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261667 · Dringlichkeitsantrag

Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag "Bau einer Trafostation im Hohenzollernpark"

Nummer
261667
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Hohenzollernplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Welfenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 02.09.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261667Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag "Bau einer
Trafostation im Hohenzollernpark"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Sollte der der Initiative zu Grunde liegende Bürgerantrag* in der Sitzung nicht
behandelt werden, droht die Eingabe auf Grund der bis zur regulären Sitzung
der BVGO am 4. November 2026 eingetretenen Tatsachen ins Leere zu laufen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der mit Schreiben vom 17.August 2026 eingereichte Bürgerantrag* zur
Errichtung einer Trafostation auf dem Gelände des Hohenzollernplatzes wird
auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 2. September
als dringliche Vorlage aufgenommen und in der Beratung hinter die bereits
vorhandenen Bürgeranträge vorgezogen.
2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge über die Eingabe des Bürgers in
vorliegender oder geänderter Form entscheiden.
Begründung
Es wird auf den nachstehenden, der Stadtverwaltung vorliegenden Antragstext
und die Erläuterungen in der Anlage verwiesen:
Von: .... <...>
Datum: 17. August 2026 um 12:58:00 MESZ
An: BezVSt.Bad-Godesberg@bonn.de
Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW – Verkehrssicherheit und
Standortüberprüfung der neuen Trafostation am Hohenzollernplatz
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Feyza Yildiz,Seite 1 von 15
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bad Godesberg,
hiermit reiche ich einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zur neu (zu
Beginn der Sommerferien 2026) errichteten Trafostation unmittelbar am
Ein- bzw. Ausgang des Hohenzollernplatzes in Bonn-Bad Godesberg
ein.
Ich bitte um kurzfristige Behandlung durch die Bezirksvertretung und
insbesondere um eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung der
zuständigen Fachämter und von BonnNetz.
Im Vordergrund steht ausdrücklich die Verkehrssicherheit, insbesondere
von Kindergarten- und Grundschulkindern, anschließend die
Erforderlichkeit und Wahl des neuen Standortes, dessen bau- und
planungsrechtliche Zulässigkeit sowie ergänzend der Immissionsschutz.
## 1. Verkehrssicherheit und besondere Bedeutung des Parkein- und -
ausgangs
Der Hohenzollernplatz ist nicht lediglich eine Grünanlage, sondern ein
täglich von Familien und Kindern genutzter öffentlicher Raum.
Kinder durchqueren den Park auf ihren Wegen in Richtung der
umliegenden Kindergärten und Schulen. Nachmittags wird der Park von
Kindern zum Spielen und Aufenthalt genutzt.
Gleichzeitig besteht im unmittelbaren Umfeld, unter anderem durch das
benachbarte Berufskolleg, welches 2026 erheblich ausgebaut und
erweitert wurde, erheblicher Parksuch- und Fahrzeugverkehr.
Nach den täglichen Beobachtungen von Anwohnern kommt es
insbesondere morgens regelmäßig zu:
- Parksuchverkehr rund um den Hohenzollernplatz,
- verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen,
- Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen,
- teilweise unangepassten Geschwindigkeiten.Seite 2 von 15
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In der Vergangenheit wurden im Umfeld bereits Straßeneinrichtungen,
unter anderem Laternen, durch Fahrzeuge beschädigt. Auch Tiere
wurden durch Fahrzeuge erfasst.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Errichtung eines großen,
blickdichten technischen Baukörpers unmittelbar am Ein- bzw. Ausgang
des von Kindern stark frequentierten Parks besonders
überprüfungsbedürftig.
Ich bitte deshalb um eine konkrete Prüfung der Sichtbeziehungen
zwischen Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen.
Diese Prüfung sollte ausdrücklich auch aus der Augenhöhe eines
Kindergarten- bzw. Grundschulkindes und nicht lediglich aus Sicht eines
erwachsenen Autofahrers erfolgen.
## 2. Historie des Standortes und frühere Maßnahmen zur
Verkehrssicherheit
Am Kopf des Hohenzollernplatzes befindet sich bereits seit vielen Jahren
eine ältere Trafostation.
In deren Umfeld befanden sich früher Glascontainer sowie ein
öffentlicher Stellplatz.
