261627 · Beschlussvorlage
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261627
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Grüner Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 261627
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Beschlussvorlage öffentlich 261627 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt an • Veranstaltenden von St. Martins-Umzügen pro teilnehmendes Kind einen Zuschuss in Höhe von 0,50 EUR nach schriftlicher Bestätigung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges • Schulen und Kindergärten, die an der Laternenausstellung im Rathaus Beuel 2026 mit mind. 10 Laternen (Kitas) und 20 Laternen (Schulen) teilgenommen haben, einen Zuschuss von pauschal 50,00 EUR bis zu einer maximalen Gesamtantragsumme von 1.600 EUR (Höhe der im Haushaltsjahr 2026 freigegebenen Mittel von 80 % von 2.000 EUR) auszuzah- len. Begründung Traditionell findet im Oktober die Laternenausstellung Beueler Schulen und Kindergärten im Rathaus Beuel und in der ersten Novemberhälfte die St. Mar- tinszüge diverser Organisatoren im Stadtgebiet Beuel statt. Ohne die von den Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellten Laternen und das ehrenamtliche Engagement von Veranstaltern von St. Martins- Umzügen können weder die Laternenausstellung noch St. Martins-Umzüge im Beueler Stadtbezirk durchgeführt werden. Diese Brauchtumspflege muss honoriert und finanziell unterstützt werden. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel se- hen vor, dass die aufgeführten Zuschüsse auf Antrag bis zu einer maximalenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gesamtantragssumme von 2.000 € pro Jahr ausgezahlt werden. Grundsätzliche stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungs- stelle Beuel entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun- gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn darf im Haus- haltsjahr 2026 zudem die Auszahlung von Zuschüssen als freiwillige Leistung nur in Höhe der freigegebenen Mittel von 80 % (= 1.600 EUR) erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 BezVSt Beuel 1.10.88.01.32.01 BezVSt Beuel Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.000 EUR 110880132/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.000 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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