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261631 · Beschlussvorlage

Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023

Nummer
261631
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Karlstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Baunscheidtstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261631
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Jahr 2023
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 06.10.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtab
schlusses 2023 wird sich vom Rechnungsprüfungsausschuss zu Eigen ge
macht und auf dieser Grundlage die folgende Erklärung abgegeben:
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom damaligen Stadtdirektor in
Vertretung für die damalige Oberbürgermeisterin bestätigte Gesamt
abschluss und Gesamtlagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen ge
führt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Gesamtab
schluss und der Gesamtlagebericht - mit Ausnahme der Einhaltung
der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Fristen - den gesetz
lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Satzungen und sons
tigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Somit vermitteln sie unter Be
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen
gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamt
abschluss für das Jahr 2023 festzustellen.
2. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß vorstehender
Ziffer 1. wird durch den Rat gefolgt und beschlossen, den Gesamtabschluss
für das Jahr 2023 festzustellen.
BegründungSeite 1 von 199
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Kommunen haben gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31. De
zember einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale
Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kern
verwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche
Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und
die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche
(vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapital
spiegel. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
In seiner Sitzung am 15.06.2026 nahm der Rat den Entwurf des jetzt zum Be
schluss anstehenden Gesamtabschlusses 2023 nach § 116 i. V. m. § 95 GO
NRW zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs
ausschuss.
Zu Ziff. 1.
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü
fungsausschuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Ein
beziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend
§ 102 Abs. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rech
nungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und
einen Prüfungsbericht erstellt.
Der Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 3
GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord
nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen ent
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Stadt Bonn vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen und die sie ergänzenden
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergaben sich keine
relevanten Feststellungen.
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss fest.
Zu Ziffer 2
In der Gremienfolge beschließt der Rat anschließend auf der Grundlage der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.Seite 2 von 199
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
Prüfbericht und Gesamtabschluss 2023 (öffentlich)Seite 3 von 199
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
RPA Bonn
Kommunale Prüfung und Beratung
Herausgegeben von: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Rechnungsprüfungsamt/Presseamt, Titelbild: @stockpics/fotolia.com, Stift: @by-studio/fotolia.comSeite 4 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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I
Inhaltsverzeichnis
Seite
A Prüfungsauftrag 1
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung 2
I. Gegenstand der Prüfung 2
II. Art und Umfang der Prüfung 3
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam 6
C Grundsätzliche Feststellungen 6
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 6
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des
Gesamtabschlusses 18
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18
II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses 20
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse 22
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung 23
V. Konsolidierungsmaßnahmen 24
VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel 29
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung 30
VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht 33
IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 35
X. Beteiligungsbericht 39
E Bestätigungsvermerk 41
Anlage Gesamtabschluss 2023Seite 5 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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II
Abkürzungsverzeichnis
Auf die Erläuterung allgemein gebräuchlicher Abkürzungen wurde verzichtet.
bonnorange
DRS
bonnorange AöR
Deutsche Rechnungslegungsstandards
EnW Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GPA Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
HGB Handelsgesetzbuch
IDR Institut der Rechnungsprüfer
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KomHVO NRW Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
QBW Quartier.BonnWest GmbH
REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation
SAP Fa. SAP AG (Systeme, Anwendungen und Produkte in der
Datenverarbeitung)
SEM-BCS Strategic Enterprise Management Business Consolidation
System (Konsolidierungssoftware der Fa. SAP)
SGB Städtisches Gebäudemanagement
SWB
SWBB
SWBBad
SWBD
Stadtwerke Bonn GmbH
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
Stadtwerke Bonn Bad GmbH
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH
SWBV Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
VEBOWAG Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
VV
WTV
Verwaltungsvorschrift(en)
WahnbachtalsperrenverbandSeite 6 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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1
A Prüfungsauftrag
Nach § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
sind der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht, vor Feststellung
durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Gesamtab-
schlussprüfung). In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung des Gesamtabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetz-
lichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen
oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzu-
legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Bestim-
mungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn wesentlich auswirken, bei gewissen-
hafter Berufsausübung erkannt werden.
Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamt-
abschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang
steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
Bundesstadt Bonn vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung
des Lageberichts hat sich ebenfalls darauf zu erstrecken, ob die die gesetz-
lichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Über Art und Umfang der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Bundesstadt Bonn sowie über das Ergebnis der Prüfung des Gesamtab-
schlusses 2023 berichtet gemäß § 102 Abs. 11 in Verbindung mit § 102
Abs. 1 GO NRW dieser Prüfungsbericht, der in Anwendung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (vgl. IDW PS 450) sowie der Leitlinien zur Berichter-
stattung bei kommunalen Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungs-
prüfer (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 260) erstellt wurde.
Daneben beachtet das Rechnungsprüfungsamt die Leitlinien zur Prüfung
von kommunalen Gesamtabschlüssen des IDR (vgl. IDR Prüfungsleitlinie
300).Seite 7 von 199
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2
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung
I. Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2023
mit seinen in § 50 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
(KomHVO NRW) aufgeführten Bestandteilen.
Beim Gesamtabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus
einer Konzernbuchhaltung abgeleitetes Rechenwerk. Vielmehr wird das
Zahlenwerk aus den Einzelabschlüssen der Kommune und der einbezoge-
nen verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung erfor-
derlicher Anpassungen erstellt.
Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. der KomHVO
NRW liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Bundesstadt
Bonn.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es gemäß § 102 GO NRW, auf der
Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den
Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Dazu hat die Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss bestehend aus Ge-
samtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie den Ge-
samtlagebericht, die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 des Konzerns Bun-
desstadt Bonn geprüft.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurden die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtla-
gebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichenSeite 8 von 199
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Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht ge-
prüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie
die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtli-
cher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Gesamtab-
schluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prü-
fung.
II. Art und Umfang der Prüfung
Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn hat die Prüfung nach
§ 102 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansat-
zes unter Beachtung der vom IDR und des IDW festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzufüh-
ren, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann,
ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten
oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlage-
bericht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns Bundesstadt
Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Unter Einsatz der Prüfsoftware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ und
dem risikoorientierten Prüfungsansatz führte die Prüfungsplanung zu den
folgenden Schwerpunkten:
- Prüfung des Konsolidierungskreises
- Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern
- Kapitalkonsolidierung
- Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bun-
desstadt BonnSeite 9 von 199
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- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Kapitalflussrechnung
- Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
Innerhalb der Planung erfolgte unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware auch
die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze, die für die Beurteilung der Aus-
wirkungen von festgestellten Unrichtigkeiten und Verstößen maßgeblich ist.
Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält die Software einen vollständigen
Katalog an Arbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden Prüfungs-
handlungen konkret und detailliert vorgegeben werden.
Eingeschlossen ist die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewer-
tungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Ein-
schätzungen des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers sowie eine
Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichts.
Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfenden geprüft wur-
den, hat die Rechnungsprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungser-
gebnisse dieser Abschlussprüfenden überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt
Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse).
Der Gesamtanhang wurde darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten An-
gaben vollständig und zutreffend sind.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamt-
lageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im
Gesamtlagebericht anzugebenden Sachverhalte. Die Angaben im Gesamt-
lagebericht wurden unter Berücksichtigung der während der Abschlussprü-
fung gewonnenen Erkenntnisse dahingehend beurteilt, ob sie in EinklangSeite 10 von 199
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mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entspre-
chen, insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns Bundesstadt
Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellen.
Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochter-
unternehmen auf die für den Konzern der Bundesstadt Bonn geltenden Vor-
schriften (sog. Kommunalbilanzen II) geprüft.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie
der Einsatz der Prüfenden wurden im Hinblick auf die Prüfungsschwer-
punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesent-
lichkeit bestimmt.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler
mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Prüfdoku-
mentation ist in ihrer Gesamtheit ausführlich in der eingesetzten Prüfsoft-
ware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ digital abgebildet und hinter-
legt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Prüfung wurden in
diesem Bericht zusammengefasst.
Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2022. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung für das Jahr
2023 wurde darauf geachtet, dass die Eröffnungsbilanzwerte keine falschen
Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich be-
einflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die
Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeitenden erteilt.Seite 11 von 199
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Der Kämmerer hat die Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts zum 31. Dezember 2023 am 23.07.2026 schriftlich bestä-
tigt.
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam
An der von März 2026 bis Juli 2026 durchgeführten Prüfung des Gesamt-
abschlusses 2023 sowie der Abfassung und Erstellung des Berichtes waren
beteiligt: Dr. Daniel Pütz (Prüfungsleitung), Jürgen Suhr (stellv. Prüfungs-
leitung), Inge Wichterich (Prüfungskoordination), Tanja Veit und Nicole
Hausen.
C Grundsätzliche Feststellungen
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2023 wurde seitens des Kämmerers
am 22.04.2026 aufgestellt und am 28.04.2026 durch den Oberbürgermeis-
ter bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner Sitzung am 11.06.2026 vorgelegt,
der ihn nach Kenntnisnahme zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsaus-
schuss verwiesen hat (vgl. DS-Nr. 260825).
Der Gesamtabschluss 2023 wurde damit nicht gemäß § 116 Abs. 7 GO
NRW „innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag“ auf-
gestellt und die Frist somit um mehr als ein Jahr überschritten.
In der Folge konnte die gemäß § 116 Abs. 8 in Verbindung mit § 96 Abs. 1
GO NRW vorgesehene Frist bis spätestens 31.12.2024 für die Prüfung des
Gesamtabschlussentwurfs durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die
Feststellung desselben durch den Rat zwangsläufig nicht eingehalten wer-
den.
Diese seit Jahren bekannte Problemstellung erledigt sich perspektivisch,
wenn alle ausstehenden Gesamtabschlüsse aufgeholt wurden.Seite 12 von 199
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Der Gesamtabschluss setzt sich aus den in § 50 Abs. 1 KomHVO NRW
benannten Bestandteilen zusammen:
- Gesamtergebnisrechnung 2023
- Gesamtbilanz zum 31.12.2023
- Gesamtanhang
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Gesamtlagebericht
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben im Lagebericht und
im Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns Bundesstadt
Bonn beurteilt. Gemäß Ziff. 4.2.1 IDR Prüfungsleitlinie 260 hat das Rech-
nungsprüfungsamt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Stellung zu
nehmen.
Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind folgende wesentliche Aussagen zur
wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf hervorzuheben:
- Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit rd.
90,8 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus im-
materiellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen
und ist langfristig im Konzern gebunden. Dabei stellen die Sachanlagen
mit 5.668,359 TEUR (86,4 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im
Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastruk-
turvermögen mit 2.235.677 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst
39,4 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der
Kernverwaltung sowie auf Vermögensgegenstände der Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) und der Bonn-Netz
GmbH zurück.Seite 13 von 199
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- Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 18,0 % der Ge-
samtbilanzsumme. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) ent-
fallen dementsprechend 82,0 %.
- Der Anteil an Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt
18,6 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausschließlich bei der Kernverwaltung ausgewiesen. Die Sonderposten
für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn
(78,4 %) und das Städtische Gebäudemanagement Bonn - SGB
(12,8 %).
- Die Rückstellungen zum 31.12.2023 betragen 1.097.360 TEUR und
nehmen einen Anteil von 16,7 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei
machen die Pensionsrückstellungen mit 83,0 % und 911.253 TEUR den
Großteil der Position aus.
- Die Verbindlichkeiten werden mit 2.996.810 TEUR ausgewiesen, was
einer Quote von 45,7 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Ver-
bindlichkeiten entfallen 65,1 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskre-
diten und 21,1 % auf Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche-
rung. Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn
hauptsächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn
GmbH - SWB, EnW, SGB und Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG -
VEBOWAG).
- Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn in
Höhe von 2.634.726 TEUR gehen größtenteils (29,0 %) auf die Steuern
und ähnlichen Abgaben der Bundesstadt Bonn sowie die privatrechtli-
chen Leistungsentgelte (35,1 %), die insbesondere die Umsatzerlöse
der vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln, zurück. Ge-
meinsam mit den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen machen
diese Positionen 80,3 % der ordentlichen Gesamterträge aus.Seite 14 von 199
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9
- Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtauf-
wendungen mit 2.593.920 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben
die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 37,3 %. Daneben
fallen die Personalaufwendungen mit 24,4 % und die Transferaufwen-
dungen mit 21,6 % ins Gewicht.
- Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit 37.229 TEUR negativ aus. Der
Grund dafür liegt insbesondere in hohen Zinsbelastungen.
- Daraus ergibt sich ein positives Gesamtergebnis der laufenden Ge-
schäftstätigkeit i. H. v. 3.576 TEUR. Hinzu kommt ein positives außeror-
dentliches Ergebnis von 97.028 TEUR, das im Wesentlichen auf den
Isolierungsbetrag der corona- sowie kriegsbedingten Haushaltbelastung
zurückzuführen ist.
- Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt
-11.703 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresüberschuss laut Bi-
lanz auf 88.901 TEUR.
Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf ver-
mitteln insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Konzerns Bun-
desstadt Bonn.
Im Gesamtlagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung fol-
gende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns getroffen:
- Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die
allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unter-
worfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen die
Aufwendungen durch nicht beeinflussbare Tatbestände. Tarifab-Seite 15 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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schlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme Belas-
tungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für die
Beethovenhalle, steigende Energiekosten und Zinsen, die Gewerbe-
steuerentwicklung sowie der Sanierungsstau bei den städtischen Ge-
bäuden zu nennen. Im Jahr 2022 wurde von der Kernverwaltung ein ne-
gatives Jahresergebnis i. H. v. rd. 7,4 Mio. EUR ausgewiesen, so dass
wiederholt die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden
musste, um den Jahresfehlbetrag auszugleichen. In 2023 konnte nun
ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich geplant
war. Der Jahresüberschuss beträgt rd. 99,1 Mio. EUR, so dass die Aus-
gleichsrücklage entsprechend aufgestockt werden kann. Dies war je-
doch nur dadurch möglich, dass erneut von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden konnte, die corona- und kriegsbedingten Haushaltsbe-
lastungen zu aktivieren.
- Auch in 2023 ist es wiederholt zu einem deutlichen Anwachsen der Kre-
ditverbindlichkeiten gekommen. Damit steigen die grundsätzlichen Risi-
ken, die mit einer höheren Verschuldung verbunden sind, wie das Zins-
änderungs- und Liquiditätsrisiko. Im Zuge des Ukraine-Krieges sind die
Zinsen deutlich angestiegen, so dass in Zukunft mit höheren Zinsauf-
wendungen gerechnet werden muss. Auch vor diesem Hintergrund sind
weitere Konsolidierungsanstrengungen erforderlich, um die stetig stei-
gende Verschuldung zu stoppen.
- Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für Baumaßnahmen wie
unter anderem die Sanierung von Theaterliegenschaften, der Stadthalle
Bad Godesberg, der Schulgebäude sowie Aufwendungen für die Moder-
nisierung der Bäderinfrastruktur aufzuführen. Neben möglichen Kosten-
steigerungen bei den Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben durch höhere
Rohstoffkosten werden auch bei den Personalkosten deutliche Mehrauf-
wendungen zu erwarten sein, da die zahlreichen Bauprojekte zu einem
zusätzlichen Stellenbedarf führen. Darüber hinaus muss auch weiterhinSeite 16 von 199
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mit hohen Sozialaufwendungen (z. B. für die Versorgung der Kriegs-
flüchtlinge aus der Ukraine, Erziehungshilfen für Kinder und Jugendli-
che, die Eingliederungshilfen und Integrationsassistenz) gerechnet wer-
den.
- Nach wie vor können die mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr
2025 verbundenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht
konkret abgesehen werden. Die Landesregierung NRW hat sich in 2021
- wie die Mehrzahl der Bundesländer - für Nordrhein-Westfalen für die
Anwendung des sogenannten Bundesmodells entschieden. Die Festset-
zung der Grundsteuer nach den bislang geltenden Grundlagen erfolgt
noch bis einschließlich 31.12.2024. Die neu berechnete Grundsteuer
wird ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein.