Nach Erinnerung langjähriger Anwohner wurden die Glascontainer
entfernt und der Stellplatz aufgegeben, nachdem aus der
Anwohnerschaft insbesondere auf die Belange spielender Kinder und auf
Probleme der Verkehrssicherheit hingewiesen worden war.
Ich bitte die Verwaltung, die hierzu noch vorhandenen historischen
Vorgänge, Eingaben, Beschlüsse und Verwaltungsvermerke beizuziehen
und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.
Sollte die Stadt an diesem Bereich bereits in der Vergangenheit
Maßnahmen getroffen haben, um die Übersichtlichkeit und SicherheitSeite 3 von 15
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
insbesondere für Kinder zu verbessern, erscheint es zwingend, diese
Vorgeschichte in die Beurteilung des nun gewählten Standortes
einzubeziehen.
## 3. Bereits vorhandene Trafostation und Notwendigkeit eines neuen
Standortes
Besonders klärungsbedürftig ist, dass am Hohenzollernplatz bereits eine
Trafostation vorhanden ist.
Diese ältere Station befindet sich an einem seit langer Zeit etablierten
Standort. Sie ist mittlerweile durch gewachsenen Bewuchs weitgehend in
die Umgebung integriert, von außen kaum sichtbar und nach Kenntnis
der Anwohnerschaft weiterhin in Betrieb.
Im Zusammenhang mit den derzeit erneuerten bzw. ausgetauschten
Kabeln und Leitungen stellt sich deshalb die grundlegende Frage,
weshalb diese Infrastruktur nicht weiterhin über die vorhandene
Trafostation bzw. über einen Ersatzneubau am bestehenden
Trafostandort geführt werden kann.
Ich bitte um nachvollziehbare Beantwortung insbesondere folgender
Fragen:
1. Handelt es sich bei der neuen Trafostation um einen Ersatz der
bestehenden Station oder um eine zusätzliche Station?
2. Falls die neue Anlage die bisherige Station ersetzt: Warum wird die
alte Station außer Betrieb genommen und nicht als Standort für die neue
Station genutzt?
3. Falls die alte Station weiter betrieben wird, stellt sich die Frage, warum
beide Stationen künftig betrieben werden sollen: Welche
unterschiedlichen netztechnischen Funktionen erfüllen die beiden
Anlagen?
4. Warum konnte die bestehende Trafostation nicht modernisiert oderSeite 4 von 15
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erneuert werden?
5. Warum konnte der seit Jahrzehnten vorhandene Trafostandort nicht
für einen Ersatzneubau genutzt werden?
6. Warum können die derzeit erneuerten bzw. ausgetauschten Kabel und
Leitungen nicht an der vorhandenen oder an gleicher Stelle erneuerten
Trafostation eingebunden werden?
7. Welche konkreten technischen Gründe sprechen gegen eine weitere
Nutzung des vorhandenen Standortes?
8. Welche Alternativstandorte wurden vor der Entscheidung für den
Parkein- und -ausgang untersucht?
9. Wurde der bisherige Trafostandort ausdrücklich als Alternative
untersucht und, falls ja, aus welchen Gründen verworfen?
10. Nach welchen Kriterien erfolgte die Standortentscheidung,
insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit, Parknutzung durch Kinder,
Stadtbild, Grünfläche, Immissionsschutz, technischer Zweckmäßigkeit
und Kosten?
Es wird ausdrücklich nicht in Abrede gestellt, dass eine moderne, sichere
und leistungsfähige Stromversorgung notwendig ist.
Gerade deshalb sollte jedoch nachvollziehbar dargestellt werden
können, warum hierfür ausgerechnet der Ein- und Ausgang einer von
Kindern stark frequentierten Parkanlage beansprucht werden muss,
obwohl bereits ein etablierter Trafostandort vorhanden ist.
## 4. Bau-, Planungs- und Grünflächenrecht
Ich bitte die Bezirksvertretung außerdem, durch die Verwaltung klären zu
lassen:
- auf welchem Flurstück die neue Trafostation genau errichtet wurde,Seite 5 von 15
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- wem diese Fläche gehört,
- welche planungsrechtliche Festsetzung für die Fläche gilt,
- ob es sich um öffentliche Grünfläche/Parkanlage, Straßen- bzw.
