche unterschiedlichen netztechnischen Funktionen erfüllen die beiden Anlagen? 4. Warum konnte die bestehende Trafostation nicht modernisiert oderSeite 4 von 15 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erneuert werden? 5. Warum konnte der seit Jahrzehnten vorhandene Trafostandort nicht für einen Ersatzneubau genutzt werden? 6. Warum können die derzeit erneuerten bzw. ausgetauschten Kabel und Leitungen nicht an der vorhandenen oder an gleicher Stelle erneuerten Trafostation eingebunden werden? 7. Welche konkreten technischen Gründe sprechen gegen eine weitere Nutzung des vorhandenen Standortes? 8. Welche Alternativstandorte wurden vor der Entscheidung für den Parkein- und -ausgang untersucht? 9. Wurde der bisherige Trafostandort ausdrücklich als Alternative untersucht und, falls ja, aus welchen Gründen verworfen? 10. Nach welchen Kriterien erfolgte die Standortentscheidung, insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit, Parknutzung durch Kinder, Stadtbild, Grünfläche, Immissionsschutz, technischer Zweckmäßigkeit und Kosten? Es wird ausdrücklich nicht in Abrede gestellt, dass eine moderne, sichere und leistungsfähige Stromversorgung notwendig ist. Gerade deshalb sollte jedoch nachvollziehbar dargestellt werden können, warum hierfür ausgerechnet der Ein- und Ausgang einer von Kindern stark frequentierten Parkanlage beansprucht werden muss, obwohl bereits ein etablierter Trafostandort vorhanden ist. ## 4. Bau-, Planungs- und Grünflächenrecht Ich bitte die Bezirksvertretung außerdem, durch die Verwaltung klären zu lassen: - auf welchem Flurstück die neue Trafostation genau errichtet wurde,Seite 5 von 15 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - wem diese Fläche gehört, - welche planungsrechtliche Festsetzung für die Fläche gilt, - ob es sich um öffentliche Grünfläche/Parkanlage, Straßen- bzw. Verkehrsfläche, Versorgungsfläche oder eine andere Flächenkategorie handelt, - aufgrund welcher konkreten bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlage die Trafostation an diesem Standort zulässig ist, - ob Ausnahmen, Befreiungen, Zustimmungen oder sonstige Entscheidungen erforderlich waren bzw. erteilt wurden, - welche Dienststellen der Stadt Bonn an der Standortentscheidung beteiligt waren, - ob insbesondere Straßenverkehrsbehörde, Stadtplanung und die für die Grünanlage zuständige Dienststelle vor Festlegung des Standortes beteiligt wurden. Sollte sich die Station innerhalb einer als öffentliche Grünfläche oder Parkanlage festgesetzten bzw. gewidmeten Fläche befinden, bitte ich um ausdrückliche Darstellung der Rechtsgrundlage für diese Nutzung. ## 5. Ortsbesichtigung und Verkehrssicherheitsprüfung Ich beantrage eine kurzfristige gemeinsame Ortsbesichtigung unter Beteiligung von Vertretern - der Bezirksvertretung Bad Godesberg, - der Straßenverkehrsbehörde, - der zuständigen Straßen- bzw. Tiefbaudienststelle, - der Stadtplanung, - der Bauaufsicht, - der zuständigen Grünflächenverwaltung - sowie von BonnNetz. Dabei sollten insbesondere die Sichtbeziehungen am Parkausgang, das tatsächliche Park- und Verkehrsverhalten sowie die Wegebeziehungen von Kindern untersucht werden. Ich halte es für sinnvoll, die Situation nicht ausschließlich anhand vonSeite 6 von 15 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Plänen und Akten zu beurteilen. Die Auswirkungen des Baukörpers auf die Sichtverhältnisse lassen sich unmittelbar vor Ort wesentlich besser erfassen. ## 6. Immissionsschutz Ergänzend bitte ich um Prüfung, ob für die neue Trafostation die erforderlichen schalltechnischen Nachweise vorliegen und die Anforderungen der TA Lärm gegenüber der angrenzenden schutzbedürftigen Wohnbebauung nachweislich eingehalten werden. Dabei sollten insbesondere berücksichtigt werden: - der Schallleistungspegel der vollständigen Station, - mögliche tonale Anteile des Transformatorgeräusches, - tieffrequente Geräuschanteile, - sowie die planungsrechtliche Schutzwürdigkeit der angrenzenden Wohnbebauung. ## 7. Antrag an die Bezirksvertretung Ich beantrage, dass sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg mit der Angelegenheit befasst und insbesondere folgende Punkte beschließt bzw. gegenüber der Verwaltung anregt: 1. Durchführung einer kurzfristigen Verkehrssicherheitsprüfung am neuen Trafostandort. 2. Durchführung einer gemeinsamen Ortsbesichtigung unter Beteiligung der zuständigen Fachämter, der Bezirksvertretung und von BonnNetz. 