261644 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Prüfung der Freihaltung des Straßenbahngleisbereichs zwischen Reuterstraße und Quirinusplatz
Kerndaten
- Nummer
- 261644
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hausdorffstraße Hauptort
- Quirinusplatz
- Reuterstraße
- Dottendorf
- Castell
- Kessenich
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261644 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 24.08.2026 Bürgerantrag: Prüfung der Freihaltung des Straßenbahngleisbereichs zwischen Reuterstraße und Quirinusplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich beantrage daher konkret, 1. die vorhandenen Straßenquerschnitte zwischen Reuterstraße und Quirinus platz abschnittsweise auf eine markierte Freihaltung des Gleisbereichs zu un tersuchen, 2. mindestens einen kurzfristig umsetzbaren Pilotabschnitt zu bestimmen, 3. für diesen Pilotabschnitt eine Planung einschließlich Kosten, wegfallender Parkstände und verkehrlicher Auswirkungen vorzulegen, 4. die Auswirkungen auf Fahrzeit und Pünktlichkeit der Linien 61 und 62, den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Verkehrssicherheit vor und nach einer mögli chen Umsetzung zu erfassen und 5. die Ergebnisse der Bezirksvertretung Bonn und dem zuständigen Fachaus schuss zur Beratung vorzulegen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Montag, 24. August 2026 09:51 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Bürgerantrag: Freihaltung der Straßenbahngleise in Dottendorf und Kessenich Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, hilfsweise reiche ich die nachfolgende Anregung als Eingabe gemäß Art. 17 Grundgesetz und § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn ein: Die Verwaltung soll prüfen, auf welchen Abschnitten der Hausdorffstraße zwischen der Reuterstraße und dem Quirinusplatz der von den Straßenbahnlinien 61 und 62 befahrene Gleisbereich kurzfristig und ohne umfassenden Straßenumbau vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr freigehalten werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob nach dem im Bereich Castell bereits angewandten Prinzip durch den Entfall von Parkständen, eine angepasste Verkehrsführung und die Markierung von Sperrflächen neben beziehungsweise entlang des Gleisbereichs ausreichend Raum geschaffen werden kann, damit Kraftfahrzeuge neben den Gleisen geführt werden und Straßenbahnen nicht mehr im allgemeinen Rückstau stehen. Eine bauliche Abtrennung durch Hochborde oder ein vollständiger besonderer Bahnkörper ist ausdrücklich nicht Voraussetzung des Antrags. Die Prüfung soll abschnittsweise erfolgen und insbesondere folgende Varianten umfassen: - Freihaltung beider Fahrtrichtungen der Straßenbahn, wo der Straßenquerschnitt dies zulässt, - Freihaltung zunächst nur einer Fahrtrichtung auf engeren Abschnitten, - kurze Mischverkehrsabschnitte an unvermeidbaren Engstellen, - Entfernung oder Verlagerung von Parkständen zugunsten eines zuverlässigeren Straßenbahnbetriebs, - punktuelle Sicherung der markierten Flächen durch Verkehrsinseln oder flexible Trennelemente, - Vorrangschaltungen für die Straßenbahn an den betroffenen Lichtsignalanlagen, - Einrichtung eines zeitlich befristeten Pilotabschnitts mit anschließender Auswertung. Die Linien 61 und 62 verkehren zwischen Dottendorf und der Innenstadt gemeinsam in einem dichten Takt. Dennoch verläuft die Strecke durch Dottendorf und Kessenich weitgehend im Straßenraum gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch werden Straßenbahnen bei Rückstau, Abbiegevorgängen sowie durch haltende oder falsch parkende Fahrzeuge behindert. Verspätungen auf diesem gemeinsam befahrenen Abschnitt können sich anschließend auf beide Linienäste übertragen. Eine markierte Freihaltung geeigneter Teilabschnitte wäre gegenüber einem vollständigen Streckenausbau kurzfristiger und voraussichtlich mit deutlich geringerem baulichem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Auch eine nur abschnittsweiseSeite 2 von 3 Verbesserung wäre sinnvoller, als bis zu einer möglichen umfassenden Umgestaltung der gesamten Hausdorffstraße keine Maßnahme zu ergreifen. Ich beantrage daher konkret, 1. die vorhandenen Straßenquerschnitte zwischen Reuterstraße und Quirinusplatz abschnittsweise auf eine markierte Freihaltung des Gleisbereichs zu untersuchen, 2. mindestens einen kurzfristig umsetzbaren Pilotabschnitt zu bestimmen, 3. für diesen Pilotabschnitt eine Planung einschließlich Kosten, wegfallender Parkstände und verkehrlicher Auswirkungen vorzulegen, 4. die Auswirkungen auf Fahrzeit und Pünktlichkeit der Linien 61 und 62, den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Verkehrssicherheit vor und nach einer möglichen Umsetzung zu erfassen und 5. die Ergebnisse der Bezirksvertretung Bonn und dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorzulegen. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs, Mitteilung des Aktenzeichens beziehungsweise der Drucksachennummer und Information darüber, in welchem politischen Gremium der Antrag behandelt wird.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de