Verkehrsfläche, Versorgungsfläche oder eine andere Flächenkategorie
handelt,
- aufgrund welcher konkreten bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen
Grundlage die Trafostation an diesem Standort zulässig ist,
- ob Ausnahmen, Befreiungen, Zustimmungen oder sonstige
Entscheidungen erforderlich waren bzw. erteilt wurden,
- welche Dienststellen der Stadt Bonn an der Standortentscheidung
beteiligt waren,
- ob insbesondere Straßenverkehrsbehörde, Stadtplanung und die für
die Grünanlage zuständige Dienststelle vor Festlegung des Standortes
beteiligt wurden.
Sollte sich die Station innerhalb einer als öffentliche Grünfläche oder
Parkanlage festgesetzten bzw. gewidmeten Fläche befinden, bitte ich um
ausdrückliche Darstellung der Rechtsgrundlage für diese Nutzung.
## 5. Ortsbesichtigung und Verkehrssicherheitsprüfung
Ich beantrage eine kurzfristige gemeinsame Ortsbesichtigung unter
Beteiligung von Vertretern
- der Bezirksvertretung Bad Godesberg,
- der Straßenverkehrsbehörde,
- der zuständigen Straßen- bzw. Tiefbaudienststelle,
- der Stadtplanung,
- der Bauaufsicht,
- der zuständigen Grünflächenverwaltung
- sowie von BonnNetz.
Dabei sollten insbesondere die Sichtbeziehungen am Parkausgang, das
tatsächliche Park- und Verkehrsverhalten sowie die Wegebeziehungen
von Kindern untersucht werden.
Ich halte es für sinnvoll, die Situation nicht ausschließlich anhand vonSeite 6 von 15
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Plänen und Akten zu beurteilen. Die Auswirkungen des Baukörpers auf
die Sichtverhältnisse lassen sich unmittelbar vor Ort wesentlich besser
erfassen.
## 6. Immissionsschutz
Ergänzend bitte ich um Prüfung, ob für die neue Trafostation die
erforderlichen schalltechnischen Nachweise vorliegen und die
Anforderungen der TA Lärm gegenüber der angrenzenden
schutzbedürftigen Wohnbebauung nachweislich eingehalten werden.
Dabei sollten insbesondere berücksichtigt werden:
- der Schallleistungspegel der vollständigen Station,
- mögliche tonale Anteile des Transformatorgeräusches,
- tieffrequente Geräuschanteile,
- sowie die planungsrechtliche Schutzwürdigkeit der angrenzenden
Wohnbebauung.
## 7. Antrag an die Bezirksvertretung
Ich beantrage, dass sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg mit der
Angelegenheit befasst und insbesondere folgende Punkte beschließt
bzw. gegenüber der Verwaltung anregt:
1. Durchführung einer kurzfristigen Verkehrssicherheitsprüfung am
neuen Trafostandort.
2. Durchführung einer gemeinsamen Ortsbesichtigung unter Beteiligung
der zuständigen Fachämter, der Bezirksvertretung und von BonnNetz.
3. Vorlage der planungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlage des
Standortes einschließlich der konkreten Flächenausweisung.
4. Darstellung der technischen Notwendigkeit der neuen Trafostation und
der Gründe, weshalb die bestehende Trafostation bzw. der vorhandene
Trafostandort nicht weiter genutzt oder erneuert werden kann.Seite 7 von 15
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Offenlegung der geprüften Alternativstandorte und der Kriterien, nach
denen die Alternativen bewertet wurden.
6. Beiziehung der vorhandenen historischen Unterlagen zur früheren
Entfernung der Glascontainer und zur Aufgabe des Stellplatzes im
Bereich des bisherigen Trafostandortes.
7. Prüfung der schalltechnischen Unterlagen und der Einhaltung der
einschlägigen Anforderungen des Immissionsschutzes.
8. Sollte die Verkehrssicherheit am Parkein- und -ausgang nicht
zweifelsfrei gewährleistet sein oder sollten sich andere erhebliche
öffentlich-rechtliche Bedenken ergeben, Prüfung einer Verlegung der
neuen Trafostation. Hierbei soll insbesondere der vorhandene
Trafostandort als mögliche Alternative untersucht werden.
9. Soweit die neue Trafostation noch nicht endgültig in Betrieb
genommen worden ist, Prüfung, ob die endgültige Inbetriebnahme bis zu
einer kurzfristigen Ortsbesichtigung und ersten Bewertung der
vorgenannten Punkte zurückgestellt werden kann.
