261647-03 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647-01 AA
Kerndaten
- Nummer
- 261647-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261647-03 AA Antragsteller/in: Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647- 01 AA Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar, - aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell verantwortete Geburtshilfe (Vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem Geld der Bonner Steuerzahler dafür einspringen muss. - ob sich das Land NRW finanziell an der Förderung der Geburtshilfe in Bonn und insbesondere am Angebot der HAB beteiligt und wenn ja, mit welchem Betrag bzw. wenn nein, warum sich das Land nicht einbringt, um die behauptete Gefährdung der geburtshilflichen Infrastruktur abzusichern und das Arbeitsumfeld für Hebammen zu erhalten. - warum auch Personen, die keine Einwohner Bonns sind, weiter durch das Angebot gefördert werden sollen. - warum sich umliegende Kommunen, deren Einwohner die Leistungen der hiesigen HAB in Anspruch nehmen, nicht an den Aufwendungen beteiligen. - warum der Zuschuss aus einem Haushaltstitel (1.07.01) finanziert werden soll, der in der Beschreibung seiner Produktgruppe als auch seiner Zielgruppe ausschließlich Bürger und Einwohner der Stadt Bonn benennt. - warum und auf wessen Vorschlag hin, wer im Verwaltungsvorstand der Stadt Bonn in seiner Sondersitzung am 2. September 2026 die Nachmeldung zum kommenden Haushalt ungeachtet der für den Haushalt 2027/2028 notwendigen Sparbemühungen beschlossen hat.Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters fehlen valide Daten darüber, warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich vorliegenden -aber in der Vorlage nicht annähernd nachgewiesenen- Notstand bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: „Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein- Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen." (NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU; Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von Kindern unmittelbar vor und nach deren Entbindung scheint im Übrigen die Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters zum Antrag „Gesundheitskioske“ nicht recht zu passen. Dort bescheinigt dass städtische Gesundheitsamt eine sehr gute bis übermäßige ärztliche Versorgungslage in Bonn. Dies wird auch durch die jährliche Statistik der Bundesärztekammer bestätigt. Nirgends ist in der dürftigen Vorlage der Stadtverwaltung auch in ausreichendem Maße ausgeführt, welche Maßnahmen der Fördergeldempfänger ergreifen will, seine Einnahmen zur Verringerung seines Defizites deutlich zu steigern, warum ihm die Verbesserung seiner Deckungsbeitragslage nicht zumutbar sein soll und warum vor diesem Hintergrund aus dem ehedem als Anschubfinanzierung (Vgl. DS 231865) gedachten Zuschuss eine Daueralimentation in genannter Höhe werden soll. Aus dem Evaluationsbericht und aus der Anlage zur Beschlussvorlage geht hervor, dass 33,17 Prozent jener Personen, die die Leistungen der Hebammenambulanz e.V. (HAB) in Anspruch nehmen, aus dem Rhein-Sieg-Kreis kommen und eben nicht in Bonn gemeldet sind. Die Finanzierung dieses Anteiles findet in der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters keinerlei Berücksichtigung. Die vorgeschlagene Fördersumme in Höhe von mindestens 80.000 € müsste sich bei einer angemessenen Beteiligung des Rhein-Sieg- Kreises um 26.536 € reduzieren. Statt einen entsprechend verringerten Ansatz vorzuschlagen, sollen nach mutmaßlicher Auffassung des freigiebig auftretenden Verwaltungsvorstandes die Bonner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Einwohner auswärtiger Kommunen mitbezahlen. Überdies wird auf die Erläuterungen aus dem Änderungsantrag der BBB- Ratsfraktion aus Juni 2024 mit der Drucksache verwiesen, in denen u.a. im Zusammenhang mit dem Umstand, dass ohnehin jede geleistete Tätigkeit von einer Hebamme individuell mit den Krankenkassen nach § 134a SGB V abgerechnet wird, folgendes ausgeführt: Offensichtlich gehen die Leistungen der Hebammenambulanz nicht nur über die abrechnungsfähigen Leistungen der Krankenkassen, sondern auch weit über das Konzept einer „Ambulanz“Seite 2 von 3 Seite 3 hinaus. So wünschenswert eine Optimalversorgung von Hilfesuchenden auch sein mag, die Stadt Bonn kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Lücken des bundesweiten Gesundheitssystems durch freiwillige Leistungen nur äußerst begrenzt auffangen und dies allenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die an den Stadtgrenzen endet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de