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261626-01 · Beschlussvorlage

Dezernatsneuverteilung und Einrichtung eines Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung

Nummer
261626-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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  1. 261626 Dezernatsneuverteilung und Einrichtung eines Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung

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Beschlussvorlage
öffentlich
261626-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Dezernatsneuverteilung und Einrichtung eines
Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I.
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die 28. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung entsprechend in der Fassung der Anlage 1 und damit die
Einrichtung eines neuen Dezernats (VI).
II.
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die Schaffung der
erforderlichen Beigeordnetenstelle (Besoldungsgruppe B 5 LBesG) für
die Leitung des neuen Dezernats VI.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter 1. beschlossene Stelle einer
Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten (neues Dezernat VI – Bauen,
Mobilität und Stadtplanung), Besoldungsgruppe B 5, mit einer Wahlzeit
von acht Jahren auszuschreiben. Hierzu wird die Verwaltung
ermächtigt, durch Einschaltung einer Personalberatung die Wahl einer
Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten vorzubereiten.
3. Dem als Anlage 2 beigefügten Textentwurf für die Ausschreibung zu 2.
wird zugestimmt. Der Text kann sich nach Abstimmung mit der
Personalberatung noch ändern.
III.
Der Rat stellt im Kontext der Neuordnung der Dezernate für die folgenden
Punkte das Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister her:
1. Das Personal- und Organisationsamt (Amt 10) wird zu Dezernat I
verlagert.
2. Das Amt für Recht und Versicherungen (Amt 30) wird zu Dezernat I
verlagert.
3. Die Stabsstelle Datenschutz wird zu Dezernat I verlagert. Der Rat nimmt
zur Kenntnis, dass beabsichtigt ist, die Stabsstelle Datenschutz ins Amt 30
zu verlagern und in diesem als Abteilung zu führen.
4. Das Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) wird mit Ausnahme der
Abteilung Liegenschaften zu Dezernat II verlagert.Seite 1 von 12
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Das Referat für Stadtförderung wird zu Dezernat II verlagert.
6. Das Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05) wird zu Dezernat V verlagert.
7. Dem Dezernat VI (Dezernat für Bauen, Mobilität und Stadtplanung)
werden das Stadtplanungsamt (Amt 61), das Bauordnungsamt (Amt 63)
sowie das Tiefbauamt (Amt 66) zugeordnet.
8. Im Zuge der Neueinrichtung des Dezernats VI und der damit
einhergehenden Neuausrichtung des Dezernats III wird das
Gesundheitsamt (Amt 53) zu Dezernat III verlagert.
9. Die unter III. aufgeführte Neustrukturierung tritt - vorbehaltlich der
formellen Beteiligung der Personalvertretung - zum 1. November 2026 in
Kraft. Die unter Ziffer 7 (Verlagerung Ämter 61, 63, 66) und Ziffer 8
(Verlagerung Amt 53) genannten Veränderungen werden erst mit der
Ernennung der Beigeordneten/ des Beigeordneten für Dezernat VI
umgesetzt.
IV.
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die innerhalb des Dezernates des
Oberbürgermeisters geplanten organisatorischen Veränderungen - wie in der
Begründung aufgeführt - zur Kenntnis.
Begründung
Diese Vorlage ersetzt die zurückgezogene DS 261626. Inhaltlich wurden
keine Änderungen vorgenommen. Da bei den einzelnen
Beschlusspunkten das Erfordernis verschiedener Mehrheiten vorliegt,
wurde dies zum besseren Verständnis und zur Transparenz ergänzt und
die Vorlage entsprechend umsortiert.
Der Oberbürgermeister hat den Rat in der Sitzung am 9. Juli über die
beabsichtigte Neustrukturierung der Dezernate einschließlich der Einrichtung
eines neuen Dezernats für Bauen, Mobilität und Stadtplanung informiert und die
beabsichtigte Beschlussfassung nach der Sommerpause angekündigt.