Mir geht es ausdrücklich um eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung.
Eine sichere Energieversorgung ist für das Wohngebiet
selbstverständlich erforderlich. Ebenso selbstverständlich sollte aber
sein, bei einer auf Jahrzehnte angelegten technischen Infrastruktur unter
mehreren technisch möglichen Lösungen den Standort zu wählen, der
für Kinder, Fußgänger, Parknutzung, Verkehrssicherheit und das
gewachsene Umfeld die geringsten Konflikte verursacht.
Der Hohenzollernplatz ist insbesondere für Kinder ein täglicher Lebens-,
Spiel- und Verkehrsraum.
Die Frage, ob ein großer technischer Baukörper unmittelbar an seinem
Ein- und Ausgang tatsächlich der bestmögliche und erforderliche
Standort ist, sollte deshalb transparent und vor endgültiger SchaffungSeite 8 von 15
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
weiterer Tatsachen beantwortet werden.
Ich bitte um Behandlung dieses Schreibens als Bürgerantrag gemäß §
24 GO NRW und um Mitteilung, in welcher Sitzung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg die Angelegenheit behandelt wird.
Ferner würde ich es begrüßen, wenn sich Vertreterinnen und Vertreter
der Bezirksvertretung die Situation kurzfristig persönlich vor Ort ansehen
könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage/n
1 2026.09.02 BVGO
Anlagenpaket_Dringlichkeitsbefassung_Hohenzollernplatz_Geschwärzt
(öffentlich)Seite 9 von 15
FORMULIERUNGSVORSCHLAG FÜR EINEN
DRINGLICHKEITSANTRAG
zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 02.09.2026
Betreff: Neue Trafostation am Parkein-/ausgang Hohenzollernplatz – kurzfristige Prüfung der
Verkehrssicherheit und des Standortes vor endgültiger Inbetriebnahme
Hinweis: Dieser Formulierungsvorschlag ist zur Prüfung, Anpassung und gegebenenfalls
Übernahme durch eine in der Bezirksvertretung vertretene Fraktion beziehungsweise ein
Mitglied der Bezirksvertretung bestimmt.
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bittet die Verwaltung, unverzüglich eine fachübergreifende
Prüfung der konkreten Standort- und Verkehrssituation an der neu errichteten Trafostation am
Parkein-/ausgang Hohenzollernplatz vorzunehmen. Einbezogen werden sollen insbesondere die für
Verkehrslenkung/Verkehrssicherheit, Stadtplanung/Bauaufsicht und die öffentliche Grünfläche
zuständigen Stellen.
2. Die Verkehrssicherheitsprüfung soll ausdrücklich die gegenseitigen Sichtbeziehungen zwischen aus
dem Park kommenden Kindern und dem Kraftfahrzeugverkehr berücksichtigen. Zu prüfen sind
insbesondere die unmittelbare Lage der Station am Parkausgang, der nach örtlicher Messung nur etwa
70 cm betragende Abstand der Außenkante zur Bordsteinkante, die Höhe des blickdichten Baukörpers
von etwa 1,80 m über Bodenniveau, der fehlende Gehweg auf der Parkseite, die notwendige Querung
zum gegenüberliegenden Gehweg sowie die Entfernung von nur rund 12 m zum Kreuzungsbereich
Welfenstraße/Hohenzollernplatz. Die Prüfung soll auch aus Kinderaugenhöhe erfolgen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit BonnNetz kurzfristig darzustellen, warum der neue
Standort unmittelbar am Parkein-/ausgang gewählt wurde und weshalb der nur wenige Meter entfernt
vorhandene bisherige Trafostandort nicht für einen Ersatz beziehungsweise eine Erneuerung genutzt
werden konnte. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, welche Alternativstandorte geprüft
wurden, wann die Standortentscheidung getroffen wurde, welche städtischen Dienststellen beteiligt
waren und ob der neue Standort bereits zum Zeitpunkt der BonnNetz-Anliegerinformation vom
01.12.2025 Bestandteil der Planung war.
4. Wegen des weit fortgeschrittenen Bauzustandes wird die Verwaltung gebeten, unverzüglich mit
BonnNetz zu klären, ob und wann die neue Trafostation in Betrieb genommen werden soll und ob bis
zum Abschluss der kurzfristigen Prüfung im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
vermeidbare weitere endgültige Maßnahmen zurückgestellt werden können.
