261626-01 · Beschlussvorlage
Dezernatsneuverteilung und Einrichtung eines Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung
Kerndaten
- Nummer
- 261626-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 261626-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Dezernatsneuverteilung und Einrichtung eines Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung Beratungsfolge Hauptausschuss 17.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend in der Fassung der Anlage 1 und damit die Einrichtung eines neuen Dezernats (VI). II. 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die Schaffung der erforderlichen Beigeordnetenstelle (Besoldungsgruppe B 5 LBesG) für die Leitung des neuen Dezernats VI. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter 1. beschlossene Stelle einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten (neues Dezernat VI – Bauen, Mobilität und Stadtplanung), Besoldungsgruppe B 5, mit einer Wahlzeit von acht Jahren auszuschreiben. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, durch Einschaltung einer Personalberatung die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten vorzubereiten. 3. Dem als Anlage 2 beigefügten Textentwurf für die Ausschreibung zu 2. wird zugestimmt. Der Text kann sich nach Abstimmung mit der Personalberatung noch ändern. III. Der Rat stellt im Kontext der Neuordnung der Dezernate für die folgenden Punkte das Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister her: 1. Das Personal- und Organisationsamt (Amt 10) wird zu Dezernat I verlagert. 2. Das Amt für Recht und Versicherungen (Amt 30) wird zu Dezernat I verlagert. 3. Die Stabsstelle Datenschutz wird zu Dezernat I verlagert. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass beabsichtigt ist, die Stabsstelle Datenschutz ins Amt 30 zu verlagern und in diesem als Abteilung zu führen. 4. Das Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) wird mit Ausnahme der Abteilung Liegenschaften zu Dezernat II verlagert.Seite 1 von 12 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Das Referat für Stadtförderung wird zu Dezernat II verlagert. 6. Das Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05) wird zu Dezernat V verlagert. 7. Dem Dezernat VI (Dezernat für Bauen, Mobilität und Stadtplanung) werden das Stadtplanungsamt (Amt 61), das Bauordnungsamt (Amt 63) sowie das Tiefbauamt (Amt 66) zugeordnet. 8. Im Zuge der Neueinrichtung des Dezernats VI und der damit einhergehenden Neuausrichtung des Dezernats III wird das Gesundheitsamt (Amt 53) zu Dezernat III verlagert. 9. Die unter III. aufgeführte Neustrukturierung tritt - vorbehaltlich der formellen Beteiligung der Personalvertretung - zum 1. November 2026 in Kraft. Die unter Ziffer 7 (Verlagerung Ämter 61, 63, 66) und Ziffer 8 (Verlagerung Amt 53) genannten Veränderungen werden erst mit der Ernennung der Beigeordneten/ des Beigeordneten für Dezernat VI umgesetzt. IV. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die innerhalb des Dezernates des Oberbürgermeisters geplanten organisatorischen Veränderungen - wie in der Begründung aufgeführt - zur Kenntnis. Begründung Diese Vorlage ersetzt die zurückgezogene DS 261626. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Da bei den einzelnen Beschlusspunkten das Erfordernis verschiedener Mehrheiten vorliegt, wurde dies zum besseren Verständnis und zur Transparenz ergänzt und die Vorlage entsprechend umsortiert. Der Oberbürgermeister hat den Rat in der Sitzung am 9. Juli über die beabsichtigte Neustrukturierung der Dezernate einschließlich der Einrichtung eines neuen Dezernats für Bauen, Mobilität und Stadtplanung informiert und die beabsichtigte Beschlussfassung nach der Sommerpause angekündigt. Mit der Neustrukturierung der Dezernate (siehe beigefügten Entwurf des Dezernatsverteilungsplans (Anlage 3)) werden folgende Ziele verfolgt: • Schärfung der fachlichen Profile der Dezernate durch eine sachgerechte Neuordnung der Ämter, • stärkere Bündelung fachlich zusammenhängender Aufgaben und Kompetenzen, • Optimierung der Steuerungs- und Führungsmöglichkeiten durch eine differenziertere Organisationsstruktur sowie • Stärkung der Wirksamkeit der Dezernatsleitungen und damit der Handlungsfähigkeit des gesamten Verwaltungsvorstandes. Die vorgeschlagene Neuordnung trägt dazu bei, die Verwaltungsorganisation zukunftsfähig auszurichten, fachliche Synergien besser zu nutzen und