Mit der Neustrukturierung der Dezernate (siehe beigefügten Entwurf des
Dezernatsverteilungsplans (Anlage 3)) werden folgende Ziele verfolgt:
• Schärfung der fachlichen Profile der Dezernate durch eine sachgerechte
Neuordnung der Ämter,
• stärkere Bündelung fachlich zusammenhängender Aufgaben und
Kompetenzen,
• Optimierung der Steuerungs- und Führungsmöglichkeiten durch eine
differenziertere Organisationsstruktur sowie
• Stärkung der Wirksamkeit der Dezernatsleitungen und damit der
Handlungsfähigkeit des gesamten Verwaltungsvorstandes.
Die vorgeschlagene Neuordnung trägt dazu bei, die Verwaltungsorganisation
zukunftsfähig auszurichten, fachliche Synergien besser zu nutzen und
Entscheidungs- sowie Steuerungsprozesse effizienter zu gestalten.Seite 2 von 12
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die geplanten Maßnahmen der Ziffern unter III und IV. haben keinen
personellen Mehraufwand zur Folge. Durch die Aufteilung der bisherigen
Dezernatskoordination im Dezernat III auf die Dezernate III und VI wird die
erforderliche Unterstützungsfunktion für die Dezernatsleitungen III und VI ohne
Ausweitung der Personalkosten gewährleistet.
Im Vorfeld der Vorstellung in der Ratssitzung am 9. Juli wurde die
Personalvertretung über den Vorschlag zur Neuordnung der Dezernate
informiert.
I.
Wahlverfahren für den Beschluss zu I: Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW ist
ein Mehrheitsbeschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
des Rates erforderlich. Der Oberbürgermeister kann mitstimmen.
Die Einrichtung eines eigenständigen Dezernates für Bauen, Mobilität und
Stadtplanung (Dezernat VI) trägt der fachlichen Weiterentwicklung sowie der
strategischen Bedeutung und dem gewachsenen Umfang der
Aufgabenbereiche Rechnung. Die bisherige Bündelung aller Themen in einem
Dezernat war funktional, stößt jedoch angesichts des gestiegenen
Aufgabenvolumens und der zunehmenden Komplexität an organisatorische
Grenzen. Bau- und Mobilitätsaufgaben sind stark umsetzungs- und
investitionsorientiert und erfordern eine enge Steuerung von Planung,
Genehmigung, Terminen und Kosten. Die aktuelle Situation rund um die
Sperrung der Nordbrücke sowie die (daraus resultierende) Verkehrssituation in
Bonn zeigen, wie elementar die Themen sind, und machen deutlich, dass ein
noch deutlicherer Fokus auf die Bündelung der Themen Bauen, Mobilität und
Stadtplanung gelegt werden muss. Dies soll durch die Gründung eines neuen
Dezernates gewährleistet werden.
Die vorgesehene Erweiterung auf sieben Dezernate bewegt sich auch im
interkommunalen Vergleich im Rahmen der bei vergleichbaren Großstädten
anzutreffenden Organisationsstrukturen. Vergleichbare Städte weisen
überwiegend zwischen fünf und sieben Dezernate auf; zugleich verfügen auch
Städte mit geringerer Einwohnerzahl als Bonn über sieben oder mehr
Dezernate. Besonders vergleichbar ist die Stadt Münster, die bei einer
ähnlichen Einwohnerzahl ebenfalls über sieben Dezernate verfügt und mit dem
Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft zudem einen dem vorgesehenen
Bonner Dezernat VI in wesentlichen Aufgabenbereichen vergleichbaren
Zuschnitt aufweist.
Die Anzahl der Dezernate wird durch die Hauptsatzung geregelt (§ 6 Abs. 3
Hauptsatzung). Vor dem Beschluss über die Neueinrichtung eines Dezernates
muss daher die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.
II.
Wahlverfahren für die Beschlüsse zu II: Diese Beschlusspunkte werden nachSeite 3 von 12
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
den allgemeinen Regeln für Beschlüsse gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW
getroffen.