- Die Steuereinnahmen der Stadt Bonn - und hier insbesondere die Ge-
werbesteuer - können kaum verlässlich prognostiziert werden. Auch die
Zahlungen aus den Steueranteilen (Beteiligung an der Einkommens-
und Umsatzsteuer) hängen maßgeblich von der konjunkturellen Ent-
wicklung, wie z. B. von der Arbeitslosenzahl, ab und können nicht direkt
von der Stadt beeinflusst werden. Neben der grundsätzlichen Schwan-
kungsanfälligkeit der Gewerbesteuer besteht zudem die Gefahr, dass
Unternehmen bzw. Betriebsteile die Stadt verlassen und damit als Ge-
werbesteuerzahler wegfallen, ohne dass dies durch neue Zuzüge kom-
pensiert werden kann.
- Als Chance kann die große Stabilität des Wirtschaftsstandorts Bonn auf-
geführt werden. Dieser zeigt sich laut Jahreswirtschaftsbericht 2023 in
einer sehr guten Verfassung. So weisen verschiedene Wirtschaftsindi-
katoren auf ein gutes Potenzial für die Bewältigung der Herausforderun-
gen des Standortwettbewerbs hin. Die aktuell stabile Situation am
Standort Bonn basiert auf dem gelungenen Umbau der Stadt Bonn und
der Region zu einem international orientierten Standort.Seite 17 von 199
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- Die Hauptrisiken der SWB GmbH resultieren aus möglichen Steuer-
nachforderungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in
den potenziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der
Zerstörung des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten
durch z. B. Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf
interne Daten.
- Zentrales Risiko für SWBB GmbH und SWB GmbH ist nach wie vor die
Gefahr, dass durch eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz der
steuerliche Querverbund wegfällt.
- Aufgrund der Wirkung der Datenschutz-Grundverordnung und des Ur-
teils "Schrems II" des Europäischen Gerichtshofs könnte es durch un-
beabsichtigte Datenschutzverstöße zu hohen Bußgeldern kommen.
Durch vielfältige Maßnahmen organisatorischer wie operativer Natur im
gesamten Konzern wird dem entgegengewirkt.
- Weitere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder
hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer dro-
henden Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zu-
wendungsbescheids nicht erfüllt werden.
- Weiterhin sind zu nennen, mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an
der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co.
KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und
eine mögliche Bürgschaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zu-
satzversorgung Westfalen-Lippe.
- Der am 24. Februar 2022 initiierte Angriff russischer Truppen auf die
Ukraine hatte deutliche Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft
und drastische Auswirkungen auf den europäischen Energiesektor.Seite 18 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Ebenso sind seitdem Lieferketten unterschiedlichster Güter gestört. Ri-
siken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht
identifiziert.
- Für den SWB-Konzern bietet die Sektorenkopplung eine der zukunfts-
weisendsten Chancen. Die Sektorenkopplung verbindet dabei die Sek-
toren der Energieversorgung, der Mobilität und der Abfallverwertung und
bildet eine der Schlüsseltechnologien der Energie, Wärme- und Mobili-
tätswende auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Darüber hinaus bietet die
Sektorenkopplung die Möglichkeit der Entwicklung vernetzter Produkte
und Dienstleistungen, wodurch neue Zielgruppen auf dem Markt er-
schlossen werden können. Zudem eröffnen sich im Rahmen der digita-
len Transformation durch den Einsatz künstlicher Intelligenz neue Po-
tentiale zur Effizienzsteigerung sowie Kostensenkung.
- Risiken sieht die EnW GmbH in Preisvolatilitäten in Strom und Gas in
Verbindung mit einer langfristigen Beschaffungsstrategie. Dies kann
dazu führen, dass Preise beim Endkunden aufgrund von Markt-teilneh-
mern mit kurzfristigerer Beschaffungsstrategie nicht durchgesetzt wer-
den können bzw. negative Handelsmargen beim Verkauf von Positionen
entstehen. Die Entwicklung der Marktpreise an den Stromhandelsplät-
zen ist auch für die Stromproduktion die wesentliche Herausforderung.
Der Zubau von weiteren Erzeugungsanlagen, die über das Erneuerbare-
Energien-Gesetz gefördert werden, und die Stromnachfrage beeinflus-
sen die Marktpreise und damit die Rentabilität der konventionellen
Stromerzeugung.
- Der Ukraine-Krieg hatte erhebliche Auswirkungen auf die SWB-Kon-
zerngesellschaften. Neben deutlich gestiegenen Energiekosten und
deutlich gestiegenen Inflationsraten zeigten sich zusätzlich Lieferketten-
probleme.Seite 19 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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- Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmen-
bedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energie-
wirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der BNetzA,
prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung der Energiewirtschaft
insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage der Bonn Netz
GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze unterliegen
den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen, denen durch
systematische Durchführung von Wartung und Instandhaltung sowie
Entstörungsdiensten begegnet wird.
- Mit Blick auf die nächsten Jahre im Regulierungsgeschehen hat die
Bonn Netz GmbH in den letzten Jahren konsequent die wirtschaftlich
optimale Positionierung des Verteilnetzbetriebes vorangetrieben. Die
Ausrichtung der Bonn Netz GmbH als große Netzgesellschaft, bietet
auch in einem sich zukünftig ändernden Regulierungsumfeld die
Chance, Kostenvorteile zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und
Kostenkürzungspotenzialen der Regulierungsbehörden entgegenzuwir-
ken.
- Betriebliche Risiken der SWBV GmbH mit vergleichbar sehr hohen
Schadenswerten, jedoch meist mit kleinen Eintrittswahrscheinlichkeiten,
sind u. a. mögliche Zerstörungen von Betriebshöfen durch Brände, Aus-
fälle von technischen Einrichtungen der Betriebsführung sowie mögliche
Serienfehler von Schienenfahrzeugen, die sich aufgrund der Komplexi-
tät der eingesetzten Technik bisher noch nicht bemerkbar gemacht ha-
ben könnten. Die möglichen Schadenshöhen setzen sich aus dem Ver-
lust von Anlagegütern sowie den Zusatzkosten zusammen, die für die
Aufrechthaltung von Ersatzverkehren anfallen. Als größtes betriebliches
Risiko wird ein möglicher Terroranschlag im U-Bahn-Haltepunkt gese-
hen. Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Hauptbahnhof
Bonn im Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung.Seite 20 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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- Ein Risiko aus Projekttätigkeit stellt die Zulassung der bestellten Nieder-
flurbahnen dar. Nach Ablaufen der Frist für eine Inbetriebnahmegeneh-
migung gelten neue, zusätzliche Vorgaben aus der Normenlage, die von
den bestellten Fahrzeugen nicht vollumfänglich erfüllt werden. Es wird
bei Risikoeintritt daher eine Neuausschreibung notwendig, ebenso wie
ein Weiterbetrieb des Fahrzeugaltbestands. Dem Risiko wird durch ge-
eignete Steuerungsmaßnahmen effektiv entgegengewirkt.
- Mit der anhaltenden positiven Bevölkerungsentwicklung im Verkehrsge-
biet von SWBV/SSB und der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbe-
gebiete sowie deren Anbindung an den ÖPNV bieten sich mittelfristig
Chancen, insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte Mo-
bilitätskultur und neue flexible Mobilitätsangebote, wie z. B. Fahrradver-
mietsystem, E-Lasten-Bikes, E-Scooter und E-Roller, Mobilstationen,
Sharing-, On-Demand- oder Ride-Pooling-Systeme. Der Bau des Ver-
knüpfungsbahnsteiges der S 13 in Bonn-Vilich sowie die geplante Um-
setzung des Seilbahnprojekts zum Uniklinikum schaffen auch künftig die
Voraussetzung, um durch geeignete attraktivitätssteigernde Maßnah-
men in den Bereichen Marketing und Kommunikation, Fahrplanangebot
und Service weitere Fahrgäste zu gewinnen, bestehende zu binden und
die Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern.