Entscheidungs- sowie Steuerungsprozesse effizienter zu gestalten.Seite 2 von 12 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die geplanten Maßnahmen der Ziffern unter III und IV. haben keinen personellen Mehraufwand zur Folge. Durch die Aufteilung der bisherigen Dezernatskoordination im Dezernat III auf die Dezernate III und VI wird die erforderliche Unterstützungsfunktion für die Dezernatsleitungen III und VI ohne Ausweitung der Personalkosten gewährleistet. Im Vorfeld der Vorstellung in der Ratssitzung am 9. Juli wurde die Personalvertretung über den Vorschlag zur Neuordnung der Dezernate informiert. I. Wahlverfahren für den Beschluss zu I: Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW ist ein Mehrheitsbeschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich. Der Oberbürgermeister kann mitstimmen. Die Einrichtung eines eigenständigen Dezernates für Bauen, Mobilität und Stadtplanung (Dezernat VI) trägt der fachlichen Weiterentwicklung sowie der strategischen Bedeutung und dem gewachsenen Umfang der Aufgabenbereiche Rechnung. Die bisherige Bündelung aller Themen in einem Dezernat war funktional, stößt jedoch angesichts des gestiegenen Aufgabenvolumens und der zunehmenden Komplexität an organisatorische Grenzen. Bau- und Mobilitätsaufgaben sind stark umsetzungs- und investitionsorientiert und erfordern eine enge Steuerung von Planung, Genehmigung, Terminen und Kosten. Die aktuelle Situation rund um die Sperrung der Nordbrücke sowie die (daraus resultierende) Verkehrssituation in Bonn zeigen, wie elementar die Themen sind, und machen deutlich, dass ein noch deutlicherer Fokus auf die Bündelung der Themen Bauen, Mobilität und Stadtplanung gelegt werden muss. Dies soll durch die Gründung eines neuen Dezernates gewährleistet werden. Die vorgesehene Erweiterung auf sieben Dezernate bewegt sich auch im interkommunalen Vergleich im Rahmen der bei vergleichbaren Großstädten anzutreffenden Organisationsstrukturen. Vergleichbare Städte weisen überwiegend zwischen fünf und sieben Dezernate auf; zugleich verfügen auch Städte mit geringerer Einwohnerzahl als Bonn über sieben oder mehr Dezernate. Besonders vergleichbar ist die Stadt Münster, die bei einer ähnlichen Einwohnerzahl ebenfalls über sieben Dezernate verfügt und mit dem Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft zudem einen dem vorgesehenen Bonner Dezernat VI in wesentlichen Aufgabenbereichen vergleichbaren Zuschnitt aufweist. Die Anzahl der Dezernate wird durch die Hauptsatzung geregelt (§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung). Vor dem Beschluss über die Neueinrichtung eines Dezernates muss daher die Hauptsatzung entsprechend geändert werden. II. Wahlverfahren für die Beschlüsse zu II: Diese Beschlusspunkte werden nachSeite 3 von 12 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) den allgemeinen Regeln für Beschlüsse gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW getroffen. Eine sofortige Ausschreibung und Besetzung der Beigeordnetenstelle des Dezernat VI ist erforderlich, um die Handlungsfähigkeit des neuen Dezernates zu gewährleisten und die beschriebenen Vorteile schnellstmöglich nutzen zu können. Durch die Stellenausschreibung und die Einschaltung einer Personalberatung sollen die Voraussetzungen für eine optimale Besetzung der Stelle geschaffen werden. III. Wahlverfahren für die Beschlüsse zu III: Grundsätzlich ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW der Oberbürgermeister für die Geschäftsverteilung zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 GO NRW kann jedoch der Rat – mit einfacher Mehrheit – die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat in derselben Sitzung den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Der Oberbürgermeister stimmt in beiden Fällen nicht mit (§ 73 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Werden die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht, so fällt die Befugnis zur Festlegung der Geschäftskreise aufgrund der mit der Schaffung eines neuen Dezernats zwingend erforderlichen Neuaufteilung gemäß § 73 Abs. 1 Satz 4 GO NRW wieder zurück an den Oberbürgermeister. Zu Punkt 1: Das Personal- und Organisationsamt (Amt 10) wird dem Dezernat I zugeordnet. Das Personal- und Organisationsamt war durch den Oberbürgermeister vorübergehend seinem Dezernat zugeordnet worden, um es während der politischen Kooperationsgespräche aus strukturellen Diskussionen herauszuhalten. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Nachbesetzung der Leitung des Dezernates I erfolgt nun die Rückverlagerung entsprechend der in kommunalen Verwaltungen üblichen Zuordnung. Der Zuschnitt des Dezernates I dient der strategischen Ausrichtung auf Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und die zielgerichtete Weiterentwicklung des Personalmanagements. Er ermöglicht eine engere Verzahnung der Personal- und Organisationsentwicklung mit den zentralen Modernisierungsvorhaben sowie eine ganzheitliche Steuerung der digitalen Transformation innerhalb der Verwaltung. Zu Punkt 2: Die Zuordnung des Amtes für Recht und Versicherungen (Amt 30) zum Dezernat I entspricht der in kommunalen Verwaltungen üblichen Organisationsstruktur und zahlt auf die enge fachliche Verbindung zwischen den Bereichen Recht, Sicherheit und Ordnung ein. Zu Punkt 3:Seite 4 von 12 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Durch die organisatorische Anbindung im Dezernat I an das Amt für Recht und Versicherungen werden die rechtlichen Kompetenzen innerhalb der Verwaltung gebündelt. Datenschutzrechtliche Anforderungen können dadurch noch stärker rechtlich fundiert und verbindlich in die Verwaltungsprozesse integriert werden. Zugleich ermöglicht die neue Zuordnung eine zentrale und einheitliche Steuerung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und Risiken und trägt damit zur Stärkung der Rechtssicherheit und Compliance innerhalb der Verwaltung bei. Das Amt für Recht und Versicherungen wird im Kontext der Verlagerung der Stabsstelle Datenschutz in Amt für Recht, Versicherungen und Datenschutz umbenannt (im Zuge der Organisationsverfügung). Zu Punkt 4: Das Dezernat II wird stärker auf Finanzen, Wirtschaft und strategische (finanzielle) Ressourcensteuerung ausgerichtet. Hierzu wird das Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) dem Dezernat II zugeordnet. Die Wirtschaftsförderung ist nicht nur ein Instrument des Standortmarketings, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanz- und Haushaltsstrategie der Bundesstadt Bonn. Investitionsentscheidungen, Förderprogramme, Unternehmensansiedlungen und die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wirken sich unmittelbar auf die kommunalen Erträge, die Haushaltsstabilität und das nachhaltige Wirtschaftswachstum aus. Die organisatorische Anbindung an das Finanzdezernat ermöglicht eine integrierte gesamtstädtische Steuerung wirtschafts- und finanzpolitischer Fragestellungen sowie eine engere Verzahnung von Wirtschafts- und Finanzstrategie. Die Abteilung Liegenschaften verbleibt zunächst als eigenständige Abteilung im Co-Dezernat. Hiermit verbunden ist eine organisatorische Prüfung, die insbesondere klären soll, inwieweit eine effizientere und strategisch stärker ausgerichtete Wahrnehmung der liegenschafts- und gebäudebezogenen Aufgaben erreicht werden kann. Zu Punkt 5: Das Referat für Stadtförderung wird dem Dezernat II zugeordnet. Durch die organisatorische Bündelung der Fördermittelberatung im Finanzbereich werden die strategische Fördermittelakquise, die Haushaltsplanung und die Investitionssteuerung enger miteinander verzahnt. Dadurch können Fördermöglichkeiten frühzeitig und systematisch in finanzielle und investive Planungsprozesse einbezogen und vorhandene Förderpotenziale noch gezielter genutzt werden. Zu Punkt 6: Das Dezernat V soll als Sozialdezernat gestärkt werden. Durch die Verlagerung des Amtes für Integration und Vielfalt (Amt 05) in das Dezernat V werden Integration und soziale Leistungen organisatorisch enger zusammengeführt. Dadurch werden Schnittstellen, Abstimmungsaufwände und Entscheidungswege reduziert und eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht. Integrationspolitische Maßnahmen können direkt mit sozialen Förderprogrammen und Beratungsangeboten verknüpft werden.Seite 5 von 12 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zu Punkt 7: Wie oben dargelegt, soll ein noch deutlicherer Fokus auf die Bündelung der Themen Bauen, Mobilität und Stadtplanung gelegt werden und ein entsprechendes eigenständiges Dezernat eingerichtet werden. Dies bildet die Grundlage für die Verlagerung der Ämter 61, 63 und 66 zum Dezernat VI, welche erst nach Besetzung der Beigeordnetenstelle erfolgt; bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bestehenden organisatorischen Zuständigkeiten