Eine sofortige Ausschreibung und Besetzung der Beigeordnetenstelle des
Dezernat VI ist erforderlich, um die Handlungsfähigkeit des neuen Dezernates
zu gewährleisten und die beschriebenen Vorteile schnellstmöglich nutzen zu
können. Durch die Stellenausschreibung und die Einschaltung einer
Personalberatung sollen die Voraussetzungen für eine optimale Besetzung der
Stelle geschaffen werden.
III.
Wahlverfahren für die Beschlüsse zu III: Grundsätzlich ist gemäß § 62 Abs. 1
Satz 3 und 4 GO NRW der Oberbürgermeister für die Geschäftsverteilung
zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 GO NRW kann jedoch der Rat – mit
einfacher Mehrheit – die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen
mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande,
kann der Rat in derselben Sitzung den Geschäftskreis der Beigeordneten mit
der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen (§ 73 Abs. 1
Satz 2 GO NRW). Der Oberbürgermeister stimmt in beiden Fällen nicht mit (§
73 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Werden die erforderlichen Mehrheiten nicht
erreicht, so fällt die Befugnis zur Festlegung der Geschäftskreise aufgrund der
mit der Schaffung eines neuen Dezernats zwingend erforderlichen
Neuaufteilung gemäß § 73 Abs. 1 Satz 4 GO NRW wieder zurück an den
Oberbürgermeister.
Zu Punkt 1:
Das Personal- und Organisationsamt (Amt 10) wird dem Dezernat I zugeordnet.
Das Personal- und Organisationsamt war durch den Oberbürgermeister
vorübergehend seinem Dezernat zugeordnet worden, um es während der
politischen Kooperationsgespräche aus strukturellen Diskussionen
herauszuhalten. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Nachbesetzung der
Leitung des Dezernates I erfolgt nun die Rückverlagerung entsprechend der in
kommunalen Verwaltungen üblichen Zuordnung.
Der Zuschnitt des Dezernates I dient der strategischen Ausrichtung auf
Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und die zielgerichtete
Weiterentwicklung des Personalmanagements. Er ermöglicht eine engere
Verzahnung der Personal- und Organisationsentwicklung mit den zentralen
Modernisierungsvorhaben sowie eine ganzheitliche Steuerung der digitalen
Transformation innerhalb der Verwaltung.
Zu Punkt 2:
Die Zuordnung des Amtes für Recht und Versicherungen (Amt 30) zum
Dezernat I entspricht der in kommunalen Verwaltungen üblichen
Organisationsstruktur und zahlt auf die enge fachliche Verbindung zwischen
den Bereichen Recht, Sicherheit und Ordnung ein.
Zu Punkt 3:Seite 4 von 12
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Durch die organisatorische Anbindung im Dezernat I an das Amt für Recht und
Versicherungen werden die rechtlichen Kompetenzen innerhalb der Verwaltung
gebündelt. Datenschutzrechtliche Anforderungen können dadurch noch stärker
rechtlich fundiert und verbindlich in die Verwaltungsprozesse integriert werden.
Zugleich ermöglicht die neue Zuordnung eine zentrale und einheitliche
Steuerung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und Risiken und trägt damit
zur Stärkung der Rechtssicherheit und Compliance innerhalb der Verwaltung
bei.
Das Amt für Recht und Versicherungen wird im Kontext der Verlagerung der
Stabsstelle Datenschutz in Amt für Recht, Versicherungen und Datenschutz
umbenannt (im Zuge der Organisationsverfügung).
Zu Punkt 4:
Das Dezernat II wird stärker auf Finanzen, Wirtschaft und strategische
(finanzielle) Ressourcensteuerung ausgerichtet. Hierzu wird das Amt für
Wirtschaftsförderung (Amt 03) dem Dezernat II zugeordnet. Die
Wirtschaftsförderung ist nicht nur ein Instrument des Standortmarketings,
sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanz- und Haushaltsstrategie
der Bundesstadt Bonn. Investitionsentscheidungen, Förderprogramme,
Unternehmensansiedlungen und die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
wirken sich unmittelbar auf die kommunalen Erträge, die Haushaltsstabilität und
das nachhaltige Wirtschaftswachstum aus. Die organisatorische Anbindung an
das Finanzdezernat ermöglicht eine integrierte gesamtstädtische Steuerung
wirtschafts- und finanzpolitischer Fragestellungen sowie eine engere
Verzahnung von Wirtschafts- und Finanzstrategie.
