261622-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Künftige Nutzung des stillgelegten Hotel Mercure am Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 261622-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Max-Habermann-Straße Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261622-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III 16.08.2026 Künftige Nutzung des stillgelegten Hotel Mercure am Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Anfrage betreffend die künftige Nutzung des stillgelegten Hotels Mercu re am Hardtberg, Max-Habermann-Str. 2, kann seitens der Bauaufsichtsbehör de mitgeteilt werden, dass aktuell eine Bauvoranfrage eines privaten Investors für dieses Grundstück vorliegt. Demnach sollen – nach Abriss des Bestandsge bäudes – 4 zusammenhängende viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staf felgeschoss und PKW-Parkplatz errichtet werden. Planungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken, da die Wohnnutzung in dem laut Bebauungsplan 7419-23 festgesetzten Mischgebiet zulässig ist. Auch die sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen, welche Prüfgegenstand des Vorbescheidsverfahrens sind, werden eingehalten bzw. können auf Grundlage von § 31 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) befreit werden. Insofern ist in Kürze die Erteilung eines entsprechenden positiven Vorbe scheids beabsichtigt. Im Anschluss muss ein entsprechender vollständiger Bauantrag eingereicht werden, in dessen Rahmen dann auch die Einhaltung der bauordnungsrechtli chen Vorschriften geprüft wird. Zur Beteiligung der Nachbarschaft in baurechtlichen Antragsverfahren ist an zumerken, dass die Landesbauordnung die Prüfung öffentlich-rechtlich ge schützter nachbarlicher Belange zum Prüfumfang durch die Bauaufsichts behörde gemacht hat. Dies erfolgt im Rahmen des anhängigen Antragsverfah rens auf Vorbescheid bzw. in einem künftigen Bauantragsverfahren. Darüber hinaus ist eine generelle Nachbarbeteiligung durch die Bauaufsichtsbehörde nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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