- Als elementares Bestandsrisiko bei der MVA entwickelt sich in den kom-
menden Jahren das Alter der Anlage. Im Jahr 2022 ist die Anlage 30
Jahre alt geworden. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer
umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes, der Anpassung der In-
standhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und In-
vestitionsstrategie (Projekt bonNova). Es besteht das Risiko, dass die
Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe geliefert werden und damit
die Auslastung der Anlage geringer als geplant ist. Dies hätte unmittel-
bare kommerzielle Folgen. Dieses Risiko betrifft sowohl den Siedlungs-Seite 21 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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als auch den Gewerbeabfall. Es besteht latent das Risiko, dass die Ver-
brennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Konse-
quenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant ent-
sorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD und
Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv
begleitet, so dass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen.
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnitt-
stellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW GmbH ist die Gesamtanlage
verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entspre-
chende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Scha-
denspotenzial sind hier mögliche Anlagenstillstände, die aus Grenzwer-
tüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u. a.
Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultieren.
- Beim SGB liegen Risiken in der quantitativen Überforderung durch die
stetig anwachsende Zahl an laufenden, künftigen und zusätzlichen
(Groß-) Projekten. Damit einher geht auch das Risiko, Förderpro-
gramme in den vorgegebenen Förderzeiträumen nicht umsetzen zu kön-
nen. Weiterhin besteht die Schwierigkeit Fachkräfte über den allgemei-
nen Arbeitsmarkt im erforderlichen Umfang und Zeitraum zu gewinnen
bzw. im SGB zu halten (Fluktuation). Die Steigerung der Energie- und
Personalkosten sowie der weiterhin kostenintensive Bausektor stellen
weitere Risiken dar. Außerdem sind der Sanierungsrückstand in den
städtischen Liegenschaften und die hohe Auslastung auch kleinerer und
mittlerer Handwerksbetriebe, was zu einer Verzögerung kleinerer In-
standhaltungsmaßnahmen führt, als Risiken zu bewerten.
- Das Theater der Bundesstadt Bonn ist durch die Folgen der Pandemie,
den weiterhin schlechten baulichen Zustand der Liegenschaften und die
damit verbundenen zwingend erforderlichen nächsten Schritte zur Fest-
stellung der Sanierungsfähigkeit, die Energiekrise, den Fachkräfteman-Seite 22 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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gel, den ein verändertes Zuschauerverhalten sowie Bewusstseinsverän-
derung der Arbeitnehmenden nach der Pandemie von erheblichen Risi-
ken betroffen, die als hoch eingestuft werden müssen.
- Bei den Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn zeichnen sich Vermö-
gensverluste, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht ab.
Die gesamtwirtschaftliche Lage ist aufgrund des Ukraine-Konflikts wei-
terhin perspektivisch nicht verlässlich einschätzbar. In der jüngeren Ver-
gangenheit haben sich die Anforderungen an die stationäre Pflege in
Pflegeheimen erheblich verschärft. Ein wesentlicher Faktor ist der ge-
stiegene Anteil der Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskom-
petenz. Diese Entwicklung erfordert eine intensivere Betreuung und
speziell geschultes Pflegepersonal. Dem Fachkräftemangel in der Pfle-
gebranche versuchen die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn durch
permanente Stellenangebote auf einschlägigen digitalen Jobbörsen zu
begegnen.
- Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrück-
standsrisiken insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen
Energiepreise. Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Er-
tragskraft zur Finanzierung der energetischen und demografischen Er-
neuerung der Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nach-
verdichtung von Wohnungen auf vorhandenen Grundstücksreserven.
- Die bonnorange AöR ist in ihrem Kerngeschäft keinen nennenswerten
geschäfts- oder bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt, da sowohl
die Abfallwirtschaft als auch die Stadtreinigung einen hohen Anteil an
Umlage(gebühren) finanzierten hoheitlichen Leistungen erbringen. Auch
aus den Bereichen der nicht gebührenfinanzierten Beistandsleistungen
ergeben sich keine finanziellen Risiken, da aufgrund der mit der Bun-
desstadt Bonn vereinbarten Abrechnungsmodalitäten eventuell nicht ge-
deckte Kosten weiterberechnet (Spitzabrechnung) werden können.Seite 23 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Ent-
wicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bezo-
gen auf den Gesamtabschluss 2023 zutreffend wider.
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamt-
abschlusses
Von einer generellen Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzpositionen,
der Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung wird abgesehen,
da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
erforderlich sind. Insoweit verweist die Rechnungsprüfung auf die Angaben
im Anhang und Lagebericht.
Einzelne Positionen werden im Folgenden nur dann behandelt, wenn Fest-
stellungen zu treffen waren.
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2023 lag zur Regelung fachli-
cher und organisatorischer Fragen die „Richtlinie zur Aufstellung des NKF-
Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn“ (Gesamtabschlussrichtlinie) in
ihrer Neufassung vom 04.04.2023 vor.
Die Gesamtabschlussrichtlinie enthält die Regelungen für die konsolidierte
Rechnungslegung und dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzie-
rung und Bewertung im Konzern Bundesstadt Bonn. Als Arbeitshilfen sind
der Richtlinie die Festlegungen zum Konsolidierungskreis und der örtliche
Positionenplan sowie eine Übersicht der Ansprechpartner und Verantwort-
lichen beigefügt.
Entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie fassen die Gesellschaften die
von ihnen zu liefernden Daten in sogenannten Meldedateien zusammen.Seite 24 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Im Fachbereich werden die Dateien auf Plausibilität und technische Um-
setzbarkeit geprüft und die Zahlen in die Konsolidierungssoftware SEM-
BCS (Strategic Enterprise Management - Business Consolidation System)
der Firma SAP übernommen. Mit Hilfe dieser Software findet die Konsoli-
dierung statt.
Das SAP-Modul SEM-BCS kann Meldedaten aus dem produktiven SAP-
System sowie Stammdaten und Einzelabschlussdaten als Datei aus Nicht-
SAP-Systemen übernehmen. Eine Ablieferung von buchführungsrelevan-
ten Daten an das operative SAP-System findet jedoch nicht statt, insofern
handelt es sich nicht um ein prüfungspflichtiges Zulieferprogramm.
Der Fachbereich (zum Zeitpunkt der Prüfung im Co-Dezernat mit der Orga-
nisationsziffer 01-4) hat zuletzt im Dezember 2017 eine fachliche Prüfung
des SAP-Moduls BCS im Zusammenhang mit einem Systemumzug vorge-
nommen. Die Testdokumentation hierzu wurde dem Rechnungsprüfungs-
amt als Datei zur Verfügung gestellt (Stand: 17.02.2017). Ihr ist zu entneh-
men, dass gegen die Anwendung weder in sachlicher noch in fachtechni-
scher Hinsicht Bedenken bestehen. Seitdem wurden regelmäßig bei Relea-
sewechseln durch den Fachbereich Testungen vorgenommen.
Die zum Meldepaket zugehörigen Meldedateien Bilanz und Ergebnisrech-
nung sind „Excel gestützt“. Diese werden von den voll zu konsolidierenden
Organisationen bearbeitet, von Abschlussprüfenden einer prüferischen
Durchsicht unterzogen - soweit es sich um die Daten wesentlicher Beteili-
gungen handelt - und von den Mitarbeitenden des Fachbereichs in die Kon-
solidierungssoftware SAP SEM-BCS eingelesen.
Die Stichprobenprüfung ergab, dass die Inhalte der Konsolidierungspakete
korrekt in die Software übernommen wurden.Seite 25 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Die im Rahmen des Gesamtabschlusses manuell vorgenommenen Bu-
chungen werden in einem Belegjournal vollständig und fortlaufend festge-
halten. Diese sind insoweit förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig.
Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist aus Sicht der Rech-
nungsprüfung gegeben.
Der Gesamtabschluss inklusive Gesamtlagebericht, die Gesamtabschluss-
richtlinie sowie die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetz-
lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und sonsti-
gen ortsrechtlichen Bestimmungen.
II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses
Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des
Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn
einheitlich der 31. Dezember 2023.
Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss wie im
Kulturbereich üblich zum 31. Juli auf. Auf die Aufstellung eines Zwischen-
abschlusses zum 31.12.2023 wurde auf Grund des gleichbleibenden Ge-
schäftsverlaufs und dem Fehlen von Vorgängen von besonderer Bedeutung
verzichtet.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im
Gesamtanhang angegeben. Die Angaben sind zutreffend.
Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der
Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bun-
desstadt Bonn mit folgenden Tochterunternehmen:
- Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
- Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW)
- Bonn Netz-GmbH
- Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV)Seite 26 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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- Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
- Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD)
- Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB)
- Quartier.BonnWest GmbH (QBW)
(vormals: Stadtwerke Bonn Bad GmbH - SWBBad)
- Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
- Theater der Bundesstadt Bonn
- Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
- Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)
- bonnorange AöR (bonnorange)
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapi-
talkonsolidierung zum 31. Dezember 2022.
Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt
Bonn wurde eine Equity-Bewertung vorgenommen:
- Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
- Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK)
Im Unterschied zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode
keine Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Er-
träge des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernom-
men. Nur die Beteiligung wird im Konzernabschluss gezeigt, wobei diese
bei der Erstbewertung mit dem Buchwert anzusetzen ist, der dem Anteil der
Konzernmutter entspricht. In den Folgejahren wird der Beteiligungsbuch-
wert an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens angepasst.
Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine Equity-Bewertung vorge-
nommen wurde, erfolgte unverändert zur Equity-Bilanzierung zum 31. De-
zember 2022.Seite 27 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Folgende Unternehmen wurden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW wegen ihrer
untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
- Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
- SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
- Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
- Vebofutur GmbH
- Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
- Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
- Beethoven-Stiftung
- Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
- Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
- Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und
Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ord-
nungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 51 Abs. 1 KomHVO NRW
i. V. m. § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschriebene einheitliche Be-
wertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommu-
nalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtan-
hang.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nebst Lagebericht der Bun-
desstadt Bonn wurde von uns, dem Rechnungsprüfungsamt der Bun-
desstadt Bonn, geprüft.
Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochter-
unternehmen SWB, EnW, Bonn-Netz GmbH, SWBV, MVA, SWBD, SWBB,Seite 28 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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QBW, SGB, Theater, Seniorenzentren, VEBOWAG und bonnorange wur-
den von anderen Abschlussprüfenden geprüft.
Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen
Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 sowie der Lageberichte 2023 der Unter-
nehmen des Konsolidierungskreises kritisch durchgesehen. Ferner haben
wir die Jahresabschlüsse des WTV sowie des REK, für die eine Equity-Be-
wertung vorgenommen wurde, einer kritischen Durchsicht unterzogen.
Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung
Zur Wahrung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze werden die Einzelab-
schlüsse der verbundenen Unternehmen im Rahmen der Erstellung der so-
genannten Kommunalbilanz II übergeleitet. Dabei sind die Vermögensge-
genstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Unternehmen an die
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die für die Stadt Bonn ge-
mäß NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) Anwendung finden,
anzupassen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Er-
leichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt sind gemäß § 52
Abs. 2 KomHVO NRW unter Punkt 4.4 des Gesamtanhangs erläutert.
Die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse umfasst folgende Grundsätze:
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages
Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres auf-
zustellen. Beim Theater wurde auf die Erstellung eines Zwischenab-
schlusses verzichtet (vgl. Ausführungen unter D I dieses Berichts).
• Grundsatz der einheitlichen Währung
Ein Jahresabschluss in fremder Währung wurde von keinem einzubezie-
henden Unternehmen aufgestellt.Seite 29 von 199
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• Vereinheitlichung von Ausweis, Ansatz und Bewertung
Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen wurden durch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese wurden bei den für die
Konsolidierung wesentlichen Beteiligungen auch mit der prüferischen
Durchsicht der von den Gesellschaften zu übermittelnden Meldedaten
beauftragt. Die prüferischen Durchsichten wurden bescheinigt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht haben die Unternehmen erkennbare
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsanpassungen gemäß NKF in den
Konsolidierungsformularsätzen selbst vorzunehmen. Die Gesamtab-
schlussrichtlinie mit dem örtlichen Positionenplan gibt vor, wie die zu
übernehmenden Bilanz- und Ergebnispositionen ggf. in der Konzernbi-
lanz II umzugliedern sind.
Der Gesamtabschluss 2023 wurde im Übrigen nach einheitlichen Bilanzie-
rungs- und Bewertungsregeln erstellt und der Grundsatz der Einheitlichkeit
beachtet.
V. Konsolidierungsmaßnahmen
Die an die Regelungen des NKF angepassten und neubewerteten Jahres-
abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen und der Jahresab-
schluss der Kernverwaltung wurden zu einem Summenabschluss zusam-
mengefasst. Hierzu wurden die einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungs-
positionen addiert.
Als Grundlage wurden die Meldedaten der Gesellschaften sowie der Kern-
verwaltung verwendet. Daneben erfolgten einzelne manuelle Buchungen
des Fachbereichs beispielsweise im Bereich der Fortschreibung der stillen
Reserven.
Da im Summenabschluss noch konzerninterne Beziehungen enthalten
sind, im Gesamtabschluss jedoch die Vermögens-, Finanz- und ErtragslageSeite 30 von 199
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so darzustellen ist, als wenn der Konzern Stadt Bonn ein einziges Unter-
nehmen ist, sind folgende Konsolidierungsmethoden anzuwenden:
- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Zinseliminierung
- Zwischengewinneliminierung
- Beteiligungsertragseliminierung
- Kapitalkonsolidierung
Die einzelnen Schritte bzw. Methoden der Konsolidierung wurden durch die
Rechnungsprüfung nachvollzogen.
Die innerhalb des Konsolidierungskreises bestehenden Ausleihungen, For-
derungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen und Rechnungsab-
grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- und
Ertragskonsolidierung sowie Zinseliminierung gegeneinander aufgerech-
net.
Im Rahmen der Konsolidierung kann auf Eliminierungen verzichtet werden,
wenn sie für den Zweck, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, von unter-
geordneter Bedeutung sind. Als Betragsgrenze zur Definition der „unterge-
ordneten Bedeutung“ wurde nach Abstimmung mit dem Rechnungsprü-
fungsamt 1 Mio. EUR pro Geschäftsfall festgesetzt.
Soweit im Gesamtabschluss 2023 Differenzen nach der Eliminierung blie-
ben, lagen diese mit einer Ausnahme unterhalb der gesetzten Wesentlich-
keitsgrenze von 1 Mio. EUR.Seite 31 von 199
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Einzig nach der Aufrechnung zwischen der SWBV und der Stadt lag die
Differenz aus der Zinseliminierung bei 1.067.419,99 EUR und damit rd.
67 TEUR über der Wesentlichkeitsgrenze. Auf Nachfrage erläuterte der
Fachbereich mit E-Mail vom 09.06.2026, dass die Differenz von über 1 Mio.
EUR übersehen wurde. Ursächlich für die Differenz sei, dass die SWBV die
für die Investition „Stadtbahnwagen“ gezahlten Zinsen aktiviert und sie da-
mit nicht mehr im Aufwand des Jahres 2023 erscheinen, wohingegen die
Stadt den Zinsertrag als solchen im Jahresabschluss abbildet.
Aufgrund der geringen Höhe der Abweichung wirkt sie sich nicht wesentlich
auf die korrekte Darstellung der Ertragslage des Konzerns Stadt im Ge-
samtabschluss 2023 aus.
Das Referat für Beteiligungsmanagement untersuchte auf unseren Hinweis
aus vorherigen Prüfungen hin bei Aufstellung des Gesamtabschlusses
2022 im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung einen Sonder-
sachverhalt.
So sind bei der Konsolidierung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung
Umsatzerlöse der einen Beteiligung bei Lieferungen ins Anlagevermögen
einer anderen Beteiligung in die aktivierbaren Eigenleistungen umzuglie-
dern.
Solche Sachverhalte wurden von Amt 01-4 für den Gesamtabschluss 2022
im Verhältnis der Unternehmen im SWB-Konzern untereinander, zwischen
SGB und Theater, im Verhältnis zwischen SGB und Stadt sowie SGB und
den Seniorenzentren untersucht.