Die Abteilung Liegenschaften verbleibt zunächst als eigenständige Abteilung im
Co-Dezernat. Hiermit verbunden ist eine organisatorische Prüfung, die
insbesondere klären soll, inwieweit eine effizientere und strategisch stärker
ausgerichtete Wahrnehmung der liegenschafts- und gebäudebezogenen
Aufgaben erreicht werden kann.
Zu Punkt 5:
Das Referat für Stadtförderung wird dem Dezernat II zugeordnet. Durch die
organisatorische Bündelung der Fördermittelberatung im Finanzbereich werden
die strategische Fördermittelakquise, die Haushaltsplanung und die
Investitionssteuerung enger miteinander verzahnt. Dadurch können
Fördermöglichkeiten frühzeitig und systematisch in finanzielle und investive
Planungsprozesse einbezogen und vorhandene Förderpotenziale noch
gezielter genutzt werden.
Zu Punkt 6:
Das Dezernat V soll als Sozialdezernat gestärkt werden. Durch die Verlagerung
des Amtes für Integration und Vielfalt (Amt 05) in das Dezernat V werden
Integration und soziale Leistungen organisatorisch enger zusammengeführt.
Dadurch werden Schnittstellen, Abstimmungsaufwände und
Entscheidungswege reduziert und eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht.
Integrationspolitische Maßnahmen können direkt mit sozialen
Förderprogrammen und Beratungsangeboten verknüpft werden.Seite 5 von 12
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zu Punkt 7:
Wie oben dargelegt, soll ein noch deutlicherer Fokus auf die Bündelung der
Themen Bauen, Mobilität und Stadtplanung gelegt werden und ein
entsprechendes eigenständiges Dezernat eingerichtet werden. Dies bildet die
Grundlage für die Verlagerung der Ämter 61, 63 und 66 zum Dezernat VI,
welche erst nach Besetzung der Beigeordnetenstelle erfolgt; bis zu diesem
Zeitpunkt bleiben die bestehenden organisatorischen Zuständigkeiten
diesbezüglich unverändert.
Zu Punkt 8:
Die Aufgaben in den Bereichen Umwelt, Klima und Gesundheit weisen enge
inhaltliche Bezüge auf und verfolgen insbesondere vorsorgende, schützende
und langfristig ausgerichtete Zielsetzungen. Mit der Verlagerung des
Gesundheitsamtes (Amt 53) in das Dezernat III werden diese Themenfelder
organisatorisch stärker zusammengeführt und ihre fachübergreifende
Betrachtung erleichtert. Die neue Struktur schafft zugleich klarere
Zuständigkeiten und stärkt die Führungs- und Steuerungsfähigkeit in den
Dezernaten III und VI.
In diesem Kontext soll nachlaufend geprüft werden, ob die bislang im Amt für
Soziales und Wohnen wahrgenommenen Aufgaben der Suchtprävention und
Suchtkrankenhilfe im Gesundheitsamt gebündelt und dort zentral
wahrgenommen werden können.
Die Verlagerung des Gesundheitsamtes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im
Zuge der zeitgleichen Zuordnung der Ämter 61, 63 und 66 im Dezernat VI (s.
Punkt 7).
IV.
Im Zuge der Neustrukturierungen werden auch innerhalb des Dezernates des
Oberbürgermeisters organisatorische Anpassungen vorgenommen. Da von
diesen Anpassungen keine weiteren Dezernate betroffen sind, liegt die
Entscheidung in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters. Sie werden
hiermit dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Das Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) wird künftig
unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet. Damit wird der besonderen
Bedeutung einer unmittelbaren und abgestimmten Kommunikation des
Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung Rechnung getragen und die
zentrale, strategische Steuerung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auch
unter Berücksichtigung der Entwicklung und wachsenden Bedeutung von
Social Media, gestärkt.