diesbezüglich unverändert. Zu Punkt 8: Die Aufgaben in den Bereichen Umwelt, Klima und Gesundheit weisen enge inhaltliche Bezüge auf und verfolgen insbesondere vorsorgende, schützende und langfristig ausgerichtete Zielsetzungen. Mit der Verlagerung des Gesundheitsamtes (Amt 53) in das Dezernat III werden diese Themenfelder organisatorisch stärker zusammengeführt und ihre fachübergreifende Betrachtung erleichtert. Die neue Struktur schafft zugleich klarere Zuständigkeiten und stärkt die Führungs- und Steuerungsfähigkeit in den Dezernaten III und VI. In diesem Kontext soll nachlaufend geprüft werden, ob die bislang im Amt für Soziales und Wohnen wahrgenommenen Aufgaben der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Gesundheitsamt gebündelt und dort zentral wahrgenommen werden können. Die Verlagerung des Gesundheitsamtes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der zeitgleichen Zuordnung der Ämter 61, 63 und 66 im Dezernat VI (s. Punkt 7). IV. Im Zuge der Neustrukturierungen werden auch innerhalb des Dezernates des Oberbürgermeisters organisatorische Anpassungen vorgenommen. Da von diesen Anpassungen keine weiteren Dezernate betroffen sind, liegt die Entscheidung in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters. Sie werden hiermit dem Rat zur Kenntnis gegeben. Das Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) wird künftig unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet. Damit wird der besonderen Bedeutung einer unmittelbaren und abgestimmten Kommunikation des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung Rechnung getragen und die zentrale, strategische Steuerung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Berücksichtigung der Entwicklung und wachsenden Bedeutung von Social Media, gestärkt. Die bislang dem Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) zugeordnete Abteilung „Protokoll und Repräsentation“ wird in das Co-Dezernat verlagert und dort mit dem Bürgerbüro organisatorisch zusammengeführt. Die neue Zuordnung greift die inhaltliche Nähe der beiden Aufgabenbereiche auf und ermöglicht eine abgestimmte Wahrnehmung der bürgerbezogenen undSeite 6 von 12 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) repräsentativen Aufgaben. Das Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit wird im Kontext dieser Verlagerung in Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation umbenannt (im Zuge der Organisationsverfügung). Das bislang dem Co-Dezernat zugeordnete Beteiligungsmanagement wird künftig unmittelbar dem Oberbürgermeister in Form einer Stabsstelle zugeordnet. Damit wird der besonderen strategischen Bedeutung des Beteiligungsmanagements für die gesamtstädtische Steuerung Rechnung getragen. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen kommt der strategischen Steuerung der städtischen Beteiligungen eine nochmals erhöhte Bedeutung zu. Ziel ist es, die gesamtstädtische Perspektive auf die Beteiligungsunternehmen zu stärken und die Beteiligungspolitik noch enger mit den strategischen und finanziellen Zielsetzungen der Gesamtverwaltung zu verknüpfen. Die unmittelbare Anbindung an den Oberbürgermeister schafft hierfür kurze Entscheidungs- und Kommunikationswege und stärkt die gesamtstädtische Verantwortung für die strategische Ausrichtung des Beteiligungsportfolios. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die aktuelle und absehbare Haushaltslage. Die bisherige Abteilung „Zentrale Dienste“ (Co-Dezernat) wird künftig in die Stabsstelle Beteiligungsmanagement integriert. Damit werden zentrale Unterstützungs- und Querschnittsfunktionen organisatorisch mit einer strategisch besonders bedeutsamen Steuerungsfunktion verbunden. Das Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit (Amt 02) wird im Zuge der stellenneutralen Verlagerung der Aufgaben „Bonn-Berlin“ und „Demokratiebeauftragter“ weiterentwickelt und in „Amt für Internationales, Bundes- und Länderangelegenheiten“ umbenannt (im Zuge der Organisationsverfügung). Mit der Umbenennung wird das künftig erweiterte Aufgabenspektrum des Amtes sachgerecht abgebildet und die Zuständigkeit für internationale sowie überregionale Angelegenheiten nach außen klarer und eindeutiger zum Ausdruck gebracht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.03 Verwaltungsführung 01 03 01 Verwaltungsführung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 7 von 12 