Für die Unternehmen im SWB-Konzern wurden daraufhin im Gesamtab-
schluss 2023 Umgliederungen in die aktivierbaren Eigenleistungen in Höhe
von 17,3 Mio. EUR vorgenommen.Seite 32 von 199
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Im Verhältnis SGB und Seniorenzentren stellte der Fachbereich fest, dass
hier nur selten und in geringem Umfang Leistungen des SGB erbracht wer-
den, weshalb wegen Unwesentlichkeit eine nähere Betrachtung unterblieb.
Im Verhältnis SGB und Theater waren keine Umgliederungen vorzuneh-
men, weil das SGB seine Leistungen für das Theater über die Stadt abwi-
ckelt; damit ist hier das Verhältnis Stadt zu SGB zu betrachten.
Im Verhältnis Stadt zu SGB erhält das SGB von der Stadt für alle zu erbrin-
gende Leistungen einen Betriebskostenzuschuss. Zu den Leistungen kön-
nen auch Tätigkeiten des Personals gehören, die im Zusammenhang mit
Projekten stehen, die in der Bilanz der Stadt zu bilanzieren/aktivieren sind,
sogenannte aktivierbare Eigenleistungen.
Werden solche Personalleistungen aktiviert, werden sie über die Nutzungs-
dauer des aktivierten Vermögensgegenstandes abgeschrieben und damit
der Aufwand über einen längeren Zeitraum verteilt. Unterbleibt eine Aktivie-
rung der Eigenleistungen, fällt der Personalaufwand vollständig im Jahr sei-
ner Entstehung an.
Aus den Recherchen und Kontakten des Referates für Beteiligungsma-
nagement mit dem SGB und der städtischen Anlagenbuchhaltung ergab
sich, dass im SGB keine Aufzeichnungen oder Buchungen zu solchen
Sachverhalten geführt werden, zumal das SGB keine Kenntnis über die bi-
lanzielle Behandlung von Sachverhalten bei der Stadt hat. Damit werden
keine Leistungen des SGB bei der Stadt aktiviert (Buchung Anlagevermö-
gen an Betriebskostenzuschuss) und entsprechend im Konzern keine akti-
vierbaren Eigenleistungen erfasst.
Dieser Sachverhalt trifft auch für den Gesamtabschluss 2023 zu.
Im Rahmen der Projektarbeit zur Umstellung der Buchführungssoftware auf
SAP S/4Hana zum 01.01.2029 soll diese Problemlage betrachtet und für
die Zukunft gelöst werden. Hierfür ist als Vorprojekt die „Einführung einerSeite 33 von 199
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Softwarelösung zur systematischen, verwaltungsweiten Erfassung aktivier-
barer Eigenleistungen vorgesehen“ (s. DS-Nr. 241773).
Die Höhe der damit auch im Gesamtabschluss 2023 frühzeitig gebuchten
Personalaufwendungen kann nicht beziffert werden. Es ist jedoch anzuneh-
men, dass die Verschiebung des Aufwands in eine andere Periode - ebenso
wie im Gesamtabschluss 2022 - keine wesentlichen Auswirkungen auf die
korrekte Darstellung der Ertragslage des Konzerns Stadt im Gesamtab-
schluss 2023 hat.
Die Lösung der Problemlage wird von uns nachgehalten.
Sowohl die Prüfung der Zwischengewinneliminierung als auch die der Be-
teiligungsertragseliminierung führte zu keinen Einwendungen.
Die Kapitalkonsolidierung wurde gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW
i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode vorge-
nommen. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der
Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs der jewei-
ligen Konzernorganisationen.
Die Prüfung der einbezogenen voll zu konsolidierenden Unternehmen
führte zu keinen Einwendungen.
Die Equity-Konsolidierung des WTV und REK wurde nach der Buchwertme-
thode vorgenommen. Die Wertansätze wurden hierbei bezogen auf die je-
weiligen Erwerbszeitpunkte vorgenommen.
Die Prüfung der Equity-Konsolidierungen ergab keine Einwendungen.Seite 34 von 199
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VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel
Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß § 50 Abs. 3
KomHVO NRW entsprechend den Regelungen für den Jahresabschluss
der Kommune zu gliedern, soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt.
Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember
2023 sind im Wesentlichen gemäß den Anlagen 32 und 33 zur „VV Muster
zur GO und KomHVO NRW“ aufgebaut und entsprechen formal den ge-
setzlichen Anforderungen.
Das Muster der Gesamtbilanz sieht auf der Passivseite zwischen „1. Eigen-
kapital“ und „3. Sonderposten“ eine Position „2. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung“ vor. Sie ist durch die Änderung der „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ im November 2019 aufgenommen worden. Die
passiven Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen bis zur Geset-
zesänderung 2019 sind in der Position „1.1 Allgemeine Rücklage“ unter
dem Eigenkapital dargestellt, weshalb in der Gesamtbilanz die Position „2.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ keinen Bilanzwert ent-
hält. Erst wenn in der Zukunft ein passiver Unterschiedsbetrag auszuweisen
ist, geschieht dies auf dieser Position. Die Sachverhalte aus der Vergan-
genheit bleiben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bilanzkontinu-
ität unter dem Eigenkapital stehen.
Auf die Ausführungen hierzu im Anhang wird verwiesen.
Abweichend vom Muster der Gesamtergebnisrechnung werden die Auf-
wendungen aus assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss der Stadt
Bonn als gesonderte Position gemäß § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ausgewie-
sen. Hierunter werden z. B. die Abschreibungen der stillen Reserven dar-
gestellt.
Diese zusätzliche Information in der Gesamtergebnisrechnung in Anleh-
nung an die Vorschrift des HGB wird trotz Abweichung vom Muster als un-
kritisch betrachtet.Seite 35 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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30
Der Gesamteigenkapitalspiegel wurde 2019 erstmals erstellt. Er gibt Auf-
schluss über die Eigenkapitalstruktur und -entwicklung des „Konzerns Kom-
mune“ und entspricht in seinem Aufbau der Anlage 34 zur „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ und damit formal den gesetzlichen Anforderungen.
Die im Eigenkapitalspiegel dargestellten Werte wurden mit den Angaben in
der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung verglichen; Abwei-
chungen ergaben sich hierbei nicht.
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung
Gesamtanhang
Der Gesamtanhang ist gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1
GO NRW als Bestandteil des Gesamtjahresabschlusses u. a. dahingehend
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt.
Allgemeine Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Anhangs bildet
insbesondere § 52 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW. So sind die für die Ge-
samtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachver-
ständige Dritte die Wertansätze beurteilen können.
Im Rahmen der Prüfung des Gesamtanhangs getroffene Feststellungen
wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderun-
gen sind in dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2023 berücksich-
tigt.
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung
mit § 48 KomHVO NRW ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und ein Ge-
samteigenkapitalspiegel als Anlage beigefügt.Seite 36 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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31
Kapitalflussrechnung
Gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO NRW ist dem Gesamtabschluss 2023 ebenso
eine unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21
(DRS 21) aufgestellte Kapitalflussrechnung beigefügt. Diese gilt dabei als
eigenständiger Teil des Gesamtabschlusses.
Die Kapitalflussrechnung soll die finanzielle Entwicklung und Lage der Stadt
als Konzern ergänzend zu den Angaben, die aus dem Gesamtabschluss
nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können, darstellen und da-
mit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Bonn ge-
ben.
Die Kapitalflussrechnung 2023 entspricht formal dem Gliederungsschema
des DRS 21.
Zur Darstellung der Zahlungsströme als Konzern werden in der Gesamtka-
pitalflussrechnung die Geschäftsvorfälle, die aus den Aktivitäten der Stadt
und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultieren, in Zahlungs-
strömen erfasst.
Die Zahlungsströme werden dabei wie folgt gegliedert:
- Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Cashflow aus Investitionstätigkeit
- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
- Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Für die Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde die indirekte
Methode gewählt; das bedeutet, dass das Jahresergebnis der Gesamter-
gebnisrechnung zugrunde gelegt und um die zahlungsunwirksamen Vor-
gänge bereinigt wurde. Das betrifft z. B. Zu- und Abschreibungen, Änderun-
gen der Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten.Seite 37 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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32
Zur Betrachtung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde gemäß
DRS 21 Nr. 42 und 47 die direkte Methode angewendet. Das bedeutet, dass
die einzelnen Positionen der Ein- und Auszahlungen der Stadt Bonn und
aller voll zu konsolidierenden Gesellschaften aufsummiert wurden.