Die bislang dem Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13)
zugeordnete Abteilung „Protokoll und Repräsentation“ wird in das Co-Dezernat
verlagert und dort mit dem Bürgerbüro organisatorisch zusammengeführt. Die
neue Zuordnung greift die inhaltliche Nähe der beiden Aufgabenbereiche auf
und ermöglicht eine abgestimmte Wahrnehmung der bürgerbezogenen undSeite 6 von 12
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
repräsentativen Aufgaben.
Das Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit wird im Kontext dieser
Verlagerung in Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation
umbenannt (im Zuge der Organisationsverfügung).
Das bislang dem Co-Dezernat zugeordnete Beteiligungsmanagement wird
künftig unmittelbar dem Oberbürgermeister in Form einer Stabsstelle
zugeordnet. Damit wird der besonderen strategischen Bedeutung des
Beteiligungsmanagements für die gesamtstädtische Steuerung Rechnung
getragen. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen und
organisatorischen Herausforderungen kommt der strategischen Steuerung der
städtischen Beteiligungen eine nochmals erhöhte Bedeutung zu. Ziel ist es, die
gesamtstädtische Perspektive auf die Beteiligungsunternehmen zu stärken und
die Beteiligungspolitik noch enger mit den strategischen und finanziellen
Zielsetzungen der Gesamtverwaltung zu verknüpfen. Die unmittelbare
Anbindung an den Oberbürgermeister schafft hierfür kurze Entscheidungs- und
Kommunikationswege und stärkt die gesamtstädtische Verantwortung für die
strategische Ausrichtung des Beteiligungsportfolios. Dies gilt insbesondere mit
Blick auf die aktuelle und absehbare Haushaltslage.
Die bisherige Abteilung „Zentrale Dienste“ (Co-Dezernat) wird künftig in die
Stabsstelle Beteiligungsmanagement integriert. Damit werden zentrale
Unterstützungs- und Querschnittsfunktionen organisatorisch mit einer
strategisch besonders bedeutsamen Steuerungsfunktion verbunden.
Das Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit (Amt 02) wird im Zuge
der stellenneutralen Verlagerung der Aufgaben „Bonn-Berlin“ und
„Demokratiebeauftragter“ weiterentwickelt und in „Amt für Internationales,
Bundes- und Länderangelegenheiten“ umbenannt (im Zuge der
Organisationsverfügung). Mit der Umbenennung wird das künftig erweiterte
Aufgabenspektrum des Amtes sachgerecht abgebildet und die Zuständigkeit für
internationale sowie überregionale Angelegenheiten nach außen klarer und
eindeutiger zum Ausdruck gebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.03 Verwaltungsführung 01 03 01 Verwaltungsführung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 7 von 12
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2027: 203.872
Euro
2028: 209.988
Euro
2029: 214.188
Euro
2030: 218.471
Euro
2031: 222.841
Euro
102000103/
70.1000
2027: 203.872
Euro
2028: 209.988
Euro
2029: 214.188
Euro
2030: 218.471
Euro
2031: 222.841
Euro
Nachmeldung für
den
Haushaltsplan
2027/2028
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2027: 203.872
Euro
2028: 209.988
Euro
2029: 214.188
Euro
2030: 218.471
Euro
2031: 222.841
Euro
Anlage/n
1 Anlage 28. Änderung der Hauptsatzung (öffentlich)
2 Anlage Stellenprofil VI (öffentlich)
3 Anlage Dezernatsverteilungsplan Stand 02.09.2026 (öffentlich)Seite 8 von 12
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 1
28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.2026 aufgrund des § 7
Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.NRW S. 2023), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW: S. 618) folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert
durch Satzung vom 27.11.2025 (ABl. S. 27.11.2025), wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Der Rat wählt sechs Beigeordnete zu hauptamtlichen Beamtinnen bzw. Beamten.
Artikel II
Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.Seite 9 von 12
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 2
Sie prägen maßgeblich die räumliche Entwicklung, Mobilität und Umsetzung zentraler Zu-
kunftsprojekte unserer Stadt!
