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261665 · Dringlichkeitsantrag

SPD-Bezirksfraktion: Umsetzung Mehrwegangebot Pützchens Markt 2026

Nummer
261665
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pützchen Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 02.09.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,9 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261665Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Beuel
Alexander Frank Paul
Benedikt Stratmann
SPD-Bezirksfraktion: Umsetzung Mehrwegangebot
Pützchens Markt 2026
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Nach Berichten betroffener Imbiss- und Ausschankbetriebe wurden diese erst
kurzfristig, rund drei Wochen vor Beginn von Pützchens Markt, darüber
informiert, dass die bisherige Praxis bei der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen geändert werden soll. Gleichzeitig bestehen
unterschiedliche Aussagen dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen
weiterhin Ausnahmen möglich sind.
Aufgrund des unmittelbar bevorstehenden Beginns von Pützchens Markt und
des kurzfristigen Klärungsbedarfs für die betroffenen Betriebe ist eine
Befassung in der kommenden Sitzung erforderlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, insbesondere zu
folgenden Punkten zu berichten:
· Bisherige Praxis: Wie wurde das Mehrweggebot bei Pützchens Markt in den
vergangenen Jahren umgesetzt? Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden
beispielsweise 2024 und 2025 beantragt und erteilt?
· Änderung 2026: Was hat sich gegenüber den Vorjahren konkret geändert?
Trifft die Information des Marktamtes zu, dass Ausnahmegenehmigungen
grundsätzlich nicht mehr möglich seien, oder trifft die Aussage von Bonnorange
zu, dass weiterhin begründete Einzelfallausnahmen erteilt werden können?
· Kurzfristige Information: Wann wurde entschieden, die bisherige Praxis für
Pützchens Markt 2026 zu ändern bzw. das Mehrweggebot konsequenter
durchzusetzen, und warum wurden die betroffenen Schausteller und
Gastronomiebetriebe erst am 24. August – rund zweieinhalb Wochen vor
Veranstaltungsbeginn – darüber informiert?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
· Praktische Umsetzung: Welche konkreten Mehrweglösungen stehen den rund
um Pützchens Markt tätigen Gastronomie- und Ausschankbetrieben kurzfristig
zur Verfügung? Gibt es ausreichende Kapazitäten für Beschaffung,
Rücknahme, Spülung und hygienische Lagerung?
· Abfallbilanz: Wurde untersucht, ob die nun vorgesehene Umsetzung
tatsächlich zu einer Verringerung des Abfallaufkommens führt? Wie wird
insbesondere verhindert, dass Speisen stattdessen verstärkt in Papiertüten,
Servietten oder anderen zulässigen Einwegverpackungen ausgegeben werden
und dadurch möglicherweise mehr Abfall entsteht?
Die BV Beuel beschließt: Die Verwaltung wird aufgefordert angesichts der
sehr kurzfristigen Information, für Pützchens Markt 2026 eine praktikable
Übergangslösung zu schaffen und die konsequente Umsetzung des
Mehrweggebots gemeinsam mit den Betrieben für 2027 vorzubereiten.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de