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2027: 203.872 Euro 2028: 209.988 Euro 2029: 214.188 Euro 2030: 218.471 Euro 2031: 222.841 Euro 102000103/ 70.1000 2027: 203.872 Euro 2028: 209.988 Euro 2029: 214.188 Euro 2030: 218.471 Euro 2031: 222.841 Euro Nachmeldung für den Haushaltsplan 2027/2028 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2027: 203.872 Euro 2028: 209.988 Euro 2029: 214.188 Euro 2030: 218.471 Euro 2031: 222.841 Euro Anlage/n 1 Anlage 28. Änderung der Hauptsatzung (öffentlich) 2 Anlage Stellenprofil VI (öffentlich) 3 Anlage Dezernatsverteilungsplan Stand 02.09.2026 (öffentlich)Seite 8 von 12 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 1 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.2026 aufgrund des § 7 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW: S. 618) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 27.11.2025 (ABl. S. 27.11.2025), wird wie folgt geändert: § 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Der Rat wählt sechs Beigeordnete zu hauptamtlichen Beamtinnen bzw. Beamten. Artikel II Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.Seite 9 von 12 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 2 Sie prägen maßgeblich die räumliche Entwicklung, Mobilität und Umsetzung zentraler Zu- kunftsprojekte unserer Stadt! Bonn ist deutsche UNO- und Beethovenstadt, Sitz zahlreicher internationaler Institutionen, von sechs Bundesministerien, einer traditionsreichen Universität, Standort zahlreicher Forschungsein- richtungen und Wissenschaftsorganisationen sowie globaler Unternehmen. Die Stadt Bonn mit ihren ca. 330.000 Einwohnerinnen und Einwohnern steht vor großen Herausfor- derungen. Wachstum, die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbestandorte, die Transformation der Mobilität sowie der Anspruch an eine leistungsfähige und bürgerorientierte Verwaltung erfordern eine integrierte Betrachtung und konsequente Umsetzung. Im neugegründeten Dezernat VI werden die zentralen Zukunftsfragen der räumlichen Entwicklung, des Bauens und der Mobilität zusammengeführt und strategisch gesteuert. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsmotivierte und umsetzungsorientierte Führungspersönlichkeit als Beigeordnete / Beigeordneter (w/m/d) für Bauen, Mobilität und Stadtpla- nung Die Einstellung erfolgt nach den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften unter Beru- fung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe B 5 LBesG zuzüglich einer Aufwandsentschädigung gemäß Eingruppie- rungsverordnung. Zum Dezernatsbereich gehören das Stadtplanungsamt, das Bauordnungsamt und das Tiefbauamt. Eine anderweitige Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ihre Kernaufgaben • Entwicklung einer zukunftsfähigen Perspektive für die Entwicklung der Stadt gemeinsam mit Oberbürgermeister, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft • Strategisches Management und motivierende Führung des Dezernats VI mit rund 700 Mitar- beitenden • Strategische Weiterentwicklung der Stadtplanung und Stadtentwicklung • Entwicklung und Mobilisierung von Wohn- und Gewerbestandorten sowie neuer Quartiere • Erarbeitung und Umsetzung eines gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes • Integrierte Weiterentwicklung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie motorisiertem Indivi- dual- und Wirtschaftsverkehr • Priorisierung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Unsere Anforderungen • Erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, idealerweise im Be- reich Bauingenieurwesen, Städtebau, Architektur, Raumplanung, Hochbau, Rechts- oder VerwaltungswissenschaftenSeite 10 von 12 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Langjährige einschlägige Berufserfahrung sowie fundierte Kenntnisse in mehreren der für das Dezernat relevanten Aufgabenfeldern, insbesondere Bauen, Verkehr, Stadtentwicklung, Stadtplanung • Ausgeprägte Führungskompetenzen auf der Basis langjähriger Führungserfahrung, idealerweise im Management größerer Organisationseinheiten • Strategische und konzeptionelle Kompetenzen in Verbindung mit einer hohen Verän- derungs- und Innovationsbereitschaft • Erfahrung mit anspruchsvollen Planungs-, Infrastruktur- oder Genehmigungsverfah- ren • Ausgeprägte Kommunikations- und Verhandlungskompetenz sowie Verständnis für kommunale Entscheidungsstrukturen und politische Prozesse • Durchsetzungsvermögen bei