Bonn ist deutsche UNO- und Beethovenstadt, Sitz zahlreicher internationaler Institutionen, von
sechs Bundesministerien, einer traditionsreichen Universität, Standort zahlreicher Forschungsein-
richtungen und Wissenschaftsorganisationen sowie globaler Unternehmen.
Die Stadt Bonn mit ihren ca. 330.000 Einwohnerinnen und Einwohnern steht vor großen Herausfor-
derungen. Wachstum, die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbestandorte, die Transformation der
Mobilität sowie der Anspruch an eine leistungsfähige und bürgerorientierte Verwaltung erfordern
eine integrierte Betrachtung und konsequente Umsetzung.
Im neugegründeten Dezernat VI werden die zentralen Zukunftsfragen der räumlichen Entwicklung,
des Bauens und der Mobilität zusammengeführt und strategisch gesteuert.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsmotivierte und umsetzungsorientierte
Führungspersönlichkeit als
Beigeordnete / Beigeordneter (w/m/d) für Bauen, Mobilität und Stadtpla-
nung
Die Einstellung erfolgt nach den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften unter Beru-
fung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung richtet sich
nach Besoldungsgruppe B 5 LBesG zuzüglich einer Aufwandsentschädigung gemäß Eingruppie-
rungsverordnung.
Zum Dezernatsbereich gehören das Stadtplanungsamt, das Bauordnungsamt und das Tiefbauamt.
Eine anderweitige Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ihre Kernaufgaben
• Entwicklung einer zukunftsfähigen Perspektive für die Entwicklung der Stadt gemeinsam mit
Oberbürgermeister, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft
• Strategisches Management und motivierende Führung des Dezernats VI mit rund 700 Mitar-
beitenden
• Strategische Weiterentwicklung der Stadtplanung und Stadtentwicklung
• Entwicklung und Mobilisierung von Wohn- und Gewerbestandorten sowie neuer Quartiere
• Erarbeitung und Umsetzung eines gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes
• Integrierte Weiterentwicklung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie motorisiertem Indivi-
dual- und Wirtschaftsverkehr
• Priorisierung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte
• Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Unsere Anforderungen
• Erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, idealerweise im Be-
reich Bauingenieurwesen, Städtebau, Architektur, Raumplanung, Hochbau, Rechts-
oder VerwaltungswissenschaftenSeite 10 von 12
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Langjährige einschlägige Berufserfahrung sowie fundierte Kenntnisse in mehreren
der für das Dezernat relevanten Aufgabenfeldern, insbesondere Bauen, Verkehr,
Stadtentwicklung, Stadtplanung
• Ausgeprägte Führungskompetenzen auf der Basis langjähriger Führungserfahrung,
idealerweise im Management größerer Organisationseinheiten
• Strategische und konzeptionelle Kompetenzen in Verbindung mit einer hohen Verän-
derungs- und Innovationsbereitschaft
• Erfahrung mit anspruchsvollen Planungs-, Infrastruktur- oder Genehmigungsverfah-
ren
• Ausgeprägte Kommunikations- und Verhandlungskompetenz sowie Verständnis für
kommunale Entscheidungsstrukturen und politische Prozesse
• Durchsetzungsvermögen bei zugleich kooperativem Führungsstil
Die Stadt Bonn verfolgt das Ziel, die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, Ent-
scheidungswege zu verkürzen und eine lösungsorientierte Verwaltungskultur zu fördern.
Aus diesem Grund suchen wir eine überzeugende Führungspersönlichkeit, die die Kompe-
tenz mitbringt, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, ressortübergreifend zu ar-
beiten und strategische Ziele in konkrete Projekte und sichtbare Ergebnisse zu überführen.
Insbesondere Planungs- und Bauvorhaben sollen schneller und verlässlicher von der Idee
in die Umsetzung gebracht werden. Wir bieten Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie
dafür benötigen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist auch in Teilzeit möglich.
Gemäß Landesgleichstellungsgesetz und Gleichstellungsplan der Bundesstadt Bonn wer-
den Bewerbungen von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.