3. Vorlage der planungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlage des Standortes einschließlich der konkreten Flächenausweisung. 4. Darstellung der technischen Notwendigkeit der neuen Trafostation und der Gründe, weshalb die bestehende Trafostation bzw. der vorhandene Trafostandort nicht weiter genutzt oder erneuert werden kann.Seite 7 von 15 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Offenlegung der geprüften Alternativstandorte und der Kriterien, nach denen die Alternativen bewertet wurden. 6. Beiziehung der vorhandenen historischen Unterlagen zur früheren Entfernung der Glascontainer und zur Aufgabe des Stellplatzes im Bereich des bisherigen Trafostandortes. 7. Prüfung der schalltechnischen Unterlagen und der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen des Immissionsschutzes. 8. Sollte die Verkehrssicherheit am Parkein- und -ausgang nicht zweifelsfrei gewährleistet sein oder sollten sich andere erhebliche öffentlich-rechtliche Bedenken ergeben, Prüfung einer Verlegung der neuen Trafostation. Hierbei soll insbesondere der vorhandene Trafostandort als mögliche Alternative untersucht werden. 9. Soweit die neue Trafostation noch nicht endgültig in Betrieb genommen worden ist, Prüfung, ob die endgültige Inbetriebnahme bis zu einer kurzfristigen Ortsbesichtigung und ersten Bewertung der vorgenannten Punkte zurückgestellt werden kann. Mir geht es ausdrücklich um eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung. Eine sichere Energieversorgung ist für das Wohngebiet selbstverständlich erforderlich. Ebenso selbstverständlich sollte aber sein, bei einer auf Jahrzehnte angelegten technischen Infrastruktur unter mehreren technisch möglichen Lösungen den Standort zu wählen, der für Kinder, Fußgänger, Parknutzung, Verkehrssicherheit und das gewachsene Umfeld die geringsten Konflikte verursacht. Der Hohenzollernplatz ist insbesondere für Kinder ein täglicher Lebens-, Spiel- und Verkehrsraum. Die Frage, ob ein großer technischer Baukörper unmittelbar an seinem Ein- und Ausgang tatsächlich der bestmögliche und erforderliche Standort ist, sollte deshalb transparent und vor endgültiger SchaffungSeite 8 von 15 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) weiterer Tatsachen beantwortet werden. Ich bitte um Behandlung dieses Schreibens als Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW und um Mitteilung, in welcher Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg die Angelegenheit behandelt wird. Ferner würde ich es begrüßen, wenn sich Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung die Situation kurzfristig persönlich vor Ort ansehen könnten. Mit freundlichen Grüßen Anlage/n 1 2026.09.02 BVGO Anlagenpaket_Dringlichkeitsbefassung_Hohenzollernplatz_Geschwärzt (öffentlich)Seite 9 von 15 FORMULIERUNGSVORSCHLAG FÜR EINEN DRINGLICHKEITSANTRAG zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 02.09.2026 Betreff: Neue Trafostation am Parkein-/ausgang Hohenzollernplatz – kurzfristige Prüfung der Verkehrssicherheit und des Standortes vor endgültiger Inbetriebnahme Hinweis: Dieser Formulierungsvorschlag ist zur Prüfung, Anpassung und gegebenenfalls Übernahme durch eine in der Bezirksvertretung vertretene Fraktion beziehungsweise ein Mitglied der Bezirksvertretung bestimmt. Beschlussvorschlag 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bittet die Verwaltung, unverzüglich eine fachübergreifende Prüfung der konkreten Standort- und Verkehrssituation an der neu errichteten Trafostation am Parkein-/ausgang Hohenzollernplatz vorzunehmen. Einbezogen werden sollen insbesondere die für Verkehrslenkung/Verkehrssicherheit, Stadtplanung/Bauaufsicht und die öffentliche Grünfläche zuständigen Stellen. 2. Die Verkehrssicherheitsprüfung soll ausdrücklich die gegenseitigen Sichtbeziehungen zwischen aus dem Park kommenden Kindern und dem Kraftfahrzeugverkehr berücksichtigen. Zu prüfen sind insbesondere die unmittelbare Lage der Station am Parkausgang, der nach örtlicher Messung nur etwa 70 cm betragende Abstand der Außenkante zur Bordsteinkante, die Höhe des blickdichten Baukörpers von etwa 1,80 m über Bodenniveau, der fehlende Gehweg auf der Parkseite, die notwendige Querung zum gegenüberliegenden Gehweg sowie die Entfernung von nur rund 12 m zum Kreuzungsbereich Welfenstraße/Hohenzollernplatz. Die Prüfung soll auch aus Kinderaugenhöhe erfolgen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit BonnNetz kurzfristig darzustellen, warum der neue Standort unmittelbar am Parkein-/ausgang gewählt wurde und weshalb der nur wenige Meter entfernt vorhandene bisherige Trafostandort nicht für einen Ersatz beziehungsweise eine Erneuerung genutzt werden konnte. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, welche Alternativstandorte geprüft wurden, wann die Standortentscheidung getroffen wurde, welche städtischen Dienststellen beteiligt waren und ob der neue Standort bereits zum Zeitpunkt der BonnNetz-Anliegerinformation vom 01.12.2025 Bestandteil der Planung war. 4. Wegen des weit fortgeschrittenen Bauzustandes wird die Verwaltung gebeten, unverzüglich mit BonnNetz zu klären, ob und wann die neue Trafostation in Betrieb genommen werden soll und ob bis zum Abschluss der kurzfristigen Prüfung im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten vermeidbare weitere endgültige Maßnahmen zurückgestellt werden können. 5. Die Bezirksvertretung regt einen kurzfristigen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Verwaltung, BonnNetz, Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung und der betroffenen Bürgerschaft an.Seite 10 von 15 Begründung der Dringlichkeit Die neue Trafostation wurde während der Sommerferien 2026 unmittelbar am Ein-/Ausgang der Parkanlage Hohenzollernplatz errichtet. Die Arbeiten sind inzwischen weit fortgeschritten. Am 19.08.2026 wurden bereits Kabel in die neue Station eingeführt und anschließend Teile der zuvor geöffneten Versorgungstrasse wieder geschlossen. Eine kurzfristige Inbetriebnahme erscheint daher möglich. Durch inzwischen vorgenommene örtliche Vermessungen und eine ergänzende Fotodokumentation haben sich konkrete Fragen zur Verkehrssicherheit ergeben. Die neue Station steht nach örtlicher Messung nur etwa 70 cm hinter der Bordsteinkante. Auf der Parkseite besteht unmittelbar am Ausgang kein Gehweg; Kinder gelangen beim Verlassen des Parks unmittelbar an den Fahrbahnrand und müssen die Fahrbahn zum gegenüberliegenden Gehweg queren. Der Kreuzungsbereich Welfenstraße/Hohenzollernplatz befindet sich nur rund 12 m entfernt. Ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wurde am 17.08.2026 eingereicht. Die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg hat am 27.08.2026 mitgeteilt, dass dieser wegen der regulären Antragsfrist erst für die Sitzung der Bezirksvertretung am 04.11.2026 vorgesehen ist. Bis dahin dürfte die neue Trafostation voraussichtlich bereits in Betrieb und die Baumaßnahme weitgehend abgeschlossen sein. Die beantragte Dringlichkeitsbefassung soll ausdrücklich keine abschließende Bewertung der Rechtmäßigkeit oder der technischen Notwendigkeit der Trafostation vorwegnehmen. Ziel ist vielmehr, die nachvollziehbar aufgeworfenen Fragen zur Sicherheit von Kindern, zur konkreten Standortwahl und zum vorhandenen bisherigen Trafostandort noch rechtzeitig fachlich und transparent prüfen zu lassen. Kontakt der Bürgerinitiative in Gründung Anlagen für die politische Prüfung: Fotodokumentation (4 Aufnahmen: Kinderperspektive, Übersicht/Kreuzungsnähe, Fahrerperspektive, bisheriger Trafostandort).Seite 11 von 15 Foto 1 - Kinderperspektive am Parkausgang Aufnahme aus etwa 1,30 m Augenhöhe eines Kindes. Die neue Trafostation steht unmittelbar am Parkausgang; ihre Außenkante befindet sich nach örtlicher Messung nur etwa 70 cm hinter der Bordsteinkante. Das Bild veranschaulicht die eingeschränkte seitliche Sicht aus Kinderperspektive. Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen Stellen vorbehalten.Seite 12 von 15 Foto 2 - Räumliche Gesamtsituation und Kreuzungsnähe Übersicht über Trafostation, Parkausgang und den nahen Kreuzungsbereich Welfenstraße/Hohenzollernplatz. Der Abstand zum Kreuzungsbereich beträgt nach örtlicher Messung rund 12 m. Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen Stellen vorbehalten.Seite 13 von 15 Foto 3 - Perspektive des Straßenverkehrs Blick aus dem Straßenraum in Richtung des Parkausgangs. Die Aufnahme verdeutlicht, dass Fahrzeuge den Bereich des Parkausgangs bereits wenige Meter nach dem Einbiegen aus der Welfenstraße erreichen. Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen Stellen vorbehalten.Seite 14 von 15 Foto 4 - Bisheriger Trafostandort im Park Der langjährig vorhandene Trafostandort befindet sich nur wenige Meter von der neuen Station entfernt und ist durch gewachsenen Bewuchs weitgehend in die Parkanlage integriert. Die Aufnahme dient der Veranschaulichung der naheliegenden Standortalternative. Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen Stellen vorbehalten.Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de