zugleich kooperativem Führungsstil Die Stadt Bonn verfolgt das Ziel, die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, Ent- scheidungswege zu verkürzen und eine lösungsorientierte Verwaltungskultur zu fördern. Aus diesem Grund suchen wir eine überzeugende Führungspersönlichkeit, die die Kompe- tenz mitbringt, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, ressortübergreifend zu ar- beiten und strategische Ziele in konkrete Projekte und sichtbare Ergebnisse zu überführen. Insbesondere Planungs- und Bauvorhaben sollen schneller und verlässlicher von der Idee in die Umsetzung gebracht werden. Wir bieten Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie dafür benötigen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist auch in Teilzeit möglich. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz und Gleichstellungsplan der Bundesstadt Bonn wer- den Bewerbungen von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bundesstadt Bonn verfolgt das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtver- waltung abzubilden und setzt sich daher aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Viel- falt ist ein wichtiger Teil unserer Verwaltungskultur. Wir fördern ein offenes Arbeitsumfeld, das Menschen unabhängig von ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Behin- derung, Religion sowie sexueller oder geschlechtlicher Identität gleiche Chancen bietet. Wir bestärken ausdrücklich Menschen mit einer Migrationsbiografie, sich zu bewerben, da wir ihren Anteil in allen Bereichen und Ebenen erhöhen möchten. Bewerbungen von Men- schen mit Behinderung sind erwünscht. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum xxx an xxx Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Seite 11 von 12 Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI Dezernat des Oberbürgermeisters Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Bürgerservice Wirtschaft und Finanzen Klima, Umwelt, Gesundheit und urbane Daten Sport und Kultur Schule, Soziales, Jugend und Integration Bauen, Mobilität und Stadtplanung Oberbürgermeister Beigeordneter Stadtkämmerer Beigeordneter Beigeordnete Dr. Birgit Beigeordnete Beigeordnete/-r Guido Déus Ralf Bockshecker Michael Fark Helmut Wiesner Schneider-Bönninger Azra Zürn NN Co-Dezernat 10 Referat Vergabedienste 53 41 05 61 Leitung: Christian Siegberg Personal- und Organisationsamt Leitung: Christoph Bartscher Gesundheitsamt Kulturamt Amt für Integration und Vielfalt Stadtplanungsamt Stabsstelle AL Andreas Leinhaas AL Dr. Susanne Engels AL Susanne König AL Coletta Manemann AL Petra Denny Arbeitssicherheit 03 02 30 Amt für Wirtschaftsförderung 62 42 40 63 Amt für Internationales, Amt für Recht, Versicherung AL Victoria Appelbe Amt für Bodenmanagement und Stadtbibliothek Schulamt Bauordnungsamt Bundes- und Länder- und Datenschutz Geoinformation Leitung: Helga Albrecht AL Hubert Zelmanski AL Sigrun Scharf angelegenheiten AL Folke große Deters 20 AL André Dornbusch-Schwickerath AL Stefan Wagner Datenschutzbeauftragter Stadtkämmerei 43 50 66 Wolfgang Schell AL Michael Schütte 67 Leistungszentrum Amt für Soziales und Wohnen Tiefbauamt Stabsstelle Amt für Umwelt und Stadtgrün Volkshochschule AL Anja Ramos AL Peter Esch Beteiligungsmanagement 33 21 AL David Baier Leitung: Gabriele Tillmanns Bürgerdienste Kassen- und Steueramt 51 04 NN AL Christof Schumacher 45 Amt für Kinder, Jugend und Gleichstellungsstelle Leistungszentrum Kunstmuseum Familie Gleichstellungsbeauftragte 37 Leitung: Dr. Claudia Emmert NN Stephanie Clemens-Krämer Feuerwehr und Rettungsdienst AL Jochen Stein 48 13 Beethoven Orchester Bonn Amt für Presse, Öffentlichkeits- Bezirksverwaltungsstellen: Leitung: Generalmusikdirektor arbeit und Interne Bonn Dirk Kaftan Kommunikation Bad Godesberg AL Barbara Löcherbach Beuel 52 Hardtberg Sport- und Bäderamt 14 AL Stefan Günther Rechnungsprüfungsamt AL Dr. Daniel Pütz Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches 46 Theater Gebäudemanagement Betriebsleitung: Generalintendant Bonn (SGB) (SZB) Dr. Bernhard Helmich Betriebsleitung: Betriebsleitung: Kaufmännischer Direktor: Rachid Jaghou Marc Biedinger Rüdiger Frings Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn ENTWURF Oberbürgermeister Guido Déus Allgemeine/r Vertreter/in Stadtdirektor/in NN Dezernatsverteilungsplan des VerwaltungsvorstandesSeite 12 von 12
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