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode, bestehend aus den Zahlungs-
mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wurde gemäß DRS 21 Nr. 15 aus
dem Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode, d. h. aus dem des Vorjahres
und den Veränderungen der Cashflows, entwickelt. Hierbei wird er von
wechselkurs-, konsolidierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten
Änderungen bereinigt. In 2023 lagen keine bewertungsbedingten Änderun-
gen vor.
Für den Gesamtabschluss 2023 wurden folgende Cashflows errechnet:
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit -184.019.638,70 EUR
Cashflow aus Investitionstätigkeit -263.981.276,05 EUR
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 445.377.840,45 EUR
Cashflow gesamt -2.623.074,30 EUR
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 39.722.317,35 EUR
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2023 entspricht damit den li-
quiden Mitteln der Gesamtbilanz.
Die Prüfung der Kapitalflussrechnung erfolgte in zwei Schritten. In einem
ersten Schritt wurde die Berechnungslogik der Formeln, aus der sich jede
einzelne Position der Kapitalflussrechnung ergibt, betrachtet.
In einem zweiten Schritt wurde aus risikoorientierten Gesichtspunkten eine
Stichprobe zur Prüfung der wertmäßigen Korrektheit der Positionen in der
Kapitalflussrechnung ausgewählt. Hierbei zeigten sich Abweichungen bei
der Berechnung einer Position. Die im Anhang des Gesamtabschlusses ab-
gebildete Kapitalflussrechnung weist jedoch die korrekten Werte aus.Seite 38 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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33
Im Übrigen ergab die Prüfung keine weitere Beanstandung und die Berech-
nungen waren inhaltlich plausibel sowie systematisch richtig und die geprüf-
ten Werte korrekt.
Die Angabepflichten gemäß dem früheren § 116 Abs. 7 GO NRW zu den
Berufen sowie zu den Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien
und Organen für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO
NRW sowie für die Ratsmitglieder sind durch das 3. NKF-Weiterentwick-
lungsgesetz vom 28. Februar 2024 entfallen. Gemäß der aktuellen Fassung
des § 116 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Satz 3 GO
NRW sind am Schluss des Gesamtanhangs für die genannten Personen
- einschließlich der im Haushaltsjahr ausgeschiedenen Mitglieder - nur noch
der Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname anzuge-
ben.
Die Angaben sind in dem als Anlage beigefügten Anhang zum Gesamtab-
schluss 2023 enthalten.
VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht
Die Prüfung des Gesamtlageberichtes haben wir anhand der Vorschriften
des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW vorgenommen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesamtlagebericht im Einklang mit
dem Gesamtabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen steht und insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Bundesstadt Bonn und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt.
Im Rahmen der Prüfung getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich
umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderungen sind in dem nunmehr
als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2023 berücksichtigt.Seite 39 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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34
Der Gesamtlagebericht stellt den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Er-
gebnissen des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage in ihren tatsächli-
chen Verhältnissen dar. Wesentliche Informationen aus den Tochterunter-
nehmen werden insbesondere für die SWB, das SGB, das Theater sowie
die Seniorenzentren, VEBOWAG und die bonnorange hervorgehoben.
Der Gesamtlagebericht beinhaltet eine ausgewogene und umfassende
Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde und seiner verselbststän-
digten Aufgabenbereiche.
Ferner enthält der Gesamtlagebericht eine Kennzahlenanalyse auf Basis
des NKF-Kennzahlenset NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-
Westfalen (GPA), welches im Runderlass des Innenministeriums von
01.10.2008 beschrieben worden ist. Produktorientierte Kennzahlen finden
sich lediglich in den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und der Bun-
desstadt Bonn selbst. Diese sind allerdings auch keine Pflichtangabe.
Der Gesamtlagebericht enthält Ausführungen zu den wesentlichen Chan-
cen und Risiken sowohl der Kernverwaltung als auch der Tochterunterneh-
men im Vollkonsolidierungskreis.
Die wesentlichen Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung sind
aus prüferischer Sicht zutreffend dargestellt.
Im Ergebnis entspricht der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschrif-
ten des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW.Seite 40 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Die Gesamtbilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von
6.558.278.096,53 EUR. Die Gesamtergebnisrechnung 2023 weist einen
Gesamtjahresüberschuss im Konzern von 88.900.866,70 EUR und der Fi-
nanzmittelfonds einen Endbestand von 39.722.317,35 EUR aus.
Die Gesamtergebnisstruktur stellt sich wie folgt dar:
Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis
des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in %
Steuern und ähnliche Abga-
ben
764.945 684.687 80.258 11,72
Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
424.340 380.827 43.513 11,43
Sonstige Transfererträge 8.222 8.343 -121 -1,45
Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
217.471 213.575 3.896 1,82
Privatrechtliche Leistungs-
entgelte
925.529 722.862 202.667 28,04
Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen
130.959 137.183 -6.224 -4,54
Sonstige ordentliche Erträge 130.615 112.070 18.545 16,55
Aktivierte Eigenleistungen 30.664 28.245 2.419 8,56
Bestandsveränderungen 1.980 1.530 450 29,41
Ordentliche Gesamterträge 2.634.725 2.289.322 345.403 15,09Seite 41 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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36
Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in
%
Personalaufwendungen -632.710 -609.681 -23.029 3,78
Versorgungsaufwendungen -48.913 -45.904 -3.009 6,55
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
-969.246 -735.684 -233.562 31,75
Bilanzielle Abschreibungen -155.738 -152.081 -3.657 2,40
Transferaufwendungen -559.479 -534.796 -24.683 4,62
Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
-227.834 -210.079 -17.755 8,45
Ordentliche Gesamtauf-
wendungen -2.593.920 -2.288.225 -305.695 13,36
Ordentliches Gesamter-
gebnis 40.805 1.097 39.708 3.619,69
Finanzerträge 14.533 7.080 7.453 105,27
Finanzaufwendungen -48.619 -33.246 -15.373 46,24
Aufwendungen aus assozi-
ierten Unternehmen
-3.143 -3.143 0 0,00
Gesamtfinanzergebnis -37.229 -29.309 -7.920 27,02
Gesamtergebnis der lau-
fenden Geschäftstätigkeit
3.576 -28.212 31.788 -112,68
Außerordentliche Erträge 97.039 38.019 59.020 155,24
Außerordentliche Aufwen-
dungen
-11 0 -11 0,00
Außerordentliches Ge-
samtergebnis
97.028 38.019 59.009 155,21
Gesamtjahresergebnis im
Konzern
100.604 9.807 90.797 925,84
Anderen Gesellschaftern zu-
zurechnendes Ergebnis
-11.703 -19.618 7.915 -40,35
Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz
88.901 -9.811 98.712 1.006,14Seite 42 von 199
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Die Gesamtvermögens- und Gesamtkapitalstruktur zeigt sich wie folgt:
Aktiva / Passiva 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Aktiva
Aufwendungen zur Erhaltung der
gemeindlichen Leistungsfähigkeit
156.887 64.409 92.478 143,58
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
24.318 22.635 1.683 7,44
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
865.286 865.493 -207 -0,02
Bebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
1.639.118 1.647.123 -8.005 -0,49
Infrastrukturvermögen 2.235.677 2.226.670 9.007 0,40
Bauten auf fremdem Grund und Bo-
den
1.200 1.389 -189 -13,61
Kunstgegenstände, Kulturdenkmä-
ler
122.607 120.954 1.653 1,37
Maschinen und technische Anla-
gen, Fahrzeuge
101.661 95.195 6.466 6,79
Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.665 61.708 5.957 9,65
Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
635.146 524.094 111.052 21,19
Finanzanlagen 263.071 274.141 -11.070 -4,04
Vorräte 64.506 58.225 6.281 10,79
Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände
305.041 330.838 -25.797 -7,80
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0,00
Liquide Mittel 39.722 42.345 -2.623 -6,19
Aktive Rechnungsabgrenzung 36.374 40.586 -4.212 -10,38
Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag 0 0 0 0,00
Gesamtvermögen 6.558.279 6.375.805 182.474 2,86Seite 43 von 199
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38
Aktiva / Passiva 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Passiva
Allgemeine Rücklage 877.627 883.026 -5.399 -0,61
Sonderrücklage 655 655 0 0,00
Ausgleichsrücklage 64.081 71.452 -7.371 -10,32
Gesamtjahresergebnis 88.901 -9.811 98.712 1.006,14
Ausgleichsposten für die Anteile
anderer Gesellschafter
147.027 146.836 191 0,13
Unterschiedsbetrag aus der Kapi-
talkonsolidierung 0 0 0 0,00
Sonderposten 1.222.238 1.221.148 1.090 0,09
Pensionsrückstellungen 911.253 895.213 16.040 1,79
Rückst. für Deponien und Altlasten 0 0 0 0,00
Instandhaltungsrückstellungen 4.010 3.360 650 19,35
Steuerrückstellungen 1590 1654 -64 -3,87
Sonstige Rückstellungen 180.506 201.860 -21.354 -10,58
Anleihen 0 0 0 0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
1.950.620 1.854.821 95.799 5,16
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
631.182 670.032 -38.850 -5,80
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5.047 4.587 460 10,03
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
103.638 114.618 -10.980 -9,58
Sonstige Verbindlichkeiten 178.218 122.561 55.657 45,41
Erhaltene Anzahlungen 128.105 132.798 -4.693 -3,53
Passive Rechnungsabgrenzung 63.580 60.995 2.585 4,24
Gesamtkapital 6.558.278 6.375.805 182.473 2,86Seite 44 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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39
Bezüglich der für den Gesamtabschluss relevanten NKF-Kennzahlen wird
an dieser Stelle auf die im Gesamtlagebericht dargestellten Kennzahlen
verwiesen. Diese orientieren sich an dem im Runderlass des Innenministe-
riums vom 01.10.2008 beschriebenen NKF-Kennzahlenset NRW, welches
bereits für den Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn verwendet wurde.
