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261627 · Beschlussvorlage

Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026

Nummer
261627
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 261627-01 AA Grüner Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 261627
  2. 261627-02 AA Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 261627

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Beschlussvorlage
öffentlich
261627
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums
Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im
Stadtbezirk Beuel im Jahr 2026
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt an
• Veranstaltenden von St. Martins-Umzügen pro teilnehmendes Kind
einen Zuschuss in Höhe von 0,50 EUR nach schriftlicher Bestätigung
der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges
• Schulen und Kindergärten, die an der Laternenausstellung im Rathaus
Beuel 2026 mit mind. 10 Laternen (Kitas) und 20 Laternen (Schulen)
teilgenommen haben,
einen Zuschuss von pauschal 50,00 EUR
bis zu einer maximalen Gesamtantragsumme von 1.600 EUR (Höhe der im
Haushaltsjahr 2026 freigegebenen Mittel von 80 % von 2.000 EUR) auszuzah-
len.
Begründung
Traditionell findet im Oktober die Laternenausstellung Beueler Schulen und
Kindergärten im Rathaus Beuel und in der ersten Novemberhälfte die St. Mar-
tinszüge diverser Organisatoren im Stadtgebiet Beuel statt.
Ohne die von den Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellten Laternen
und das ehrenamtliche Engagement von Veranstaltern von St. Martins-
Umzügen können weder die Laternenausstellung noch St. Martins-Umzüge im
Beueler Stadtbezirk durchgeführt werden.
Diese Brauchtumspflege muss honoriert und finanziell unterstützt werden.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel se-
hen vor, dass die aufgeführten Zuschüsse auf Antrag bis zu einer maximalenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gesamtantragssumme von 2.000 € pro Jahr ausgezahlt werden.
Grundsätzliche stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungs-
stelle Beuel entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn darf im Haus-
haltsjahr 2026 zudem die Auszahlung von Zuschüssen als freiwillige Leistung
nur in Höhe der freigegebenen Mittel von 80 % (= 1.600 EUR) erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 BezVSt Beuel 1.10.88.01.32.01 BezVSt Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000 EUR 110880132/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de