Die Bundesstadt Bonn verfolgt das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtver-
waltung abzubilden und setzt sich daher aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Viel-
falt ist ein wichtiger Teil unserer Verwaltungskultur. Wir fördern ein offenes Arbeitsumfeld,
das Menschen unabhängig von ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Behin-
derung, Religion sowie sexueller oder geschlechtlicher Identität gleiche Chancen bietet.
Wir bestärken ausdrücklich Menschen mit einer Migrationsbiografie, sich zu bewerben, da
wir ihren Anteil in allen Bereichen und Ebenen erhöhen möchten. Bewerbungen von Men-
schen mit Behinderung sind erwünscht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum xxx an xxx
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Seite 11 von 12
Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Allgemeine Verwaltung,
Ordnung und
Bürgerservice
Wirtschaft und Finanzen Klima, Umwelt,
Gesundheit und urbane
Daten
Sport und Kultur Schule, Soziales, Jugend
und Integration
Bauen, Mobilität und
Stadtplanung
Oberbürgermeister Beigeordneter Stadtkämmerer Beigeordneter Beigeordnete Dr. Birgit Beigeordnete Beigeordnete/-r
Guido Déus Ralf Bockshecker Michael Fark Helmut Wiesner Schneider-Bönninger Azra Zürn NN
Co-Dezernat 10 Referat Vergabedienste 53 41 05 61
Leitung: Christian Siegberg Personal- und Organisationsamt Leitung: Christoph Bartscher Gesundheitsamt Kulturamt Amt für Integration und Vielfalt Stadtplanungsamt
Stabsstelle AL Andreas Leinhaas AL Dr. Susanne Engels AL Susanne König AL Coletta Manemann AL Petra Denny
Arbeitssicherheit 03
02 30 Amt für Wirtschaftsförderung 62 42 40 63
Amt für Internationales, Amt für Recht, Versicherung AL Victoria Appelbe Amt für Bodenmanagement und Stadtbibliothek Schulamt Bauordnungsamt
Bundes- und Länder- und Datenschutz Geoinformation Leitung: Helga Albrecht AL Hubert Zelmanski AL Sigrun Scharf
angelegenheiten AL Folke große Deters 20 AL André Dornbusch-Schwickerath
AL Stefan Wagner Datenschutzbeauftragter Stadtkämmerei 43 50 66
Wolfgang Schell AL Michael Schütte 67 Leistungszentrum Amt für Soziales und Wohnen Tiefbauamt
Stabsstelle Amt für Umwelt und Stadtgrün Volkshochschule AL Anja Ramos AL Peter Esch
Beteiligungsmanagement 33 21 AL David Baier Leitung: Gabriele Tillmanns
Bürgerdienste Kassen- und Steueramt 51
04 NN AL Christof Schumacher 45 Amt für Kinder, Jugend und
Gleichstellungsstelle Leistungszentrum Kunstmuseum Familie
Gleichstellungsbeauftragte 37 Leitung: Dr. Claudia Emmert NN
Stephanie Clemens-Krämer Feuerwehr und Rettungsdienst
AL Jochen Stein 48
13 Beethoven Orchester Bonn
Amt für Presse, Öffentlichkeits- Bezirksverwaltungsstellen: Leitung: Generalmusikdirektor
arbeit und Interne Bonn Dirk Kaftan
Kommunikation Bad Godesberg
AL Barbara Löcherbach Beuel 52
Hardtberg Sport- und Bäderamt
14 AL Stefan Günther
Rechnungsprüfungsamt
AL Dr. Daniel Pütz
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Städtisches 46 Theater
Gebäudemanagement Betriebsleitung: Generalintendant
Bonn (SGB) (SZB) Dr. Bernhard Helmich
Betriebsleitung: Betriebsleitung: Kaufmännischer Direktor:
Rachid Jaghou Marc Biedinger Rüdiger Frings
Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn
ENTWURF
Oberbürgermeister Guido Déus
Allgemeine/r Vertreter/in Stadtdirektor/in NN
Dezernatsverteilungsplan des VerwaltungsvorstandesSeite 12 von 12

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de