Von dem NKF-Kennzahlenset im Einzelabschluss wurde nur insoweit ab-
gewichen, als dass für den Gesamtabschluss die Kennzahlen „Drittfinanzie-
rungsquote“, „Investitionsquote“, „Dynamischer Verschuldungsgrad“,
„Liquidität 2. Grades“, „Steuerquote“ sowie „Sach- und Dienstleistungsin-
tensität“ und „Transferaufwandsquote“ nicht dargestellt wurden.
Dies ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 4 KomHVO NRW zulässig, wonach in die
Analyse nur solche Kennzahlen einbezogen werden sollen, die für das Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage bedeutsam
sind.
In Bezug darauf, dass die Kennzahlen für die Analyse des kommunalen
Jahresabschlusses und nicht des Gesamtabschlusses entwickelt wurden,
ist das Fehlen der genannten Kennzahlen aus unserer Sicht nachvollzieh-
bar.
X. Beteiligungsbericht
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW muss eine Gemeinde einen Beteiligungsbe-
richt erstellen, sofern sie von der größenabhängigen Befreiung im Zusam-
menhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht. Im
Umkehrschluss ist die Stadt Bonn von der Pflicht, einen Beteiligungsbericht
nach den Vorgaben des § 117 GO NRW zu erstellen, befreit.
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 53 KomHVO muss der Gesamtab-
schluss jedoch die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den ZielenSeite 45 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
______________________________________________________________________
40
der Beteiligungen sowie der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu allen ver-
selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat-
rechtlicher Form enthalten.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen erstellt die Stadt Bonn weiterhin einen
Beteiligungsbericht. Der Beteiligungsbericht 2023 enthält detaillierte Infor-
mationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt. In ihm werden alle Un-
ternehmen aufgeführt und dargestellt, d. h. auch solche, die nicht dem
Konsolidierungskreis angehören. Er vervollständigt damit den im Gesamt-
abschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamt-
lage der Kommune.
Der Beteiligungsbericht 2023 der Bundesstadt Bonn wurde mit einer sepa-
raten Vorlage (Drucksache Nr. 241553) dem Rat der Bundesstadt Bonn zu
seiner Sitzung am 26.09.2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im
Gesamtabschluss benannt.
Der Beteiligungsbericht zeigt sich seit 2020 im Vergleich zu den Berichten
aus Vorjahren in einem veränderten Aussehen. Hintergrund hierzu sind die
zwischenzeitlich in Kraft getretenen Neufassungen von Gemeindeordnung
und Kommunalhaushaltsverordnung, mit denen von Seiten des Landes ein
neues verbindliches Muster für den Beteiligungsbericht bereitgestellt wurde.
Zum anderen wurde dieser Bericht erstmalig mit Unterstützung einer sich
im Beteiligungsmanagement neu im Einsatz befindlichen Software erstellt,
mit der in künftigen Jahren eine noch weitergehende, automatisierte Be-
richtserstellung gewährleistet werden soll.
Konkrete Inhalte des Beteiligungsberichts 2023 waren nicht Gegenstand
der Prüfung des Gesamtabschlusses.Seite 46 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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41
E Bestätigungsvermerk
Prüfungsurteile
Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus
der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gesamtergebnisrech-
nung für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. 2023 sowie dem Ge-
samtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse
• entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belan-
gen den Vorschriften der GO NRW sowie der KomHVO NRW und ver-
mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bundesstadt Bonn zum
31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
• vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belan-
gen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs-
mäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat.Seite 47 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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42
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage-
berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter
Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kommuna-
ler Abschlussprüfungen des IDR durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung der
Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres Be-
stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern-
unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften Nordrhein-Westfalens
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und
den Gesamtlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Ge-
samtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO
NRW i. V. m. §§ 50 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe-
absichtigten - falschen Darstellungen ist.Seite 48 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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43
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur
Fortführung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zu-
sammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä-
gig, anzugeben.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung
des Gesamtlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Be-
langen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der
KomHVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Überein-
stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der GO NRW sowie
KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können.
Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses und des Gesamtlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebe-
richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun-
desstaft Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Ge-
samtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht beinhaltet.Seite 49 von 199
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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-
tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW
unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kom-
munaler Abschlussprüfungen vom IDR durchgeführte Prüfung eine wesent-
liche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich an-
gesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter
oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung
des Gesamtlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän-
den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzuge-
ben.Seite 50 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise
Schlussfolgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu-
sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fort-
führung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben,
aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlage-
bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-
nisse und Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern
Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inan-
spruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Gewährträger-
haftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt
Bonn ist nach § 128 GO i. V. m. § 12 Insolvenzordnung ausgeschlossen.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamt-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Gesamtlageberichts mit dem Gesamt-
abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte
Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn.Seite 51 von 199
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• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht
durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie-
hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annah-
men nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsur-
teil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegen-
den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-
kunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 17.08.2026
gez. Daniel Pütz
(Dr. Daniel Pütz)
Leiter des RechnungsprüfungsamtesSeite 52 von 199
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 07/2026 RPA Bonn
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Anlage Gesamtabschluss 2023Seite 53 von 199
Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2023
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 54 von 199
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag .......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 90
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 96
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 101
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 108
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 109Seite 55 von 199
3
Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 109
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 109
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 116
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 122
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 122
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 126
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 128
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 128
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 129
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 131
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 132
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 134
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 135
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 143Seite 56 von 199
4
Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 22. April 2026 gez. Fark
Michael Fark, Stadtkämmerer
Bestätigt:
Bonn, 28. April 2026 gez. Déus
Guido Déus, OberbürgermeisterSeite 57 von 199
5
Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 58 von 199
6
Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang,
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2023 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 241553 im Bonner Ratsin-
formationssystem) beigefügt.Seite 59 von 199
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 60 von 199
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Gesamtabschluss 2023 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2023 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2023 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 63 von 199
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Gesamtabschluss 2023 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 65 von 199
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt BonnSeite 66 von 199
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 67 von 199
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Gesamtabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse
aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs.
2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapital-
spiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des
Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Ge-
samtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste
Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2023 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen
(siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1).
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren

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Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de