5. Die Bezirksvertretung regt einen kurzfristigen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen
Verwaltung, BonnNetz, Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung und der betroffenen
Bürgerschaft an.Seite 10 von 15
Begründung der Dringlichkeit
Die neue Trafostation wurde während der Sommerferien 2026 unmittelbar am Ein-/Ausgang der
Parkanlage Hohenzollernplatz errichtet. Die Arbeiten sind inzwischen weit fortgeschritten. Am
19.08.2026 wurden bereits Kabel in die neue Station eingeführt und anschließend Teile der zuvor
geöffneten Versorgungstrasse wieder geschlossen. Eine kurzfristige Inbetriebnahme erscheint daher
möglich.
Durch inzwischen vorgenommene örtliche Vermessungen und eine ergänzende Fotodokumentation
haben sich konkrete Fragen zur Verkehrssicherheit ergeben. Die neue Station steht nach örtlicher
Messung nur etwa 70 cm hinter der Bordsteinkante. Auf der Parkseite besteht unmittelbar am Ausgang
kein Gehweg; Kinder gelangen beim Verlassen des Parks unmittelbar an den Fahrbahnrand und
müssen die Fahrbahn zum gegenüberliegenden Gehweg queren. Der Kreuzungsbereich
Welfenstraße/Hohenzollernplatz befindet sich nur rund 12 m entfernt.
Ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wurde am 17.08.2026 eingereicht. Die Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg hat am 27.08.2026 mitgeteilt, dass dieser wegen der regulären Antragsfrist erst für die
Sitzung der Bezirksvertretung am 04.11.2026 vorgesehen ist. Bis dahin dürfte die neue Trafostation
voraussichtlich bereits in Betrieb und die Baumaßnahme weitgehend abgeschlossen sein.
Die beantragte Dringlichkeitsbefassung soll ausdrücklich keine abschließende Bewertung der
Rechtmäßigkeit oder der technischen Notwendigkeit der Trafostation vorwegnehmen. Ziel ist
vielmehr, die nachvollziehbar aufgeworfenen Fragen zur Sicherheit von Kindern, zur konkreten
Standortwahl und zum vorhandenen bisherigen Trafostandort noch rechtzeitig fachlich und
transparent prüfen zu lassen.
Kontakt der Bürgerinitiative in Gründung
Anlagen für die politische Prüfung: Fotodokumentation (4 Aufnahmen: Kinderperspektive,
Übersicht/Kreuzungsnähe, Fahrerperspektive, bisheriger Trafostandort).Seite 11 von 15
Foto 1 - Kinderperspektive am Parkausgang
Aufnahme aus etwa 1,30 m Augenhöhe eines Kindes. Die neue Trafostation steht unmittelbar am
Parkausgang; ihre Außenkante befindet sich nach örtlicher Messung nur etwa 70 cm hinter der
Bordsteinkante. Das Bild veranschaulicht die eingeschränkte seitliche Sicht aus Kinderperspektive.
Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen
Stellen vorbehalten.Seite 12 von 15
Foto 2 - Räumliche Gesamtsituation und Kreuzungsnähe
Übersicht über Trafostation, Parkausgang und den nahen Kreuzungsbereich
Welfenstraße/Hohenzollernplatz. Der Abstand zum Kreuzungsbereich beträgt nach örtlicher Messung
rund 12 m.
Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen
Stellen vorbehalten.Seite 13 von 15
Foto 3 - Perspektive des Straßenverkehrs
Blick aus dem Straßenraum in Richtung des Parkausgangs. Die Aufnahme verdeutlicht, dass Fahrzeuge
den Bereich des Parkausgangs bereits wenige Meter nach dem Einbiegen aus der Welfenstraße
erreichen.
Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen
Stellen vorbehalten.Seite 14 von 15
Foto 4 - Bisheriger Trafostandort im Park
Der langjährig vorhandene Trafostandort befindet sich nur wenige Meter von der neuen Station entfernt
und ist durch gewachsenen Bewuchs weitgehend in die Parkanlage integriert. Die Aufnahme dient der
Veranschaulichung der naheliegenden Standortalternative.
Hinweis: Maßangaben beruhen auf eigener örtlicher Messung; die abschließende fachliche Bewertung bleibt den zuständigen
Stellen vorbehalten.Seite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de